Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios bestätigt - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung (MS, VO …
Der Senat hat den Antragsgegner bereits wiederholt (vgl. zuletzt den Senatsbeschl. v. 22.2.2021 - 13 MN 58/21 -, juris Rn. 38 (zur Schließung von Fitnessstudios)) darauf hingewiesen, dass die Annahme, die bisher angewendeten betrieblichen Hygienekonzepte seien nicht hinreichend effektiv gewesen, nicht ohne Weiteres den Schluss rechtfertigt, (verbesserte) betriebliche Hygienekonzepte könnten von vorneherein nicht in der Lage sein, eine im Hinblick auf die Verhinderung der Virusverbreitung ähnlich effektive Wirkung wie die Schließung von Betrieben und Einrichtungen sowie die Untersagung von Veranstaltungen zu entfalten. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2021 - 13 B 111/21
Tennissport in einer Tennishalle während der Corona-Pandemie - Corona-Virus
Soweit die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nach den vorstehenden Erwägungen noch nicht in Gänze beurteilt werden können und entgegen der oben stehenden Ausführungen Zweifel etwa an der Erforderlichkeit und Angemessenheit der in § 9 CoronaSchVO vorgesehenen Schutzmaßnahmen angezeigt wären, vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 22. Februar 2021 - 13 MN 58/21 -, juris, Rn. 34 ff. (Fitnessstudios), fällt die ergänzend vorzunehmende Folgenabwägung angesichts des gegenwärtig zu verzeichnenden Infektionsgeschehens zu Lasten des Antragstellers aus.