Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1366
OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07 (https://dejure.org/2009,1366)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.2009 - 12 LC 136/07 (https://dejure.org/2009,1366)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 12 LC 136/07 (https://dejure.org/2009,1366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufhebung eines Bauvorbescheides auf den Widerspruch der Gemeinde nach ermessensfehlerhafter Ersetzung ihres Einvernehmens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 30 ff. BauGB; § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB; § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB
    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für ein gemeindliches Vorhaben; Ermessensausübung i.R.e. Ersetzungsentscheidung i.S.v. § 36 Abs. 2 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ; Unwirksame Konzentrationsplanung durch Änderung des ...

  • Judicialis

    BauGB § 36 Abs. 2 Satz 3; ; BauGB § 35 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für ein gemeindliches Vorhaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bauvorbescheid und der Widerspruch der Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für ein gemeindliches Vorhaben; Ermessensausübung i.R.e. Ersetzungsentscheidung i.S.v. § 36 Abs. 2 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ; Unwirksame Konzentrationsplanung durch Änderung des ...

  • dnk.de (Leitsatz)

    Ermessensausübung vor Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 866
  • DVBl 2009, 1124
  • DÖV 2009, 824
  • BauR 2009, 1630
  • ZfBR 2010, 287 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (39)

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04

    Ersetzen eines Vorhabens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Vorhandensein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07
    Die aufschiebenden Wirkung der Widersprüche der Beigeladenen gegen die Ersetzung des Einvernehmens wurde dagegen vom Verwaltungsgericht wiederhergestellt (vgl. u.a. Beschl. v. 2.7.2004 - 4 B 320/04 -) und die dagegen gerichteten Beschwerden vom seinerzeit noch zuständigen 1. Senat des erkennenden Gerichts zurückgewiesen (vgl. u.a. Beschl. vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, BauR 2005, 679 = ZfBR 2005, 198).

    Der Beklagte führte aus, sowohl die Ersetzung des Einvernehmens als auch die Erteilung des Bauvorbescheides seien rechtswidrig gewesen und hätten die Beigeladene in ihren Rechten verletzt und bezog sich zur Begründung im Wesentlichen auf die Entscheidung des 1. Senates in den gegen die Ersetzung des Einvernehmens gerichteten Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (u.a. Beschl. v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, aaO).

    Er bezieht sich zur Begründung im Wesentlichen auf das Urteil des Verwaltungsgerichts, die Ausführungen des 1. Senates des erkennenden Gerichts in dem Verfahren 1 ME 190/04 sowie weitere Darlegungen in der Literatur, die die Auffassung, § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB räume bei der Entscheidung über die Ersetzung des Einvernehmens ein Ermessen ein, stützen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Akten zu den Verfahren 1 ME 190/04 und 1 OB 235/04, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge und Unterlagen des Beklagten sowie die Planungsunterlagen zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Beigeladenen Bezug genommen.

    In den Eilentscheidungen zu den Verfahren 4 B 320/04 u.a. (= 1 ME 190/04 u.a.) ist das Verwaltungsgericht und ihm folgend auch der 1. Senat von einer Bekanntgabe der Bauvorbescheide jeweils am 20. Dezember 2003 ausgegangen.

    Der 1. Senat hat in seiner Entscheidung vom 30. November 2004 (- 1 ME 190/04 -, aaO) insoweit dargelegt: .

    Der erkennende Senat geht wie der 1. Senat in den Eilentscheidungen zur Ersetzung des Einvernehmens in Parallelverfahren (vgl. 1 ME 190/04 u.a. aaO) davon aus, dass die Ersetzung am 17. Dezember 2003 ermessensfehlerhaft war und - jedenfalls zu jenem Zeitpunkt - nicht hätte erfolgen dürfen.

    Zu diesem Aspekt hat der 1. Senat in seinem genannten Beschluss vom 30. November 2004 (- 1 ME 190/04 -, aaO), auf den sich sowohl der Beklagte in seinem Bescheid als auch das Verwaltungsgericht in dem die Klage abweisenden Urteil bezogen haben, ausgeführt: .

