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   OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 3 M 439/00   

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OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 3 M 439/00 (https://dejure.org/2000,10388)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.2000 - 3 M 439/00 (https://dejure.org/2000,10388)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 2000 - 3 M 439/00 (https://dejure.org/2000,10388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Meldung von Gebieten gem FFH-Richtlinie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 4 Abs 1 UAbs 2 EWGRL 43/92; Art 4 Abs 2 S 1 EWGRL 43/92; Art 4 Abs 2 S 3 EWGRL 43/92; Art 21 EWGRL 43/92; § 19b Abs 5 BNatSchG; § 19c Abs 2 BNatSchG; § 19b Abs 1 BNatSchG
    Beeinträchtigungsverbot; Bodenabbaugenehmigung; Bundesanzeiger; FFH-Gebiet; Liste; Meldung; Natura 2000; Naturschutz; Realakt; Schutzgebiet; Unterschutzstellung; Verwaltungsakt; Veröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 3 M 439/00
    Die Kammer versteht den Beschluß des BVerwG vom 21.1.1998 (NuR 1998, 261) und seine Urteile v. 19.5.1998 - 4 C 11/96 (NuR 1998, 649) und 4 A 9/97 (NuR 1998, 544) vielmehr dahin, daß ein potentielles FFH-Gebiet ausschließlich von naturschutzfachlichen Voraussetzungen abhinge und nicht davon, welches Verfahrensstadium erreicht ist.

    Das BVerwG hat ausgeführt, es neige dazu, von der rechtlichen Möglichkeit eines potentiellen Schutzgebietes im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der FFH-Richtlinie auszugehen (Urteil v. 19.5.1998 - 4 A 9/97. a. a. O.).

    Dabei komme es darauf an, ob die tatsächlichen Verhältnisse eines besonderen Schutzgebiets im Sinne der Anhänge 1 bis III der FFH-Richtlinie gegeben sind (vgl. Urt. v. 19.5.1998 - 4 A 9/97, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist es nicht ausgeschlossen, im Einzelfall ein potentielles Schutzgebiet im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der FFH-Richtlinie anzunehmen, wenn für dieses Gebiet die sachlichen Kriterien nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie erfüllt sind, die Aufnahme in ein kohärentes ökologisches Netz im Zusammenhang mit anderen, bereits unter förmlichen Schutz gestellten Gebieten naheliegt oder sich geradezu aufdrängt und der Mitgliedsstaat weder die Richtlinie umgesetzt hat noch eine Liste nach Art. 4 Abs. 1 u. Abs. 2 der FFH-Richtlinie der EU-Kommission zugeleitet hat (BVerwG, Urt. v. 19.5.1998 - 4 A 9/97, NuR 1998, 544).

  • VG Oldenburg, 29.06.2004 - 1 A 4193/99

    Effektiver Rechtsschutz; feststellungsfähiges Rechtsverhältnis; FFH-Gebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 3 M 439/00
    Der ursprünglich gestellte Klagantrag ist dahin zu verstehen, daß der Landesregierung durch einstweilige Anordnung vorläufig - bis zur (unanfechtbaren?) Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren 1 A 4193/99 aufgegeben werden soll, nicht zu beschließen, daß das Land Niedersachsen die im Vorschlag 9 oder die in der Kabinettsvorlage genannten Gebiete als Gebiete nach Art. 4 Abs. 1 der FFH-Richtlinie benennt.

    Denn die Kammer ist derzeit der Auffassung, daß - ebenso wie die vorliegenden Eilanträge - auch die im Hauptsacheverfahren (1 A 4193/99) geführten Klageanträge unzulässig sind.

    Im Hauptsacheverfahren 1 A 4193/99 haben die Antragstellerinnen eine solche Feststellungsklage jedenfalls nicht erhoben.

