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   OVG Niedersachsen, 26.08.2009 - 4 LC 391/06   

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OVG Niedersachsen, 26.08.2009 - 4 LC 391/06 (https://dejure.org/2009,7260)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.08.2009 - 4 LC 391/06 (https://dejure.org/2009,7260)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. August 2009 - 4 LC 391/06 (https://dejure.org/2009,7260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 WoGG; § 4 Abs. 2 WoGG; § 4 Abs. 3 WoGG; § 8 Abs. 1 WoGG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 2 GG
    Wohngeld bei gemeinsamem Sorgerecht geschiedener Eltern; Zusammenleben von Familienmitgliedern mit einem Wohngeldberechtigten in einer Wohngemeinschaft im Sinne des § 4 Abs. 2 Wohngeldgesetz (WoGG); Berücksichtigung eines einem getrennt lebenden Elternteil zustehenenden ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 6; ; WoGG § 2; ; WoGG § 4 Abs. 2; ; WoGG § 4 Abs. 3; ; WoGG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohngeld bei gemeinsamem Sorgerecht geschiedener Eltern; Zusammenleben von Familienmitgliedern mit einem Wohngeldberechtigten in einer Wohngemeinschaft im Sinne des § 4 Abs. 2 Wohngeldgesetz ( WoGG ); Berücksichtigung eines einem getrennt lebenden Elternteil zustehenenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohngeld bei gemeinsamem Sorgerecht geschiedener Eltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohngeld bei gemeinsamem Sorgerecht geschiedener Eltern; Zusammenleben von Familienmitgliedern mit einem Wohngeldberechtigten in einer Wohngemeinschaft im Sinne des § 4 Abs. 2 Wohngeldgesetz (WoGG); Berücksichtigung eines einem getrennt lebenden Elternteil zustehenenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 681
  • DVBl 2009, 1400
  • DÖV 2009, 963
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Berlin, 20.04.1988 - 21 A 306.86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2009 - 4 LC 391/06
    Diese haben - schon vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 6 Satz 1 WoGG in der Fassung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856) und der darauf bezogenen Regelung in Ziff. 5.61 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 vom 29. April 2009 (BAnz 2009, Nr. 73a) - teilweise die Auffassung vertreten, dass dann, wenn getrennt lebende Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind haben, für die Kinderbetreuung zusätzlichen Wohnraum bereit halten und das Kind zumindest zu annähernd gleichen Teilen tatsächlich betreuen, das Kind bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied sein kann (so Hamburgisches OVG, Urt. v. 29.1.1988 - Bf I 40/87 -, FamRZ 1988, 988, 989 f.; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.8.1996 - 14 A 3732/95 -, NWVBl. 1997, 71; VG Berlin, Urt. v. 20.4.1988 - 21 A 306.86 -, ZMR 1989, 197 f.).

    Die grundgesetzliche Förderungspflicht ist daher keinesfalls derart konkretisiert, dass einem geschiedenem Elternteil schon nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 GG Wohngeld auf der Grundlage einer Haushaltsgröße, die nach der Zahl der Kinder, für die dieser Elternteil das Sorgerecht hat, zwingend gewährt werden müsste (so auch VG Berlin, Urt. v. 20.4.1988 - 21 A 306.86 -, ZMR 1989, 197, 198).

  • BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 175.81

    Wohngeld - Familienmitglied - Familienhaushalt - Abwesenheit - Dauerhaftigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2009 - 4 LC 391/06
    Entscheidend sind dabei die objektiven Gegebenheiten (BVerwG, Urt. v. 4.5.1984 - 8 C 175/81 -, BVerwGE 69, 202, 203 ff.); innere Bindungen in der Familie, der Intensitätsgrad familiärer Beziehungen, mithin das subjektive Empfinden der Familienmitglieder sind allenfalls ergänzend zu berücksichtigen (vgl. Buchsbaum/Hartmann, Wohngeldrecht, 2. Aufl., WoGG, § 4 Rn. 36).

    Denn jedenfalls steht fest, dass die Töchter A. und B. im streitgegenständlichen Zeitraum nach den maßgeblichen objektiven Umständen (BVerwG, Urt. v. 4.5.1984 - 8 C 175/81 -, BVerwGE 69, 202, 203 ff.) ihren Lebensmittelpunkt jedenfalls nicht im Haushalt des Klägers hatten.

