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   OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 7 LA 21/10   

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https://dejure.org/2013,26255
OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 7 LA 21/10 (https://dejure.org/2013,26255)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.09.2013 - 7 LA 21/10 (https://dejure.org/2013,26255)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. September 2013 - 7 LA 21/10 (https://dejure.org/2013,26255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 Abs. 2a BBergG; § 53 BBergG; § 54 BBergG; § 55 BBergG; § 57a BBergG; § 57b BBergG; § 1 UVP-V Bergbau
    Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Zulassung eines bergrechtlichen Abschlussbetriebsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Zulassung eines bergrechtlichen Abschlussbetriebsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Zulassung eines bergrechtlichen Abschlussbetriebsplans

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2008 - 7 ME 170/07

    Kommunale Klagebefugnis gegen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 7 LA 21/10
    Allerdings hat der Senat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2008 (- 7 ME 170/07 -, Nds.VBl. 2009, 111; vgl. dazu: Elgeti/Dietrich, NUR 2009, 461) eine Verortung der UVP bei bergrechtlichen Vorhaben allein im Verfahren über die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2a BBergG verneint und ausgeführt, dass nach § 1 der auf § 57c Satz 1 BBergG gründenden Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V Bergbau - vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420) die Zulassungsform kein Kriterium sei und diese Bestimmung vielmehr an das jeweils konkrete Vorhaben unabhängig davon anknüpfe, in welcher Form von Betriebsplan es zugelassen werde.

    Dass die Stilllegung des Bergwerks C. nach diesen Bestimmungen keiner UVP bedarf, hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 21. Oktober 2008 (a.a.O.) zutreffend dargelegt.

    Mit diesem Vortrag lässt der Kläger außer Acht, dass das Verwaltungsgericht sich in den Entscheidungsgründen des Urteils zu der Frage, ob die Stilllegung des Bergwerks den Tatbeständen des § 1 UVP-V Bergbau unterfällt, auf den Beschluss des Senats vom 21. Oktober 2008 (aaO) bezogen und ihn in Auszügen wörtlich zitiert hat.

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 7 LA 21/10
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.02.2010 - 5 LA 342/08 -, juris).
  • VG Darmstadt, 26.11.2015 - 7 L 1775/15

    Klagebefugnis gegen einen bergrechtlichen Hauptbetriebsplan

    In seinem Beschluss vom 24.09.2013 - 7 LA 21/10 - juris hat das OVG Lüneburg dann zwar an seiner Auffassung festgehalten, dass eine Verortung der UVP bei bergrechtlichen Verfahren allein im Verfahren über die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zu verneinen sei, dass nach § 1 der auf § 57c BBergG beruhenden UVP-V Bergbau die Zulassungsform kein Kriterium sei und diese Bestimmung vielmehr an das jeweils konkrete Vorhaben unabhängig davon anknüpfe, im welcher Form von Betriebsplan es zugelassen werde.
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