Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.06.2017 - 4 PA 128/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22500
OVG Niedersachsen, 22.06.2017 - 4 PA 128/17 (https://dejure.org/2017,22500)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.06.2017 - 4 PA 128/17 (https://dejure.org/2017,22500)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 4 PA 128/17 (https://dejure.org/2017,22500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 KiTaG ND; § 66 Abs 1 S 1 SGB 1; § 24 Abs 3 S 3 SGB 8; § 24 Abs 4 S 1 SGB 8; § 24 Abs 4 S 2 SGB 8
    Alter; Anfechtungsklage; Anspruch; Aufklärung; Ermessen; Ermessensreduzierung; erhebliche Erschwerung; Kind; Leistung; Mitwirkung; subjektives Recht; Sachverhalt; Schulpflicht; Tageseinrichtung; Tagespflege; Verpflichtungsklage; Versagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 10 ME 395/18

    Anspruch; Betreuungsplatz; Betreuungsumfang; Eltern; Erwerbstätigkeit; Förderung;

    Ob darüber hinaus ergänzende Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII geleistet wird, steht im Ermessen des Jugendhilfeträgers (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22.06.2017 - 4 PA 128/17 -, juris Rn. 10; Rixen in Schlegel/Voelzke, a.a.O., § 24 Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 12 S 1545/20

    Anspruch auf Ganztagsplatz in einer Kindertageseinrichtung

    Denn auf eine Förderung in der Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend besteht gerade kein Rechtsanspruch, diese Förderung steht, wie der Wortlaut "kann" deutlich macht, vielmehr im Ermessen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 19.12.2018 - 10 ME 395/18 -, juris Rn. 9, und vom 22.06.2017 - 4 PA 128/17 -, juris Rn. 10; OVG Brandenburg, Beschluss vom 28.09.2015 - 6 S 41.15 -, juris Rn. 4; Lakies/Beckmann in: Münder u.a., Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 24 Rn. 53).
  • VG Stuttgart, 02.09.2021 - 9 K 3324/21

    Zeitlicher Umfang einer Förderung in einer Kindertageseinrichtung

    Denn auf eine Förderung in der Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend besteht gerade kein Rechtsanspruch, diese Förderung steht, wie der Wortlaut ("kann") deutlich macht, vielmehr im Ermessen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19.12.2018 - 10 ME 395/18 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 22.06.2017 - 4 PA 128/17 -, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.09.2015 - 6 S 41/15 -, juris Rn. 4; Lakies/Beckmann in: Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 24 Rn. 53).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.2018 - 4 Ta 1/18

    Prozesskostenhilfe - Kosten für die Kernzeitbetreuung schulpflichtiger Kinder als

    bb) Anders als bei den Kindertageseinrichtungen für noch nicht schulpflichtige Kinder nach § 24 Abs. 2, 3 SGB VIII, besteht auf die Zuweisung eines Betreuungsplatzes in der Kernzeitbetreuung zwar kein subjektiver Rechtsanspruch (OVG Lüneburg 22. Juni 2017 - 4 PA 128/17, Rn. 10), aber dennoch eine Förderfähigkeit nach § 90 Abs. 3 SGB VIII, wenn der Bedarf tatsächlich gedeckt wird.
  • OVG Sachsen, 25.10.2023 - 3 B 188/23

    Hortbetreuung; Anspruch; zumutbarer Betreuungsplatz

    Aus der möglichen Unzumutbarkeit eines konkreten Betreuungsplatzes folgt unabhängig davon, dass § 24 Abs. 4 SGB VIII ohnehin schon keinen individuell durchsetzbaren Rechtsanspruch vermittelt (NdsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2017 - 4 PA 128/17 -, juris Rn. 10 m. w. N.), nämlich nicht zwangsläufig ein Rechtsanspruch auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in einer konkreten Einrichtung.
  • VG Bremen, 19.03.2020 - 3 V 1808/19

    Aufnahme in den Hort des Kinder- und Familienzentrums Farge-Rekum - Behinderung;

    Die Regelung sieht jedoch keinen Rechtsanspruch auf Förderung vor, sondern regelt eine objektiv-rechtliche Verpflichtung der Jugendhilfeträger zum Vorhalten eines entsprechenden Angebotes für Kinder im schulpflichtigen Alter (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 22.06.2017 - 4 PA 128/17, juris; Struck, in: Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 24 Rn. 65).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht