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   OVG Niedersachsen, 21.09.2020 - 12 LA 171/18   

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https://dejure.org/2020,28263
OVG Niedersachsen, 21.09.2020 - 12 LA 171/18 (https://dejure.org/2020,28263)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.09.2020 - 12 LA 171/18 (https://dejure.org/2020,28263)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. September 2020 - 12 LA 171/18 (https://dejure.org/2020,28263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18a Abs 1 S 2 LuftVG; § 4 Abs 1b S 3 UmwRG
    Aussetzung des Verfahrens; Berufungszulassungsverfahren; Flugsicherheit; Flugsicherungseinrichtung; Störungsfeststellung; Windenergieanlage; Windpark; Zulassungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 8 B 18.413

    Aussetzung des Verfahrens zur Nachholung der UVP-Vorprüfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2020 - 12 LA 171/18
    Die Entscheidung ergeht gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 und Abs. 3 VwGO durch den Berichterstatter (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.7.2020 - BVerwG 9 A 6.20 - Bay VGH, Beschl. v. 28.6.2018 - 8 B 18.413 -, juris, Rn. 1).

    Im vorliegenden Falle kann die Aussetzung verhindern, dass ein bereits in Gang gesetzter behördlicher Heilungsversuch von der gerichtlichen Entscheidung "überholt" wird und damit in Leere läuft (vgl. Fellenberg, a. a. O., § 4 UmwRG, Rn. 103) und dass mehrfach wegen desselben Vorhabens Verwaltungs- und ggf. auch Gerichtsverfahren (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 28.6.2018 - 8 B 18.413 -, juris, Rn. 4) geführt werden.

  • BVerwG, 07.04.2016 - 4 C 1.15

    Bauverbot; Bauwerk; Störung; Flugsicherungseinrichtung; Entscheidung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2020 - 12 LA 171/18
    Es ist nicht richtig, der Missachtung der im Verhältnis des Bundesaufsichtsamtes zu dem Beklagten verbindlichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.4.2016 - BVerwG 4 C 1.15 -, BVerwGE 154, 377 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 10) Störungsfeststellung eine (auch) verfahrensrechtliche Bedeutung abzusprechen.
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19

    Bundeswehr; Hubschrauber; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2020 - 12 LA 171/18
    In vergleichbarer Weise hat der beschließende Senat auch das Fehlen einer zunächst nach § 14 Abs. 1 LuftVG versagten Zustimmung grundsätzlich für gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 5 VwVfG heilbar gehalten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 -, BauR 2020, 248 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 73).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 LB 157/18

    Abschichtung; Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Aussetzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2020 - 12 LA 171/18
    Auch lässt sich aus der Anwendung des § 17 Abs. 3 UVPG a. F. im hiesigen Falle (vgl. die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils der Genehmigung vom 13. September 2017, AmBl. f. d. LK Wesermarsch, Nr. 21, 2013, S. 71 f. = Bl. 149a Beiakte 1 zu 12 LA 175/18) nicht schließen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.2.2020 - 12 LB 157/18 -, RdL 2020, 318 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 59), dass die Pflicht zu einer standortbezogenen Vorprüfung entfallen sei (zur Relevanz mangelnder Vorprüfungspflicht vgl. Fellenberg, in: Landmann/Rohmer, UmwR, Werkstand: Feb. 2020, § 1 UmwRG, Rn. 39).
  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11

    Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2020 - 12 LA 171/18
    Vielmehr ist diese Missachtung ebenso wenig verfahrensrechtlich korrekt, wie es etwa die Missachtung der Bindungswirkung des § 144 Abs. 6 VwGO durch ein Gericht (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 28.11.2012 - BVerwG 8 C 21.11 -, BVerwGE 145, 122 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 20) ist.
  • BVerwG, 15.07.2020 - 9 A 6.20
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2020 - 12 LA 171/18
    Die Entscheidung ergeht gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 und Abs. 3 VwGO durch den Berichterstatter (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.7.2020 - BVerwG 9 A 6.20 - Bay VGH, Beschl. v. 28.6.2018 - 8 B 18.413 -, juris, Rn. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2017 - 8 A 493/16

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2020 - 12 LA 171/18
    Letzteres ist im Einzelfall unter Würdigung sämtlicher Interessen und Rechte der Beteiligten zu beurteilen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.8.2017 - 8 A 493/16 -, BauR 2018, 88 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2021 - 12 LA 175/18
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2020 - 12 LA 171/18
    Auch lässt sich aus der Anwendung des § 17 Abs. 3 UVPG a. F. im hiesigen Falle (vgl. die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils der Genehmigung vom 13. September 2017, AmBl. f. d. LK Wesermarsch, Nr. 21, 2013, S. 71 f. = Bl. 149a Beiakte 1 zu 12 LA 175/18) nicht schließen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.2.2020 - 12 LB 157/18 -, RdL 2020, 318 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 59), dass die Pflicht zu einer standortbezogenen Vorprüfung entfallen sei (zur Relevanz mangelnder Vorprüfungspflicht vgl. Fellenberg, in: Landmann/Rohmer, UmwR, Werkstand: Feb. 2020, § 1 UmwRG, Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2021 - 12 LA 175/18

    Anfechtungsklage; Flugsicherungseinrichtung; Genehmigung,

    Ihre Missachtung hat aber zugleich eine eigenständige Bedeutung als Verfahrensfehler (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2020 - 12 LA 171/18 -, BauR 2020, 1932 f., hier zitiert nach juris, Rn. 5), die unabhängig davon besteht, ob die Störungsfeststellung des Bundesaufsichtsamtes rechtmäßig ist.

    Auf welche Flugsicherungseinrichtung der Klägerin (DVOR Bremen BMN bzw. Radar Bremen BRE) sich diese Störungsfeststellung bezieht, ist dabei unerheblich, weil es für den Fortbestand des hiesigen Rechtsfehlers nicht auf die inhaltliche Herleitung des Störungspotentials ankommt, sondern nur darauf, ob ein bindungswidriger Gegensatz zwischen dem Verwaltungshandeln der Genehmigungsbehörde des Beklagten und der auf die jeweilige Windenergieanlage bezogenen Störungsfeststellung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung aufrecht erhalten bleibt oder entfallen ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2020 - 12 LA 171/18 -, BauR 2020, 1932 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6).

    Dadurch würde nämlich ein Anreiz für eine entsprechende Verlagerung des Rechtsverstoßes geschaffen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2020 - 12 LA 171/18 -, BauR 2020, 1932 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6 [am Ende]).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22

    Klage einer Kommune gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens sowie die

    Der fehlende "Zulassungscharakter" i. S. d. § 1 Abs. 1 UmwRG des gemeindlichen Einvernehmens als - wenn auch notwendige - Verfahrenshandlung nach § 36 BauGB wird neben der Verselbstständigung dieses Verfahrensschrittes noch dadurch unterstrichen, dass die Genehmigungsbehörde an die Erteilung dieses Einvernehmens nicht gebunden, sondern zu einer eigenständigen Entscheidung berufen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1969 - IV B 121.69 -, Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 4); dies unterscheidet das Einvernehmen nach § 36 BauGB jeweils etwa von einer Entscheidung nach § 18a LuftVG (vgl. insoweit Senatsbeschl. v. 21.9.2020 - 12 LA 171/18 -, juris, Rn. 5, sowie v. 14.5.2021 -12 LA 175/18 -, juris, Leitsatz).
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