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   OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12   

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OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12 (https://dejure.org/2016,11690)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 (https://dejure.org/2016,11690)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. April 2016 - 7 KS 35/12 (https://dejure.org/2016,11690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Celle (Mittelteil) ist rechtswidrig und nicht vollziehbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Celle (Mittelteil) ist rechtswidrig und nicht vollziehbar

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (92)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12
    Bei dieser Sachlage ist die Feststellung gerechtfertigt, die prognostizierten Entlastungseffekte würden in den Ortsdurchfahrten die Verkehrssituation deutlich entspannen und dadurch Unfallgefahren aufs Ganze gesehen verringern (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299).

    Es reicht aus, wenn die von der Behörde behaupteten positiven Wirkungen des Vorhabens auf diese Belange durch Erfahrungswissen abgesichert sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.).

    Ob ein Projekt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, erfordert eine Einzelfallbeurteilung, die wesentlich von naturschutzfachlichen Feststellungen und Bewertungen abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.).

    Erfasst und bewertet werden müssen nur die für die Erhaltungsziele maßgeblichen Gebietsbestandteile (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.).

    Maßgebliche - den Gegenstand der Verträglichkeitsprüfung bildende - Gebietsbestandteile sind hiernach in der Regel die Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie, nach denen das Gebiet ausgewählt worden ist, einschließlich der "darin vorkommenden charakteristischen Arten" sowie die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, die für die Gebietsauswahl bestimmend waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.).

    Umgekehrt bestehen keine Einwände gegen eine fachwissenschaftlich anerkannte Untersuchungsmethode, wenn mit einer anderen, ebenfalls anerkannten Methode nicht voll übereinstimmende Ergebnisse erzielt würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.2013, a. a. O.; Urteil vom 28.03.2013 - 9 A 22.11 -, BVerwGE 146, 145; Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.; EuGH, Urteil vom 07.09.2004 - C-127/02 - Slg. 2004, I-7405).

    Deshalb ist es unabweisbar, die gerichtliche Kontrolle insoweit zurückzunehmen und der Behörde eine fachliche Einschätzungsprärogative zuzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.).

    Angesichts der Vielzahl der Kriterien, ihrer relativen Offenheit und ihres Angewiesenseins auf die Ausfüllung durch außerrechtliche Einschätzungen gilt für die Bestandsbewertung erst recht, dass in sie einer gerichtlichen Kontrolle nur eingeschränkt zugängliche Einschätzungen einfließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.).

    Maßgebliches Beurteilungskriterium ist der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten im Sinne der Legaldefinitionen des Art. 1 e) und i) FFH-Richtlinie; ein günstiger Erhaltungszustand muss trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.).

    Insoweit ist es zulässig, mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzungen zu arbeiten, die kenntlich gemacht und begründet werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1; Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.).

    Zugunsten des Projekts dürfen bei der Verträglichkeitsprüfung Schadensvermeidungs- und -minderungsmaßnahmen berücksichtigt werden, sofern sie sicherstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2014, a. a. O.; Urteil vom 28.03.2013, a. a. O.; Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.; Urteil vom 17.01.2007, a. a. O.).

    Die Abweichungsprüfung umfasst danach drei Schritte, nämlich die abwägende Beurteilung von Abweichungsgründen, die Prüfung weniger beeinträchtigender Alternativen und die Ermittlung notwendiger Kohärenzsicherungsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.).

    Damit sich die Gründe gegenüber dem Belang des Gebietsschutzes durchsetzen können, müssen keine Sachzwänge vorliegen, denen niemand ausweichen kann; Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie setzt lediglich ein durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, BVerwGE 110, 302; Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.).

    Die gesetzliche Bedarfsfeststellung verleiht einem Planvorhaben aber einen besonderen Stellenwert (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2014, a. a. O.; Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.; Urteil vom 17.01.2007, a. a. O.); ihm kommt mit Blick auf die gesetzliche Feststellung des vordringlichen Bedarfs eine herausgehobene Verkehrsbedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A 4.13 -, BVerwGE 149, 31).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12
    Insoweit ist es zulässig, mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzungen zu arbeiten, die kenntlich gemacht und begründet werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1; Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.).

    Zugunsten des Projekts dürfen bei der Verträglichkeitsprüfung Schadensvermeidungs- und -minderungsmaßnahmen berücksichtigt werden, sofern sie sicherstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2014, a. a. O.; Urteil vom 28.03.2013, a. a. O.; Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.; Urteil vom 17.01.2007, a. a. O.).

