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   OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LB 247/09   

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https://dejure.org/2011,12621
OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LB 247/09 (https://dejure.org/2011,12621)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.01.2011 - 5 LB 247/09 (https://dejure.org/2011,12621)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 5 LB 247/09 (https://dejure.org/2011,12621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gewährung freier Heilfürsorge für niedersächsische Polizeivollzugsbeamte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 Abs. 1 Nr. 1 NBG; § 224 Abs. 2 Nr. 1 NBG a.F.
    Ununterbrochene Tätigkeit eines Polizeivollzugsbeamten im aktiven Dienst als Voraussetzung der Gewährung freier Heilführsorge gem. § 114 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ununterbrochene Tätigkeit eines Polizeivollzugsbeamten im aktiven Dienst als Voraussetzung der Gewährung freier Heilführsorge gem. § 114 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz ( NBG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freie Heilfürsorge für niedersächsische Ruhestands-Polizisten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ununterbrochene Tätigkeit eines Polizeivollzugsbeamten im aktiven Dienst als Voraussetzung der Gewährung freier Heilführsorge gem. § 114 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Lüneburg, 10.09.2002 - 1 A 314/01

    Beamter; Dienstpflichten; Dienstvergehen; Dienstverhältnis; disziplinarrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LB 247/09
    Das Verwaltungsgericht Lüneburg führte in seinem Urteil vom 10. September 2002 (1 A 314/01) aus, eine Gesamtwürdigung des Verhaltens des Klägers, welches sich außerdienstlich und im Wesentlichen während seiner Zeit seines Ruhestandes gezeigt habe, hätte keineswegs zu dem Ergebnis geführt, dass er nach seiner Reaktivierung wieder aus dem Dienst zu entfernen wäre.

    Der Kläger beantragte unter Hinweis auf das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10. September 2002 (1 A 314/01) nochmals seine Wiederverwendung aus dem Ruhestand.

    Es stehe aufgrund der Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils vom 10. September 2002 (1 A 314/01) fest, dass er spätestens im November 1998 hätte reaktiviert werden müssen.

    "Eine schuldhafte Verletzung des vom Verwaltungsgericht festgestellten Anspruchs des Klägers (vgl. Urteile des Verwaltungsgerichts vom 10. September 2002 - 1 A 314/01 - und vom 20. Juni 2007 - 1 A 302/04 -), wieder in das aktive Beamtenverhältnis berufen zu werden, kann jedoch nicht festgestellt werden.

    In dem hier maßgeblichen Zeitpunkt des 31. Januar 1999 war gegen den Ruhestandsbeamten ein strafgerichtliches Verfahren anhängig, das - wie dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10. September 2002 (1 A 314/01) zu entnehmen ist - zu einer rechtkräftigen Verurteilung des Klägers wegen vollendeten und versuchten Betrugs durch Urteil eines Landgerichts vom 19. Dezember 2000 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten unter Strafaussetzung geführt hat.

    Zwar hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 10. September 2002 (1 A 314/01) rechtskräftig entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Wiederverwendung aus dem Ruhestand zustehe, weil das strafgerichtlich abgeurteilte Verhalten des Klägers kein entgegenstehender zwingender dienstlicher Grund im Sinne des § 59 Abs. 2 NBG a.F. sei.

  • VG Lüneburg, 20.06.2007 - 1 A 302/04

    Polizeidienst; Polizeivollzugsdienst; Wiederverwendung; Ruhestand;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LB 247/09
    Das Verwaltungsgericht Lüneburg holte drei Sachverständigengutachten ein und gelangte nach der Beweisaufnahme in seinem rechtskräftigen Urteil vom 20. Juni 2007 (1 A 302/04) zu der Einschätzung, dass der Kläger gesundheitlich uneingeschränkt geeignet für den Polizeivollzugsdienst sei.

    "Eine schuldhafte Verletzung des vom Verwaltungsgericht festgestellten Anspruchs des Klägers (vgl. Urteile des Verwaltungsgerichts vom 10. September 2002 - 1 A 314/01 - und vom 20. Juni 2007 - 1 A 302/04 -), wieder in das aktive Beamtenverhältnis berufen zu werden, kann jedoch nicht festgestellt werden.

    Das Verwaltungsgericht hat in dem Verfahren 1 A 302/04 über die Dienstfähigkeit des Klägers drei Sachverständigengutachten eingeholt und schließlich in seinem Urteil vom 20. Juni 2007 entschieden, dass der Kläger wiedereinzustellen sei, weil seine besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst erfüllt seien.

    Denn es hat Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung des Klägers gegeben, die Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens 1 A 302/04 gewesen sind.