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2009 - 4 LC 391/06
    Zum anderen ist unabhängig davon, ob der sich aus Art. 6 Abs. 1 GG ergebende Schutz von vorneherein nur die häusliche Gemeinschaft von Kind und Eltern(-teil) umfasst (so BVerfG, Beschl. v. 30.11.1988 - 1 BvR 37/85 -, BVerfGE 79, 203, 211), in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls geklärt, dass sich aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG lediglich abgestufte Schutzwirkungen ergeben, abhängig davon, ob die Familie als Lebens- und Erziehungsgemeinschaft, als bloße Hausgemeinschaft oder nur als Begegnungsgemeinschaft gelebt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81, 90; Maunz/Dürig, GG, Stand: Januar 2009, Art. 6 Rn. 60).
  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2009 - 4 LC 391/06
    Denn obwohl der "besondere Schutz der staatlichen Ordnung" auch einschließt, die Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfG, Urt. v. 21.10.1980 - 1 BvR 179/78, 1 BvR 464/78 -, BVerfGE 55, 114, 126), erwachsen hieraus noch keine konkreten Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen (BVerfG, Beschl. v. 6.5.1975 - 1 BvR 332/72 -, BVerfGE 39, 316, 326 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2009 - 4 LC 391/06
    Zum anderen ist unabhängig davon, ob der sich aus Art. 6 Abs. 1 GG ergebende Schutz von vorneherein nur die häusliche Gemeinschaft von Kind und Eltern(-teil) umfasst (so BVerfG, Beschl. v. 30.11.1988 - 1 BvR 37/85 -, BVerfGE 79, 203, 211), in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls geklärt, dass sich aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG lediglich abgestufte Schutzwirkungen ergeben, abhängig davon, ob die Familie als Lebens- und Erziehungsgemeinschaft, als bloße Hausgemeinschaft oder nur als Begegnungsgemeinschaft gelebt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81, 90; Maunz/Dürig, GG, Stand: Januar 2009, Art. 6 Rn. 60).
  • OVG Hamburg, 29.01.1988 - Bf I 40/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2009 - 4 LC 391/06
    Diese haben - schon vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 6 Satz 1 WoGG in der Fassung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856) und der darauf bezogenen Regelung in Ziff. 5.61 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 vom 29. April 2009 (BAnz 2009, Nr. 73a) - teilweise die Auffassung vertreten, dass dann, wenn getrennt lebende Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind haben, für die Kinderbetreuung zusätzlichen Wohnraum bereit halten und das Kind zumindest zu annähernd gleichen Teilen tatsächlich betreuen, das Kind bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied sein kann (so Hamburgisches OVG, Urt. v. 29.1.1988 - Bf I 40/87 -, FamRZ 1988, 988, 989 f.; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.8.1996 - 14 A 3732/95 -, NWVBl. 1997, 71; VG Berlin, Urt. v. 20.4.1988 - 21 A 306.86 -, ZMR 1989, 197 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1996 - 14 A 3732/95

    Wohngelderhöhende Berücksichtigung ; Familienangehörige; Nichteheliche Kinder;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2009 - 4 LC 391/06
    Diese haben - schon vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 6 Satz 1 WoGG in der Fassung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856) und der darauf bezogenen Regelung in Ziff. 5.61 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 vom 29. April 2009 (BAnz 2009, Nr. 73a) - teilweise die Auffassung vertreten, dass dann, wenn getrennt lebende Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind haben, für die Kinderbetreuung zusätzlichen Wohnraum bereit halten und das Kind zumindest zu annähernd gleichen Teilen tatsächlich betreuen, das Kind bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied sein kann (so Hamburgisches OVG, Urt. v. 29.1.1988 - Bf I 40/87 -, FamRZ 1988, 988, 989 f.; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.8.1996 - 14 A 3732/95 -, NWVBl. 1997, 71; VG Berlin, Urt. v. 20.4.1988 - 21 A 306.86 -, ZMR 1989, 197 f.).
  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2009 - 4 LC 391/06
    Denn obwohl der "besondere Schutz der staatlichen Ordnung" auch einschließt, die Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfG, Urt. v. 21.10.1980 - 1 BvR 179/78, 1 BvR 464/78 -, BVerfGE 55, 114, 126), erwachsen hieraus noch keine konkreten Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen (BVerfG, Beschl. v. 6.5.1975 - 1 BvR 332/72 -, BVerfGE 39, 316, 326 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 65.89

    Wirtschaftsgemeinschaft - Wohngemeinschaft - Auszubildende - Wohngeldberechtigte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2009 - 4 LC 391/06
    Familienmitglieder leben mit dem Antragsberechtigten nur dann in einer Wohngemeinschaft im Sinne des § 4 Abs. 2 WoGG, wenn sie mit diesem Wohnraum gemeinsam bewohnen, sich also nach Bedarf in den vorhandenen Räumen gemeinsam aufhalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.8.1990 - 8 C 65/89 -, BVerwGE 85, 314, 320; Stadler u.a., WoGG, Stand: 60. Lfg., § 4 Rn. 20).
  • VG Stade, 23.04.2007 - 6 A 36/06

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Zuwendungen nach den niedersächsischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2009 - 4 LC 391/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und den Verfahren 4 LA 401/06, 4 A 82/02 und 6 A 36/06 und die Verwaltungsvorgänge der Beklagten (Beiakten A bis C) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2010 - 3 K 4994/09

    Bewilligung von Wohngeld unter Berücksichtigung der Töchter als

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26. August 2009- 4 LC 391/06 -, DVBl 2009, 1400, juris (Rn. 51 ff.).

    Die Anknüpfung an das Sorgerecht als typischerweise taugliches Zurechnungskriterium ist im Wohngeldrecht anerkannt, vgl. Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröber, WoGG, Kommentar, Loseblatt, § 5 WoGG 2009, Rdnr. 75; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. August 2009 - 4 LC 391/06 -, a. a. O.; VG Berlin, Urteil vom 13. Juni 1996 - 21 A 604.93 -, NVwZ-RR 1997, 548, und im Hinblick auf die in der Sorgerechtsbeziehung zum Ausdruck kommende persönliche Bindung nicht sachwidrig.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26. August 2009- 4 LC 391/06 -, a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - 12 A 763/10

    Anforderungen an die Einbeziehung von Kindern als weitere Haushaltsmitglieder in

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26. August 2009 - 4 LC 391/06 -, juris.
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