    Sämtliche Risiken, die aus Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Maßnahmen oder der Beurteilung ihrer langfristigen Wirksamkeit resultieren, gehen zu Lasten des Vorhabens (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, a. a. O.).

    Derartige Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen müssen geeignet sein, Risiken für die Erhaltungsziele wirksam auszuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, a. a. O.).

    Fehlerhafte Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung schlagen deshalb auf die Abwägung durch (vgl. EuGH, Urteil vom 20.09.2007 - C-304/05 -, Slg. 2007, I-7495; BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, a. a. O.), es sei denn, im Wege der Wahrunterstellung würden der Abwägung hilfsweise die tatsächlich in Rechnung zu stellenden Beeinträchtigungen qualitativ und quantitativ zutreffend zugrunde gelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, a. a. O.).

    Festzuhalten ist zunächst, dass die Bindungswirkung der gesetzlichen Bedarfsfeststellung für sich genommen zwar nicht ausreicht, um dem planfestgestellten Vorhaben einen Vorrang gegenüber dem Habitatschutz zu sichern (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, a. a. O.).

    Dies gilt auch speziell dann, wenn die Frage streitig wird, ob die für das Vorhaben streitenden Gemeinwohlbelange ein solches Gewicht haben, dass sie widerstreitende Belange des Naturschutzes zu überwinden vermögen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.02.2004 - 4 B 101.03 -, juris; Urteil vom 17.01.2007, a. a. O.).

    Die Bindungswirkung der gesetzlichen Bedarfsfeststellung präjudiziert eine auf der Ebene der Planfeststellung erforderliche Abweichungsprüfung damit nicht in jeder Hinsicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, a. a. O.).

    Die gesetzliche Bedarfsfeststellung verleiht einem Planvorhaben aber einen besonderen Stellenwert (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2014, a. a. O.; Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.; Urteil vom 17.01.2007, a. a. O.); ihm kommt mit Blick auf die gesetzliche Feststellung des vordringlichen Bedarfs eine herausgehobene Verkehrsbedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A 4.13 -, BVerwGE 149, 31).

    Eine planerische Variante, die nicht verwirklicht werden kann, ohne dass selbständige Teilziele, die mit dem Vorhaben verfolgt werden, aufgegeben werden müssen, braucht dagegen nicht berücksichtigt zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12
    Die Kläger haben sich zudem auf ihr Vorbringen in dem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: 7 MS 36/12), auf ihre im Verwaltungsverfahren erhobenen Einwendungen, auf das in den Vorläuferprozessen 7 KS 135/03 und 7 MS 216/05 zu grundsätzlichen Planungsfragen Vorgetragene sowie auf die parallel anhängigen Verwaltungsrechtsstreite 7 KS 31/12 (jetzt: 7 KS 27/15) und 7 MS 33/12 des BUND bezogen.

    Explizit haben sie sich den Inhalt des von dem Prozessbevollmächtigten des Klägers des Parallelverfahrens 7 KS 27/15 verfassten Schriftsatzes vom 14. April 2015 zu Eigen gemacht und diesen Schriftsatz in Kopie vorgelegt.

    84 Als unzulässig erweist sich auch die Bezugnahme der Kläger auf die parallel anhängigen Verwaltungsrechtsstreite 7 KS 31/12 (jetzt: 7 KS 27/15) und 7 MS 33/12 des BUND.

    Die Kläger haben die in Bezug genommenen Schriftsätze des Prozessvertreters in den Verfahren 7 KS 31/12 (jetzt: 7 KS 27/15) und 7 MS 33/12 nicht in (beglaubigter) Abschrift beigefügt.

    Vorgelegt haben sie allein eine nicht beglaubigte Kopie des von dem Prozessbevollmächtigten des Klägers des Parallelverfahrens 7 KS 27/15 verfassten Schriftsatzes vom 14. April 2015.

    Die Beklagte hat - im Parallelverfahren 7 KS 27/15 weiter vertiefend - zur Überzeugung des Senats dargelegt, dass auch das Lkw-Durchfahrverbot im innerstädtischen Bereich berücksichtigt worden ist.

    Eine Zusammenfassung dieser Erkenntnisse findet sich in der - im Parallelverfahren 7 KS 27/15 vorgelegten - Publikation "Bats and Roads" von Abbot, Berthinussen, Stone, Boonman, Melber, Altringham (2015) im Handbook of Road Ecology.

    für den Kläger des Parallelverfahrens 7 KS 27/15 in der mündlichen Verhandlung am Beispiel der geplanten Fledermausbrücke an dem Verteiler zur Wittinger Straße (Bauwerk Ce 16a) anhand von Folien anschaulich auf konkrete Zweifel an der Wirksamkeit dieser planfestgestellten Schutzmaßnahme hingewiesen.