    Entgegen der Darstellung des Klägers ist die Annahme einer solchen Ermessensreduzierung auch in der Literatur anerkannt und explizit auf die Eilentscheidung des 1. Senates im genannten Verfahren 1 ME 190/04 hingewiesen worden (vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, aaO, § 36 Rn. 41; zwar ist dort als Aktenzeichen 1 ME 199/04 genannt, dabei dürfte es sich jedoch um einen Tippfehler handeln).

    Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass es nicht nur geboten ist, der Gemeinde vor der Ersetzung des Einvernehmens Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist (so schon der 1. Senat in dem zitierten Beschl. v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -), sondern dass die Frist auch so zu bemessen ist, dass die Gemeinde ihre Möglichkeiten wahrnehmen kann, über bauplanungsrechtliche Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 14 und 15 BauGB zu entscheiden.

    Auch insoweit sei zunächst auf die Ausführungen des 1. Senates zum Eilverfahren 1 ME 190/04 (aaO.) verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 8 A 2325/06

    Anspruch der Gemeinde auf Aufhebung der Baugenehmigung?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07
    Anders als die Beigeladene geltend macht, sind keine Gründe dafür ersichtlich, Rechtsänderungen während eines von der Gemeinde eingeleiteten Rechtsbehelfsverfahrens anders zu behandeln als bei einem Nachbarrechtsbehelf (so auch OVG NRW, Urt. v. 28.11.2007 - 8 A 2325/06 -, BauR 2008, 799; OVG LSA, Beschl. v. 15.08.2007 - 2 M 162/07 -, juris; OVG BBg, Urt. v. 14.12.2006 - 11 B 11/05 -, Immissionsschutz 2007, 80; NdsOVG, Beschl. v. 9.3.1999 - 1 M 405/99 -, BauR 1999, 884; BayVGH, Beschl. v. 13.3.1996 - 1 CS 96/638 -, BayVBl. 1996, S. 471).

    Die Gemeinde wäre dann nämlich im Falle der Verletzung ihres Mitwirkungsrechts in die vom Gesetzgeber nicht gewollte Kläger- bzw. Widerspruchsführerrolle auch hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit der Einvernehmensversagung gedrängt, aus der heraus sie ihre Rechtsposition (nicht zuletzt unter Berücksichtigung eines anderen Beurteilungszeitpunkts) verteidigen müsste (vgl. OVG NRW, Urt. v. 28.11.2007 - 8 A 2325/06 -, BauR 2008, 799).

    Eine ohne wirksames oder wirksam ersetztes Einvernehmen erteilte Baugenehmigung - oder ein Bauvorbescheid - ist vielmehr auf den Rechtsbehelf der Gemeinde aufzuheben, unabhängig davon, ob ein materieller Anspruch auf die beantragte Genehmigung besteht bzw. das Einvernehmen zu Recht oder zu Unrecht verweigert wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.3.1999 - 4 B 62.98 - BauR 1999, 1281; OVG NRW, Urt. v. 28.11.2007 - 8 A 2325/06 -, BauR 2008, 799).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.1999 - 1 L 6696/96

    Fristablauf; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen; Ausschlußwirkung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07
    Der Flächennutzungsplan kann einem Außenbereichsvorhaben jedenfalls nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erst nach Eintritt seiner Rechtsverbindlichkeit entgegenstehen (Urt. d. Sen. v. 18.3.1999 - 1 L 6696/96 -, BRS 62 Nr. 112, u. Beschl. v. 12.9.2003 - 1 ME 212/03 -, NVwZ-RR 2004, 91).

    In diese Richtung gingen bereits die Erwägungen des Senats in dem zitierten Urteil vom 18. März 1999 - 1 L 6696/96 -, a.a.O., in dem er ausgeführt hat, der Zweck der Übergangsregelung in § 245 b Abs. 1 Satz 1 BauGB, mit der der Gesetzgeber der Gemeinde befristet bis zum 31. Dezember 1998 die Möglichkeit eingeräumt habe, eine wirksame Konzentrationsplanung zur Steuerung der Windenergienutzung zu erlassen, werde konterkariert, wenn einem Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB auch über den 31. Dezember 1998 hinaus Standortzuweisungen für Windenergieanlagen entgegengehalten werden könnten, die in einem noch nicht rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan getroffen werden sollen.

