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   OVG Niedersachsen, 22.05.2012 - 4 LC 266/09   

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https://dejure.org/2012,11786
OVG Niedersachsen, 22.05.2012 - 4 LC 266/09 (https://dejure.org/2012,11786)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.05.2012 - 4 LC 266/09 (https://dejure.org/2012,11786)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 4 LC 266/09 (https://dejure.org/2012,11786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Absehen von der Heranziehung zu den Kosten einer Maßnahme der Jugendhilfe bei Gefährdung von Ziel und Zweck der Leistung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gefährdung von Ziel und Zweck einer Leistung an junge Volljährige bei Sorge um eine Stabilisierung des Volljährigen durch die Heranziehung zu den Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 92 Abs. 5 S. 1 Alt. 1
    Gefährdung von Ziel und Zweck einer Leistung an junge Volljährige bei Sorge um eine Stabilisierung des Volljährigen durch die Heranziehung zu den Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gefährdung von Ziel und Zweck einer Leistung an junge Volljährige bei Sorge um eine Stabilisierung des Volljährigen durch die Heranziehung zu den Kosten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 1056
  • DÖV 2012, 696
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Brandenburg, 19.06.2003 - 4 A 4/02

    Absehen von einer Heranziehung zur Erstattung von Kosten für eine gewährte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2012 - 4 LC 266/09
    Ziel und Zweck der Maßnahme ergeben sich aus der der Leistungsgewährung zugrundeliegenden Rechtsgrundlage und aus den allgemeinen Zielvorstellungen der Jugendhilfe, wie sie insbesondere in § 1 SGB VIII umschrieben sind (vgl. OVG Brandenburg, Urt. v. 19.6.2003 - 4 A/02 -, FEVS 55, 156; ferner Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 92 Rn. 19; Schindler in Frankfurter Kommentar SGB VIII, 6. Aufl. § 92 Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2011 - 4 LA 190/10

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Kostenbeitrag bei Gefahr des Abbruchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2012 - 4 LC 266/09
    Dieses kann der Fall sein, wenn zu befürchten ist, dass die Heranziehung zu den Kosten zu dem Abbruch der Jugendhilfe führt (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 10.1.2011 - 4 LA 190/10).
  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 12 C 16.2411

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Heranziehung eines jungen Volljährigen zu den

    Bei Vorliegen einer dieser Voraussetzungen soll von der Heranziehung im Einzelfall ganz oder teilweise abgesehen werden (vgl. näher OVG Lüneburg, Beschluss v. 22.5.2012 - 4 LC 266/09 - juris, Rn. 34 ff.; OVG Bremen, Beschluss v. 8.11.2011 - 2 A 203/09 - juris, Rn. 16 ff.).

    Ziel und Zweck der Maßnahme ergeben sich aus der der Leistungsgewährung zugrunde liegenden Rechtsgrundlage und aus den allgemeinen Zielvorstellungen der Jugendhilfe, wie sie insbesondere in § 1 SGB VIII umschrieben sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 22.5.2012 - 4 LC 266/09 - juris, Rn. 36 m. w. N.).

    Es liegt auf der Hand, dass ein bei einem jungen Volljährigen vorhandenes Vermögen eine finanzielle Sicherheit darstellt, die den Start in die Selbstständigkeit erleichtert und die Chancen auf eine Verselbstständigung verbessert (vgl. hierzu OVG Brandenburg, Urteil v. 19.6.2003 - 4 A 4/02 - juris, Rn. 53 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss v. 22.5.2012 - 4 LC 266/09 - juris, Rn. 36).

    Dieser Umstand rechtfertigt für sich genommen jedoch noch nicht, von einem Einsatz des Vermögens für entstehende bzw. entstandene Kosten wegen der Gewährung von Jugendhilfe für junge Volljährige - gleichsam automatisch - abzusehen, weil dann - entgegen der Entscheidung des Gesetzgebers - eine Heranziehung junger Volljähriger aus ihrem Vermögen regelmäßig ausscheiden würde (so zutreffend OVG Lüneburg, Beschluss v. 22.5.2012 - 4 LC 266/09 - juris, Rn. 36).

    Es müssen deshalb weitere Umstände in der Person des jungen Volljährigen und in seinem Umfeld hinzutreten, die berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass durch eine Heranziehung zu einem Kostenbeitrag aus seinem Vermögen eine "Destabilisierung" des jungen Volljährigen eintritt, dadurch die Persönlichkeitsentwicklung, die durch die Hilfe für junge Volljährige gefördert werden soll, erheblich beeinträchtigt und eine eigenverantwortliche Lebensführung wesentlich erschwert wird (so zutreffend OVG Lüneburg, Beschluss v. 22.5.2012 - 4 LC 266/09 - juris, Rn. 36).

