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   OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17   

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OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17 (https://dejure.org/2018,11415)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 (https://dejure.org/2018,11415)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. April 2018 - 7 LA 54/17 (https://dejure.org/2018,11415)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 2 AbfAEV; § 35 GewO; § 18 Abs. 1 KrWG; § 18 Abs. 5 S. 2 1. Alt. KrWG
    Rechtmäßige Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Ausnahme einer Untersagungsverfügung von der partiellen Gesamtrechtsnachfolge im Fall der Abspaltung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Ausnahme einer Untersagungsverfügung von der partiellen Gesamtrechtsnachfolge im Fall der Abspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 97
  • DÖV 2018, 632
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 7 ME 43/16

    Untersagung der Sammlung von Alttextilien wegen Unzuverlässigkeit; Verstöße gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17
    (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, juris).

    Unabhängig davon wäre ein Rückgriff etwa auf straßenrechtliche oder zivilrechtliche Vorschriften auch bei einer Anwendung des § 3 Abs. 2 AbfAEV möglich, da es sich bei den dort aufgeführten Konkretisierungen lediglich um Regelbeispiele handelt (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 06.12.2016 - 2 B 1935/16 -, juris).

    Diese beginnt regelmäßig und - abgesehen von sog. Straßensammlungen - notwendig mit dem Aufstellen von Containern (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.12.2016 - 4 LB 20/15 -, juris).

    Durchgreifende Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung im Sinne des § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG bestehen danach auch dann, wenn es nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und/oder privates Recht durch Personen kommt, derer sich der Anzeigende als Dienstleister bedient, indem Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, und bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls oder weiterhin zu solchen gewichtigen Verstößen kommen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; Beschluss des Senats vom 14.01.2015 - 7 ME 57/14 -, juris).

    Der Fall, dass der Träger einer Sammlung - aus welchen Gründen auch immer - ausschließlich im Zuständigkeitsbereich einer Behörde auffällig wird und sich im Übrigen stets an die einschlägigen Vorschriften hält, dürfte eher theoretischer Natur sein (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2015 - 20 A 1596/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris).".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - 20 A 316/14

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlerin von Alttextilien in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17
    (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, juris).

    Unabhängig davon wäre ein Rückgriff etwa auf straßenrechtliche oder zivilrechtliche Vorschriften auch bei einer Anwendung des § 3 Abs. 2 AbfAEV möglich, da es sich bei den dort aufgeführten Konkretisierungen lediglich um Regelbeispiele handelt (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 06.12.2016 - 2 B 1935/16 -, juris).

    Diese beginnt regelmäßig und - abgesehen von sog. Straßensammlungen - notwendig mit dem Aufstellen von Containern (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.12.2016 - 4 LB 20/15 -, juris).

    Der Fall, dass der Träger einer Sammlung - aus welchen Gründen auch immer - ausschließlich im Zuständigkeitsbereich einer Behörde auffällig wird und sich im Übrigen stets an die einschlägigen Vorschriften hält, dürfte eher theoretischer Natur sein (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2015 - 20 A 1596/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris).".

  • BFH, 22.11.2011 - VII R 22/11

    Kein Übergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung - kein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17
    Es ist überwiegend anerkannt, das personenbezogene öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse (z. B. § 2 GastG, § 34c GewO) nicht auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen (vgl. Sickinger in: Kallmeyer, a. a. O., § 131 Rn. 17; Marcks in: Landmann/Rohmer, GewO, 77. EL Oktober 2017, § 14 Rn. 45a; BFH, Urteil vom 22.11.2011 - VII R 22/11 -, juris, m. w. N.).

    Dies schließt es jedoch nicht aus, dass auch juristische Personen - wie die Klägerin - höchstpersönliche Rechtsbeziehungen haben können (vgl. BFH, Urteil vom 22.11.2011, a. a. O.).