  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12
    Umgekehrt bestehen keine Einwände gegen eine fachwissenschaftlich anerkannte Untersuchungsmethode, wenn mit einer anderen, ebenfalls anerkannten Methode nicht voll übereinstimmende Ergebnisse erzielt würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.2013, a. a. O.; Urteil vom 28.03.2013 - 9 A 22.11 -, BVerwGE 146, 145; Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.; EuGH, Urteil vom 07.09.2004 - C-127/02 - Slg. 2004, I-7405).

    Zugunsten des Projekts dürfen bei der Verträglichkeitsprüfung Schadensvermeidungs- und -minderungsmaßnahmen berücksichtigt werden, sofern sie sicherstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2014, a. a. O.; Urteil vom 28.03.2013, a. a. O.; Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.; Urteil vom 17.01.2007, a. a. O.).

    Nicht berücksichtigungsfähig hingegen sind Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz im Sinne von Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie, d. h. schadensausgleichende Schutzmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2014, a. a. O.; Urteil vom 28.03.2013, a. a. O.).

    Critical Loads sollen naturwissenschaftlich begründete Belastungsgrenzen für Vegetationstypen oder andere Schutzgüter umschreiben, bei deren Einhaltung eine Luftschadstoffdeposition auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte erwarten lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2014, a. a. O.; Urteil vom 28.03.2013, a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat anerkannt, dass es nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand eine Irrelevanzschwelle gibt; erst oberhalb dieser Schwelle ist die Zunahme der Stickstoffbelastung, zumal gegenüber einer ohnehin schon hohen Vorbelastung, als signifikant verändernd einzustufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2014, a. a. O., Urteil vom 28.03.2013, a. a. O.; Urteil vom 06.11.2012, a. a. O.).

    Es ist anerkannt, dass die flächenbezogenen Schwellenwerte nach Lambrecht & Trautner (2007) auch auf mittelbare Beeinträchtigungen - etwa durch Stickstoffeinträge - angewendet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.03.2013, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12
    Die Kläger haben sich zudem auf ihr Vorbringen in dem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: 7 MS 36/12), auf ihre im Verwaltungsverfahren erhobenen Einwendungen, auf das in den Vorläuferprozessen 7 KS 135/03 und 7 MS 216/05 zu grundsätzlichen Planungsfragen Vorgetragene sowie auf die parallel anhängigen Verwaltungsrechtsstreite 7 KS 31/12 (jetzt: 7 KS 27/15) und 7 MS 33/12 des BUND bezogen.

    Aus den vorgenannten Gründen können sich die Kläger schließlich auch nicht auf das in den Vorläuferprozessen 7 KS 135/03 und 7 MS 216/05 zu grundsätzlichen Planungsfragen Vorgetragene beziehen.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. Februar 2007 zum 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle (Az.: 7 KS 135/03, juris) ausgeführt, dass die zeichnerische Darstellung des mittleren Abschnitts der Ortsumgehung Celle auf einer für den angefochtenen Planfeststellungsbeschluss nicht mehr aktuellen Trassenvariante in der Anlage zu § 1 Abs. 1 FStrAbG nicht auf eine Verfassungswidrigkeit der - mittlerweile wiederholten - gesetzlichen Bedarfsfeststellung schließen lasse.

    Der Senat hat zu dieser Frage bereits in seinem Urteil vom 19. Februar 2007 (Az.: 7 KS 135/03) zum 1. Bauabschnitt folgende Ausführungen gemacht:.

    In der FFH-Abweichungsprüfung (Kapitel 9 der Unterlage 19.4) heißt es, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Urteil zur Verlegung der B 3 südlich Celle vom 19. Februar 2007 (Az.: 7 KS 135/03) die Aussage des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Lüneburg vom 27. Mai 2003 bestätigt habe, dass eine westlich von Celle verlaufende Trassenvariante als zumutbare Alternative zu einer östlichen Variante ausscheide und unüberwindbare Hindernisse in der vorgelegten Trasse 8 N nicht erkennbar seien.

    Der Senat hat die getroffene fachplanerische Variantenprüfung und -auswahl in seinem Urteil vom 19. Februar 2007 (Az.: 7 KS 135/03) bestätigt.

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss bzgl. des Plans

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12
    Mit Beschluss vom 27. September 2012 hat der Senat in einem Parallelverfahren (Az.: 7 MS 33/12) die aufschiebende Wirkung der Klage des dortigen Klägers gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 30. November 2011 mit der Maßgabe angeordnet, dass von der aufschiebenden Wirkung die CEF-Maßnahmen A 11, A 22 und A 41 ausgenommen werden, die in der dem Beschluss beigefügten zweiseitigen Anlage "B 3 OU Celle, Mittelteil, 3. Bauabschnitt" beschrieben sind.

    Die Kläger haben sich zudem auf ihr Vorbringen in dem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: 7 MS 36/12), auf ihre im Verwaltungsverfahren erhobenen Einwendungen, auf das in den Vorläuferprozessen 7 KS 135/03 und 7 MS 216/05 zu grundsätzlichen Planungsfragen Vorgetragene sowie auf die parallel anhängigen Verwaltungsrechtsstreite 7 KS 31/12 (jetzt: 7 KS 27/15) und 7 MS 33/12 des BUND bezogen.

    Das ist geeignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs nennenswert zu erschweren, da es nicht völlig fern liegt, dass ein potenzieller Kläger einem solchen Hochschullehrer an einer nicht deutschen Hochschule - etwa in Fragen des europäischen Naturschutzrechts - eine besondere Sachkunde zutraut und er von einer Klage deshalb Abstand nimmt, weil er, ohne weitere Erkundigungen einzuziehen, fälschlich meint, gerade ihn nicht bevollmächtigen zu können (vgl. Beschluss des Senats vom 27.09.2012 - 7 MS 33/12 -, juris).

    84 Als unzulässig erweist sich auch die Bezugnahme der Kläger auf die parallel anhängigen Verwaltungsrechtsstreite 7 KS 31/12 (jetzt: 7 KS 27/15) und 7 MS 33/12 des BUND.

    Die Kläger haben die in Bezug genommenen Schriftsätze des Prozessvertreters in den Verfahren 7 KS 31/12 (jetzt: 7 KS 27/15) und 7 MS 33/12 nicht in (beglaubigter) Abschrift beigefügt.

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss betr. den 2.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12
    Das strikte Vermeidungsgebot des § 34 c Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 NNatG kennt nicht Gestaltungsspielräume wie bei der fachplanerischen Abwägung und damit ein Ermessen oder "Kompromisse" zwischen verschiedenen betroffenen Rechtsgütern (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, B 1 Hildesheim, DVBl. 2000, 814 (816); Nds. OVG, Beschl. v. 12.12.2005 - 7 MS 91/05 -, VkBl.

    2006, 351 = DVBl. 2006, 463 = NdsVBl.

    2006, 131 = NordÖR 2006, 209).

    Die städtebaulichen Folgen sind jedoch neben der bereits beschriebenen Zielverfehlung in verkehrlicher Sicht ein weiterer Gesichtspunkt, der im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu dem Ziel des Habitatschutzes ins Verhältnis gesetzt werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.12.2005 - 7 MS 91/05 -, a.a.O. zum Schutz einer historischen Kulturlandschaft).

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt den Eigentümer auch vor mittelbaren Beeinträchtigungen seines Eigentums durch ein planfeststellungsbedürftiges Vorhaben (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.11.2006 - 4 A 2001.06 -, BVerwGE 127, 95).

    Ihnen steht darüber hinaus ein klagefähiges Abwehrrecht gegen die Planfeststellung insoweit zu, als sich die Rechtswidrigkeit des Vorhabens aus der Verletzung objektiv-rechtlicher Vorschriften ergibt und die Inanspruchnahme ihres Grundeigentums in einem Ursachenzusammenhang mit dem rechtlichen Mangel steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.11.2006, a. a. O.).

    Denn mittelbare Beeinträchtigungen, also solche, durch die - wie vorliegend - das Eigentum nicht vollständig oder teilweise entzogen wird, bestimmen unabhängig von ihrer Intensität Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und stellen keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.11.2006, a. a. O., m. w. N.).

    Nicht verlangen kann er freilich die Prüfung, ob die mit dem Vorhaben verfolgten öffentlichen Interessen generell geeignet sind, entgegenstehende Eigentumsrechte zu überwinden, d. h. insbesondere das Gemeinwohlerfordernis des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG auszufüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.11.2006, a. a. O.).

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12
    Es sind deshalb diejenigen Arten auszuwählen, die einen deutlichen Vorkommensschwerpunkt im jeweiligen Lebensraumtyp aufweisen bzw. bei denen die Erhaltung der Populationen unmittelbar an den Erhalt des jeweiligen Lebensraumtyps gebunden ist und die zugleich eine Indikatorfunktion für potentielle Auswirkungen des Vorhabens auf den Lebensraumtyp besitzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.2013, a. a. O.; Urteil vom 06.11.2012 - 9 A 17.11 -, BVerwGE 145, 40).

    Die unterschiedlichen Auffassungen über die Empfindlichkeit der gewässergebundenen Lebensraumtypen 91E0* und 6430 gegenüber luftbürtigen Stickstoffimmissionen und deren Ausmaß stellen im Übrigen einen fachwissenschaftlichen Disput dar, bei dessen Vorliegen der Beklagten ein naturschutzfachlicher Einschätzungsspielraum zuzubilligen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.2012 a. a. O.; Urteil des Senats vom 14.08.2015, a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat anerkannt, dass es nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand eine Irrelevanzschwelle gibt; erst oberhalb dieser Schwelle ist die Zunahme der Stickstoffbelastung, zumal gegenüber einer ohnehin schon hohen Vorbelastung, als signifikant verändernd einzustufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2014, a. a. O., Urteil vom 28.03.2013, a. a. O.; Urteil vom 06.11.2012, a. a. O.).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12
    Umgekehrt bestehen keine Einwände gegen eine fachwissenschaftlich anerkannte Untersuchungsmethode, wenn mit einer anderen, ebenfalls anerkannten Methode nicht voll übereinstimmende Ergebnisse erzielt würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.2013, a. a. O.; Urteil vom 28.03.2013 - 9 A 22.11 -, BVerwGE 146, 145; Urteil vom 12.03.2008, a. a. O.; EuGH, Urteil vom 07.09.2004 - C-127/02 - Slg. 2004, I-7405).

    Ein Projekt ist vielmehr dann zulässig, wenn nach Abschluss der Verträglichkeitsprüfung kein vernünftiger Zweifel verbleibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden (vgl. EuGH, Urteil vom 07.09.2004, a. a. O.).

    Um zu einer verlässlichen Beurteilung zu gelangen, muss die Verträglichkeitsprüfung die "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" (vgl. EuGH, Urteil vom 07.09.2004, a. a. O.) berücksichtigen.

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12

    Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet;

  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

  • BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Vollüberprüfungsanspruch;

  • BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13

    Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Waldschlößchenbrücke, Planfeststellung

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Stichtag;

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40011

    Ordnungsgemäße Klagebegründung bei pauschaler Bezugnahme auf im

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

  • BGH, 14.06.1982 - III ZR 175/80

    Entschädigung einer Jagdgenossenschaft bei Durchschneidung eines Jagdbezirks

  • OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05

    Eilantrag gegen den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle erfolglos

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-241/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsverfahren - Umsetzung der Richtlinie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2007 - 9a D 129/04

    Entschädigung wegen Durchschneidens eines Jagdbezirks

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

  • VGH Bayern, 10.11.1998 - 8 A 96.40115
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2011 - 7 KS 129/09

    Keine Beschränkung auf Verstöße gegen schützende Rechtsvorschriften von

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - 20 A 2660/12

    Sachliche Berichtigung von festgesetzten abwasserrechtlichen Überwachungswerten

  • BVerwG, 30.07.2012 - 5 PKH 8.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

  • BVerwG, 15.12.2011 - 3 C 40.10

    Maut; Autobahnmaut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; Lkw; Lastkraftwagen; schwere

  • BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02

    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt;

  • BVerwG, 16.07.2003 - 9 VR 13.03

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Antrag auf Anordnung der

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

  • BGH, 15.02.1996 - III ZR 143/94

    Entschädigungsansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verkleinerung des

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 28.09.2012 - 7 VR 5.12

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Planfeststellungsbeschluss des

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 13.07.2010 - 9 B 105.09

    Begriff der notwendigen Folgemaßnahme; Planungskompetenz des Vorhabenträgers

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11

    Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen unterlassener

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

  • BVerwG, 24.02.2004 - 4 B 101.03

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

  • BVerwG, 21.10.2003 - 4 B 93.03

    Vorliegen einer erheblichen Erschwerung der Benutzung der Zufahrten und Zugänge ;

  • VGH Bayern, 12.10.2015 - 2 CS 15.1601

    Beschwerde; Schädliche Umwelteinwirkungen (Geruchsbelästigung)

  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12

    Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung;

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12

    Begründungsfrist; Bezugnahme; Pauschale Bezugnahme; Planänderungsbeschluss;

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 5.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausklammerung der Bauausführung für eine

