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   OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 13 OA 362/21   

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OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 13 OA 362/21 (https://dejure.org/2021,39248)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.09.2021 - 13 OA 362/21 (https://dejure.org/2021,39248)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. September 2021 - 13 OA 362/21 (https://dejure.org/2021,39248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 2 RVG; Nr 1002 RVG-VV; Nr 1003 RVG-VV; Nr 3104 RVG-VV; Nr 3202 RVG-VV; § 151 VwGO; § 154 Abs 1 VwGO; § 154 Abs 2 VwGO; § 162 Abs 2 S 1 VwGO; § 165 VwGO
    Bemühen, besonderes; Beschwerde; Besprechung; Eilrechtsstreit; Erinnerung; erledigt erklärt; Erledigung; Erledigungsgebühr; im eigenen Namen; Impftermin; Kausalität; Kostenfestsetzungsbeschluss; Mitwirkung; Prozessbevollmächtigter; Terminsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 4 OA 78/08

    Voraussetzung für die Entstehung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 13 OA 362/21
    ... [Die] besondere[...] Voraussetzung aus Nr. 1002 Satz 1 VV, dass sich die Rechtssache nach Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts durch die anwaltliche Mitwirkung erledigt haben muss[:] Dem Charakter der Einigungsgebühr als Erfolgsgebühr entsprechend, setzt dieses Merkmal besondere, auf die Beilegung der Sache ohne gerichtliche Entscheidung gerichtete, nicht ganz unwesentliche Bemühungen des Rechtsanwalts voraus, die zumindest mitursächlich für die materielle Erledigung des Rechtsstreits gewesen sind und die über eine "normale", durch Tätigkeitsgebühren - wie die Termins- und die Verfahrensgebühr - abgegoltene Prozessführung hinausgehen (vgl. Nds. OVG, 1. Senat, Beschl. v. 21. September 2000 - 1 O 3119/00 -, JurBüro 2001, 249 f., juris Rdnr. 12; 4. Senat, Beschl. v. 12. Februar 2009 - 4 OA 78/08 -, JurBüro 2009, 307, juris Rdnr. 3).

    An der Kausalität anwaltlichen Tuns fehlt es bereits, wenn die materielle Erledigung (z.B. Abhilfe in der Sache) allein aufgrund eines gerichtlichen Hinweises eintritt, ohne dass sich anwaltliche Bemühungen noch auswirken (vgl. Senatsbeschl. v. 17. August 2007 - 13 OA 149/07 -, S. 2 f. des Beschlussabdrucks; 4. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 12. Februar 2009, a.a.O., S. 308 bzw. Rdnr. 4).

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2007 - 4 OA 416/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 13 OA 362/21
    Deshalb reicht es nicht aus, dass nach bereits eingetretener materieller Erledigung nur noch an der formellen Beendigung des gerichtlichen Verfahrens mitgewirkt wird, etwa durch die Abgabe einer Erledigungserklärung für den von dem Rechtsanwalt vertretenen Beteiligten (vgl. Nds. OVG, 2. Senat, Beschl. v. 4. Juli 2008 - 2 OA 338/08 -, NJW 2009, 460, juris Rdnr. 6; 10. Senat, Beschl. v. 7. Januar 2008 - 10 OA 250/07 -, NVwZ-RR 2008, 500, juris Rdnr. 9; 4. Senat, Beschl. v. 21. März 2007 - 4 OA 416/06 -, juris Rdnr. 8); abgesehen davon, dass es in diesen Fällen auch an der Kausalität fehlen wird.
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 60.79

