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   OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 1 ME 112/08   

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https://dejure.org/2008,18925
OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 1 ME 112/08 (https://dejure.org/2008,18925)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.05.2008 - 1 ME 112/08 (https://dejure.org/2008,18925)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - 1 ME 112/08 (https://dejure.org/2008,18925)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Formwirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages: Wahrung des Schriftformerfordernis bei Fehlen einer einheitlichen Vertragsurkunde; Urkundeneinheit bei Antrags- und Annahmeerklärung in unterschiedlichen Schriftsätzen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausreichen des Vorliegens eines Schriftwechsels für das Schriftformerfordernis des § 57 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter Verzicht auf den Grundsatz der "Urkundeneinheit"

  • Judicialis

    VwVfG § 57

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausreichen des Vorliegens eines Schriftwechsels für das Schriftformerfordernis des § 57 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter Verzicht auf den Grundsatz der "Urkundeneinheit"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2520
  • NJW 2008, 2520 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 A 3.04

    Verwaltungsvertrag; Schriftform; Jugendstrafrecht; Strafvollstreckung; Maßregeln

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 1 ME 112/08
    Inzwischen hat die Rechtsprechung dieses Erfordernis zum Teil gelockert, so z.B. das Bundesverwaltungsgericht für Verwaltungsvereinbarungen zwischen den Ländern (Urt. v. 19.5.2005 - 3 A 3.04 -, NVwZ 2005, 1083).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Schriftform; Urkundeneinheit; Fußballplatz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 1 ME 112/08
    Der Senat hat mit Urteil vom 25. Juli 1997 - 1 L 5856/95 - (NJW 1998, 2921) ausführlich die Gründe dargelegt, die bei § 57 VwVfG für das Festhalten am Erfordernis der Urkundeneinheit sprechen.
  • OVG Saarland, 20.08.2008 - 1 A 453/07

    Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen anläßlich eines Eingriffs in die Natur

    Erforderlich ist, dass die ausgetauschten Erklärungen unmissverständlich als Vertragsangebot und als dessen Annahme zu verstehen sind (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.5.2008 - 1 ME 112/08 -, NJW 2008, 2520).

    (Niedersächs. OVG, Beschluss vom 26.5.2008 - 1 ME 112/08 -, NJW 2008, 2520) Im vorliegenden Fall ist bereits höchst zweifelhaft, ob man in den vorgelegten Schreiben vom 16.6.1998 und 7.7.1998 überhaupt eine Bestätigung der von der Klägerin behaupteten mündlichen Abrede sehen kann, weil in keinem der beiden Schreiben auf den Vertrag vom 20.12.1996/15.1.1997 Bezug genommen wird und der Beklagte in seinem Schreiben vom 7.7.1998 nicht ausdrücklich sein Einverständnis mit der "Schlussabrechnung" erklärt, sondern dieser im Gegenteil in mehreren Punkten (unter anderem bezüglich der Mehrkosten für die Erschließung) widersprochen hat.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 4 B 28.14

    Studienrätin; Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne; unzulässige

    Dem ist hier dadurch genügt, dass die beiderseitigen Verpflichtungen im Schreiben des Beklagten an die Klägerin vom 13. August 2009 niedergelegt sind und die Klägerin der eigenen Verpflichtung unter Bezugnahme auf dieses Schreiben durch ihre Erklärung, den Widerspruch zurückzunehmen, entspricht; die Zusammengehörigkeit der beiderseitigen schriftlichen Äußerungen ergibt sich danach ohne Weiteres (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 A 3.04 -, juris Rn. 16; s. ferner BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 9 B 46.09 -, juris Rn. 3; Bonk, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 8. Aufl. 2014, § 57 Rn. 19 f.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 14. Aufl. 2013, § 57 Rn. 10 f.; im vorliegenden Sinne letztlich auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 1 ME 112/08 -, juris Rn. 6, das ein von einem Vertragspartner unterzeichnetes Schreiben mit den vertraglichen Festlegungen und ein diese Regelungen lediglich bestätigendes Schreiben des anderen Vertragspartners genügen lässt; die Notwendigkeit des Erfordernisses der Urkundeneinheit noch offenlassend BVerwG, Urteile vom 3. März 1995 - 8 C 32.93 -, BVerwGE 98, S. 58, 67, und 24. August 1994 - 11 C 14.93 -, BVerwGE 96, S. 326, 332 ff.).
  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2008 - 14 K 3814/08

    Klagen der DB - Regio gegen den VRR

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 A 3/04 -, NVwZ 2005, 1083; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 1 ME 112/08 -, NJW 2008, 2520; VG Gelsenkirchen, Gerichtsbescheid vom 2. April 2007 - 4 K 3929/04 -, Juris; enger: OVG Hamburg, Urteil vom 19. März 2008 - 2 Bf 192/05 -, Juris, jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • VG Halle, 22.10.2012 - 4 A 66/10

    Immissionsschutzrecht: Nebenbestimmung zur Genehmigung einer Schweinemastanlage

    Es bedarf keiner Vertiefung, ob für das Zustandekommen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages unter Verzicht auf den Grundsatz der Urkundeneinheit auch das Vorliegen eines Schriftwechsels ausreichend ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 1 ME 112/08 - juris), denn auch ein derartiger Schriftwechsel liegt hier nicht vor.
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