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2015 - 1 KN 4/14

    Normenkontrollantrag: Bebauungsplan Nr. 74 Lohstraße

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09

    Bauarbeiten; Bauzeit; Lärm; Staub; Erschütterungen; AVV Baulärm; Lärmprognose;

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 20.11

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 20.09.2007 - C-304/05

    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg;

  • BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 28.01.2004 - 9 A 27.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Entschädigungsanspruch wegen Grundstückswertminderung nach Änderung eines

  • BVerwG, 28.08.2009 - 9 A 22.07

    Verfahrensfehler; wesentlicher Verfahrensfehler; mittelbare Betroffenheit;

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Klagen gegen Teilstück der B 178 n abgewiesen

  • BVerwG, 26.10.2005 - 9 A 33.04

    Klagen gegen den Ausbau und die Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen Kerpen

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 71.07

    Planfeststellungsverfahren - Ausbau einer Bundesbahnstrecke -

  • BVerwG, 30.09.1993 - 7 A 14.93

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06
  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 23.08

    Verwaltungsprozess; Rechtsmittel; Berufung; Berufungszulassung; Zulassung der

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01

    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.04.1984 - 5 A 17/83
  • BGH, 20.01.2000 - III ZR 110/99

    Enteignung einer Jagdgenossenschaft

  • BVerwG, 24.05.2011 - 9 B 97.10

    Jagdgenossenschaft; Jagdausübungsrecht; Jagdbezirk; Flurbereinigungsverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 19.11.1992 - 7 L 3817/91

    Änderung; Klagegegenstand; Anfechtungsklage; Planfeststellungsbeschluß;

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 6.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80

    Verfahrensfehler; nicht ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Gebot, sich von einem

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Der Hinweis eines Planbetroffenen auf seine Eigentümerstellung reicht in aller Regel aus, um im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO die Möglichkeit einer Rechtsverletzung aufzuzeigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2012 - 9 A 6.10 -, juris; Urteil des Senats vom 22. April 2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 12.08.2009 - 9 A 64.07 -, juris, m. w. N.; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Denn auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs würde nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 12.08.2009 - 9 A 64.07 -, juris, m. w. N.; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 12.08.2009 - 9 A 64.07 -, juris, m. w. N.; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Dieser Berechnungsmaßstab ist auch bei Hochwasserschutzmaßnahmen allgemein üblich (vgl. Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 10.11.1998 - 8 A 96.40115 -, juris).

    Die Planfeststellungsbehörde hat damit die nach Lage der Dinge erforderlichen tatsächlichen Feststellungen getroffen und auf ihrer Grundlage ein rechtlich nicht zu beanstandendes Ergebnis dahingehend gefunden, dass der Bau der Ortsumgehung die Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung rechtfertigt und die Abwägungsentscheidung nicht zu beanstanden ist (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 11.01.2001 - 4 A 13.99 -, juris; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Ein etwaiges Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage ist regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2004 - 9 A 27.03 -, juris; BVerwG, Urteil vom 09.07.2003 - 9 A 54.02 -, juris; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

  • VGH Bayern, 14.12.2016 - 15 N 15.1201

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Fehlende Anpassung an Ziele der Raumordnung

    Dieser Maßstab entspricht auch der fachlichen Praxis (vgl. BayVGH, B. v. 29.9.2004 a. a. O.; U. v. 19.2.1992 - 22 B 90.1322 - ZfW 1992, 499 ff.; NdsOVG, U. v. 22.4.2016 - 7 KS 35/12 - juris Rn. 317; Hünnekens in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Mai 2016, § 76 WHG Rn. 20).

    Mehr kann für eine Prognose - und damit für auch für eine fachlich fundierte Abschätzung eines von vielen Variablen abhängigen Überschwemmungsgebiets - nicht verlangt werden (vgl. auch BVerwG, U. v. 11.8.2016 - 7 A 1.15 u. a. - DVBl 2016, 1465 ff. = juris Rn. 77, 82; VGH BW, U. v. 22.10.2014 - 22.10.2014 - juris Rn. 34; speziell für Hochwasserprognosen: NdsOVG, B. v. 16.7.2012 - 13 LA 82/11 - juris Rn. 12; U. v. 22.4.2016 - 7 KS 35/12 - juris Rn. 317 ff.).

    Es ist weder geboten, ein HQextrem (sog. Jahrtausendhochwasser) noch eine Hochwasserlage zwischen HQ100 und HQextrem vertieft in die Abwägung einzustellen (ebenso für das Fachplanungsrecht: NdsOVG, U. v. 22.4.2016 - 7 KS 35/12 - juris Rn. 317 ff.; Rossi in Sieder/Zeitler, WHG /AbwAG, Stand: Mai 2016, § 74 Rn. 13 m. w. N. spricht bei Hochwasserereignissen jenseits von HQ100 von "höherer Gewalt").