    Bei der - steuerrechtlichen und gewerberechtlichen - Zuverlässigkeit handelt es sich um eine Eigenschaft, die unlösbar mit dem übertragenden Rechtsträger verbunden ist (vgl. BFH, Urteil vom 22.11.2011, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11

    Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012, a. a. O.) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11

    Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17
    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013 - 7 LA 181/11 -, juris).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013, a. a. O.).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17
    Höchstpersönlich ist eine Rechtsbeziehung, die sich nicht von der Person des Trägers lösen lässt und sich in diesem persönlichen Bezug erschöpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, juris).

    Im Regelfall kommen höchstpersönliche Rechtsverhältnisse nur bei natürlichen Personen in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.2006, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 607/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17
    (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, juris).

    Diese beginnt regelmäßig und - abgesehen von sog. Straßensammlungen - notwendig mit dem Aufstellen von Containern (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.12.2016 - 4 LB 20/15 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 30/14

    Unzuverlässigkeit eines Sammlers; Verhältnis von Durchsetzung der Anzeigepflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17
    (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, juris).

    Diese beginnt regelmäßig und - abgesehen von sog. Straßensammlungen - notwendig mit dem Aufstellen von Containern (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.12.2016 - 4 LB 20/15 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 7 ME 57/14

    Abfall; Bedenken; Untersagung; Versiegelung; Zuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17
    Durchgreifende Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung im Sinne des § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG bestehen danach auch dann, wenn es nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und/oder privates Recht durch Personen kommt, derer sich der Anzeigende als Dienstleister bedient, indem Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, und bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls oder weiterhin zu solchen gewichtigen Verstößen kommen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; Beschluss des Senats vom 14.01.2015 - 7 ME 57/14 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2016 - 4 LB 20/15

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; Begriff des Trägers der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17
    Diese beginnt regelmäßig und - abgesehen von sog. Straßensammlungen - notwendig mit dem Aufstellen von Containern (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.12.2016 - 4 LB 20/15 -, juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 174/05

    Eine voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10

    Freizeitausgleich eines Beamten im Feuerwehrdienst für eine über die zulässige

  • OVG Niedersachsen, 02.06.2015 - 7 LA 98/14

    Berufsfreiheit; Gefahrgut; Gefahrgutschulung; Gesetzesvorbehalt; Lehrkraft;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2015 - 20 A 1596/14

    Definition der Zuverlässigkeit als personenbezogenes Merkmal; Statthaftigkeit

  • VGH Hessen, 06.12.2016 - 2 B 1935/16
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2018 - 7 LB 71/17

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; Zuverlässigkeit des Sammlers

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18

    Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung;

    Hinsichtlich der Darlegung jedes der in § 124 Abs. 2 VwGO aufgeführten Zulassungsgründe gilt, dass in der Begründung des Zulassungsantrags im Einzelnen und unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgeführt werden muss, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt sein soll (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 3, vom 04.07.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 35, vom 27.04.2017 - 8 LA 60/17 -, Rn. 2, und vom 23.09.2015 - 4 LA 230/15 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 12.08.2010 - 10 LA 36/09 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12.07.2018 - 2 B 17.18 - juris Rn. 4, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zum Darlegungserfordernis gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 26, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 53; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.06.2018 - 1 S 583/18 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 27, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 50) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 124 Rn. 28).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32, und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 07.07.2015 - 1 B 18/15 -, Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 10 LA 9/18

    Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge; Erfüllung; Gehörsverstoß; rechtliches

    Hinsichtlich der Darlegung jedes der in § 124 Abs. 2 VwGO aufgeführten Zulassungsgründe gilt, dass in der Begründung des Zulassungsantrags im Einzelnen und unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgeführt werden muss, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt sein soll (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 - juris Rn. 3, vom 04.07.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 35, vom 27.04.2017 - 8 LA 60/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.09.2015 - 4 LA 230/15 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 12.08.2010 - 10 LA 36/09 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12.07.2018 - 2 B 17.18 -, juris Rn. 4, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zum Darlegungserfordernis gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 26, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 53; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.06.2018 - 1 S 583/18 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 27, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 50) im Hinblick auf die Fragen, die entscheidungserheblich sind (Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 124 Rn. 28).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32, und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 07.07.2015 - 1 B 18/15 -, juris Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18

