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   OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 1 KN 93/18   

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OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 1 KN 93/18 (https://dejure.org/2020,30717)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.2020 - 1 KN 93/18 (https://dejure.org/2020,30717)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 1 KN 93/18 (https://dejure.org/2020,30717)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.09.2015 - 4 CN 1.15

    Normenkontrollantrag; Präklusion; Einwendung; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 1 KN 93/18
    Geht die planende Gemeinde davon aus, dass ein Bebauungsplan keine Umweltbelange berührt und ihr deshalb keine umweltbezogenen Informationen vorliegen, muss sie darauf in der Auslegungsbekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinweisen (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 11.9.2014 - 4 CN 1.14 -, NVwZ 2015, 232 = juris Rn. 14; Urt. v. 29.9.2015 - 4 CN 1.15 -, NVwZ 2016, 84 = juris Rn. 9).

    Denn auch ein solcher Hinweis entfaltet die von § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bezweckte Anstoßwirkung, indem er die Bürger veranlasst, die Einschätzung der Gemeinde kritisch zu hinterfragen und auf möglicherweise doch betroffene Umweltbelange hinzuweisen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.9.2014 - 4 CN 1.14 -, NVwZ 2015, 232 = juris Rn. 14; Urt. v. 29.9.2015 - 4 CN 1.15 -, NVwZ 2016, 84 = juris Rn. 9).

  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 1.14

    Anforderungen an den Hinweis auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 1 KN 93/18
    Geht die planende Gemeinde davon aus, dass ein Bebauungsplan keine Umweltbelange berührt und ihr deshalb keine umweltbezogenen Informationen vorliegen, muss sie darauf in der Auslegungsbekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinweisen (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 11.9.2014 - 4 CN 1.14 -, NVwZ 2015, 232 = juris Rn. 14; Urt. v. 29.9.2015 - 4 CN 1.15 -, NVwZ 2016, 84 = juris Rn. 9).

    Denn auch ein solcher Hinweis entfaltet die von § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bezweckte Anstoßwirkung, indem er die Bürger veranlasst, die Einschätzung der Gemeinde kritisch zu hinterfragen und auf möglicherweise doch betroffene Umweltbelange hinzuweisen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.9.2014 - 4 CN 1.14 -, NVwZ 2015, 232 = juris Rn. 14; Urt. v. 29.9.2015 - 4 CN 1.15 -, NVwZ 2016, 84 = juris Rn. 9).

  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08

    Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 1 KN 93/18
    Ein gänzlich fehlender Umweltbericht stellt vielmehr gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB grundsätzlich - und so auch hier - einen beachtlichen Fehler dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.8.2009 - 4 CN 4.08 -, BVerwGE 134, 264 = juris Rn. 19 f.), den der Antragsteller fristgemäß gegenüber der Antragsgegnerin gerügt hat.
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 1 KN 45/21

    Beschleunigtes Verfahren; Ermittlungsdefizit; Ferienhausgebiet; Ferienwohnen;

    Die fehlerhafte Verfahrenswahl hat zur Folge, dass der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung (§ 2a BauGB) fehlt und die Auslegungsbekanntmachung keine Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB dazu macht, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind; insofern wäre gegebenenfalls auch eine Fehlanzeige erforderlich gewesen (vgl. Senatsurt. v. 23.6.2020 - 1 KN 93/18 -, BauR 2021, 51 = BRS 88 Nr. 21 = juris Rn. 23).
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