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15

    Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen;

    Nachdem die Kläger den Planergänzungsbescheid am 22. November 2018 in ihre Klage einbezogen haben, richtet diese sich in der Sache (weiterhin) gegen eine einheitliche Planungsentscheidung (vgl. Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Die Begrenzung der Rügebefugnis auf subjektive Rechte steht mit Europarecht in Einklang (vgl. EuGH, Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14 -, juris; BVerwG, Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 7.15 -, juris; Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 14.15 -, juris; Urteil vom 29.06.2017 - 3 A 1.16 -, juris; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Nicht verlangen kann er freilich die Prüfung, ob die mit dem Vorhaben verfolgten öffentlichen Interessen generell geeignet sind, entgegenstehende Eigentumsrechte zu überwinden, d. h. insbesondere das Gemeinwohlerfordernis des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG auszufüllen (BVerwG, Urteil vom 09.11.2006 - 4 A 2001.06 -, BVerwGE 127, 95; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    aa) Dabei legt der Senat zugrunde, dass die Belange des Hochwasserschutzes im Sinne der §§ 72 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §§ 115 f. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) im Rahmen einer Ausbau- oder Neubaumaßnahme nach dem Bundeswasserstraßengesetz - wie hier - zu den Vorgaben zwingenden Rechts gehören und nicht wie sonst dem Abwägungsvorbehalt unterliegen (vgl. insoweit Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Denn für die erforderliche fristgebundene Begründung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss reicht es nicht aus, wenn der Kläger lediglich pauschal auf im Verwaltungsverfahren geltend gemachte Einwände verweist, ohne auf deren Würdigung im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.2003 - 9 VR 13.03 -, NVwZ 2003, 1392; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Urteile des Senats vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris, und vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf früher erhobene Einwände ohne deren Würdigung in der Planfeststellungsentscheidung genügt diesen Begründungsanforderungen nicht; denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010, a. a. O.; Urteile des Senats vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris, und vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

    Die - erstmals in der mündlichen Verhandlung angesprochene - Biogasanlage des Herrn J. in K. wurde zwar ausweislich des Vortrags in dem Parallelverfahren 7 KS 35/12 bereits am 23. September 2010 vom Gewerbeaufsichtsamt Celle genehmigt.

    Die - erstmals in der mündlichen Verhandlung angesprochene - Biogasanlage des Herrn J. in K. wurde ausweislich des Vortrags in dem Parallelverfahren 7 KS 35/12 am 23. September 2010 vom Gewerbeaufsichtsamt Celle genehmigt.

  • VG Osnabrück, 13.11.2019 - 6 A 243/17

    Grundzüge der Planung; Konfliktverlagerung; Teileinziehung

    Sowohl die Grenzwerte für Lärmbeeinträchtigung als auch die Grenzwerte für die Beeinträchtigung durch Stickstoffdioxid zielen aber auf eine langfristige Exposition ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2012 - 9 A 19/11, Rn. 42, juris und OVG Lüneburg, Urteil vom 22.4.2016 - 7 KS 35/12, Rn. 306, juris für Stickstoffdioxidimmissionen).

    Dementsprechend beziehen sich die von der Beklagten in den Verwaltungsvorgängen zu dieser Frage zitierten Entscheidungen insbesondere auf den Neubau bzw. die wesentliche Änderung von Straßen (BVerwG, Urteil vom 10.10.2012 - 9 A 19/11, Rn. 1, juris; Urteil vom 26.5.2004 - 9 A 6/03, Rn. 1, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 22.4.2016 - 7 KS 35/12, Rn. 1, juris) oder die Errichtung von Einkaufszentren (OVG NRW, Beschluss vom 20.2.2013 - 2 B 1353/12.NE, Rn. 21, juris).

    Vielmehr kann die Einhaltung des Grenzwertes dem Luftreinhalteplan überlassen werden (BVerwG, Urteil vom 10.10.2012 - 9 A 19/11, Rn. 38, juris; Urteil vom 26.5.2004 - 9 A 6/03, Leitsätze 1 und 2, Rn. 24, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 22.4.2016 - 7 KS 35/12, Rn. 299, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 K 48/15

    Rechtsschutz gegen eine Umgehungsstraße; Einhaltung der Grenzwerte der BImSchV

    Die Überprüfungsbefugnis des Gerichts erstreckt sich allein darauf, ob eine geeignete fachspezifische Methode gewählt wurde, ob die Prognose nicht auf unrealistischen Annahmen beruht und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.04.2014 - BVerwG 9 A 25.12 -, juris RdNr. 30; NdsOVG, Urt. v. 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris RdNr. 96).

