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   OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 4 LA 284/20   

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https://dejure.org/2022,16117
OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 4 LA 284/20 (https://dejure.org/2022,16117)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.2022 - 4 LA 284/20 (https://dejure.org/2022,16117)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2022 - 4 LA 284/20 (https://dejure.org/2022,16117)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2015 - 4 ME 270/15

    Biotop; Bruchwald; Enteignung; Registrierung; Rodung; öffentliche Urkunde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 4 LA 284/20
    Amtlichen Kartierungen durch sachkundige Mitarbeiter einer Naturschutzbehörde kommt ein erheblicher Indizwert für das Vorhandensein des in der Kartierung bezeichneten Biotoptyps zu (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22.12.2015 - 4 ME 270/15 - und vom 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -).

    Amtlichen Kartierungen durch sachkundige Mitarbeiter einer Naturschutzbehörde kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein erheblicher Indizwert für das Vorhandensein des in der Kartierung bezeichneten Biotoptyps zu (vgl. Senatsbeschl. v. 22.12.2015 - 4 ME 270/15 -, juris Rn. 6; v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris Rn. 4 u. v. 23.6.2022 - 4 LA 198/20 -).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21

    Austausch Rechtsgrundlage; Biotoptyp; Bodenbearbeitung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 4 LA 284/20
    Naturschutzrechtliche Untersagungsanordnungen sind Dauerverwaltungsakte und müssen an die jeweils aktuell geltende Rechtslage angepasst werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30.9.2020 - 4 ME 104/20 - und vom 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -).

    Soweit der angegriffene Bescheid des Beklagten vom 5. Dezember 2014 dem Kläger jede weitere Kuhlungs- und Umbruchsmaßnahme auf dem Flurstück 65 der Flur 19 in der Gemarkung D. und das Auffahren von Mineralboden fremder Flächen auf dieses Flurstück untersagt, handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung und damit um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, dessen Rechtmäßigkeit aufgrund der Sach- und Rechtslage in der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung zu beurteilen ist (Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 10 u. v. 30.9.2020 - 4 ME 104/20 -, juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20

    Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Dauerverwaltungsakt; Feststellungswirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 4 LA 284/20
    Naturschutzrechtliche Untersagungsanordnungen sind Dauerverwaltungsakte und müssen an die jeweils aktuell geltende Rechtslage angepasst werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30.9.2020 - 4 ME 104/20 - und vom 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -).

    Soweit der angegriffene Bescheid des Beklagten vom 5. Dezember 2014 dem Kläger jede weitere Kuhlungs- und Umbruchsmaßnahme auf dem Flurstück 65 der Flur 19 in der Gemarkung D. und das Auffahren von Mineralboden fremder Flächen auf dieses Flurstück untersagt, handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung und damit um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, dessen Rechtmäßigkeit aufgrund der Sach- und Rechtslage in der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung zu beurteilen ist (Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 10 u. v. 30.9.2020 - 4 ME 104/20 -, juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2017 - 4 LA 335/16

    Stützen der Naturschutzbehörde auf die von der in der Vergangenheit erfolgten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 4 LA 284/20
    Amtlichen Kartierungen durch sachkundige Mitarbeiter einer Naturschutzbehörde kommt ein erheblicher Indizwert für das Vorhandensein des in der Kartierung bezeichneten Biotoptyps zu (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22.12.2015 - 4 ME 270/15 - und vom 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -).

    Amtlichen Kartierungen durch sachkundige Mitarbeiter einer Naturschutzbehörde kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein erheblicher Indizwert für das Vorhandensein des in der Kartierung bezeichneten Biotoptyps zu (vgl. Senatsbeschl. v. 22.12.2015 - 4 ME 270/15 -, juris Rn. 6; v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris Rn. 4 u. v. 23.6.2022 - 4 LA 198/20 -).

