Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 4 LB 231/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 13 WoGG; § 25 Abs. 1 S. 1, 2 WoGG; § 27 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 WoGG; § 27 Abs. 4 WoGG; § 50 Abs. 1 SGB X
Vorliegen einer maßgeblichen Änderung der Einkommensverhältnisse hinsichtlich Beurteilung durch Gegenüberstellung der neuen Verhältnisse bzgl. des Bewilligungsbescheids; Neufestsetzung von Wohngeldleistungen in niedrigerer Höhe und Rückforderung zu viel erbrachter ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer maßgeblichen Änderung der Einkommensverhältnisse hinsichtlich Beurteilung durch Gegenüberstellung der neuen Verhältnisse bzgl. des Bewilligungsbescheids; Neufestsetzung von Wohngeldleistungen in niedrigerer Höhe und Rückforderung zu viel erbrachter ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer maßgeblichen Änderung der Einkommensverhältnisse hinsichtlich Beurteilung durch Gegenüberstellung der neuen Verhältnisse bzgl. des Bewilligungsbescheids; Neufestsetzung von Wohngeldleistungen in niedrigerer Höhe und Rückforderung zu viel erbrachter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Neuentscheidung über Wohngeldanspruch bei Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 Prozent
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 03.03.2011 - 3 A 1851/10
- OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 4 LB 231/12
Papierfundstellen
- DÖV 2014, 499
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 05.09.2013 - 4 LB 261/11
Bestimmung des Zeitpunkts der Änderung der für die Neufestsetzung von Wohngeld …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 4 LB 231/12
Auf den Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen kommt es insoweit nicht an (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 5.9.2013 - 4 LB 261/11 -).
- VG Berlin, 30.11.2021 - 21 K 1008.18
Wohngeld: Neuberechnung bei Änderung der Verhältnisse vor Erlass des …
Die Vorschrift des § 27 Abs. 2 WoGG über die Neuberechnung eines bewilligten Wohngeldes (unter entsprechender Aufhebung des Wohngeldbewilligungsbescheides) findet auch dann Anwendung - und wird nicht von der Vorschrift des § 45 Abs. 1 SGB X über die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte verdrängt -, wenn sich die Verhältnisse bereits vor Erlass des Bewilligungsbescheides geändert haben und das Wohnungsamt hiervon keine Kenntnis erlangt hat, jedenfalls wenn die Änderung erst nach der Antragstellung eingetreten ist (vgl. OVG Lüneburg, 24. Februar 2014, 4 LB 231/12, juris).(Rn.19).Auch wenn die Grundkonzeption der Norm erkennbar davon ausgehe, dass ein zunächst rechtmäßig erlassener Verwaltungsakt mit Dauerwirkung durch eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse rechtswidrig wird, und damit grundsätzlich der Fall der Änderung der Verhältnisse nach dem Erlass des Bescheides erfasst werde, stehe dies einer Anwendung auf den Fall nicht entgegen, dass sich die Verhältnisse bereits vorher geändert haben, die Behörde aber erst nach Erlass des Bewilligungsbescheides hiervon Kenntnis hat (vgl.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Februar 2014 - 4 LB 231/12 - juris Rn. 29; so auch bereits das Urteil der erkennenden Kammer vom 23. November 2020 - VG 21 K 141/20 - BA S. 5 f.).