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   OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 4 OB 132/11   

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OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 4 OB 132/11 (https://dejure.org/2011,18856)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.06.2011 - 4 OB 132/11 (https://dejure.org/2011,18856)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juni 2011 - 4 OB 132/11 (https://dejure.org/2011,18856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fortführung des Verfahrens bei erfolgreicher Anhörungsrüge; Wirksamkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 152a Abs. 5 S. 4 VwGO; § 343 ZPO; § 1697 BGB; § 1909 BGB; § 40 Abs. 1 FamFG
    Notwendigkeit einer förmlichen Entscheidung für die Fortführung des Verfahrens nach Erhebung einer zulässigen und begründeten Anhörungsrüge bzgl. Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer förmlichen Entscheidung für die Fortführung des Verfahrens nach Erhebung einer zulässigen und begründeten Anhörungsrüge bzgl. Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit einer förmlichen Entscheidung für die Fortführung des Verfahrens nach Erhebung einer zulässigen und begründeten Anhörungsrüge bzgl. Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1313
  • FamRZ 2012, 42
  • DVBl 2011, 1376
  • DÖV 2011, 904
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11

    Bekanntgabe an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. den allein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 4 OB 132/11
    2.Die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nach den §§ 1697, 1909 BGB bedarf gemäß 40 Abs. 1 FamFG für ihre Wirksamkeit der Bekanntgabe an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. an den allein sorgeberechtigten Elternteil (vgl. Senatsbeschl. v. 5.5.2011 - 4 OB 117/11 -).

    Zu Recht rügt der Beklagte, dass der Senat mit seinem Beschluss vom 5. Mai 2011 - 4 OB 117/11 - vor Ablauf der mit gerichtlicher Verfügung vom 20. April 2011 eingeräumten zweiwöchigen Stellungnahmefrist zu der Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 5. April 2011 - 4 A 20/11 - entschieden und damit seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat.

  • OLG Brandenburg, 23.01.2012 - 10 UF 243/11

    Ergänzungspflegschaft: Aufgabenkreis im Zusammenhang mit der Genehmigung der

    Hiergegen findet die Beschwerde nach §§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG statt, ohne dass eine Abhilfemöglichkeit des für die Ergänzungspflegerbestellung zuständigen Rechtspflegers möglich ist (§§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG) (vgl. hierzu z. B. BGH, Beschluss vom 23.11.2011 - XII ZB 293/11, juris; OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1998).

    Der Gesetzgeber wollte gewährleisten, dass der Rechtsinhaber selbst von der Entscheidung frühzeitig Kenntnis erlangt, so dass er selbst fristgerecht Rechtsmittel einlegen sowie einen etwaigen Rechtsmittelverzicht zügig widerrufen kann (vgl. hierzu OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1171 und 1998).

    Insoweit ist der gesetzliche Vertreter des Kindes verhindert, für dieses zu handeln (vgl. hierzu OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1171 und 1998).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2016 - 1 S 1122/16

    Kein Informationsrecht auf bei Behörden vorhandene allgemein erwerbbare

    Bestätigt sich die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung, ist gemäß § 152a Abs. 5 Satz 4 i.V.m. § 343 ZPO auszusprechen, dass diese aufrechtzuerhalten ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 24.06.2011 - 4 OB 132/11 - juris; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 152a Rn. 42; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 152a Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 13 A 1519/17

    Darlegungsanforderungen an einen auf die grundsätzliche Bedeutung einer

    OVG, Beschluss vom 24. Juni 2011 - 4 OB 132/11 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 4. September 2008 - 2 L 46/08 -, jeweils juris.
  • OLG Schleswig, 25.02.2013 - 10 WF 204/12

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Rahmen der familiengerichtlichen

    Zudem ist auch hinsichtlich der minderjährigen B zu bedenken, dass die alleinsorgeberechtigte Kindesmutter an der Entgegennahme eines die Ausschlagung genehmigenden Beschlusses gehindert und deshalb zumindest hierfür ein Ergänzungspfleger zu bestellen sein dürfte (vgl. OLG Köln FamRZ 2012, 42 f.).
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