    Wie sich aus dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20. Juni 2007 in diesem Verfahren 1 A 302/04 ergibt, ist nicht eindeutig geklärt gewesen, ob der Kläger die besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst erfüllt hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1996 - 1 A 5669/94

    Dienstunfähigkeit; Beamter; Ruhestand; Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LB 247/09
    Daraus, dass der Klage eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach Beweisaufnahme stattgegeben worden ist, ergibt sich nicht, dass die längere Zeit zurückliegende Ablehnung des mit der Klage erfolgreich weiterverfolgten Antrages von Anfang an rechtswidrig war (vgl. OVG N-W, Urt. v. 08.05.1996 - 1 A 5669/94 -, juris).".
  • BVerwG, 06.02.1987 - 2 B 12.87

    Inhalt des Folgenbeseitigungsanspruchs - Nichtbestehen der zweiten staatlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LB 247/09
    Der Anspruch auf Folgenbeseitigung kann aber nicht zu einem über die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands hinausgehenden Erfolg führen, insbesondere auch nicht zu einem Ausgleich für Schäden, die durch unrichtiges Verwaltungshandeln verursacht worden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.02.1987 - BVerwG 2 B 12.87 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1997 - 4 S 3454/95

    Schadensersatz wegen verzögerter Einstellung - zum Vorliegen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LB 247/09
    Die unrichtige Auslegung und Anwendung einer Rechtsvorschrift stellt nur dann eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und eindeutigen Wortlaut der Vorschrift verstößt oder sich in Gegensatz zu einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 22.12.1997 - 4 S 3454/95 -, juris).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LB 247/09
    Der Anspruch auf Folgenbeseitigung ist vielmehr nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustands gerichtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.2002 - BVerwG 2 C 19.01 -, juris m.w.N. zu einem Folgenbeseitigungsanspruch bei einem rechtswidrigen Unterlassen einer Beförderung).
  • BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 51.87

    Richter - Besoldung - Grundgehalt - Absenkung - Vorzeitiger Ruhestand - Spätere

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LB 247/09
    Das aktive Beamtenverhältnis des Klägers endete mit seinem Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (vgl. auch § 21 Abs. 2 BRRG in der bis zum 31. März 2009 geltenden Fassung sowie BVerwG, Urt. v. 28.04.1988 - BVerwG 2 C 51.87 -, juris, Rn. 19 des Langtextes).
  • VG Lüneburg, 02.02.2009 - 1 A 9/08

    Beamte; Fürsorgepflicht; Heilfürsorge, freie; Reaktivierung; Landesdienst;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LB 247/09
    Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit Urteil vom 2. Februar 2009 (1 A 9/08) stattgegeben und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger freie Heilfürsorge gemäß § 224 Abs. 2 NBG (a.F.) zu gewähren, und es hat festgestellt, dass diese Rechtspflicht ab dem Monat September 2007 bestehe und zu erfüllen sei.
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2002 - 5 LB 3648/01

    Anrechnung; Eigenbeteiligung; Grundgehalt; Heilfürsorge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LB 247/09
    Dies ergibt sich auch aus dem Umstand, dass mit der Gewährung der freien Heilfürsorge dem größeren Maß an körperlichem Einsatz und gesundheitlichen Gefährdungen der Polizeivollzugsbeamten Rechnung getragen werden soll (vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 25.06.2002, - 5 LB 3648/01 -).
  • VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529

    Beamtenrecht; Kriminalhauptkommissar (BesGr. A 12); Versetzung in den Ruhestand;

    Eine rückwirkende Fiktion des früheren Beamtenverhältnisses wird dadurch nicht bewirkt (OVG Lüneburg, U.v. 25.1.2011 - 5 LB 247/09 - juris Rn. 37).
  • VG Düsseldorf, 03.07.2015 - 13 K 591/14

    Festsetzung des Beginns der Erfahrungszeit eines Polizeibeamten auf Grundlage des

    vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2014 - 3 ZB 12.529 -, juris, Rz. 6 ff. und vom 10. Juli 2013 - 6 ZB 13.185 -, juris, Rz. 5 f.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 25. Januar 2011 - 5 LB 247/09 -, juris, Rz. 33 ff.; VG Regensburg, Urteil vom 12. Dezember 2012 - RN 1 K 11.360 -, juris, Rz. 26; BAG, Beschluss vom 15. August 2012 - 7 ABR 6/11 -, juris, Rz. 20 ff.; Summer, in Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD), Stand Juni 2015, § 46 BBG Rz. 14; Reich, Beamtenstatusgesetz, 2. Aufl. 2012, § 29 Rz. 18.
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