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   OVG Niedersachsen, 23.11.2018 - 13 OA 494/18   

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https://dejure.org/2018,40349
OVG Niedersachsen, 23.11.2018 - 13 OA 494/18 (https://dejure.org/2018,40349)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.11.2018 - 13 OA 494/18 (https://dejure.org/2018,40349)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. November 2018 - 13 OA 494/18 (https://dejure.org/2018,40349)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen; Beschwerde; Erinnerung; Kostenansatz; Kostenrechnung; wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; subjektiv-öffentliches Recht; Unterschrift; dauerndes Unvermögen; Zurücknahme der Klage

  • rechtsportal.de

    GKG § 66 ; KostVfg § 10
    Verhältnis von Erinnerung und Beschwerde nach § 66 GKG ; Möglichkeit des Absehens vom Gerichtskostenansatz nach § 10 KostVfg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 01.03.2012 - 7 F 1027/11

    Absehen vom Kostenansatz bei Unvermögen des Kostenschuldners

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2018 - 13 OA 494/18
    Die Existenz des Kostenanspruchs des Landes gegen den Kostenschuldner im Außenverhältnis wird durch § 10 KostVfg hingegen nicht berührt (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 1.3.2012 - 7 F 1027/11 -, juris Rn. 8).
  • LSG Thüringen, 29.06.2011 - L 6 SF 408/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erinnerung gegen Kostenansatz - Einwendungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2018 - 13 OA 494/18
    9 4. Soweit der Kläger der Sache nach auf seine mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (u.a. wegen Bezuges von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Sozialhilfe -) verweist und damit offenbar ein dauerndes Unvermögen zur Zahlung der Gerichtskosten geltend machen will, ist dies für die Rechtmäßigkeit des Kostenansatzes, der nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GKG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 GKG eine gebundene Entscheidung gegenüber dem Kostenschuldner darstellt (vgl. BSG, Beschl. v. 3.11.2016 - B 13 SF 18/16 S -, juris Rn. 9), nicht erheblich (vgl. Bayerisches LSG, Beschl. v. 11.9.2015 - L 15 SF 249/15 E -, juris Rn. 14; Thüringer LSG, Beschl. v. 29.6.2011 - L 6 SF 408/11 E -, juris Rn. 5) und kann daher einen Erfolg von Erinnerung und Beschwerde nach § 66 GKG nicht begründen.
  • BFH, 18.08.2015 - III E 4/15

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; kein subjektiv öffentliches Recht auf Absehen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2018 - 13 OA 494/18
    Ein subjektiv-öffentliches Recht des Kostenschuldners auf Beachtung dieser Vorschrift durch den Kostenbeamten besteht nicht; vielmehr sieht § 10 KostVfg ein Absehen von dem Kostenansatz lediglich im Innenverhältnis zwischen dem Land (Niedersachsen) und dem Kostenbeamten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung vor (vgl. BFH, Beschl. v. 18.8.2015 - III E 4/15 -, juris Rn. 12; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 25.1.2017 - 1 F 49/17 -, juris Rn. 10; OLG Oldenburg, Beschl. v. 11.11.2015 - 13 W 35/15 -, juris Rn. 2).
  • LSG Bayern, 11.09.2015 - L 15 SF 249/15

    Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG; Bindende Festlegungen im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2018 - 13 OA 494/18
    9 4. Soweit der Kläger der Sache nach auf seine mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (u.a. wegen Bezuges von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Sozialhilfe -) verweist und damit offenbar ein dauerndes Unvermögen zur Zahlung der Gerichtskosten geltend machen will, ist dies für die Rechtmäßigkeit des Kostenansatzes, der nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GKG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 GKG eine gebundene Entscheidung gegenüber dem Kostenschuldner darstellt (vgl. BSG, Beschl. v. 3.11.2016 - B 13 SF 18/16 S -, juris Rn. 9), nicht erheblich (vgl. Bayerisches LSG, Beschl. v. 11.9.2015 - L 15 SF 249/15 E -, juris Rn. 14; Thüringer LSG, Beschl. v. 29.6.2011 - L 6 SF 408/11 E -, juris Rn. 5) und kann daher einen Erfolg von Erinnerung und Beschwerde nach § 66 GKG nicht begründen.
  • OLG Oldenburg, 11.11.2015 - 13 W 35/15
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2018 - 13 OA 494/18
    Ein subjektiv-öffentliches Recht des Kostenschuldners auf Beachtung dieser Vorschrift durch den Kostenbeamten besteht nicht; vielmehr sieht § 10 KostVfg ein Absehen von dem Kostenansatz lediglich im Innenverhältnis zwischen dem Land (Niedersachsen) und dem Kostenbeamten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung vor (vgl. BFH, Beschl. v. 18.8.2015 - III E 4/15 -, juris Rn. 12; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 25.1.2017 - 1 F 49/17 -, juris Rn. 10; OLG Oldenburg, Beschl. v. 11.11.2015 - 13 W 35/15 -, juris Rn. 2).
  • BSG, 03.11.2016 - B 13 SF 18/16 S

    Erinnerung gegen den Kostenansatz - kein Recht des Kostenschuldners aus § 10

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2018 - 13 OA 494/18
    9 4. Soweit der Kläger der Sache nach auf seine mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (u.a. wegen Bezuges von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Sozialhilfe -) verweist und damit offenbar ein dauerndes Unvermögen zur Zahlung der Gerichtskosten geltend machen will, ist dies für die Rechtmäßigkeit des Kostenansatzes, der nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GKG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 GKG eine gebundene Entscheidung gegenüber dem Kostenschuldner darstellt (vgl. BSG, Beschl. v. 3.11.2016 - B 13 SF 18/16 S -, juris Rn. 9), nicht erheblich (vgl. Bayerisches LSG, Beschl. v. 11.9.2015 - L 15 SF 249/15 E -, juris Rn. 14; Thüringer LSG, Beschl. v. 29.6.2011 - L 6 SF 408/11 E -, juris Rn. 5) und kann daher einen Erfolg von Erinnerung und Beschwerde nach § 66 GKG nicht begründen.
  • OVG Saarland, 25.01.2017 - 1 F 49/17

    Absehen vom Kostenansatz durch Kostenbeamten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2018 - 13 OA 494/18
    Ein subjektiv-öffentliches Recht des Kostenschuldners auf Beachtung dieser Vorschrift durch den Kostenbeamten besteht nicht; vielmehr sieht § 10 KostVfg ein Absehen von dem Kostenansatz lediglich im Innenverhältnis zwischen dem Land (Niedersachsen) und dem Kostenbeamten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung vor (vgl. BFH, Beschl. v. 18.8.2015 - III E 4/15 -, juris Rn. 12; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 25.1.2017 - 1 F 49/17 -, juris Rn. 10; OLG Oldenburg, Beschl. v. 11.11.2015 - 13 W 35/15 -, juris Rn. 2).
  • VG Saarlouis, 28.02.2019 - 6 O 137/19

    Erinnerung gegen den Kostensatz wegen Bedürftigkeit

    BayLSG, Beschluss vom 14.06.2013, L 15 SF 269/12 E, Rn. 17, juris, unter Hinweis auf den dortigen Beschluss vom 16.04.2013, L 15 SF 75/13 E und den Beschluss des Thüringer LSG vom 29.06.2011, L 6 SF 408/11 E; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2018, 13 OA 494/18, juris Rn. 9; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.01.2017, 1 F 49/17, juris Rn. 9.

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2018, 13 OA 494/18, juris Rn. 9, unter Hinweis auf Hessischer VGH, Beschluss vom 01.03.2012, 7 F 1027/11, juris Rn. 8.

  • OVG Saarland, 25.05.2021 - 2 E 68/21

    Beschwerde nach Kostenerinnerung

    [Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2018 - 13 OA 494/18 -, VGH München, Beschluss vom 3.4.2018 - 8 C 18.161 -, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8.6.2016 - OVG 3 K 44.16 und OVG 3 K 53.16 -, jeweils bei juris].
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2020 - 8 OA 14/20

    Erinnerung; Justizverwaltungsakt; Kostenanforderung; Kostenansatz;

    Danach bedürfen Kostenanforderungen, die automationsgestützt erstellt werden, weder einer Unterschrift noch eines Abdrucks des Dienstsiegels (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.11.2018 - 13 OA 494/18 -, Beck online Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2020 - 8 OA 13/20

    Erinnerung; Justizverwaltungsakt; Kostenanforderung; Kostenansatz;

    Danach bedürfen Kostenanforderungen, die automationsgestützt erstellt werden, weder einer Unterschrift noch eines Abdrucks des Dienstsiegels (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.11.2018 - 13 OA 494/18 -, Beck online Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2019 - 11 S 478/19

    Ansatz von Gerichtskosten; Einwand unzureichender finanzieller Leistungsfähigkeit

    Der mit einem Kostenansatz geltend gemachte Kostenanspruch des Landes wird durch § 10 Abs. 1 KostVfg nicht berührt; subjektiv-öffentliche Rechte des Kostenschuldners werden durch § 10 Abs. 1 KostVfg nicht begründet (ebenso OVG Nieders., Beschluss vom 23.11.2018 - 13 OA 494/18 -, juris Rn. 9; OVG Saarland, Beschluss vom 25.01.2017 - 1 F 49/17 -, juris Rn. 10; Hess VGH, Beschluss vom 01.03.2012 - 7 F 1027/11 -, juris Rn. 8; vgl. ferner BSG, Beschluss vom 29.09.2017 - B 13 SF 2/17 S -, juris Rn. 9; BFH, Beschluss vom 18.08.2015 - III E 4/15 -, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.05.2016 - 2 VAs 71/15, 2 VAs 69/15 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.11.2015 - 13 W 35/15 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2019 - 13 LA 352/19

    Anhörungsrüge; isolierter PKH-Antrag; Kostenerinnerung

    Dieser Kostenansatz verletzt keine Kostengesetze (vgl. zu diesem Maßstab: Senatsbeschl. v. 23.11.2018 - 13 OA 494/18 -, juris Rn. 4; Binz u.a., GKG, 3. Aufl. 2014, § 66 Rn. 12 ff.).
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