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07
    Dies folgt daraus, dass der Bundesgesetzgeber mit der Einvernehmensregelung erreichen wollte, dass die Gemeinde sich mit ihren Vorstellungen auch gegenüber einem etwaigen Rechtsanspruch des Bauherrn durchsetzt (BVerwG, Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 43.83 -, NVwZ 1986, 556; Urt. v. 12.12.1991 - 4 C 31.89 -, NVwZ 1992, 878).

    Diese prozessuale Konstellation erlaubt der Gemeinde zudem, sich nicht nur auf die Sach- und Rechtslage zu berufen, die bei Erteilung der Baugenehmigung bestand, sondern Veränderungen geltend zu machen, die bis zu dem für Verpflichtungsklagen maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt eingetreten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.2.1986, aaO; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, aaO, § 36 Rn. 47, Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Auflage, § 36 Rn. 10).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07
    Daran ist auch angesichts des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261, festzuhalten.

    Das Bundesverwaltungsgericht betont in dem zitierten Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, a.a.O., dass gegen die Annahme, im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB könnten auch Planentwürfe beachtlich sein, schon der Wortlaut dieser Vorschrift spreche.

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 62.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07
    Eine ohne wirksames Einvernehmen erteilte Baugenehmigung ist auf den Rechtsbehelf der Gemeinde aufzuheben, ohne dass es darauf ankäme, ob die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigern durfte und ob ein Anspruch des Bauherrn auf Erteilung der Genehmigung bestand (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.8.2008 - 4 B 25.08 -, NVwZ 2008, 1347; Beschl. v. 5.3.1999 - 4 B 62.98 -, BauR 1999, 1281; Urt. v. 10.8.1988 - 4 C 20.84 -, BauR 1988, 694; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 2, Stand: 1. Oktober 2008, § 36 Rn. 47).

    Eine ohne wirksames oder wirksam ersetztes Einvernehmen erteilte Baugenehmigung - oder ein Bauvorbescheid - ist vielmehr auf den Rechtsbehelf der Gemeinde aufzuheben, unabhängig davon, ob ein materieller Anspruch auf die beantragte Genehmigung besteht bzw. das Einvernehmen zu Recht oder zu Unrecht verweigert wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.3.1999 - 4 B 62.98 - BauR 1999, 1281; OVG NRW, Urt. v. 28.11.2007 - 8 A 2325/06 -, BauR 2008, 799).

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2003 - 1 ME 212/03

    Bauvoranfrage; Einvernehmen; Ermessen; Erschließung; Ersetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07
    Der Flächennutzungsplan kann einem Außenbereichsvorhaben jedenfalls nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erst nach Eintritt seiner Rechtsverbindlichkeit entgegenstehen (Urt. d. Sen. v. 18.3.1999 - 1 L 6696/96 -, BRS 62 Nr. 112, u. Beschl. v. 12.9.2003 - 1 ME 212/03 -, NVwZ-RR 2004, 91).

    Er hat allerdings der Annahme zugeneigt, dass § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB der zuständigen Behörde ein Ermessen einräumt (Beschl. v. 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BRS 62 Nr. 122; Beschl. v. 12.9.2003 - 1 ME 212/03 -, a.a.O.; Beschl. v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07
    Das mit der Konzentrationsplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verfolgte Ziel der Darstellung von Sonderbauflächen für die Windenergienutzung einerseits und der Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet andererseits wird von vornherein verfehlt, wenn die Fläche, die für die vorgesehene Nutzung zur Verfügung stehen soll, für diesen Zweck schlechthin ungeeignet ist (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, ZfBR 2003, 370).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, ZfBR 2003, 370) muss die Gemeinde nicht sämtliche Flächen, die sich für die Aufstellung von Windenergieanlagen eignen, gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in ihrem Flächennutzungsplan darstellen.

