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   OVG Niedersachsen, 23.05.2006 - 5 ME 35/06   

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OVG Niedersachsen, 23.05.2006 - 5 ME 35/06 (https://dejure.org/2006,15996)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2006 - 5 ME 35/06 (https://dejure.org/2006,15996)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 5 ME 35/06 (https://dejure.org/2006,15996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Familienbedingtes Aufenthaltsrecht für Volljährige nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für minderjährige ledige Kinder eines Ausländers; Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte; Geltendmachung des Vorliegens von Abschiebungsverboten; Berücksichtigungsfähigkeit etwaiger Abschiebungsverbote bei ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104 Abs. 4; GG Art. 3; AufenthG § 104 Abs. 3; AuslG 3 20 Abs. 4; AufenthG § 32; AufenthG § 36
    Übergangsregelung, Zuwanderungsgesetz, Kinder, Volljährigkeit, Flüchtlingsanerkennung, Aufenthaltserlaubnis, Gleichheitsgrundsatz, sonstige Familienangehörige, außergewöhnliche Härte

  • Judicialis

    AufenthG § 104 Abs. 4; ; AufenthG § 36; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für minderjährige ledige Kinder eines Ausländers; Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte; Geltendmachung des Vorliegens von Abschiebungsverboten; Berücksichtigungsfähigkeit etwaiger Abschiebungsverbote bei ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2006 - 5 ME 35/06
    Das Vorliegen einer solchen außergewöhnlichen Härte hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Parallelvorschrift des § 22 AuslG (Beschl. v. 25.06.1997 - 1 B 236.96 -, Sammel- und Nachschlagewerk der Rspr. des BVerwG, 402.240, § 22 AuslG, 1990, Nr. 4, m.w.N.) verneint.
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2006 - 5 ME 35/06
    Denn im Rahmen dieses Ermessens hat die Behörde die familiären Belange, namentlich des Wohl des nachzugswilligen Kindes, sachgerecht abzuwägen mit den gegenläufigen öffentlichen Interessen, insbesondere den einwanderungs- und integrationspolitischen Belangen der Bundesrepublik Deutschland (vgl.: BVerwG, Urt. v. 18.11.1997 - 1 C 22.96 -, NVwZ-RR 1998, 517).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98

    Analogie; teleologische Reduktion; Arbeitgeber i.S. des Betriebsrentenrechts;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2006 - 5 ME 35/06
    Außerdem fehlt es an dem für eine entsprechende Anwendung darüber hinaus vorausgesetzten tatbestandlichen Vergleichbarkeit des geregelten Falles (Anwendung der Übergangsregelung bei unanfechtbar feststehender Flüchtlingseigenschaft im Zeitpunkt des Inkrafttretens) mit dem ungeregelten Fall der im Zeitpunkt des Inkrafttretens noch ungeklärten (umstrittenen) Flüchtlingseigenschaft (vgl. zu den genannten Analogievoraussetzungen: BVerwG, Beschl. v. 28.03.2003 - 6 B 22.03 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rspr. des BVerwG, 442.066, § 53 TKG, Nr. 2, S. 10; BVerwG, Beschl. v. 13.07.1999 - 1 C 13.98 -, Buchholz, 237.1, BetrAVG, Nr. 16, S. 8; Schmidt, Die Analogie im Verwaltungsrecht, Verwaltungsarchiv 2006, 139, 142 und 144).
  • BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03

    Änderung an einer Telekommunikationslinie; Rechte des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2006 - 5 ME 35/06
    Außerdem fehlt es an dem für eine entsprechende Anwendung darüber hinaus vorausgesetzten tatbestandlichen Vergleichbarkeit des geregelten Falles (Anwendung der Übergangsregelung bei unanfechtbar feststehender Flüchtlingseigenschaft im Zeitpunkt des Inkrafttretens) mit dem ungeregelten Fall der im Zeitpunkt des Inkrafttretens noch ungeklärten (umstrittenen) Flüchtlingseigenschaft (vgl. zu den genannten Analogievoraussetzungen: BVerwG, Beschl. v. 28.03.2003 - 6 B 22.03 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rspr. des BVerwG, 442.066, § 53 TKG, Nr. 2, S. 10; BVerwG, Beschl. v. 13.07.1999 - 1 C 13.98 -, Buchholz, 237.1, BetrAVG, Nr. 16, S. 8; Schmidt, Die Analogie im Verwaltungsrecht, Verwaltungsarchiv 2006, 139, 142 und 144).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 11 ME 197/06

