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   OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 1 KN 150/14   

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https://dejure.org/2016,31647
OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 1 KN 150/14 (https://dejure.org/2016,31647)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.08.2016 - 1 KN 150/14 (https://dejure.org/2016,31647)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. August 2016 - 1 KN 150/14 (https://dejure.org/2016,31647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veränderungssperre und ihre Verlängerung bilden untrennbare Einheit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2016, 1476
  • ZfBR 2017, 73
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 C 313/18

    Veränderungssperre (Verlängerung) zur Sicherung einer "Feinplanung" im Bereich

    Beide Satzungen sind in diesen Fällen als Einheit anzusehen.(vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BRS 67 Nr. 11, wonach eine Verlängerungssatzung ohne die ursprüngliche Veränderungssperre "nicht lebensfähig" ist, dort konkret zu dem Nichtvorliegen einer im Revisionsverfahren nach § 142 Abs. 2 VwGO unzulässigen Klageänderung durch Einbeziehung der Verlängerungssatzung in das Normenkontrollbegehren) Die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur einheitlichen Betrachtung und zum normativen Zusammenhang sind nicht davon abhängig, ob bereits gegen die ursprüngliche Satzung ein Normenkontrollantrag gestellt wurde, oder ob - wie hier - erst die Verlängerung der Geltungsdauer - von dem Normunterworfenen zum Anlass für die Einlegung des Rechtsbehelfs mit dem Ziel der Gültigkeitskontrolle der Satzung genommen wurde.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.12.2013 - 2 C 338/12 -, NVwZ-RR 2014, 338, SKZ 2014, 37 Leitsatz Nr. 29; ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 24.8.2016 - 1 KN 150/14 -, BRS 84 Nr. 53; ebenso Breuer in Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 14 Rn 42a; a.A. Sennekamp in Brügelmann, BauGB, Loseblatt, § 14 Rn 103).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 1 ME 7/17

    Eilantrag gegen Zurückstellung eines Bauantrages

    Zu diesem Erfordernis hatte der Senat in seinem Urteil vom 24. August 2016 (- 1 KN 150/14 -, DVBl. 2016, 1476 = BauR 2017, 62 = ZfBR 2017, 73, JURIS-Rdnr. 49) ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2023 - 12 MS 134/22
    Zu vertreten sein, können etwa Verzögerungen des Planungsprozesses, die sich aus fehlenden zeitlichen Vorgaben in Verträgen mit einem Planungsbüro ergeben, das "langwierig" vorgeht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 19.8.2022 -, 22 B 705/22.AK , a. a. O., juris, Rnrn. 43), oder die darauf beruhen, dass die Kommune aufgrund eigener "Entscheidungsschwäche" die Fertigstellung der Planung vor sich hergeschoben hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 24.8.2016 - 1 KN 150/14 -, BauR 2017, 62 ff. , hier zitiert nach juris, Rn. 78).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2021 - 1 MN 125/21

    Veränderungssperre, Normenkontrollantragsbefugnis vor Erwerb des Eigentums am

    Findet sich ein Antragsteller daher mit einer Veränderungssperre zunächst ab, entschließt sich dann aber dazu, ihre Verlängerung mit der Normenkontrolle zu attackieren, ist das wegen der untrennbaren Einheit nur möglich, wenn damit zugleich die Urfassung angegriffen wird; dies ist auch dann zulässig, wenn die Normenkontrollantragsfrist bezüglich der Urfassung zwischenzeitlich abgelaufen ist (vgl. Senatsurt. v. 24.8.2016 - 1 KN 150/14 -, BauR 2017, 62 = BRS 84 Nr. 53 = juris Rn. 38 ff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138 = BRS 67 Nr. 11 = juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2018 - 1 KN 157/16

    Berücksichtigungsfähigkeit von richtungsbezogenen Zusatzkontingenten bei der

    In dem zwischen denselben Beteiligten zur Veränderungssperre ergangenen Urteil vom 24. August 2016 - 1 KN 150/14 - hatte der Senat ausgeführt:.
  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 2 C 313/18

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre sowie deren Verlängerung;

    vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.12.2013 - 2 C 338/12 -, NVwZ-RR 2014, 338 , SKZ 2014, 37 Leitsatz Nr. 29; ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 24.8.2016 - 1 KN 150/14 -, BRS 84 Nr. 53; ebenso Breuer in Schrödter, BauGB , 9. Auflage 2019, § 14 Rn 42a; a.A. Sennekamp in Brügelmann, BauGB , Loseblatt, § 14 Rn 103 < schließen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15

    Sicherungsbedürfnis bei einer Veränderungssperre bei einer im Wege des Berliner

    Die Gemeinde muss dartun, dass sie sich im jeweiligen Zeitpunkt objektiv vernünftig verhalten hat (Niedersächsisches OVG, Urteile vom 12. Mai 2015 - 1 LB 131/14 -, juris Rn. 32, und vom 24. August 2016 - 1 KN 150/14 -, juris Rn. 77 f.).
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