Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10303
OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16 (https://dejure.org/2018,10303)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.04.2018 - 11 LC 288/16 (https://dejure.org/2018,10303)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. April 2018 - 11 LC 288/16 (https://dejure.org/2018,10303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,10303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO; § 114 S. 2 VwGO; § 17 Abs. 4 SOG ND 2005; § 87b VwGO; Art. 11 GG
    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017 verfügtes polizeiliches Aufenthaltsverbot für drei Bereiche im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover; Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei einem erledigten Aufenthaltsverbot; ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeiliches Aufenthaltsverbot für einen "Ultra"

  • rechtsportal.de

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017 verfügtes polizeiliches Aufenthaltsverbot für drei Bereiche im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover; Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei einem erledigten Aufenthaltsverbot; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Aufenthaltsverbot für Hannoveraner Fußballfan rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltsverbot für hannoveraner Fußballfan rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 719
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2019 - 11 LB 108/18

    Heranziehung zu Kosten einer polizeilichen Ingewahrsamnahme

    Dafür ist wiederum erforderlich, dass die Prognose auf konkreten Tatsachen beruht; eine allgemeine Plausibilität der Einschätzung oder schlichtes Erfahrungswissen reichen demgegenüber nicht aus (Waechter, in: Möstl/Weiner, a.a.O., § 18, Rn. 35; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, E, 511; OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, juris, Rn. 30; OLG Hamm, Beschl. v. 30.8.2007 - 15 W 147/07 -, juris, Rn. 9 und Rn. 11; vgl. auch Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, NdsRpfl 2018, 294, juris, Rn. 32, zu einem Aufenthaltsverbot nach § 17 Abs. 4 S. 1 Nds. SOG).

    Zwar sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, a.a.O., juris, Rn. 32, m.w.N.).

    Anhaltspunkte für die Begehung einer zukünftigen Straftat können etwa die Ankündigung oder Aufforderung zu einer Straftat sein, sowie das Mitführen von Waffen, Werkzeugen oder sonstigen Gegenständen, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Straftaten verwendet werden (vgl. Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, a.a.O., juris, Rn. 34; Waechter, in: Möstl/Weiner, a.a.O., § 18, Rn. 35, jeweils m.w.N.).

    Dabei können in die präventiv-polizeiliche Gefahrenprognose auch solche Vorfälle einbezogen werden, die zu keiner bußgeld- oder strafrechtlichen Ahndung geführt haben, sondern etwa nach §§ 153, 153 a StPO oder 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurden (Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, a.a.O., juris, Rn. 34, m.w.N).

    Gleiches gilt für zum Zeitpunkt der Prognoseentscheidung noch anhängige Ermittlungsverfahren sowie für solche Vorkommnisse, die nicht zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt haben, aber gleichwohl in einem inneren Zusammenhang mit denjenigen Straftaten stehen, deren zukünftige Begehung durch die Ingewahrsamnahme verhindert werden soll, und die somit Rückschlüsse auf ein zukünftiges strafrechtlich relevantes Verhalten zulassen (vgl. Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, a.a.O., juris, Rn. 34, zu einem Aufenthaltsverbot sowie unter Bezugnahme darauf für eine Ingewahrsamnahme: OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, juris, Rn. 28).

    In diesem Punkt unterscheidet sich der Fall der Klägerin auch von anderen, in der Vergangenheit vom Senat und anderen Obergerichten entschiedenen Fällen, in denen die Betroffenen (entweder aufgrund ihrer persönlichen Einlassung oder aufgrund weitergehender Erkenntnisse) jeweils der gewaltbereiten Fußballszene zuzuordnen waren und weitere Informationen über ihr früheres, diesbezüglich relevantes Verhalten vorlagen (vgl. Senatsurt. v. 24.2.2014 - 11 LC 228/12 -, a.a.O., juris, Rn. 3; Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, a.a.O., juris, Rn. 34 und Rn. 39 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, juris, Rn. 2 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 10.2.2010 - 1 B 30/10 -, juris, Rn. 11 ff.; VG Hannover, Beschl. v. 21.7.2011 - 10 B 2096/11 -, juris, Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2020 - 11 LC 149/16

    Anknüpfungstatsachen; Aufkleber; Bestimmtheit; Bildaufzeichnung; Bildübertragung;

    (d) Soweit in § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 NPOG jeweils gefordert wird, dass "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", wird dadurch verdeutlicht, dass die vorzunehmende Prognoseentscheidung nicht auf der Grundlage von reinen Vermutungen oder subjektiven Einschätzungen getroffen werden darf (vgl. Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, NdsVBl 2019, 28, juris, Rn. 32; Senatsbeschl. v. 7.5.2015 - 11 LA 188/14 -, juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, juris, Rn. 37; Berner/Köhler/Käß, a.a.O., Art. 32, Rn. 8; Rosch, in: Möstl/Schwabenbauer, a.a.O., Art. 33 PAG, Rn. 30 und Rn. 55; Ogorek, in: Möstl/Kugelmann, a.a.O., § 15 a, Rn. 11).

    Es müssen vielmehr nachprüfbare, dem Beweis zugängliche Geschehnisse vorliegen, aus denen mit der erforderlichen Sicherheit auf die bevorstehende Begehung von Straftaten - bzw. bei § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 NPOG auch einer nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeit - geschlossen werden kann (vgl. Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, a.a.O., juris, Rn. 32; Senatsbeschl. v. 7.5.2015 - 11 LA 188/14 -, juris, Rn. 9; Hessischer VGH, Beschl. v. 1.2.2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris, Rn. 29 ff., m.w.N.).

    Eine solche Umstellung ist auch im Berufungsverfahren möglich (vgl. Möstl, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: 1.7.2020, § 43, Rn. 7; zur Zulässigkeit einer Umstellung auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage im Berufungsverfahren vgl. Senatsurt. v. 26. April 2018 - 11 LC 288/16 -, a.a.O., juris, Rn. 25, m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17

    Ingewahrsamnahme von Fußballfans - Gefahrenprognose: Ultra

    Die Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls kann dabei insbesondere von der fraglichen Gruppe, der zu ihr vorhandenen polizeilichen und sonstigen Erkenntnisse, der Einbindung des Betroffenen in diese Gruppe sowie seinem gruppenbezogenen Verhalten in der Vergangenheit abhängig sein (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - 5 A 2000/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 5 A 2719/17 - juris, Rn. 29; vgl. zum fehlenden Rehabilitationsinteresse bei selbstinitiierter Bekanntmachung einer Tatsache im Internet: Sächs. LSG, Urteil vom 21. April 2016 - L 3 AS 7/15 -, juris, Rn. 44; vgl. indes zu einzelfallbezogenen Medienberichten: OVG Nds., Urteil vom 26. April 2018 - 11 LC 288/16 -, juris, Rn. 28.

    vgl. insoweit zur Eingriffstiefe eines Platzverweises: OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2003- 5 E 260/03 -, Seite 3 des Beschlussabdrucks; OVG Bremen, Urteil vom 8. Januar 2019 - 1 LB 252/18 - juris, Rn. 26 ff.; anders für ein fortlaufendes Aufenthaltsverbot an allen ungefähr 40 Heimspieltagen mehrerer Vereine während einer vollständigen Bundesligasaison: OVG Nds., Urteil vom 26. April 2018 - 11 LC 288/16 -, juris, Rn. 76.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2022 - 5 A 2808/19

    Klage eines Fußballfans gegen Twitter-Nachricht der Polizei erfolgreich

    vgl. zu ersterem Fall: OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2021 - 5 A 2000/20 -, juris, Rn. 35, vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 5 A 2719/17 - juris, Rn. 29, m. w. N.; vgl. indes zu einzelfallbezogenen Medienberichten: OVG Nds., Urteil vom 26. April 2018 - 11 LC 288/16 -, juris, Rn. 28.
  • OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18

    Rechtsschutz gegen die polizeiliche Ingewahrsamnahme einer Person im Randbereich

    Auch lagen über den Kläger oder andere Gruppenmitglieder zum Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme keinerlei Erkenntnisse - u.a. aus Ermittlungs- und Strafverfahren - vor, denen Anhaltspunkte für die Begehung der vorliegend von der Polizei befürchteten Straftaten entnommen werden könnten (vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 26.4.2018, 11 LC 288/16, NdsVBl 2019, 28, juris Rn. 34 m.w.N. zu einem Aufenthaltsverbot, wonach Anhaltspunkte für die Begehung einer zukünftigen Straftat etwa die Ankündigung oder Aufforderung zu einer Straftat, das Mitführen von Waffen, Werkzeugen oder sonstigen Gegenständen, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Straftaten verwendet werden, oder Erkenntnisse u.a. aus Ermittlungs- und Strafverfahren, die im Zusammenhang mit solchen Straftaten geführt wurden, deren erneute Begehung befürchtet wird, sein können).
  • VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.703

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen (Platzverweis,

    Die objektive Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss dabei geeignet sein, das Ansehen des Klägers in der Öffentlichkeit oder in seinem sozialen Umfeld herabzusetzen - also Außenwirkung erlangt haben -, und in der Gegenwart noch fortbestehen (BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Nds, U.v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 - juris Rn. 28).
  • VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18

    Ausschluss vom Eignungsauswahlverfahren für die Einstellung in den

    Die prozessuale Zulässigkeit des Nachschiebens von Ermessensgründen ergibt sich aus § 114 Satz 2 VwGO, wonach die Behörde ihre Ermessenserwägungen auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, sofern - wie hier - die Voraussetzungen dafür vorliegen (vgl. hierzu auch OVG Niedersachsen, U. v. 26.04.2018 - 11 LC 288/16 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 17.02.2023 - 5 L 485/23

    Aufenthalts- und Betretensverbot für einen auswärtigen Fußballfan

    Es müssen also nachprüfbare, dem Beweis zugängliche Geschehnisse vorliegen, aus denen mit der erforderlichen Sicherheit auf die bevorstehende Begehung von Straftaten gerade durch die betreffende Person geschlossen werden kann (vgl. HessVGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris Rn. 31; NdsOVG, Urteil vom 26. April 2018 - 11 LC 288/16 -, juris Rn. 32; Beschluss vom 7. Mai 2015 - 11 LA 188/14 -, juris Rn. 9).

    Es ist schon insoweit nicht zu beanstanden, wenn der Antragsgegner davon ausgeht, der Antragsteller, der bereits in der Vergangenheit aus vergleichbarem Anlass bei der Begehung derartiger Taten angetroffen wurde und sich nicht etwa bloß als (einfaches) Mitglied einer sog. Ultra-Gruppierung (hierzu NdsOVG, Urteil vom 26. April 2018 - 11 LC 288/16 -, juris Rn. 29), sondern als deren gewaltbereites und gewaltpraktizierendes Mitglied erwiesen hat, sein Verhalten auch im Hinblick auf das Bundesligaspiel am 18. Februar 2023 wiederholen wird.

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2019 - 11 LB 642/18

    Tierschutzrechtliche Anordnungen betreffend die gewerbliche Haltung von

    In der erstgenannten Hinsicht kann es für die Feststellung der maßgeblichen Sachlage und der aus ihr abzuleitenden Prognose nur auf den Sach- und Erkenntnisstand in dem Zeitpunkt ankommen, in dem die Maßnahme getroffen wurde (BVerwG, Urt. v. 29.5.2019 - 6 C 8/18 -, juris, Rn. 18; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.8.2012 - 1 S 1281/12 -, juris, Rn. 3; insges. zum Gefahrenabwehrrecht: BVerwG, Urt. v. 26.2.1974 - 1 C 31/72 - juris, Rn. 38; Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, juris, Rn. 31, jeweils m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 22.10.2019 - 1 K 4943/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht