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   OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 9 LB 23/21   

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https://dejure.org/2023,3234
OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 9 LB 23/21 (https://dejure.org/2023,3234)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.2023 - 9 LB 23/21 (https://dejure.org/2023,3234)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - 9 LB 23/21 (https://dejure.org/2023,3234)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 1004; NKAG § 8
    Anschlusszwang; Dritter; Grundstücksanschluss; Kostenerstattung; Unterhaltung; Verantwortungsbereich; Wurzeleinwuchs; Kostenerstattung für die Sanierung eines Grundstücksanschlusses

  • RA Kotz

    Muss Eigentümer Sanierung seines Grundstücksanschlusses bezahlen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 ; NKAG § 8
    Anschlusszwang; Dritter; Grundstücksanschluss; Kostenerstattung; Unterhaltung; Verantwortungsbereich; Wurzeleinwuchs; Kostenerstattung für die Sanierung eines Grundstücksanschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümer muss Sanierung des Grundstücksanschlusses bezahlen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierung des Grundstücksanschlusses muss der Eigentümer bezahlen! (IBR 2023, 267)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 9 M 20.14

    Beschwerde gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 9 LB 23/21
    Es muss sich also um Erhaltungsmaßnahmen im Sinne einer vorsorgenden Instandhaltung oder zur Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit handeln, wie z. B. Reparaturen an beschädigten oder gestörten Leitungsstrecken (vgl. Unkel in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 67. Ergänzungslieferung, September 2022, § 10 Rn. 23 m. w. N.; Senatsbeschluss vom 13.10.2000, a. a. O., Rn. 5; zur Reparatur eines Schmutzwassergrundstücksanschlusses auch: OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 30.5.2015 - OVG 9 M 20.14 - juris Rn. 5).

    Das bedeutet, dass eine tatsächliche Unerweislichkeit der Ursache zu Lasten des Grundstückseigentümers geht (vgl. Senatsbeschluss vom 27.9.2022 - 9 LA 134/20 - n. v. unter Bezugnahme auf Unkel in: Driehaus, a. a. O., § 10 Rn. 31; OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 30.4.2015 - OVG 9 M 20.14 - Rn. 5).

    Eine tatsächliche Unerweislichkeit der Ursache geht zu Lasten des Grundstückseigentümers (vgl. Senatsbeschluss vom 27.9.2022 - 9 LA 134/20 - n. v. unter Bezugnahme auf Unkel in: Driehaus, a. a. O., § 10 Rn. 31; OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 30.4.2015 - OVG 9 M 20.14 - Rn. 5).

  • VGH Bayern, 21.01.1999 - 23 B 98.1871
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 9 LB 23/21
    Es ist nicht Gegenstand der Schutzpflicht der Beklagten, fragwürdige Ansprüche auf ihre Kosten gegenüber Dritten geltend zu machen (vgl. BayVGH, Urteil vom 21.1.1999 - 23 B 98.1871 - juris Rn. 29).

    Nachdem diese jedoch den Anspruch bestritten und eine Zahlung abgelehnt hat, stand es der Beklagten frei, nicht den "fragwürdigen" Anspruch gegenüber der K. weiterzuverfolgen, sondern sich an die Klägerin als Grundstückseigentümern zu halten (vgl. dazu auch HessVGH, Beschluss vom 12.10.2020 - 5 A 3073/19 - juris Rn. 36 unter Verweis auf BayVGH, Urteil vom 21.1.1999 - 23 B 98.1871 - juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2000 - 9 L 1629/00

    Abwasseranschluss; Erneuerung; Grundstücksanschluss; Grundstücksanschlusskanal;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 9 LB 23/21
    Die Unterhaltung umfasst danach alle Maßnahmen, die erforderlich sind, einen bestehenden Haus- oder Grundstücksanschluss ohne dessen Erneuerung, Veränderung oder Beseitigung weiterhin in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten (vgl. Senatsbeschluss vom 13.10.2000 - 9 L 1629/00 - juris Rn. 5).

    Es muss sich also um Erhaltungsmaßnahmen im Sinne einer vorsorgenden Instandhaltung oder zur Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit handeln, wie z. B. Reparaturen an beschädigten oder gestörten Leitungsstrecken (vgl. Unkel in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 67. Ergänzungslieferung, September 2022, § 10 Rn. 23 m. w. N.; Senatsbeschluss vom 13.10.2000, a. a. O., Rn. 5; zur Reparatur eines Schmutzwassergrundstücksanschlusses auch: OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 30.5.2015 - OVG 9 M 20.14 - juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.05.1990 - 9 L 93/89

    Schadensersatzanspruch gegen die Gemeinde wegen Beschädigung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 9 LB 23/21
    Soweit das Verwaltungsgericht weiter ausführe, dass die allgemeine Aufgaben- und Verantwortungsabgrenzung überlagert sein könne durch eine von der Rechtsordnung vorgenommene anderweitige Pflichtenzuweisung, entspreche dies den Ausführungen in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. Mai 1990 (Az. 9 L 93/89).

    In einem solchen Fall darf der Grundstückseigentümer nicht mit den Kosten der Reparatur belastet werden (vgl. Senatsurteil vom 31.5.1990 - 9 L 93/89 - juris Rn. 6; Freese in: Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, a. a. O., § 8 Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2000 - 9 L 4271/99

    Betriebsfertige Herstellung; Betriebsfertigkeit; Entstehung; Erstattungsanspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 9 LB 23/21
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe bereits mit Beschluss vom 17. März 2000 (Az. 9 L 4271/99) entschieden, dass ein Sondervorteil in Form einer konkreten aktuellen Nützlichkeit in Bezug auf den Anspruch auf Kostenerstattung nach § 8 NKAG nicht erforderlich sei.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 17. März 2000 (- 9 L 4271/99 - juris Rn. 5) entschieden, dass das niedersächsische Landesrecht als Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch gemäß § 8 NKAG das Vorliegen eines Sondervorteils nicht fordert.

  • VGH Hessen, 12.10.2020 - 5 A 3073/19

    Grundstücksanschlusskosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 9 LB 23/21
    Nachdem diese jedoch den Anspruch bestritten und eine Zahlung abgelehnt hat, stand es der Beklagten frei, nicht den "fragwürdigen" Anspruch gegenüber der K. weiterzuverfolgen, sondern sich an die Klägerin als Grundstückseigentümern zu halten (vgl. dazu auch HessVGH, Beschluss vom 12.10.2020 - 5 A 3073/19 - juris Rn. 36 unter Verweis auf BayVGH, Urteil vom 21.1.1999 - 23 B 98.1871 - juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 9 LB 92/03

    Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich der Herstellung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 9 LB 23/21
    Mit dem Erstattungsanspruch wird im Ergebnis der Ersatz der Kosten geltend gemacht, die die öffentliche Hand für die an sich dem Grundstückseigentümer obliegende Verpflichtung zur Anschließung seines Grundstücks verauslagt hat (vgl. Senatsurteil vom 18.9.2003 - 9 LB 92/03 - juris Rn. 6; Unkel in: Driehaus, a. a. O., § 10 Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1986 - 2 A 1153/85
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 9 LB 23/21
    Denn dann nimmt die Kommune mit der Unterhaltung des Grundstücksanschlusses (Anschlusskanal) die ihr obliegende Aufgabe der Straßenunterhaltungslast wahr (vgl. Unkel in: Driehaus, a. a. O., § 10 Rn. 36 unter Verweis auf OVG NRW, Urteil vom 27.6.1986 - 2 A 1153/85 - juris).
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