Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 1 SOG ND; § 1 Abs. 2 S. 1 SOG ND; § 44 Abs. 1 SOG ND; § 79 Abs. 2 SOG ND; § 83 SOG ND
Kostenerstattungsanspruch; Abschleppen; Verkehrsordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug; Polizeibeamter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenerstattungsanspruch; Abschleppen; Verkehrsordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug; Polizeibeamter
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 15.10.1992 - 2 A 1207/91
- OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92
Papierfundstellen
- NZV 1995, 374 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11)
- OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LC 185/06
Kostenerstattung zwischen Verwaltungsträgern; Originäre Zuständigkeit der Polizei …
Dieses ergebe sich auch aus dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1994 (- 12 L 6214/92 -, Nds.VBl. 1994, 60 = OVGE 45, 321), das zu dem o.a. Runderlass geführt habe.Soweit das Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 23.6.1994 - 12 L 6214/92 -, a.a.O.) in einem obiter dictum einen Kostenerstattungsanspruch bejaht habe, sei diese Auffassung nicht überzeugend.
Das Urteil des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1994 (12 L 6214/92, a.a.O.) steht dem nicht entgegen.
- VG Oldenburg, 23.08.2000 - 2 A 2536/98
Heranziehung zu verauslagten Abschleppkosten; Möglichkeit der Umsetzung des …
Eine Sicherstellung liegt vor, wenn es der Behörde vom Zweck der Maßnahme her darauf ankommt, die Sache in Verwahrung zu nehmen und andere von der Besitzmöglichkeit auszuschließen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, Nds. VBl. 1994, 60).Insbesondere war die Beklagte nicht verpflichtet, zeitraubende und wenig Aussicht auf Erfolg versprechende Ermittlungen nach dem Fahrzeughalter oder -führer vorzunehmen, zumal nicht erkennbar war, zu welchem Zeitpunkt sich die Klägerin oder der Fahrer des klägerischen Fahrzeuges zu diesem zurückbegeben sollte (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, Nds. VBl. 1994, 60).
Dieses Interesse hat deshalb erhebliches Gewicht, weil das verbotswidrige Parken eines Fahrzeugs erfahrungsgemäß andere Kraftfahrer zu ähnlichem verbotswidrigem Verhalten veranlassen kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1980 - 7 B 179.89 -, NJW 1990, 931, OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, Nds. VBl.
- OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LC 322/09
Kostenerstattung zwischen Polizei und Verwaltungsbehörde bei Maßnahmen der …
Zwar handelt es sich bei dieser Vorschrift, die die Zuständigkeit der Polizei in Eilfällen begründet, nicht um eine die generelle Zuständigkeit der Beklagten ausschließende Zuständigkeitsregelung im Sinne des § 97 Abs. 2 2. Halbsatz Nds. SOG (so auch zu § 79 Abs. 2 Nds. SOG a.F.: Urt. d. 12. Senats d. Nds. OVG v. 23.6.1994 - 12 L 6214/92 -, Nds.VBl. 1994, 60).
- VG Gera, 25.09.2020 - 2 K 364/20
Abgrenzung von Sicherstellung und Umsetzen oder Versetzen eines Kraftfahrzeuges
Eine Sicherstellung liegt aber jedenfalls dann vor, wenn es der Behörde vom Zweck der Maßnahme her darauf ankommt, die Sache in Verwahrung zu nehmen und andere von der Besitzmöglichkeit auszuschließen (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, juris).Die Anordnung, das Fahrzeug abzuschleppen, erweist sich auch unter diesem Gesichtspunkt jedenfalls deshalb nicht als unverhältnismäßig, weil das Fahrzeug erst 11:57 Uhr abgeschleppt wurde und bis zu diesem Zeitpunkt seit der Feststellung des Parkverstoßes durch Bedienstete der Beklagten mit etwa 30 Minuten ein ausreichend langer Zeitraum verstrichen war (vgl. ähnlich: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, juris).
- VG Oldenburg, 08.09.2005 - 2 A 5356/02
Heranziehung zu Abschleppkosten für Sicherstellung eines Fahrzeugs während einer …
Eine Sicherstellung liegt vor, wenn es der Behörde vom Zweck der Maßnahme her darauf ankommt, die Sache in Verwahrung zu nehmen und andere von der Besitzmöglichkeit auszuschließen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, Nds. VBl. 1994, 60).Diese Zahlungsverpflichtung erfasst auch die Kosten einer nur versuchten Sicherstellung, die nicht zur Ausführung gelangt ist, weil der Halter oder die Halterin - wie im vorliegenden Fall der Kläger - das Fahrzeug vor dem eigentlichen Abschleppvorgang selbst beseitigt hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1994, a.a.O.).
- VG Bremen, 21.11.2019 - 5 K 1199/18
Kosten einer Umsetzung wegen Halten an einer Engstelle; Zuständigkeit des …
Zwar wird derartiges durch Verwaltungsvereinbarungen teilweise für möglich gehalten (NdsOVG, Urt. v. 23.06.1994 - 12 L 6214/92 -, juris Rn. 26), einem bloßen Rundschreiben dürften solche Wirkungen aber 8. - VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 59/05
Abschleppkosten - mobiles Halteverbot
Rechtsgrundlage des hier angefochtenen Bescheides ist § 66 Nds. SOG (vgl. Urt. der erkennenden Kammer vom 25.01.2005 - 5 A 331/03 - und vom 03.06.2003 - 5 A 86/03 - unter Bezugnahme auf das Urteil des Nds. OVG vom 23.06.1994 - 12 L 6214/92 -, OVGE 45, 321 ff.). - VG Oldenburg, 03.03.2006 - 2 A 479/03
Heranziehung zu Abschleppkosten
Für die rechtliche Einordnung des Abschleppens eines Kraftfahrzeugs auf einen - wie hier - nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Platz als Sicherstellung kommt es nicht darauf an, ob die Polizei das Fahrzeug in erster Linie in Gewahrsam nehmen (was etwa dann der Fall ist, wenn sie ein als gestohlen gemeldetes Fahrzeug findet und birgt), es also in ihrem Besitz haben will, oder ob der polizeiliche Gewahrsam nur sekundär gleichsam als Nebenfolge eintritt, weil es der Polizei - wie hier - primär darum geht, das Fahrzeug von seinem gegenwärtigen Ort zu entfernen und eine dort bestehende Gefahr zu beheben (vgl. BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 88.01804 -, juris mit Veröffentlichungshinweis auf BayVBl 1989, 437; Nds. OVG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, Nds. VBl. 1994, 60). - VG Hannover, 25.04.2006 - 10 A 8098/05
Kein Kostenerstattungsanspruch der Polizei gegen die Ordnungsbehörde
Diese Auffassung vertrete auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Urteil vom 23. Juni 1994 (Az.: 12 L 6214/92, OVGE 45, 321). - VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03
Abschleppen eines PKW aus einer von einem Privatunternehmen eingerichteten …
Rechtsgrundlage der Erhebung von Kosten in Höhe von 51, 13 Euro entsprechend 100, 00 DM für das Abschleppen des Fahrzeug ist § 66 NGefAG (vgl. nur Urt. des Einzelrichters der Kammer vom 03.06.2003 - 5 A 86/03 - unter Bezugnahme auf das Urteil des Nds. OVG vom 23.06.1994 - 12 L 6214/92 - OVGE 45, 321 ff.). - VG Lüneburg, 06.05.2022 - 5 A 358/19
Kosten der Sicherstellung eines Kraftfahrzeugs