    Klage auf Aufhebung der Anordnung einer Wiederaufforstung; Parkanlage im Sinne

    Hinsichtlich der Darlegung jedes der in § 124 Abs. 2 VwGO aufgeführten Zulassungsgründe gilt, dass in der Begründung des Zulassungsantrags im Einzelnen und unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgeführt werden muss, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt sein soll (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 3, vom 04.07.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 35, vom 27.04.2017 - 8 LA 60/17 -, Rn. 2, und vom 23.09.2015 - 4 LA 230/15 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 12.08.2010 - 10 LA 36/09 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12.07.2018 - 2 B 17.18 - juris Rn. 4, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zum Darlegungserfordernis gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (ständige Rechtsprechung des Senats: zuletzt u.a. Beschluss vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 23/22

    Basisprämie; Cross-Compliance-Verstoß; FFH-Gebiet; Fräsen; Natura 2000-Gebiet;

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.4.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32, und vom 13.1.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 7.7.2015 - 1 B 18/15 -, juris Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.8.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.4.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2020 - 20 A 875/17

    Sammlung; Sammler; gewerblich; Abfall; Alttextilien; Unzuverlässigkeit; Prognose;

    vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 23. April 2018 - 7 LA 54/17-, NVwZ-RR 2019, 97; Hess. VGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 2 B 1935/16 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2020 - 10 LA 108/18

    Abtretung; Aufrechnung; Bestandsvergrößerung; Ermessen; Leistungsrichtlinie;

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32, und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 07.07.2015 - 1 B 18.15 -, Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 10 LA 46/18

    Betriebsinhaber; Betriebsprämie; Betriebsprämienregelung; Fläche; Grünland;

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 10 LA 234/20

    Buchführungsunterlagen; Cash-Flow; Dürrehilfe; Einnahmen- und Überschussrechnung;

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.4.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32, und vom 13.1.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 7.7.2015 - 1 B 18/15 -, juris Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.8.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.4.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2020 - 10 LA 200/19

    Junglandwirt; nationale Reserve; regionale Obergrenze; Zuweisung von

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Senatsbeschlüsse vom 04.03.2019 - 10 LA 1/18 -, nicht veröffentlicht, vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 04.03.2019 - 10 LA 1/18 - und vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 78/20

    Betreuung; Dauerverwaltungsakt; Fahrdienst; Fahrtkosten; Kindergartenjahr;

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Senatsbeschlüsse vom 04.03.2019 - 10 LA 1/18 -, nicht veröffentlicht, vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 50/18

    Voraussetzungen der nachträglichen Genehmigung einer Waldumwandlung; Abweichen

  • OVG Niedersachsen, 26.07.2023 - 10 LA 38/23

    35 %-Grenze; Dürrehilfe; Einkommensteuerbescheid; Einkünfte; Existenzgefährdung;

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2022 - 10 LA 124/21

    Erschwernisausgleich; Punktwerttabelle

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22

    Erstaufforstung; Schmuckreisig; Waldbegriff; Waldeigenschaft;

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2023 - 10 LA 114/22

    Richtlinie; NiB-AUM; Anbau; Förderung; Winterhart; Zwischenfrüchte; Zu den

  • VG Hannover, 24.10.2019 - 5 A 650/17

    Helicopter; Hubschraubersonderlandeplatz; Lärmgutachten; Planrechtfertigung;

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22

    Beeinflussung des Wahlergebnisses; Briefwahlunterlagen; Wahlbeeinflussung;

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2020 - 10 LA 214/19

    Befreiung; Belastungsgleichheit; Ermäßigung; Flächenverhältnis; Pauschalierung;

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2021 - 7 LA 91/20

    Anlieger; Einfahrt; Entfall; Erschwernis; Wegfall; Zufahrt

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2019 - 10 LA 380/18

    Beseitigung; Einzugsbereiche; Pflicht; Tierkörper

  • VGH Hessen, 03.01.2019 - 2 E 2379/18

    Streitwert für Klage gegen die Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung

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