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   OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 3 LD 1/13   

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https://dejure.org/2014,8597
OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 3 LD 1/13 (https://dejure.org/2014,8597)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.02.2014 - 3 LD 1/13 (https://dejure.org/2014,8597)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 3 LD 1/13 (https://dejure.org/2014,8597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 79 BBG; § 6 Abs. 2 Bildschirmarbeitsverordnung; Art. 9 S. 2 Nr. 3 RL 90/270/EWG
    Verpflichtung eines Beamten zur Beschaffung einer erforderliche Bildschimarbeitsplatzbrille in der Freizeit; Disziplinarrechtliche Maßnahme gegen einen Beamten wegen Nichtbeschaffung einer erforderlichen Bildschirmarbeitsbrille

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Beamten zur Beschaffung einer erforderliche Bildschimarbeitsplatzbrille in der Freizeit; Disziplinarrechtliche Maßnahme gegen einen Beamten wegen Nichtbeschaffung einer erforderlichen Bildschirmarbeitsbrille

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Beamten zur Beschaffung einer erforderliche Bildschimarbeitsplatzbrille in der Freizeit; Disziplinarrechtliche Maßnahme gegen einen Beamten wegen Nichtbeschaffung einer erforderlichen Bildschirmarbeitsbrille

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beamter darf erforderliche Bildschirmarbeitsplatzbrille in seiner Dienstzeit beschaffen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beamter darf erforderliche Bildschirmarbeitsplatzbrille in seiner Dienstzeit beschaffen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 2.02

    Bildschirmarbeitsbrille; Kostenerstattung durch den Arbeitgeber; keine Anrechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 3 LD 1/13
    Weder die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten noch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 2.02 -, zitiert nach juris) verbieten die Selbstbeschaffung der Bildschirmarbeitsbrille bzw. die Mitwirkung des jeweiligen Beamten bei der Beschaffung.

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (v. 27.2.2003 - 2 C 2.02 -) treffe grundsätzlich den Dienstherrn die Pflicht zur gegenständlichen Beschaffung einer Bildschirmarbeitsbrille.

    78 Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 27.2.2003 - 1 C 2.02 -, ZBR 2004, 58, juris) hat zur BAB unter anderem ausgeführt:.

  • VG Ansbach, 28.01.2010 - AN 11 S 10.00028

    Weisung zur (amts)ärztlichen Untersuchung regelmäßig kein Verwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 3 LD 1/13
    Auch 2010 war die Frage weiterhin umstritten (vgl. Urt. d. erk. Gericht v. 23.2.2010 - 5 LB 20/09 -, NordÖR 2010, 180, juris, mwN.; VG Ansbach, Beschl. v. 28.1.2010 - AN 11 S 10.00028 -, juris) und ist erst 2012 durch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 26.4.2012 - 2 C 17.10 -, Revisionsentscheidung zu dem o. a. Urt. d. 5. Senats, ZBR 2013, 128, juris) dahin entschieden worden, dass die Anordnung der Untersuchung (hier also: unverzügliche Vorlage eines Attestes) kein Verwaltungsakt sei.
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 3 LD 1/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat 2000 (Beschl. v. 19.6.2000 - 1 DB 13.00 -, BVerwGE 111, 246, juris) diese Frage für einen aktiven Beamten für den Fall offengelassen, dass die Verweigerung der Untersuchung (hier entspr.: der Vorlage der Atteste) mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09

    Auslegung einer an einen aktiven Beamten gerichteten Anordnung über die ärztliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 3 LD 1/13
    Auch 2010 war die Frage weiterhin umstritten (vgl. Urt. d. erk. Gericht v. 23.2.2010 - 5 LB 20/09 -, NordÖR 2010, 180, juris, mwN.; VG Ansbach, Beschl. v. 28.1.2010 - AN 11 S 10.00028 -, juris) und ist erst 2012 durch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 26.4.2012 - 2 C 17.10 -, Revisionsentscheidung zu dem o. a. Urt. d. 5. Senats, ZBR 2013, 128, juris) dahin entschieden worden, dass die Anordnung der Untersuchung (hier also: unverzügliche Vorlage eines Attestes) kein Verwaltungsakt sei.
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 3 LD 1/13
    Auch 2010 war die Frage weiterhin umstritten (vgl. Urt. d. erk. Gericht v. 23.2.2010 - 5 LB 20/09 -, NordÖR 2010, 180, juris, mwN.; VG Ansbach, Beschl. v. 28.1.2010 - AN 11 S 10.00028 -, juris) und ist erst 2012 durch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 26.4.2012 - 2 C 17.10 -, Revisionsentscheidung zu dem o. a. Urt. d. 5. Senats, ZBR 2013, 128, juris) dahin entschieden worden, dass die Anordnung der Untersuchung (hier also: unverzügliche Vorlage eines Attestes) kein Verwaltungsakt sei.
  • BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02

    Aufenthaltsrecht; türkischer Seemann; Erwerbstätigkeit an Land; Unterbrechungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 3 LD 1/13
    78 Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 27.2.2003 - 1 C 2.02 -, ZBR 2004, 58, juris) hat zur BAB unter anderem ausgeführt:.
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 3 LD 1/13
    Dies steht nicht im Einklang mit Art. 143b Abs. 3 GG (vgl. allg. auch BVerwG, Urt. v. 22.6.2006 - 2 C 26.05 -, juris,).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2011 - 5 ME 179/11

    Beamtenrecht: Anspruch auf ungeschmälerte Ausübung eines konkretfunktionellen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 3 LD 1/13
    In der dazu ergangenen Beschwerdeentscheidung (erk. Gericht, Beschl. v. 1.9.2011 - 5 ME 179/11 -) wird ausgeführt:.
  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 C 38.17

    Arbeitnehmer; Arbeitsmittel; Arbeitsschutz; Beamter; Bildschirmarbeitsbrille;

    Der Dienstherr hat die speziellen Sehhilfen ohne Ausnahme allen für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beamten mit augenärztlich festgestelltem persönlichem Sonderbedarf zur Verfügung zu stellen, ohne dass es auf die besondere Ausgestaltung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses ankommt (vgl. bereits OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Februar 2014 - 3 LD 1/13 - juris Rn. 96).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2017 - 2 A 11804/16

    Bildschirmarbeitsplatzbrille für Gerichtsvollzieher

    Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt, dass die Bildschirmarbeitsplatzbrille nach der vom Kläger vorgelegten augenärztlichen Verordnung erforderlich ist und anstelle der einem Beamten grundsätzlich als Sachleistung zur Verfügung zu stellenden Brille die Erstattung der Anschaffungskosten von 358 EUR tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 2.02 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 121; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Februar 2014 - 3 LD 1/13 -, juris).
  • BVerwG, 04.08.2019 - 2 C 38.17

    Gerichtsvollzieher; Arbeitsschutz; Arbeitnehmer; Beamter;

    Der Dienstherr hat die speziellen Sehhilfen ohne Ausnahme allen für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beamten mit augenärztlich festgestelltem persönlichem Sonderbedarf zur Verfügung zu stellen, ohne dass es auf die besondere Ausgestaltung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses ankommt (vgl. bereits OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Februar 2014 - 3 LD 1/13 - juris Rn. 96).
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