Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 129/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6802
OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 129/21 (https://dejure.org/2021,6802)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.2021 - 13 MN 129/21 (https://dejure.org/2021,6802)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 2021 - 13 MN 129/21 (https://dejure.org/2021,6802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Restaurants, Hotels und Ferienwohnungen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (46)

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2020 - 13 MN 156/20

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Ansteckungsgefahr; Corona-Virus; einstweilige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 129/21
    Hierfür wäre vielmehr zu ermitteln, welche - insbesondere über die verbindlichen Vorgaben in § 4 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung hinausgehenden - Schutzmaßnahmen noch ergriffen und verhältnismäßig auch verbindlich normativ angeordnet werden und welche infektiologische Wirkung diese Maßnahmen, etwa bei einer versuchsweisen Öffnung (vgl. zu dieser Vorgehensweise: Senatsbeschl. v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 37), entfalten könnten.

    Zudem muss es dem Antragsgegner möglich sein, die Öffnungen unter Beachtung der Infektionslage Schritt für Schritt sowie erforderlichenfalls versuchsweise und damit nahezu zwangsläufig ungleich vorzunehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 37).

    Würde der Senat das grundsätzliche Verbot der Beherbergung zu touristischen Zwecken nach § 10 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vollständig (vgl. zur Unzulässigkeit von Normergänzungen im Normenkontrollverfahren: Senatsbeschl. v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 5 m.w.N.) außer Vollzug setzen, bliebe der Normenkontrollantrag in der Hauptsache aber ohne Erfolg, könnte der Antragsteller zwar vorübergehend das mit der Schutzmaßnahme verbundene Verbot der Beherbergung zu touristischen Zwecken in ihrem Betrieb vermeiden.

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2021 - 13 MN 10/21

    Baumärkte; Corona; Normenkontrolleilantrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 129/21
    - v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 - v. 11.3.2021 - 13 MN 70/21 -(zur Schließung von Baumärkten nach § 10 Abs. 1b Satz 1 Nr. 20 der Niedersächsischen Corona-Verordnung),.

    oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.

    - die Effektivierung der Kontaktnachverfolgung , sowohl durch Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes als auch durch Verbesserung technischer Instrumente (vgl. hierzu bereits den Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 37),.

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; Betriebsschließung; einstweilige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 129/21
    - v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 - (zur Schließung von Friseurbetrieben nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Niedersächsischen Corona-Verordnung).

    Diese Schwelle überschreiten die in § 10 Abs. 1, 1b und 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordneten Betriebsverbote und -beschränkungen unter Berücksichtigung ihrer flächendeckenden Anordnung, der mit ihnen verbundenen erheblichen Eingriffe in die Grundrechte der Betriebsinhaber und der massiven negativen Auswirkungen für die potenziellen Kunden und auch die Allgemeinheit nach dem Dafürhalten des Senats ohne jeden Zweifel (vgl. hierzu bereits den Senatsbeschl. v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 22 ff.).

    oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.

  • OVG Thüringen, 09.04.2021 - 3 EN 190/21

    Corona-Pandemie; sog. dritte Welle; Untersagung touristischer

    Die Bewertung, wirtschaftlichen Aktivitäten in dieser Weise Vorzug gegenüber Freizeitaktivitäten zu geben, ist nicht zu beanstanden (OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2021 - 13 B 346/21.NE -, juris Rn. 101; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. März 2021 - 13 MN 129/21 - juris Rn. 53 ff.).

    Dies legt weder der Vortrag der Antragstellerin nahe, noch ist dies ansonsten erkennbar (vgl. hierzu im Übrigen: ThürVerfGH, Beschlüsse vom 28. Dezember 2020 - VerfGH 118/20 - und vom 24. Juni 2020 - VerfGH 17/20 - BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 - und vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 - jeweils juris; vgl. zuletzt zum Verbot touristischer Übernachtungsangebote: OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2021 - 13 B 346/21.NE -, juris Rn. 113; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 MR 17/21 - juris Rn. 40; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. März 2021 - 13 MN 129/21 - juris Rn. 60; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2021 - 11 S 32/21 - juris Rn. 33 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2021 - 13 MN 478/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die coronabedingte Weihnachts- und Neujahrsuhe im

    Auch wenn die konkreten Beiträge zum gesamten Infektionsgeschehen unverändert nicht feststehen (vgl. die Angaben betreffend "Privater Haushalt", "Wohnstätten", "Freizeit" und "Speisestätten" der gemeldeten COVID-19-Fälle, die von den Gesundheitsbehörden einem Ausbruch zugeordnet werden konnten, geordnet nach Infektionsumfeld (Setting) und Meldewoche unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Ausbruchsdaten.html und die hierauf bezogene Interpretation des RKI, Infektionsumfeld von COVID-19-Ausbrüchen in Deutschland, Epidemiologisches Bulletin v. 17.9.2020, S. 3 ff., veröffentlicht unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/38_20.pdf?__blob=publicationFile), besteht für den Senat kein vernünftiger Zweifel, dass in Sport- und Freizeiteinrichtungen aufgrund der Vielzahl gleichzeitig aufeinandertreffender, regelmäßig einander unbekannter Personen mit längerer Verweildauer in geschlossenen Räumen stets ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko besteht (vgl. hierzu bereits die Senatsbeschl. v. 10.12.2021 - 13 MN 462/21 -, juris Rn. 28 ff. (Besucherverkehre in geschlossenen Räumen von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen sowie von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks); v. 8.12.2021 - 13 MN 463/21 -, juris Rn. 36 ff. (Sportausübung in geschlossenen Räumen); v. 8.12.2021 - 13 MN 464/21 -, juris Rn. 23 ff., v. 22.10.2021 - 13 MN 425/21 -, juris Rn. 10 ff. (Diskotheken); v. 21.7.2021 - 13 MN 342/21 -, juris Rn. 26 (Veranstaltungen mit großer Teilnehmerzahl); v. 24.3.2021 - 13 MN 130/21 -, juris Rn. 34 ff. (Gastronomiebetriebe); v. 24.3.2021 - 13 MN 129/21 -, juris Rn. 34 ff. (Beherbergungsbetriebe)).
  • OVG Thüringen, 14.04.2021 - 3 EN 195/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Untersagung touristischer Übernachtungsangebote und

    Dies legt weder der Vortrag der Antragstellerin nahe, noch ist dies ansonsten erkennbar (vgl. hierzu im Übrigen: ThürVerfGH, Beschlüsse vom 28. Dezember 2020 - VerfGH 118/20 - und vom 24. Juni 2020 - VerfGH 17/20 - BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 - und vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 - jeweils juris; vgl. zuletzt zum Verbot touristischer Übernachtungsangebote: OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2021 - 13 B 346/21.NE -, juris Rn. 113; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 MR 17/21 - juris Rn. 40; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. März 2021 - 13 MN 129/21 - juris Rn. 60; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2021 - 11 S 32/21 - juris Rn. 33 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht