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   OVG Niedersachsen, 23.03.2006 - 11 LB 334/04   

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https://dejure.org/2006,19146
OVG Niedersachsen, 23.03.2006 - 11 LB 334/04 (https://dejure.org/2006,19146)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.03.2006 - 11 LB 334/04 (https://dejure.org/2006,19146)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. März 2006 - 11 LB 334/04 (https://dejure.org/2006,19146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 1 S. 1 BJagdG; § 8 Abs. 1 WaffG; § 8 Abs. 2 Nr. 2 WaffG
    Auslegung und Definition des Begriffs des Jägers im Sinne des Waffengesetzes (WaffG); Bedürfnisgruppen des § 8 Abs. 1 WaffG; Voraussetzungen für die Anerkennung eines sonstigen Bedürfnisses; Voraussetzungen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses bei einem Auslandsjäger; ...

  • archive.org

    WaffG 2002 § 8 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 1

  • Judicialis

    AWaffV § 3; ; EGV § 12 I; ; WaffG 2002 § 10 I 1; ; WaffG 2002 § 29; ; WaffG 2002 § 32; ; WaffG 2002 § 7 I; ; WaffG 2002 § 8 I; ; WaffG 2002 § 8 II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung und Definition des Begriffs des Jägers im Sinne des Waffengesetzes (WaffG); Bedürfnisgruppen des § 8 Abs. 1 WaffG; Voraussetzungen für die Anerkennung eines sonstigen Bedürfnisses; Voraussetzungen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses bei einem Auslandsjäger; ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2006 - 11 LB 334/04
    Insoweit hat sich gegenüber der alten Rechtslage nach dem WaffG 1976 nichts geändert (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 24.06.1975 - I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1, zu § 32 WaffG 1976).

    Dafür müssen bei dem Antragsteller besondere Umstände vorliegen, die ihn von der Allgemeinheit unterscheiden und die es wert sind berücksichtigt zu werden, also nicht auf einer Laune oder Liebhaberei beruhen (BVerwG, Urt. v. 24.06.1975 - I C 25.73 -, a.a.O.).

    Das deutsche Waffenrecht beherrscht nach wie vor der Grundsatz, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (BVerwG, Urt. v. 24.06.1975 - I C 25.73 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.04.1997 - 19 B 96.763
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2006 - 11 LB 334/04
    Zu den Sachbereichen, in denen die Gemeinschaft Aufgaben wahrnimmt, dürfte das (nationale) Sicherheitsrecht, zu dem die Vorschriften des WaffG 2002 zu rechnen sind, nicht gehören (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 23.04.1997 - 19 B 96.763 -, veröffentlicht in JURIS, zum Jagdrecht nach dem BJagdG).
  • VG Minden, 29.11.2016 - 8 K 1965/16

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von zehn Waffenbesitzkarten aufgrund einer

    So schon ausdrücklich OVG Lüneburg, Urteil vom 23.03.2006 - 11 LB 334/04 - mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, juris.
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