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   OVG Niedersachsen, 23.12.2003 - 1 ME 303/03   

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https://dejure.org/2003,4293
OVG Niedersachsen, 23.12.2003 - 1 ME 303/03 (https://dejure.org/2003,4293)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.12.2003 - 1 ME 303/03 (https://dejure.org/2003,4293)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 1 ME 303/03 (https://dejure.org/2003,4293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 182 BauGB; § 179 Abs. 2 BauGB
    Aufhebung eines Mietverhältnisses nach§ 182 des Baugesetzbuchs (BauGB); Ersatzwohnraum "im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses"; Frage des Zeitpunkts der Absicherung eines Ersatzwohnraums; Anwendungskonkurrenz zwischen zivilrechtlichem Kündigungsrecht und ...

  • Judicialis

    BauGB § 179 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 182; ; BauGB § 182 Abs. 1; ; BauGB § 182 Abs. 2 Satz 1; ; StBauFG § 27 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzwohnraum; Sanierungsbiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung eines Mietverhältnisses wegen Sanierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung eines Mietverhältnisses nach§ 182 des Baugesetzbuchs (BauGB); Ersatzwohnraum "im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses"; Frage des Zeitpunkts der Absicherung eines Ersatzwohnraums; Anwendungskonkurrenz zwischen zivilrechtlichem Kündigungsrecht und ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Der Ersatzwohnraum muss bei Mietvertragsaufhebung nicht genau bezeichnet werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 483
  • NZM 2004, 268
  • BauR 2004, 548 (Ls.)
  • BauR 2004, 654
  • ZfBR 2004, 480 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 15.12.1997 - 4 TG 4597/96

    Aufhebung von Mietverhältnissen oder Pachtverhältnissen in einem Sanierungsgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.12.2003 - 1 ME 303/03
    Abweichend von § 27 Abs. 1 Satz 2 StBauFG, der hoheitliche Eingriffe der Gemeinde in private Vertragsverhältnisse nur dann erlaubte, wenn der erstrebte Erfolg auf privatrechtlichem Weg nicht erreicht werden konnte, regeln die §§ 182 ff. BauGB die Aufhebung von Mietverhältnissen eigenständig und unabhängig vom Zivilrecht (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. Mai 2003, Vorb. §§ 182 bis 186 Rdn. 18; HessVGH, Beschl. v. 15.12.1997 - 4 TG 4597/96 -, BRS 60 Nr. 230).
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