    Eine Gefährdung von Ziel und Zweck der Maßnahme kann aber auch dann vorliegen, wenn diese gerade abgeschlossen ist und berechtigter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass eine bereits eingetretene Stabilisierung des jungen Volljährigen durch die (nachträgliche) Heranziehung zu den Kosten (wieder) verloren geht (so zutreffend OVG Lüneburg, Beschluss v. 22.5.2012 - 4 LC 266/09 - juris, Rn. 36).

    bb) Darüber hinaus besteht gemäß § 92 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII nunmehr zugleich auch hinreichender Anlass zu der Prüfung, ob aufgrund des Ausbildungsabbruchs in der Person der Klägerin besondere Umstände vorliegen, die berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass durch eine Heranziehung zu einem Kostenbeitrag aus ihrem Vermögen eine weitere "Destabilisierung" eintritt, ihre Persönlichkeitsentwicklung hierdurch erheblich beeinträchtigt und eine eigenverantwortliche Lebensführung wesentlich erschwert wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 10.1.2011 - 4 LA 190/10 - juris, Rn. 2; Beschluss v. 22.5.2012 - 4 LC 266/09 - juris, Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19

    Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz

    Danach eingetretene Änderungen sind im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung außer Acht zu lassen, sie können allenfalls im Rahmen eines neuen Verwaltungsverfahrens und durch Erlass eines neuen Leistungsbescheids berücksichtigt werden (so bereits OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.1991 - 12 A 11505/91 -, juris Rn. 27 f.; vgl. außerdem Urteile des Senats vom 16.12.2009 - 12 S 1550/07 -, juris Rn. 27, und vom 12.01.2017 - 12 S 870/15 -, juris Rn. 24; Bayerischer VGH, Beschluss vom 09.08.2012 - 12 C 12.1627 -, juris Rn. 3; Niedersächsisches OVG, Beschluss 22.05.2012 - 4 LC 266/09 -, juris Rn. 34; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.06.2003 - 4 A 4/02 -, juris Rn. 33; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.09.2007 - 12 E 812/07 -, juris Rn. 2; VG Augsburg, Urteil vom 09.12.2014 - Au 3 K 14.1268 -, juris Rn. 24; VG Freiburg, Urteil vom 22.04.2015 - 4 K 2273/13 -, juris Rn. 18; VG Braunschweig, Urteil vom 10.03.2015 - 3 A 174/14 -, juris Rn. 16; VG Minden, Urteil vom 24.05.2013 - 6 K 1775/12 -, juris Rn. 12; Mann in: Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Aufl. 2017, § 92 Rn. 9).
  • VG Augsburg, 21.07.2015 - Au 3 K 14.1578

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Heranziehung junger Volljähriger auch

    Bei Vorliegen einer dieser Voraussetzungen soll von der Heranziehung im Einzelfall ganz oder teilweise abgesehen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 22.5.2012 - 4 LC 266/09 - juris Rn. 34; OVG Bremen, B.v. 8.11.2011 - 2 A 203/09 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2014 - 4 L 32/13

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach der Kostenbeitragsverordnung vom 1.

    Gemäß § 92 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII soll von der Heranziehung im Einzelfall ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn sonst Ziel und Zweck der Leistung gefährdet würden oder sich aus der Heranziehung eine besondere Härte ergäbe (vgl. dazu VGH Bayern, Beschl. v. 9. Juli 2013 - 12 C 12.2767 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. Juni 2012 - OVG 6 M 102.11 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 22. Mai 2012 - 4 LC 266/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17. März 2009 - 12 A 3019/08 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 12 C 12.1627

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Letztere Voraussetzung war zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. auch VGH Mannheim je vom 16.12.2009 JAmt 2010, 90 und FamRZ 2010, 1377; OVG Lüneburg vom 22.5.2012 AZ. 4 LC 266/09 ; OVG Brandenburg vom 19.6.2003 FEVS 55, 156; VG Bremen vom 4.6.2009 Az. 5 K 3572/07 ) nicht erfüllt.
  • VG Minden, 27.06.2014 - 6 K 3022/13

    Maßgeblicher Zeitpunkt des Tags der letzten Verwaltungsentscheidung für die

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21.9.2007 - 12 E 812/07 -, JAmt 2007, 597 = www.nrwe.de = juris; OVG Koblenz, Urteil vom 31.10.1991 - 12 A 11505/91 -, juris; OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 19.6.2003 - 4 A 4/02 -, FEVS 55, 156 = juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.5.2012 - 4 LC 266/09 -, FEVS 64, 283 = juris; BayVGH, Beschluss vom 9.8.2012 - 12 C 12.1627 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 4.6.2009 - 5 K 3572/07 -, juris; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 25.3.2010 - 4 K 685/09.NW -, juris; VG Minden, stdg.
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