Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 23.08.2013 - 12 LA 156/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Fahrtenbuchauflage, Verhältnismäßigkeit, Zeitablauf
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach erheblichem Zeitablauf seit der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 Abs. 2
Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach erheblichem Zeitablauf seit der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Fahrtenbuchauflage: Wann wird sie unverhältnismäßig?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach erheblichem Zeitablauf seit der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr kann nicht nach Verstreichen eines erheblichen Zeitraums seit Verkehrsordnungswidrigkeit angeordnet werden
- haerlein.de (Kurzinformation)
Fahrtenbuchauflage - Zu den Voraussetzungen unter denen die Anordnung unverhältnismäßig sein kann
- kanzlei-zink.de (Kurzinformation)
15 Monate nach Verkehrsverstoß-Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches rechtmäßig
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Fahrtenbuchauflage
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs 15 Monate nach Verkehrsverstoß zulässig - Fahrtenbuchauflage nicht unverhältnismäßig
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr kann auch nach Verstreichen eines erheblichen Zeitraums seit Verkehrsordnungswidrigkeit angeordnet werden
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 09.05.2012 - 1 A 32/12
- OVG Niedersachsen, 23.08.2013 - 12 LA 156/12
Papierfundstellen
- NZV 2013, 567
- DÖV 2013, 911
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13
Fahrtenbuchanordnung; zeitlicher Abstand zur Tat
Die zwischen der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens (19. Oktober 2009) und Erlass des angefochtenen Bescheids (4. April 2011) verstrichene Zeit von knapp 18 Monaten, kann (noch) nicht als derart erheblich angesehen werden, dass sich schon deswegen die erlassene Fahrtenbuchauflage als unverhältnismäßig darstellte (vgl. etwa Beschl. d. Sen. v. 14.1.2013 - 12 LA 299/11 -, der ebenfalls einen Zeitraum von ca. 18 Monaten zwischen Verfahrenseinstellung und Fahrtenbuchauflage betraf; Beschl. v. 23.8.2013 -12 LA 156/12 - gut 16 Monate). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2013 - 8 A 562/13
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter
vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402 = VD 1995, 259 = juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. August 2013 - 12 LA 156/12 -, juris Rn. 5; OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330.02 -, NJW 2003, 2402 = juris Rn. 5; VG Braunschweig, Urteil vom 14. Juli 2005 - 6 A 156/05 -, VD 2005, 277 = juris Rn. 31; VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 12 G 3694/06 -, juris Rn. 7; VG Aachen, Urteile vom 22. April 2008 - 2 K 691/06 -,juris Rn. 35, und vom 23. Juni 2008 - 2 K 35/07 -, juris Rn. 34. - VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13
Fahrtenbuchauflage; Bestreiten der Zuwiderhandlung; Bestreiten des Vorsatzes …
Der Umstand, dass es innerhalb dieses Zeitraums offenbar nicht zu einem weiteren vergleichbaren Vorfall gekommen ist, erlaubt nicht die Annahme, das Führen des Fahrtenbuchs sei funktionslos (geworden) (zum Vergleich etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.08.2013 - 12 LA 156/12 - und vom 23.07.2013 - 12 LA 154/12 - mit 15 bzw. 19 Monaten bei Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit). - VG München, 30.12.2014 - M 23 S 14.3625
Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Angemessenheit polizeilicher …
Auch die gesamte Zeitspanne zwischen der Begehung des Verkehrsverstoßes und dem Erlass des Bescheids von etwa einem Jahr kann nicht als derart erheblich angesehen werden, dass sich schon deswegen die erlassene Fahrtenbuchauflage als unverhältnismäßig darstellte (…vgl. etwa OVG Lüneburg, U.v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 - juris Rn. 17; B.v. 23.8.2013 - 12 LA 156/12 - juris Rn. 5).