    Für die Annahme, dass dies nicht möglich ist, müssen deshalb besondere Umstände vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - BVerwG 9 A 19.11 -, juris RdNr. 38; NdsOVG, Urt. v. 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, a.a.O. RdNr. 299).

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - BVerwG 9 A 11.03 -, juris RdNr. 57; NdsOVG, Urt. v. 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, a.a.O. RdNr. 271 ).

    Sie können nur die Verletzung gerade sie schützender Normen des materiellen und des Verfahrensrechts sowie eine nicht ordnungsgemäße Abwägung ihrer geschützten Privatbelange rügen, nicht aber eine insgesamt fehlerfreie Abwägung und Planung verlangen (vgl. OVG NW, Urt. v. 15.05.2015 - 11 D 12/12.AK -, juris RdNr. 73; NdsOVG, Urt. v. 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, a.a.O. RdNr. 79).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2021 - 7 KS 87/18

    Abwägung; Abwägungsmangel; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;

    Das ist etwa dann der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris, m.w.N.; Urteil vom 12.08.2009 - 9 A 64.07 -, juris, m.w.N.; Senat, Urteil vom 27.08.2019 - 7 KS 24/17 -, juris; Urteil vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18

    Änderungsplan; Änderungsplanfeststellung; Anderungsplanfeststellungsbeschluss;

    Denn für die erforderliche fristgebundene Begründung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss reicht es nicht aus, wenn der Kläger lediglich pauschal auf im Verwaltungsverfahren geltend gemachte Einwände verweist, ohne auf deren Würdigung im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.2003 - 9 VR 13.03 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris; Urteil vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf früher erhobene Einwände ohne die Berücksichtigung deren Würdigung in der Planfeststellungsentscheidung genügt diesen Begründungsanforderungen nicht; denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris; Urteil vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

  • VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Umweltverbandes gegen eine

    An der Einhaltung dieser Voraussetzungen hat die Kammer unter Berücksichtigung des Umstandes, dass dem Antragsgegner insoweit eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zusteht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. April 2016 - 7 KS 35/12 -, zitiert nach juris), keine Zweifel.
  • VG Neustadt, 01.08.2016 - 3 K 74/16

    Hotelbetreiber hat keinen Anspruch auf Verlegung der Bushaltestelle gegenüber der

    Im Übrigen kommt Verkehrslärm im Allgemeinen bei einem Beurteilungspegel von 70 dB(A) am Tage noch keine enteignungsgleiche Wirkung zu, weil hierdurch noch keine lärmbedingte Gesundheitsgefahr ausgelöst wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2012 - 7 VR 5/12, 7 VR 5/12 (7 A 8/12) -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 22. April 2016 - 7 KS 35/12 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 17. November 2008 - 4 K 1963/07.KO -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 1658/17

    Unbegründeter Anspruch von Grundstückeigentümern auf teilweise Aufhebung des

  • VG Lüneburg, 24.07.2017 - 3 B 27/17

    Asyl; Einstellung des Asylverfahrens gem. § 33 Abs. 5 Satz 1 AsylG; Folgen des

  • OVG Thüringen, 16.08.2018 - 1 O 169/11

    Kein Anspruch auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um Auflagen für

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 7 KS 104/20

    Abwägung; Abwägungsentscheidung; Planfeststellung

  • VG Augsburg, 15.07.2019 - Au 9 K 15.601

    Sicherung von Überschwemmungsgebieten

  • VG Lüneburg, 13.09.2017 - 3 A 394/17

    Asyl - Vermutung des Nichtbetreibens des Asylverfahrens bei Nichterscheinen zur

  • VG Arnsberg, 19.09.2023 - 4 K 135/21
  • VG Augsburg, 15.07.2019 - Au 9 K 15.547

    Klage einer Gemeinde gegen vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets

  • VG Augsburg, 15.07.2019 - Au 9 K 15.552

    Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebietes

  • VG Meiningen, 16.06.2022 - 1 K 328/20

    Umstufungsentscheidung; (hier: rechtmäßige) Abstufung einer Landes- in eine

  • VG Lüneburg, 23.01.2018 - 3 A 169/16

    Wiedereinsetzung; Wiedereinsetzungsantrag

  • VG Augsburg, 15.07.2019 - Au 9 K 15.554

    Erfolglose Anfechtungsklage - vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiet

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