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 3 M 439/00
    Für diese Auffassung könnte sprechen, daß das BVerwG einem Pächter die Klagebefugnis zuerkannt hat, der sich dagegen wandte, daß von ihm gepachtete Grundstücke beim Neubau einer Bundesautobahn teils für die Trasse und teils für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen wurden (Urt. v. 1.9.1997, BVerwGE 105, 178) In jenem Fall konnte sich an das Planfeststellungsverfahren allerdings ein Enteignungsverfahren anschließen, so daß bei der Frage nach der Klagebefugnis auch die enteignungsrechtliche Vorwirkung zu berücksichtigen war.
  • BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97

    Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 3 M 439/00
    Die Kammer versteht den Beschluß des BVerwG vom 21.1.1998 (NuR 1998, 261) und seine Urteile v. 19.5.1998 - 4 C 11/96 (NuR 1998, 649) und 4 A 9/97 (NuR 1998, 544) vielmehr dahin, daß ein potentielles FFH-Gebiet ausschließlich von naturschutzfachlichen Voraussetzungen abhinge und nicht davon, welches Verfahrensstadium erreicht ist.
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 3 M 439/00
    Die Kammer versteht den Beschluß des BVerwG vom 21.1.1998 (NuR 1998, 261) und seine Urteile v. 19.5.1998 - 4 C 11/96 (NuR 1998, 649) und 4 A 9/97 (NuR 1998, 544) vielmehr dahin, daß ein potentielles FFH-Gebiet ausschließlich von naturschutzfachlichen Voraussetzungen abhinge und nicht davon, welches Verfahrensstadium erreicht ist.
  • BVerwG, 11.04.1972 - I WB 32.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 3 M 439/00
    Das setzt aber voraus, daß dem Betroffenen - ohne den vorläufigen Rechtsschutz - unzumutbar schwere, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.4.1972, BVerwGE 43, 340/341: Finkelnburg/Jank a. a. 0. Rdnr. 28 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.2000 - 3 M 666/00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 3 M 439/00
    c) OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.3.2000 - 3 M 666/00 -.
  • VG Oldenburg, 02.07.2007 - 1 B 1815/07

    Tätigkeit deutscher Behörden als Gegenstand uneingeschränkter deutscher

    Dies wurde in der Rechtsprechung - gerade auch der erkennenden Kammer - bereits mehrfach für die Meldung der für einen solchen Schutz in Betracht kommenden Gebiete durch die Länder an den Bund gem. § 33 Abs. 1 S. 1, 2 BNatSchG und für die weitere Meldung durch den Bund an die Kommission gem. Art. 4 Abs. 1 FFH-Richtlinie, § 33 Abs. 1 S. 3 BNatSchG entschieden (vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2006, 8 LC 217/04; Nds. OVG, Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02, NuR 2006, 391; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711; Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 2000, 298; VG Oldenburg, Beschluss vom 20. Januar 2000, 1 B 4195/99; VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Februar 2000, 1 B 82/00; VG Oldenburg, Beschluss vom 29. Juni 2000, 1 B 2016/00, NuR 2000, 713; VG Oldenburg, Urteil vom 31. August 2004, 1 A 136/02; VG Oldenburg, Urteil vom 29. Juni 2004, 1 A 4193/99; für gleichlautende Rspr. aus anderen Bundesländern und zustimmendes Schrifttum vgl. Messerschmidt/Schumacher, Bundesnaturschutzrecht, § 33 BNatSchG Rn. 69).

    Gebiete, auf die dies nicht zutrifft, unterliegen den rechtlichen Beschränkungen, die das BVerwG aus dem Gebot der Vertragstreue und der gemeinschaftsrechtlichen Stillhaltepflicht herleitet, nicht, unabhängig davon, in welcher formalen Phase sich das Verfahren zur Ausweisung besonderer Schutzgebiete zur Zeit befindet ( VG Oldenburg, Beschluss vom 20. Januar 2000, 1 B 4195/99; zustimmend Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 2000, 298; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711).

    Es kann aber durch Vorlage an den EuGH gem. Art. 234 S. 1 b EGV von diesem prüfen lassen, ob die Liste, die einen Rechtsakt der Gemeinschaftsorgane darstellt, im Hinblick auf die Aufnahme dieser Gebiete dem Gemeinschaftsrecht - einschließlich der Richtlinie selbst und der in Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag erwähnten europäischen Gemeinschaftsgrundrechte - entspricht (so auch Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2006, 8 LC 217/04; Nds. OVG, Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02, NuR 2006, 391; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 200, 711; Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 200, 298; aus europarechtlicher Sicht ebenso EuG, Beschlüsse vom 22. Juni 2006, T 136, 137 und 150/04, das deshalb eine individuelle Nichtigkeitsklage vor dem EuG nach Art. 230 Abs. 4 EGV für unzulässig hält).