    Anspruch auf Gewährung einer Erledigungsgebühr neben einer Geschäftsgebühr nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 13 OA 362/21
    Desgleichen stellt es keinen auf besonderem Bemühen beruhenden Erfolg dar, wenn die beklagte Behörde sogleich aufgrund einer überzeugenden Klage- oder Antragsbegründung , die alle für den Kläger bzw. Antragsteller streitenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen aufführt, dem Begehren abhilft (vgl. Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt [Hrsg.], RVG, 22. Aufl. 2015, VV Nr. 1002 Rdnr. 47, im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 21. August 1981 - 4 C 60.79 -, NVwZ 1982, 36; Thiel, in: Schneider/Volpert/Fölsch [Hrsg.], Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. 2017, RVG VV Nr. 1002 Rdnr. 7).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2008 - 10 OA 250/07

    Erstattungsfähigkeit von beantragten Kosten für eine Erledigungsgebühr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 13 OA 362/21
    Deshalb reicht es nicht aus, dass nach bereits eingetretener materieller Erledigung nur noch an der formellen Beendigung des gerichtlichen Verfahrens mitgewirkt wird, etwa durch die Abgabe einer Erledigungserklärung für den von dem Rechtsanwalt vertretenen Beteiligten (vgl. Nds. OVG, 2. Senat, Beschl. v. 4. Juli 2008 - 2 OA 338/08 -, NJW 2009, 460, juris Rdnr. 6; 10. Senat, Beschl. v. 7. Januar 2008 - 10 OA 250/07 -, NVwZ-RR 2008, 500, juris Rdnr. 9; 4. Senat, Beschl. v. 21. März 2007 - 4 OA 416/06 -, juris Rdnr. 8); abgesehen davon, dass es in diesen Fällen auch an der Kausalität fehlen wird.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 2 OA 338/08

    Entstehen einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 Vergütungsverzeichnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 13 OA 362/21
    Deshalb reicht es nicht aus, dass nach bereits eingetretener materieller Erledigung nur noch an der formellen Beendigung des gerichtlichen Verfahrens mitgewirkt wird, etwa durch die Abgabe einer Erledigungserklärung für den von dem Rechtsanwalt vertretenen Beteiligten (vgl. Nds. OVG, 2. Senat, Beschl. v. 4. Juli 2008 - 2 OA 338/08 -, NJW 2009, 460, juris Rdnr. 6; 10. Senat, Beschl. v. 7. Januar 2008 - 10 OA 250/07 -, NVwZ-RR 2008, 500, juris Rdnr. 9; 4. Senat, Beschl. v. 21. März 2007 - 4 OA 416/06 -, juris Rdnr. 8); abgesehen davon, dass es in diesen Fällen auch an der Kausalität fehlen wird.
  • OVG Thüringen, 26.08.2020 - 4 VO 390/20

    Zur Entstehung einer Terminsgebühr aufgrund von Telefonaten des Gerichts mit den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 13 OA 362/21
    8 a) Soweit die Entstehung einer " Terminsgebühr ohne Termin" im zweiten Rechtszug (Nrn. 3202, 3104 VV) neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV unter Verweis auf die Judikatur des Thüringer OVG (Beschl. v. 26.8.2020 - 4 VO 390/20 -, juris Rn. 19) mit der Begründung geltend gemacht wird, eine hierfür von der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 VV geforderte "Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind (ohne Besprechungen mit dem Auftraggeber)" liege auch dann vor, wenn das Gericht mit den (Vertretern der) Beteiligten außerhalb eines Termins jeweils in getrennten Telefonaten die Sach- und Rechtslage erörtert und auf der Basis dieser Gespräche ein Vergleich geschlossen wird, trägt dies nichts aus.
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 2 OA 433/07

    Zuständigkeit des Berichterstatters beziehungsweise Einzelrichters für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 13 OA 362/21
    Von den nach §§ 165, 151 VwGO in Verbindung mit §§ 146 Abs. 1 und 3, 147 VwGO zulässigen Beschwerden der Antragstellerin und ihres Prozessbevollmächtigten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 5. August 2021, über die der Senat gemäß §§ 150, 9 Abs. 3 Satz 1 VwGO, § 76 Abs. 2 Satz 1 NJG durch Beschluss in der Besetzung mit drei Richtern entscheidet (vgl. Senatsbeschl. v. 10.2.2014 - 13 OA 27/14 -, S. 2 des Beschlussabdrucks; Nds. OVG, Beschl. v. 11.6.2007 - 2 OA 433/07 -, juris Rn. 3), hat nur eine in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2000 - 1 O 3119/00

