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   OVG Niedersachsen, 23.08.2017 - 7 OB 52/17   

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https://dejure.org/2017,34405
OVG Niedersachsen, 23.08.2017 - 7 OB 52/17 (https://dejure.org/2017,34405)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.08.2017 - 7 OB 52/17 (https://dejure.org/2017,34405)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. August 2017 - 7 OB 52/17 (https://dejure.org/2017,34405)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 7 OB 18/15

    Vorgreiflichkeit im Sinne des § 94 VwGO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2017 - 7 OB 52/17
    Vorgreiflichkeit im Sinne dieser Regelung liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung in einem anhängigen Verfahren kraft Gesetzes oder rechtslogisch von dem Bestehen oder Nichtbestehen des in dem anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 22.07.2013 - 5 OB 146/13 -, juris, und Beschl. v. 20.05.2015 - 7 OB 18/15 -, juris).

    Einer Streitwertfestsetzung bedarf es daher ebenfalls nicht (vgl. Beschl. des Senats vom 20.05.2015, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2011 - 1 L 85.11

    Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit; parallel gelagerte Rechtsfragen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2017 - 7 OB 52/17
    Um eine Vorgreiflichkeit handelt es sich nicht, wenn in dem anderen Verfahren nur über dieselbe oder eine vergleichbare Rechtsfrage, z. B. die Auslegung einer Rechtsnorm, zu entscheiden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.02.2009 - 2 A 7.06 -, NVwZ 2009, 787; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.10.2011 - OVG 1 L 85.11 -, NVwZ-RR 2012, 296; Stuhlfauth in Bader, VwGO, 6. Aufl., § 94 Rdnr. 5; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., § 94 Rdnr. 4 a).

    Eine Gesetzeslücke, die durch eine entsprechende Anwendung der Vorschrift geschlossen werden könnte, liegt nicht vor (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.10.2011, a. a. O.; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Oktober 2016, § 94 Rdnr. 43).

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2017 - 7 LC 34/17

    Tatbestand der Verunreinigung bei einem durch einen Zusammenstoß mit einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2017 - 7 OB 52/17
    In dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Berufungsverfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 29. März 2017 (zum Aktenzeichen 7 LC 34/17 des Senats) stellt sich unter anderem die auch im vorliegenden Verfahren zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob Kosten für die vom Träger der Straßenbaulast veranlasste Beseitigung von Tierkadavern nach Wildunfällen im Straßenverkehr gegenüber den am Unfall beteiligten Verkehrsteilnehmern auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 FStrG bzw. im Anwendungsbereich des Niedersächsischen Straßengesetzes gemäß § 17 NStrG erhoben werden können.
  • VG Hannover, 29.03.2017 - 7 A 7748/16

    Beseitigung; Entsorgung; Fallwild; Jagdausübungsberechtigter; Reinigungspflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2017 - 7 OB 52/17
    Ein vergleichbarer Fall sei durch das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom 29. März 2017 zum Aktenzeichen 7 A 7748/16 entschieden worden.
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13

    Rechtmäßigkeit der Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2017 - 7 OB 52/17
    Vorgreiflichkeit im Sinne dieser Regelung liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung in einem anhängigen Verfahren kraft Gesetzes oder rechtslogisch von dem Bestehen oder Nichtbestehen des in dem anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 22.07.2013 - 5 OB 146/13 -, juris, und Beschl. v. 20.05.2015 - 7 OB 18/15 -, juris).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2017 - 7 OB 52/17
    Um eine Vorgreiflichkeit handelt es sich nicht, wenn in dem anderen Verfahren nur über dieselbe oder eine vergleichbare Rechtsfrage, z. B. die Auslegung einer Rechtsnorm, zu entscheiden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.02.2009 - 2 A 7.06 -, NVwZ 2009, 787; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.10.2011 - OVG 1 L 85.11 -, NVwZ-RR 2012, 296; Stuhlfauth in Bader, VwGO, 6. Aufl., § 94 Rdnr. 5; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., § 94 Rdnr. 4 a).
  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 15 C 18.795

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des Verfahrens - Reichweite der

    Vorgreiflichkeit im Sinne dieser Regelung liegt (nur) dann vor, wenn die Entscheidung im anderweitig anhängigen Verfahren kraft Gesetzes oder rechtslogisch von dem Bestehen oder Nichtbestehen des in dem anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängt (vgl. z.B. NdsOVG, B.v. 23.8.2017 - 7 OB 52/17 - juris Rn. 4; B.v. 9.1.2018 - 5 OB 224/17 - juris Rn. 18).
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