Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 7 PA 29/14 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erteilung einer Maklererlaubnis; Inaussichtstellen der Restschuldbefreiung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinreichende Darlegung der Bedürftigkeit in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinreichende Darlegung der Bedürftigkeit in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)
- rechtsportal.de
Hinreichende Darlegung der Bedürftigkeit in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erteilung einer Maklererlaubnis - nach Inaussichtstellen der Restschuldbefreiung
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 17.02.2014 - 1 A 7/14
- OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 7 PA 29/14
Papierfundstellen
- NJW 2014, 3529
Wird zitiert von ... (5)
- VG Augsburg, 03.08.2016 - Au 3 K 15.1172
Kein Anspruch auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege
Nicht geordnete wirtschaftliche Verhältnisse liegen jedoch nach der Rechtsprechung regelmäßig dann vor, wenn über das Vermögen einer Person ein (Verbraucher-)Insolvenzverfahren eröffnet ist; erst wenn ein (Verbraucher-)Insolvenzverfahren zu einer Restschuldbefreiung führt, kann ein Zustand geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse wieder erreicht sein (…vgl. allg. BVerwG, U. v. 17.8.2005 - 6 C 15/04 - BVerwGE 124, 110 - juris Rn. 27; NdsOVG, B. v. 25.9.2014 - 7 PA 29/14 - NJW 2014, 3529 - juris Rn. 5). - OVG Saarland, 05.10.2016 - 1 A 188/15
Zu den Auswirkungen der im Verlauf des Verfahrens über den Widerspruch gegen …
Rspr., w. Nachw. s. juris-Rdnr. 6; BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 6 C 15.04 -, BVerwGE 124, 110, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 27, unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 7.12.2004 - AnwZ (B) 40/04 - NJW 2005, 1271; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.4.2016 - 1 O 44/16 -, juris, Rdnr. 7; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.9.2014 - 7 PA 29/14 -, NJW 2014, 3529, zitiert nach juris; FG Niedersachsen, Urteil vom 19.9.2013 - 6 K 85/13, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.1.2012 - 4 B 1250/11 -, juris, sowie Urteil vom 8.12.2011 - 4 A 1115/10 -, GewArch 2012, 499, zitiert nach juris; zur Rechtslage nach der am 1.7.2014 in Kraft getretenen Änderung des Restschuldbefreiungsverfahrens: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.9.2015 - 4 B 333/15 -, ZInsO 2016, 703, zitiert nach juris. - VG Augsburg, 23.10.2015 - Au 3 K 15.1172
Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung …
Nicht geordnete wirtschaftliche Verhältnisse liegen jedoch nach der Rechtsprechung regelmäßig dann vor, wenn über das Vermögen einer Person ein (Verbraucher-)Insolvenzverfahren eröffnet ist; erst wenn ein (Verbraucher-)Insolvenzverfahren zu einer Restschuldbefreiung führt, kann ein Zustand geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse wieder erreicht sein (…vgl. allg. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 6 C 15/04 - BVerwGE 124, 110 - juris Rn. 27; NdsOVG, B.v. 25.9.2014 - 7 PA 20/14 - NJW 2014, 3529 - juris Rn. 5). - OVG Niedersachsen, 26.09.2014 - 7 PA 67/14
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und …
Außerdem kommt bereits dem Beschluss über das Inaussichtstellen der Restschuldbefreiung nach § 291 InsO (a.F., vgl. nunmehr § 287a InsO n.F.), durch den sich die zunächst nur abstrakte Möglichkeit einer späteren Restschuldbefreiung zu einer konkreten Aussicht verdichtet, eine gesteigerte Ordnungsfunktion zu, durch die z. B. bei der Prüfung des Regelversagungsgrunds der ungeordneten Vermögensverhältnisse gemäß § 34c Abs. 2 Nr. 2 GewO die Regelvermutung durchgreifend in Frage gestellt werden kann (Beschl. des Senats vom 25.9.2014 - 7 PA 29/14 - vgl. auch zu § 34d Abs. 2 Nr. 2 GewO OVG Nordrhein-Westfalen…, Urt. vom 8.12.2011 - 4 A 1115/10 -, GewArch 2012, 499).Allerdings schließt der Umstand der Restschuldbefreiung nicht aus, dass aus anderen Gründen die Vermögensverhältnisse des Schuldners ungeordnet sein können (vgl. Beschl. des Senats vom 25.9.2014, a.a.O.) bzw. die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit gegeben sein kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 27.12.2013 - 1 L 112/13 -, juris).
- VG Schleswig, 06.06.2019 - 12 A 132/17 Nach der Gesetzesbegründung hat die Vorschrift keine Bedeutung für Gewerbe, die der Schuldner - wie hier - nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnen will (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.09.2014 - 7 PA 29/14 - juris Rdnr. 6 mit Hinweis auf weitere Rechtsprechung und auf BT-Drs. 12/3803, 103;… Pielow, GewO, § 12 Rdnr. 62).
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