    Anfechtung; Beschwer; Erledigungsgebühr; Kostenfestsetzung; Rechtsanwalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 13 OA 362/21
    ... [Die] besondere[...] Voraussetzung aus Nr. 1002 Satz 1 VV, dass sich die Rechtssache nach Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts durch die anwaltliche Mitwirkung erledigt haben muss[:] Dem Charakter der Einigungsgebühr als Erfolgsgebühr entsprechend, setzt dieses Merkmal besondere, auf die Beilegung der Sache ohne gerichtliche Entscheidung gerichtete, nicht ganz unwesentliche Bemühungen des Rechtsanwalts voraus, die zumindest mitursächlich für die materielle Erledigung des Rechtsstreits gewesen sind und die über eine "normale", durch Tätigkeitsgebühren - wie die Termins- und die Verfahrensgebühr - abgegoltene Prozessführung hinausgehen (vgl. Nds. OVG, 1. Senat, Beschl. v. 21. September 2000 - 1 O 3119/00 -, JurBüro 2001, 249 f., juris Rdnr. 12; 4. Senat, Beschl. v. 12. Februar 2009 - 4 OA 78/08 -, JurBüro 2009, 307, juris Rdnr. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2022 - 6 E 324/22

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erledigungsgebühr; Dokumentenpauschale;

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25.1.2011 - 1 E 32/11 -, juris Rn. 1, vom 2.10.2009 - 13 E 1111/09 -, juris Rn. 2 f. und vom 8.7.2009 - 18 E 1013/08 -, NJW 2009, 2840 = juris Rn. 1 f. jeweils m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 24.9.2021 - 13 OA 362/21 -, juris Rn. 1 und vom 11.6.2007 - 2 OA 433/07 -, juris Rn. 3 f.; BayVGH, Beschluss vom 19.1.2007 - 24 C 06.2426 -, NVwZ-RR 2007, 497 ff. = juris Rn. 15 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2022 - 9 E 290/22

    Änderung der Aktiv- und des Passivrubrums nach Anhörung der Beteiligten von Amts

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2011 - 6 B 34.11 -, Buchholz 363 § 2 RVG Nr. 4 = juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 24. September 2021 - 13 OA 362/21 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 4 E 1063/19 -, juris Rn. 2 ff; FG Münster, Beschluss vom 30. März 2022 - 15 Ko 158/22 -, a. a. O., Rn. 27; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 25. Auflage 2021, RVG VV 1002, Rn. 40.
  • OVG Niedersachsen, 05.04.2022 - 14 OA 119/22

    Anwaltliche Tätigkeit; Erledigungsgebühr; Mitwirkung; Verpflichtungsklage

    Die gemäß §§ 165, 151 VwGO i.V.m. §§ 146 Abs. 1 und 3, 147 VwGO zulässige Beschwerde, über die der Senat in der Besetzung von drei Berufsrichtern entscheidet (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 11.6.2007 - 2 OA 433/07 -, juris Rn 2 ff.; und v. 24.9.2021 - 13 OA 362/21 -, juris Rn. 1), hat keinen Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 19.11.2021 - 10 OA 160/21

    Ganztagesplatz; Kindertagesstätte

    Die Beschwerde (§§ 165, 151, 146 Abs. 1 VwGO), über die der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern zu entscheiden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 19.6.2018 - 10 OA 176/18 -, juris Rn. 6 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.9.2021 - 13 OA 362/21 -, juris Rn. 1), bleibt ohne Erfolg.
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