  • VG Oldenburg, 31.03.2008 - 1 B 512/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erklärung des Einvernehmens zu einem

    Sie könnten lediglich durch Vorlage an den EuGH nach Art. 234 EGV von diesem prüfen lassen, ob die Liste dem Gemeinschaftsrecht entspricht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2006, 8 LC 217/04; Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02, NuR 2006, 391; Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711; Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 2000, 298).

    Diese Argumentation setzt sich nicht nur in Widerspruch zur bisherigen ständigen Rechtsprechung, wonach nachteilige Rechtsfolgen gerade nicht durch die Meldung eines Gebietes, sondern erst durch seine Aufnahme in die Gemeinschaftsliste eintreten (vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02), sondern verkennt auch die Folgen, die ein Obsiegen der Antragstellerin in der Hauptsache haben könnte: Der vorläufige Schutz, der gemeldeten Gebieten bis zur Aufnahme in die Liste (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2005, C-117/03, NvwZ 2005, 311 f.) bzw. "potentiellen" FFH-Gebieten in jeder Verfahrensphase (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 2000, 298; Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711) zukommt, müsste wieder entfallen, wenn die Antragsgegnerin ihr Einvernehmen als Folge des Urteils im Hauptsacherechtsstreit endgültig verweigern würde.

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2002 - 1 L 162/01

    Unbegründetheit eines Antrags auf Zulassung der Berufung mangels ausreichender

    Im Gegenteil: Er hat nur Entscheidungen angeführt, in denen die maßgeblichen Fragen genauso wie vom Verwaltungsgericht entschieden worden sind, und anderslautende Entscheidungen gibt es - soweit ersichtlich - auch nicht (ebenso wie das Verwaltungsgericht: VG Düsseldorf, Urt. v. 21.12.2000 - 4 K 6745/99 -, NVwZ 2001, 591; VG Oldenburg, Beschl. v. 20.01.2000 - 1 B 4195/99 -, NuR 2000, 295, v. 02.02.2000 - 1 B 82/00 -, NVwZ 2001, 349 und v. 29.06.2000 - 1 B 2016/00 -, NuR 2000, 713, die beiden erstgenannten bestätigt durch die Beschlüsse des OVG Lüneburg v. 24.03.2000 - 3 M 439/00 - NuR 2000, 298 und v. 29.03.2000 - 3 M 666/00 - NuR 2000, 299; VG Lüneburg, Beschl. v. 06.04.2000 - 7 B 7/00 -, NVwZ 2001, 590, bestätigt durch OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.07.2000 - 3 M 1605/00 -, NuR 2000, 711; VG Gießen, Beschl. v. 02.05.2000 - 1 G 804/00 -, NuR 2000, 712; VG Frankfurt/Main, Beschl. v. 02.03.2001 - 3 G 501/01 -, NuR 2001, 415; OVG Münster, Beschl. v. 19.03.2001 - 8 B 1893/00 -).

    Davon, dass die Verwaltungsgerichte im Rahmen der Prüfung der Begründetheit einer solchen Klage nicht nur befugt, sondern auch verpflichtet sind, die Richtigkeit der Eintragung des betroffenen Gebiets in die Liste zu überprüfen, geht die angeführte Rechtsprechung wie selbstverständlich aus (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.03.2000, a.a.O., S. 299 und v. 12.07.2000, a.a.O., S. 712, VG Frankfurt/Main, a.a.O., S. 416; so auch Ewer, a.a.O., S. 362 und 367).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2003 - 8 A 4229/01

    Rechtsschutz gegen die Einordnung fortstwirtchaftlicher Nutzflächen als

    Demgegenüber wird ein "Automatismus" teilweise mit Hinweis auf eine eigene Sachprüfung durch die Europäische Kommission im Rahmen insbesondere des Ausschussverfahrens (Art. 20, 21 FFH-RL) - vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 29.6.2000 - 1 B 2016.00 -, NuR 2000, 713 (714); Nds.OVG, Beschluss vom 24.3.2000 - 3 M 439/00 -, NuR 2000, 298 (299) - oder auf deren Recht auf Ergänzung der Gemeinschaftsliste gem. Art. 5 FFH-RL - vgl. Ewer, a.a.O., S. 364/365 - verneint.
  • VGH Hessen, 20.03.2001 - 4 TZ 822/01

    Darlegung von Zulassungsgründen; fehlende Antragsbefugnis - Meldung eines

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass es Antragstellern hinsichtlich einer begehrten Untersagung der Meldung von in ihrem Eigentum stehenden Gebieten an den Bundesumweltminister als FFH-Gebiet an der erforderlichen Antragsbefugnis und dem für den vorbeugenden Rechtsschutz erforderlichen qualifizierten Rechtsschutzbedürfnis fehle, steht darüber hinaus auch in Übereinstimmung mit der bisher veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 24.03.2000 und 12.07.2000, NuR 2000, 298 und 711).
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2006 - 8 LA 150/02

    Rechtschutzmöglichkeiten eines Grundeigentümers gegen Aufnahme des

    In der Rechtsprechung und der Literatur zu der hier streitigen Frage der Meldung bzw. des Vorschlags eines FFH-Gebietes durch ein Land an den Bund gemäß § 19 b Abs. 1 Satz 1 BNatSchG a.F. (= § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG n.F.) ist aber zu Recht anerkannt, dass sich - vorbehaltlich in Niedersachsen nicht bestehender, abweichender landesrechtlicher Bestimmungen über den besonderen Schutz von nur gemeldeten, aber noch nicht in die Gemeinschaftsliste aufgenommenen Gebieten (vggl. dazu Schumacher/Palme, Eu UP 2005, 175, 177) - allein aus dieser Meldung bzw. dem Vorschlag noch keine solchen Rechtsfolgen für die Nutzung des betroffenen Gebiets ergeben können (vgl. bereits Beschl. d. erkennenden Gerichts v. 24.3.2000 - 3 M 439/00 -, NuR 2000, 298 f., und v. 12.7.2000 - 3 M 1605/00 -, NuR 2000, 711 f.) und es deshalb an dem für eine Feststellungsklage notwendigen Rechtsverhältnis mangelt (vgl. jeweils für Klagen von privaten Grundstückseigentümern: OVG Münster, Urt. v. 14.5.2003 - 8 A 4229/01 -, NuR 2003, 706 ff., OVG Bremen, Urt. v. 31.5.2005 - 1 A 346/02 -, NuR 2005, 654 ff., sowie ergänzend VGH Kassel, Beschl. v. 20.3.2001 - 4 TZ 822/01 -, NVwZ 2001, 1178 f.; OVG Schleswig, Beschl. v. 26.4.2002 - 1 L 162/01 -, NordÖR 2002, 317 f., m. w. N, und für die Klage einer Gemeinde: VG Minden, Urt. v. 6.12.2005 - 1 K 229/04 - im Ergebnis ebenso: Fischer-Hüftle/Herter/Kratsch/Schumacher/BNatSchG, Kommentar, § 32 Rn. 53 f.; Spreen, UPR 2005, 8 f.; Schumacher, EurUP 2005, 258, 263, jeweils m. w. N; Antwort der Bundesregierung v. 17.10.2003, BT-Drs.
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2000 - 3 M 1605/00

    Erforderlichkeit eines qualifizierten Rechtsschutzbedürfnisses für die Gewährung

    Als sogenannte potentielle FFH - Gebiete können nämlich nur die Gebiete angesehen werden können, die die Kriterien des § 4 Abs. 1 der FFH - Richtlinie erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1. 2000 - 4 C 2.99 - ; Urt. v. 19.5. 1998 - 4 A 9/97 - aaO.), so dass Gebiete, auf die dies nicht zutrifft, den rechtlichen Beschränkungen, die das Bundesverwaltungsgericht aus dem Gebot der Vertragstreue und der gemeinschaftsrechtlichen Pflicht zur "Stillhaltung" herleitet, selbst dann nicht unterliegen, wenn sie von einem Bundesland in die Liste der der Kommission nach Art. 4 Abs. 1 der FFH - Richtlinie zu benennenden Gebiete aufgenommen worden sind (Senatsbeschl. v. 24.3. 2000 - 3 M 439/00 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2001 - 8 B 1893/00

    Einräumung weitergehender Beteiligungsrechte

    vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. März 2000 - 3 M 439/00 -, NuR 2000, 298 (299);vom 12. Juli 2000 - 3 N 1605/00 -, NuR 2000, 711 (712).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2001 - 8 B 1897/00

    Wahrung der Grundrechte betroffener Eigentümer oder Nutzungsberechtigter ; Antrag

    vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. März 2000 - 3 M 439/00 -, NuR 2000, 298 (299);vom 12. Juli 2000 - 3 N 1605/00 -, NuR 2000, 711 (712).
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