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bezüglich des

    Die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis eintretenden Schwierigkeiten für den Erhalt der Familiengemeinschaft müssen nach ihrer Art und Schwere so ungewöhnlich und groß sein, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als schlechthin unvertretbar anzusehen ist (vgl. zu § 22 AuslG BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4; Igstadt, in: GK-AuslR, § 22 AuslG Rdnr. 34 f. und 42; so auch für § 36 AufenthG Nds. OVG, Beschl. v. 23.5.2006 - 5 ME 35/06 -, zit. nach juris; Hailbronner, a.a.O., § 36 AufenthG Rdnr. 8; Renner, a.a.O., § 36 AufenthG Rdnr. 6).

    In diesem Zusammenhang bedürfte es einer umfassenden Berücksichtigung und sorgfältigen Abwägung aller für und gegen den grundsätzlich auf Dauer angelegten Aufenthalt des Antragstellers in Deutschland sprechenden privaten und öffentlichen Belangen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 10.8.1994 - 2 BvR 1542/94 -, NJW 1994, 3155; BVerwG, Urt. v. 18.11.1997 - 1 C 22.96 -, NVwZ-RR 1998, 517; Nds. OVG, Beschl. v. 23.5.2006, a.a.O.; Igstadt, a.a.O., § 22 AuslG Rdnr. 105 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 19.5.2010 - 8 ME 88/10 - Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.10.2008 - 19 C 08.2654 -, juris Rn. 5 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.11.2006, a.a.O.; Beschl. v. 23.5.2006 - 5 ME 35/06 -, juris Rn. 21; OVG Berlin, Urt. v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275, 276; Hailbronner, a.a.O., § 36 Rn. 13; und zur inhaltsgleichen Vorgängerreglung in § 22 AuslG: BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2010 - 8 ME 292/10

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 19.05.2010 - 8 ME 88/10 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.10.2008 - 19 C 08.2654 -, juris Rn. 5 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.11.2006, a.a.O.; Beschl. v. 23.5.2006 - 5 ME 35/06 -, juris Rn. 21; OVG Berlin, Urt. v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275, 276; Hailbronner, a.a.O., § 36 Rn. 13; und zur inhaltsgleichen Vorgängerreglung in § 22 AuslG: BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 8 LA 226/12

    Ermessensentscheidung einer Ausländerbehörde bei Familiennachzug eines

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 1.12.2010 - 8 ME 292/10 -, juris Rn. 10; v. 19.05.2010 - 8 ME 88/10 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.10.2008 - 19 C 08.2654 -, juris Rn. 5 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.11.2006, a.a.O.; Beschl. v. 23.5.2006 - 5 ME 35/06 -, juris Rn. 21; OVG Berlin, Urt. v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275, 276; Hailbronner, a.a.O., § 36 Rn. 13; und zur inhaltsgleichen Vorgängerreglung in § 22 AuslG: BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 8 ME 88/10

    Regelungen zum Aufenthalt aus familiären Gründen als Anspruch auf Erteilung einer

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.10.2008 - 19 C 08.2654 -, juris Rn. 5 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.11.2006, a.a.O.; Beschl. v. 23.5.2006 - 5 ME 35/06 -, juris Rn. 21; OVG Berlin, Urt. v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275, 276; Hailbronner, a.a.O., § 36 Rn. 13; und zur inhaltsgleichen Vorgängerreglung in § 22 AuslG: BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4).
  • VG Aachen, 07.05.2008 - 8 L 245/07
    Die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis eintretenden Schwierigkeiten für den Erhalt der Familiengemeinschaft müssen nach ihrer Art und Schwere so ungewöhnlich und groß sein, dass im Hinblick auf den Zweck der Nachzugsvorschriften, die Herstellung und Wahrung der Familieneinheit zu schützen, die Ablehnung der Erlaubnis schlechthin unvertretbar ist, vgl. zur wortgleichen Vorschrift § 22 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236/96 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 5 ME 35/06 -, juris.
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