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   OVG Niedersachsen, 26.07.2010 - 4 LA 208/09   

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https://dejure.org/2010,10620
OVG Niedersachsen, 26.07.2010 - 4 LA 208/09 (https://dejure.org/2010,10620)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.07.2010 - 4 LA 208/09 (https://dejure.org/2010,10620)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - 4 LA 208/09 (https://dejure.org/2010,10620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mutter/Vater und Kind

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Leistungsberechtigung nach § 19 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII); Hilfeleistung als Betreuung eines Elternteils gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 19 Abs. 1 S. 1
    Leistungsberechtigung nach § 19 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch ( SGB VIII ); Hilfeleistung als Betreuung eines Elternteils gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsberechtigung nach § 19 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII); Hilfeleistung als Betreuung eines Elternteils gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1187
  • DÖV 2010, 868
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R

    Abgrenzung Sozial- und Jugendhilfe - Leistungen für alleinerziehende geistig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.07.2010 - 4 LA 208/09
    Denn mit der nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (alter wie neuer Fassung) angebotenen Betreuung in einer geeigneten Wohnform soll allein erziehenden Müttern oder Vätern in ihrer besonderen, oft mit erheblichen persönlichen, familiären, sozialen, finanziellen und insbesondere beruflichen (vgl. § 19 Abs. 2 SGB VIII) Problemen verbundenen Lebenssituation bei der Pflege und Erziehung ihres Kindes geholfen werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bedürfen (Mrozynski, SGB VIII, 5. Aufl. 2009, § 19 Rn. 2; Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 6. Aufl. 2009, § 19 Rn. 4; Jans/Happe/Saurbier/Maas, Kinder- und Jugendhilferecht, Stand: Mai 2009, § 19 SGB VIII Rn. 1, 2, 10; Wiesner, SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 19 Rn. 1, 9; vgl. hierzu auch Bundessozialgericht, Urteil vom 24.3.2009 - B 8 SO 29/07 R - NVwZ-RR 2010, 67, 69, und Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.10.2009 - 5 C 19.08 - NVwZ-RR 2010, 231, 234 f.).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 5 C 19.08

    Geistige Behinderung; Eingliederungshilfe; Erstattungsanspruch; Jugendhilfe,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.07.2010 - 4 LA 208/09
    Denn mit der nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (alter wie neuer Fassung) angebotenen Betreuung in einer geeigneten Wohnform soll allein erziehenden Müttern oder Vätern in ihrer besonderen, oft mit erheblichen persönlichen, familiären, sozialen, finanziellen und insbesondere beruflichen (vgl. § 19 Abs. 2 SGB VIII) Problemen verbundenen Lebenssituation bei der Pflege und Erziehung ihres Kindes geholfen werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bedürfen (Mrozynski, SGB VIII, 5. Aufl. 2009, § 19 Rn. 2; Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 6. Aufl. 2009, § 19 Rn. 4; Jans/Happe/Saurbier/Maas, Kinder- und Jugendhilferecht, Stand: Mai 2009, § 19 SGB VIII Rn. 1, 2, 10; Wiesner, SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 19 Rn. 1, 9; vgl. hierzu auch Bundessozialgericht, Urteil vom 24.3.2009 - B 8 SO 29/07 R - NVwZ-RR 2010, 67, 69, und Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.10.2009 - 5 C 19.08 - NVwZ-RR 2010, 231, 234 f.).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2019 - 10 ME 57/19

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Gefährdung des Kindeswohls; Mutter-Kind-Einrichtung;

    Insofern ist sie auch als Alleinerziehende anzusehen, denen allein das Hilfeangebot des § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII in ihrer besonderen Lebenssituation zur Verfügung steht (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.07.2010 - 4 LA 208/09 -, juris Rn. 14).

    Doch zum einen dient die Formulierung in § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, "die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben", der Abgrenzung von dem - hier nicht vorliegenden - Fall, in dem das Sorgerecht beiden Elternteilen zusteht, für den das Hilfeangebot des § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII nicht gedacht ist (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.07.2010 - 4 LA 208/09 -, juris Rn. 14 ff.) Zum anderen ist der Begriff "personensorgeberechtigt" in § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII, an den auch die genannte Formulierung in § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII anknüpft (Kunkel in LPK-SGB VIII, 5. Aufl. 2014, § 19 Rn. 1) mit Wirkung für das gesamte Achte Buch des Sozialgesetzbuchs definiert (BVerwG, Beschluss vom 30.05.2018 - 5 C 2.17 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

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