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   OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 11 ME 117/21   

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OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 11 ME 117/21 (https://dejure.org/2021,14165)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.05.2021 - 11 ME 117/21 (https://dejure.org/2021,14165)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - 11 ME 117/21 (https://dejure.org/2021,14165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Beschwerde gegen Rindertransporte nach Marokko ohne Erfolg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschwerde gegen Rindertransporte nach Marokko ohne Erfolg - Transporte dürfen stattfinden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - 20 B 1958/20

    Rinder dürfen nach Marokko transportiert werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 11 ME 117/21
    Erforderlich ist vielmehr, dass eine konkrete Gefahr besteht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.12.2020 - 20 B 1958/20 -, juris, Rn. 8; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, a.a.O., § 16 a TierSchG, Rn. 2; Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl. 2019, § 16 a TierSchG, Rn. 6).

    Gegen abstrakte Gefahren ist in der Regel nicht durch individuelle behördliche Maßnahmen im Einzelfall, sondern durch abstrakt-generelle Mittel wie Rechtsverordnungen vorzugehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.10.1997 - 3 BN 1/97 -, juris, Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.12.2020 - 20 B 1958/20 -, juris, Rn. 8 und Rn. 12; Ulrich, in: Möstl/Weiner, Polizei- und Ordnungsrecht Niedersachsen, 2020, § 2 NPOG, Rn. 106).

    Demgegenüber genügt eine Behörde ihrer Darlegungspflicht - und materiellen Beweislast - hinsichtlich einer konkreten Gefahr nicht durch allgemeine Erwägungen und bloße Behauptungen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.12.2020 - 20 B 1958/20 -, juris, Rn. 12).

    Die Annahme einer fortdauernden Verantwortlichkeit wegen des Transports und/oder der früheren Haltung/Betreuung der Rinder begegnet zumindest dann erheblichen Bedenken, wenn die Rinder, wofür hier keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, nicht sofort im Anschluss an den Transport tierschutzwidrig behandelt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.12.2020 - 20 B 1958/20 -, juris, Rn. 9).

  • BVerwG, 24.10.1997 - 3 BN 1.97

    Verfassungsrecht - Religionsfreiheit und Tierschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 11 ME 117/21
    Anders als bei der konkreten Gefahr kann bei der abstrakten Gefahr auf den Nachweis der Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall verzichtet werden (BVerwG, Beschl. v. 24.10.1997 - 3 BN 1/97 -, juris, Rn. 4).

    Gegen abstrakte Gefahren ist in der Regel nicht durch individuelle behördliche Maßnahmen im Einzelfall, sondern durch abstrakt-generelle Mittel wie Rechtsverordnungen vorzugehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.10.1997 - 3 BN 1/97 -, juris, Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.12.2020 - 20 B 1958/20 -, juris, Rn. 8 und Rn. 12; Ulrich, in: Möstl/Weiner, Polizei- und Ordnungsrecht Niedersachsen, 2020, § 2 NPOG, Rn. 106).

  • VG Köln, 18.11.2020 - 21 L 2135/20

    Transport von 132 trächtigen Rindern nach Marokko gestoppt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 11 ME 117/21
    Zwar kann die örtlich zuständige Tierschutzbehörde auch beim Fehlen einer derartigen Verordnung auf § 16 a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 und Satz 2 Nr. 1 TierSchG gestützte Verbote erlassen (Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, a.a.O., § 12 TierSchG, Rn. 3; Lorz/Metzger, TierSchG, a.a.O., § 12 TierSchG, Rn. 8; VG Köln, Beschl. v. 18.11.2020 - 21 L 2135/20 -, juris, Rn. 50).
  • BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16

    Heilung der unterbliebenen Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 11 ME 117/21
    Bei dem hier vorliegenden Sachverhalt, der durch die vom Verwaltungsgericht tenorierte Vorwegnahme der Hauptsache sowie dadurch geprägt ist, dass im Eilverfahren durch den Vollzug der Tiertransporte Erledigung eintritt, dürfte eine nachträgliche Anhörung jedoch ihre Funktion nicht mehr erfüllen können (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 18.4.2017 - 9 B 54/16 -, juris, Rn. 4, m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.2018 - 2 BvR 883/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet gegen die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 11 ME 117/21
    Soweit der Antragsteller zur Begründung seiner Beschwerde weitergehend vorträgt, dass die in Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 normierten Maßnahmen, die von der zuständigen Behörde vor langen Beförderungen von Tieren durchzuführen seien, gegen den von der EU selbst in Artikel 13 AEUV vertraglich festgelegten Tierschutz verstießen, so dass angeregt werde, die Frage der Vereinbarkeit der europäischen Regelungen zu langen Transporten mit europäischem Vertragsrecht gemäß Artikel 13 AEUV dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorzulegen, kann dies der Beschwerde - ungeachtet der Frage, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Vorlagepflicht erfüllt sind - schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes keine Vorlagepflicht besteht (BVerfG, Beschl. v. 14.5.2018 - 2 BvR 883/18 -, juris, Rn. 4, unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 27.10.1982 - Rs. 35/82 -, juris, Rn. 9; vgl. auch Wegener, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 5. Aufl. 2016, Art. 267 AEUV, Rn. 31, m.w.N.).
  • OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21

    Corona: Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 11 ME 117/21
    Darüber hinaus ist dem Antragsgegner entgegenzuhalten, dass im hier vorliegenden Eilverfahren - anders als im Hauptsacheverfahren - schon aus Zeitgründen kein Raum für die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, juris, Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19

    Erledigung von Klageverfahren bzw. einstweiligem Anordnungsverfahren zwischen den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 11 ME 117/21
    Darüber hinaus kann dahinstehen, ob bzw. ggf. zu welchem genauen Zeitpunkt durch den gestern erfolgten Beginn des erstens Transports bereits eine (teilweise) Erledigung des Eilverfahrens "zwischen den Instanzen" (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.2.2020 - 1 S 3300/19 -, juris, Rn. 20 ff.) eingetreten ist, da jedenfalls hinsichtlich der für den heutigen Tag sowie für den 27. und 28. Mai 2021 geplanten Transporte noch keine Erledigung des Rechtsstreits eingetreten ist.
  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 11 ME 117/21
    Soweit der Antragsteller zur Begründung seiner Beschwerde weitergehend vorträgt, dass die in Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 normierten Maßnahmen, die von der zuständigen Behörde vor langen Beförderungen von Tieren durchzuführen seien, gegen den von der EU selbst in Artikel 13 AEUV vertraglich festgelegten Tierschutz verstießen, so dass angeregt werde, die Frage der Vereinbarkeit der europäischen Regelungen zu langen Transporten mit europäischem Vertragsrecht gemäß Artikel 13 AEUV dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorzulegen, kann dies der Beschwerde - ungeachtet der Frage, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Vorlagepflicht erfüllt sind - schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes keine Vorlagepflicht besteht (BVerfG, Beschl. v. 14.5.2018 - 2 BvR 883/18 -, juris, Rn. 4, unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 27.10.1982 - Rs. 35/82 -, juris, Rn. 9; vgl. auch Wegener, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 5. Aufl. 2016, Art. 267 AEUV, Rn. 31, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2023 - 11 ME 506/23

    Rindertransport; Schächtung; Tierschutzwidrige Schlachtung; Verhalten;

    Eine lediglich abstrakte Gefahr reicht für den Erlass einer Anordnung nach § 16 a Abs. 1 TierSchG nicht aus (vgl. schon Senatsbeschl. v. 26.5.2021 -11 ME 117/21 - juris).

    Der Transport könnte allenfalls dann als erster Teilschritt ( unmittelbares Ansetzen ) zu einer tierschutzrechtswidrigen Tötung der Rinder angesehen werden, wenn die entsprechende Tötung der Tiere entweder im Anschluss an den Transport unmittelbar geplant oder jedenfalls davon auszugehen wäre, dass die Tiere tatsächlich zeitnah getötet würden (vgl. schon Senatsbeschl. v. 26.5.2021 - 11 ME 117/21 - juris Rn. 20; OVG NRW, Beschl. v. 10.12.2020 - 20 B 1958/20 - juris Rn. 9).

    Dies setzt allerdings, wie ausgeführt, voraus, dass im zu beurteilenden Einzelfall eine konkrete Gefahr vorliegt (s. zu alledem schon Senatsbeschl. v. 26.5.2021 - 11 ME 117/21 - juris Rn. 15).

    aa) Das Verwaltungsgericht hat seiner Entscheidung diese Maßstäbe unter Verweis auf den Senatsbeschluss vom 26. Mai 2023 (- 11 ME 117/21 -) zugrunde gelegt und ist davon ausgehend zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass der für den Erlass eines entsprechenden Verbots darlegungs- und beweispflichtige Antragsgegner das Vorliegen einer für den Erlass einer auf § 16 a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 und Satz 2 Nr. 1 TierSchG gestützten Verbotsverfügung erforderlichen konkreten Gefahr nicht hinreichend dargetan hat.

    Anlässlich des vorliegenden Falls kann mithin dahinstehen, ob ggf. eine konkrete Gefahr anzunehmen sein kann, wenn Tiere zum Zwecke der Schlachtung nach Marokko ausgeführt werden sollen oder ansonsten konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Tiere sofort im Anschluss an den Transport tierschutzwidrig behandelt werden (vgl. OVG NW, Beschl. v. 10.12.2020 - 20 B 1958/20 - juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 26.5.2021 - 11 ME 117/21 - juris Rn. 20).

  • VG Oldenburg, 21.08.2023 - 7 B 2315/23

    Abschiebungsandrohung; Acte clair; einstweiliger Rechtsschutz; Ernstliche

    Diese Erwägungen gelten auch dann, wenn - wie vorliegend - die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden kann, die streitige Rechtsfrage im Anschluss an das vorläufige Rechtsschutzverfahren aber noch potenziell Gegenstand eines Hauptsacheverfahrens sein kann (Nds. OVG, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 11 ME 117/21 -, Rn. 25, juris).
  • VG Osnabrück, 08.12.2023 - 2 B 38/23

    Abstrakte Gefahr; Erlass; konkrete Gefahr; Marokko; Rindertransport; Schächtung;

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 26.05.2021 (11 ME 117/21 , juris Rn. 15) zu den rechtlichen Bewertungsmaßstäben für die Annahme einer solchen Gefahr ausgeführt:.
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