  • VGH Bayern, 03.03.2021 - 22 ZB 20.1685

    Sachverständigengutachten und neuer Vortrag - Aufbereitung von Medizinprodukten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 4 LA 284/20
    Ernstliche Zweifel an einem Urteil, das sich auf das Ergebnis einer solchen Biotoptypenkartierung stützt, sind daher mit Blick auf die zugrunde gelegte Kartierung nur dann dargelegt, wenn substantiiert aufgezeigt wird, dass die entscheidungstragenden Feststellungen und Schlussfolgerungen der Kartierung nicht belastbar sind - sei es, weil sie unvollständig, widersprüchlich oder aus anderen Gründen nicht überzeugend sind, sei es, weil Zweifel an der Sachkunde des Kartierers bestehen - oder dass das Verwaltungsgericht auf der Grundlage der Kartierung zu Annahmen gelangt ist, die sich der Kartierung nicht entnehmen lassen (vgl. für Sachverständigengutachten OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.8.2019 - 13 A 196/18 -, juris Rn. 26; Bay. VGH, Beschl. v. 3.3.2021 - 22 ZB 20.1685 -, juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - 13 A 196/18

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf Erteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 4 LA 284/20
    Ernstliche Zweifel an einem Urteil, das sich auf das Ergebnis einer solchen Biotoptypenkartierung stützt, sind daher mit Blick auf die zugrunde gelegte Kartierung nur dann dargelegt, wenn substantiiert aufgezeigt wird, dass die entscheidungstragenden Feststellungen und Schlussfolgerungen der Kartierung nicht belastbar sind - sei es, weil sie unvollständig, widersprüchlich oder aus anderen Gründen nicht überzeugend sind, sei es, weil Zweifel an der Sachkunde des Kartierers bestehen - oder dass das Verwaltungsgericht auf der Grundlage der Kartierung zu Annahmen gelangt ist, die sich der Kartierung nicht entnehmen lassen (vgl. für Sachverständigengutachten OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.8.2019 - 13 A 196/18 -, juris Rn. 26; Bay. VGH, Beschl. v. 3.3.2021 - 22 ZB 20.1685 -, juris Rn. 22).
  • VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18

    Biotop; Intensivgrünland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 4 LA 284/20
    Denn davor soll das aus § 29 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG nach Maßgabe näherer Bestimmungen folgende Verbot der Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie aller Handlungen, die zu seiner Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, welches durch § 22 Abs. 4 Satz 2 NAGBNatSchG dahingehend konkretisiert worden ist, dass eine Umwandlung in Acker- oder Intensivgrünland ohne vorherige Genehmigung der Naturschutzbehörde nicht erlaubt ist (vgl. VG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.2018 - 2 B 48/18 -, juris Rn. 41), gerade schützen.
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2022 - 12 KS 121/21

    Nachträgliche naturschutzrechtliche Betriebseinschränkungen für

    Da es sich bei Anordnungen von Abschaltzeiten auf der Basis von § 3 Abs. 2 BNatSchG um einen Dauerverwaltungsakt handeln kann (vgl. zu naturschutzrechtlichen Untersagungsanordnungen nunmehr: Nds OVG, Beschl. v. 23.6.2022 - 4 LA 284/20 -, juris, m,. w. N.), kann die Naturschutzbehörde gerade im Falle von - wie hier - unbefristeten Anordnungen jedoch gehalten sein, diese unter Kontrolle zu halten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2022 - 2 K 137/19

    Normenkontrolle der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura

    Das Ergebnis einer solchen Biotoptypenkartierung wird nur dann ernstlich in Zweifel gezogen, wenn substantiiert aufgezeigt wird, dass die Feststellungen und Schlussfolgerungen der Kartierung nicht belastbar sind, sei es, weil sie unvollständig, widersprüchlich oder aus anderen Gründen nicht überzeugend sind, sei es, weil Zweifel an der Sachkunde des Kartierers bestehen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 23. Juni 2022 - 4 LA 284/20 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.09.2023 - 14 ZB 23.51

    Anordnung zur Wiederherstellung eines Biotops

    Diese verwaltungsgerichtliche Annahme einer widerleglichen Indizwirkung der Biotopregistrierung entspricht - entgegen der Einschätzung der Klägerin, die den Rückgriff auf eine Biotopregistrierung als einer unverbindlich deklaratorischen Bestandsaufnahme ohne Regelungscharakter zur Begründung einer Biotopeigenschaft für verfehlt und nicht nachvollziehbar hält - ständiger Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Bgb, B.v. 10.12.2021 - 11 S 31/21 - juris Rn. 26; OVG NW, B.v. 23.9.2002 - 20 B 768/02 - juris Rn. 7; U.v. 10.11.2022 - 10 A 1938/18 - BauR 2023, 922 Rn. 223 f. m.w.N.; NdsOVG, B.v. 22.12.2015 - 4 ME 270/15 - NVwZ-RR 2016, 333 Rn. 6; B.v. 23.6.2022 - 4 LA 284/20 - NuR 2022, 713 Rn. 5 m.w.N.).
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