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04

    Notwendigkeit einer Anhörung der Gemeinde vor einer Ersetzung des Einvernehmens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07
    Er hat allerdings der Annahme zugeneigt, dass § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB der zuständigen Behörde ein Ermessen einräumt (Beschl. v. 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BRS 62 Nr. 122; Beschl. v. 12.9.2003 - 1 ME 212/03 -, a.a.O.; Beschl. v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ist das Beteiligungsverfahren zum Zeitpunkt der Ersetzungsentscheidung noch nicht beendet, hat das Änderungsverfahren jedenfalls noch nicht einen Stand erreicht, den die nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB zuständige Behörde berücksichtigen muss (Beschl. d. Sen. v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05

    4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07
    Anders als die Beigeladene geltend macht, sind keine Gründe dafür ersichtlich, Rechtsänderungen während eines von der Gemeinde eingeleiteten Rechtsbehelfsverfahrens anders zu behandeln als bei einem Nachbarrechtsbehelf (so auch OVG NRW, Urt. v. 28.11.2007 - 8 A 2325/06 -, BauR 2008, 799; OVG LSA, Beschl. v. 15.08.2007 - 2 M 162/07 -, juris; OVG BBg, Urt. v. 14.12.2006 - 11 B 11/05 -, Immissionsschutz 2007, 80; NdsOVG, Beschl. v. 9.3.1999 - 1 M 405/99 -, BauR 1999, 884; BayVGH, Beschl. v. 13.3.1996 - 1 CS 96/638 -, BayVBl. 1996, S. 471).

    Diese Erwägung gilt aber auch, wenn die Gemeinde sich unter Berufung auf ihre Planungshoheit oder unter Berufung auf die Rechtswidrigkeit der Ersetzung des Einvernehmens gegen die Baugenehmigung wendet (so auch OVG LSA, Beschl. v. 15.8.2007, aaO; OVG BBg, Urt. v. 14.12.2006, aaO) und damit auch hier, wo auf Rechtsbehelfe der Beigeladenen mittels des angefochtenen Widerspruchsbescheids der dem Kläger erteilte Bauvorbescheid aufgehoben wurde.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1998 - 1 B 11493/98

    Ersetzung des Einvernehmens; Ortsgebundenheit einer Gruppenkläranlage;

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3

  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2004 - 1 LC 185/03

    Antrag auf Erteilung von Bauvorbescheiden; Bevorrechtigte Zulassung von

  • VGH Bayern, 13.02.2006 - 15 CS 05.3346

    Mobilfunkmast im Außenbereich planungsrechtlich zulässig

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

  • OVG Niedersachsen, 15.10.1999 - 1 M 3614/99

    Überprüfung des Bebauungsplans aus Anlaß der Prüfung der Veränderungssperre;

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

  • BGH, 25.03.2004 - III ZR 227/02

    Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Rechtswidrigkeit einer

  • OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 1 LA 28/03

    Bauleitplanung; Empfehlung; Konzentrationsplanung; Küstenlandschaft;

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet Windenergie - Abstände

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01

    Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid;

  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 C 20.84

    Verletzung des gemeindlichen Beteiligungsrechts bei Anweisung zur Erteilung einer

  • VG Frankfurt/Main, 14.09.2000 - 3 E 1383/00

    Ersetzung des Einvernehmens einer Gemeinde hinsichtlich einer Baugenehmigung zur

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2004 - 2 M 474/03

    Bauherr kann Aufhebung des gemeindlichen Einvernehmens nicht anfechten

  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

  • VG Oldenburg, 26.09.2002 - 4 A 4408/00

    Abwägung; Abwägungsfehler; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Bauvorbescheid;

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

  • OVG Niedersachsen, 09.03.1999 - 1 M 405/99

    Aufschiebende Wirkung; Widerspruch einer Gemeinde; Widerspruch gegen eine

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2007 - 2 M 162/07

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen durch eine

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • VGH Bayern, 13.03.1996 - 1 CS 96.638
  • OVG Saarland, 25.07.2014 - 2 B 288/14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Ersetzung

    Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg erhebe erst die Genehmigung des Flächennutzungsplans nach § 6 Abs. 1 BauGB dessen Darstellungen in den Rang eines öffentlichen Belangs, wohingegen eine "Planungsreife" nicht ausreiche.(vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteile vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, vom 12.9.2009 - 1 ME 212/03 - und vom 23.6.2009 - 12 LC 136/07 -) Derzeit spreche sehr viel für die überzeugend begründete Einschätzung des Hessischen VGH,(vgl. VGH Kassel, Urteil vom 17.6.2008 - 6 A 630/08 -, BRS 74 Nr. 178, in der erstinstanzlichen Entscheidung in seinen entscheidenden Passagen ausführlich wörtlich wiedergegeben) der Vorwirkungen auch unter Berücksichtigung des § 33 BauGB verneint habe.

    Dem trägt auch der § 72 Abs. 1 LBO 2004 bereits terminologisch klar stellend dadurch Rechnung, als er die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde - hier des Antragsgegners - zur Ersetzung des Einvernehmens von vorneherein auf die Fälle der "rechtswidrigen" Versagung durch die Gemeinde begrenzt.(Vgl. zur Frage der Ermessensfehlerhaftigkeit einer Ersetzung des Einvernehmens, in Fällen, in den dem Wirksamwerden des Flächennutzungsplans nur die fehlende Bekanntmachung entgegensteht OVG Lüneburg, Urteil vom 23.6.2009 - 12 LC 136/07 -, BRS 74 Nr. 179) Was den vor diesem Hintergrund zu sehenden materiellen Einwand gegen die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens der Beigeladenen am Maßstab des § 35 BauGB im Zeitpunkt der Entscheidung des Antragsgegners Ende Februar 2014 anbelangt, erscheint eine Rechtsverletzung der Antragstellerin ebenfalls eher unwahrscheinlich.

    Das hat das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss ausführlich und überzeugend unter Verwertung einschlägiger Rechtsprechung, insbesondere des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs,(vgl. dazu VGH Kassel, Urteil vom 17.6.2008 - 12 LC 136/07 -, BRS 74 Nr. 178) begründet.

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2015 - 1 LA 90/15

    Bauaufsichtsbehörde; Baugenehmigung; vereinfachtes Verfahren; vereinfachtes

    Wie auch § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB räumt § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB der Gemeinde eine Art Mitentscheidungsbefugnis im Baugenehmigungsverfahren ein (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.6.2009 - 12 LC 136/07 -, juris Rn. 34 = NVwZ-RR 2009, 866 = BRS 74 Nr. 179).
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11

    Unterbrechung der Einvernehmensfrist bei Aussetzung einer Entscheidung über die

    Jede Verletzung oder Missachtung des Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen führt zur Aufhebung der Genehmigung (Senat, Urt. v. 23.6.2009 - 12 LC 136/07 -, BauR 2009, 1630; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar, Band 3, Stand: April 2013, § 36 Rdn. 47 m.w.N.).
  • VG Hannover, 22.09.2011 - 12 A 3846/10

    Einvernehmen; Frist; Hemmung; Planungshoheit; Unterbrechung; Zurückstellung

    Ein ohne wirksames Einvernehmen erteilter Vorbescheid ist auf den Rechtsbehelf der Gemeinde aufzuheben, ohne dass es darauf ankommt, ob die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigern durfte und ob ein Anspruch des Bauherrn auf Erteilung bestand (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.08.2008 - 4 B 25/08, juris; Beschl. v. 05.03.1999 - 4 B 62/98, juris; Urt. v. 10.08.1988 - 4 C 20/84, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 23.06.2009 - 12 LC 136/07, juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2022 - 15 CS 22.1998

    Anordnung der Unterlassung des Baubeginns - Baugenehmigungsfiktion

    Sofern ein früherer Eintritt der Wirksamkeit eines Verwaltungsakts für den Adressaten nachteilig wäre, gilt hingegen bei elektronischer Bekanntgabe die gem. Art. 41 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG vorgesehene Drei-Tages-Frist strikt, d.h. der versendenden Behörde - hier der Antragsgegnerin - steht nicht die Möglichkeit eines Gegenbeweises für einen früheren Zugang zu (zum Ganzen: Adolph a.a.O. Art. 41 Rn. 52 ff.; Stelkens a.a.O. § 41 Rn. 121 ff.; Tiedemann in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, Stand Juli 2022, § 41 Rn. 79 f.; Stuhlfauth a.a.O. § 41 Rn. 31 ff.; Ruffert in Knack/Henneke, VwVfG, 11. Aufl. 2020, § 41 Rn. 34, 46; Couzinet/Fröhlich a.a.O. § 41 Rn. 78; Baer a.a.O. § 41 Rn. 86; Tegethoff a.a.O. § 3a Rn. 13, § 41 Rn. 39 ff.; für die vergleichbare Rechtslage im Fall einer Bekanntgabe durch Versendung eines einfachen Briefs vgl. NdsOVG, U.v. 23.6.2009 - 12 LC 136/07 - NVwZ-RR 2009, 866 = juris Rn. 31).
  • VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Zutreffend weist der Antragsgegner insoweit darauf hin, dass es der ständigen Rechtsprechung des OVG Lüneburg entspricht, dass erst die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB denselben in das Stadium eines öffentlichen Belangs gemäß § 35 Abs. 3 BauGB erhebt und eine den Voraussetzungen des § 33 BauGB für einen - nicht der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedürftigen - Bebauungsplan entsprechende "Planungsreife" nicht ausreicht.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.09.2003 - 1 ME 212/03 - Urteil vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 - Urteil vom 23.06.2009 - 12 LC 136/07 -).
  • OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09

    Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Bestandsschutz

    Die Baugenehmigung war ohne das erteilte oder entsprechend ersetzte gemeindliche Einvernehmen erteilt worden, und damit von Anfang an rechtswidrig (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.6.2009, NVwZ-RR 2009, 866).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 12 ME 291/11

    Möglichkeit einer Behörde der Ersetzung des betreffenden Verwaltungsakts durch

    Der Senat hat zwar Letzteres bejaht (Urt. v. 23.6.2009 - 12 LC 136/07 -, NVwZ-RR 2009, 866), dies ist aber nicht unumstritten (vgl. zum Meinungsstand ferner jüngst: VHG Bad.-Württ., Beschl. v. 2.8.2011 - 8 S 1516/11 -, BauR 2011, 1954 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 584/09

    Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Bestandsschutz

    Die Baugenehmigung war ohne das erteilte oder entsprechend ersetzte gemeindliche Einvernehmen erteilt worden und damit von Anfang an rechtswidrig (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.6.2009, NVwZ-RR 2009, 866).
  • VGH Hessen, 13.05.2015 - 4 B 1/15
    1988 - 4 C 20.84 -, BauR 1988, 694; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 2009 - 12 LC 136/07 -, BRS 74 Nr. 179; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: November 2014, § 36 BauGB Rdnr. 43).
  • VG Neustadt, 17.09.2010 - 4 K 429/10

    Veränderungssperre in Wattenheim zu spät

  • VG Frankfurt/Main, 28.04.2020 - 8 L 3670/19

    1. Soll das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB) in einem

  • VG Frankfurt/Main, 28.04.2020 - 8 L 891/20

    Ein anerkannter Umweltverband kann auch die Fehlerhaftigkeit der Entscheidung der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15

    Denkmal; Fassadenänderung; Einvernehmen der Gemeinde; denkmalfachliche

  • VG Gelsenkirchen, 15.07.2014 - 6 K 2945/13

    Vorgehen einer Gemeinde gegen staatlichen Schwarzbau

  • VG Göttingen, 12.07.2019 - 2 B 89/19

    Bekanntmachung; Bestimmtheitsgrundsatz; Flächennutzungsplan; Hinweiszweck;

  • OVG Sachsen, 07.06.2010 - 1 B 30/10

    Nutzungsuntersagung, Duldung, formelle Illegalität

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2023 - 3 LZ 189/20

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Bauvorbescheidsverfahren

  • VG Gelsenkirchen, 11.07.2013 - 6 L 674/13

    Asylbewerberunterkunft ist "Anlage für soziale Zwecke"!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht