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   OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13   

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OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13 (https://dejure.org/2016,26141)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.08.2016 - 7 KS 41/13 (https://dejure.org/2016,26141)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. August 2016 - 7 KS 41/13 (https://dejure.org/2016,26141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 AEG; § 4 Abs 1 PBefG; § 4 Abs 1 UmwRG; § 3c UVPG
    Dokumentationserfordernis; Eisenbahn; Fehlerfolg; Planfeststellung; Planrechtfertigung; Präklusion; Stadtbahn; Straßenbahn; Umweltverträglichkeitsprüfung; UVP-Pflicht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Planfeststellung für die Verlängerung der Bremer Stadtbahn ins niedersächsische Umland ist gescheitert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2017, 199
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13
    Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die nach § 3c Satz 1 UVPG zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichten, liegen vor, wenn sie an die Zumutbarkeitsschwelle heranreichen und deshalb in der Abwägung so gewichtig sind, dass im Zeitpunkt der UVP-Vorprüfung ein Einfluss auf das Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses nicht ausgeschlossen werden kann (wie BVerwG, Urt. v. 17.12.2013 - 4 A 1.13 -, juris ).

    Umweltauswirkungen sind vielmehr bereits dann erheblich, wenn sie an die Zumutbarkeitsschwelle heranreichen und deshalb in der Abwägung so gewichtig sind, dass im Zeitpunkt der UVP-Vorprüfung ein Einfluss auf das Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urt. v. 17.12.2013 - 4 A 1.13 -, juris LS 1 u. Rn. 35ff. zu Immissionen durch elektromagnetische Felder).

    Maßgeblich ist insoweit das materielle Zulassungsrecht (BVerwG, Urt. v. 17.12.2013, aaO, juris Rn. 37 mwN).

    Jedenfalls bei Überschreiten der fachplanungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle kann die Erheblichkeit allenfalls verneint werden, wenn bereits der Vorhabenträger Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen vorgesehen hat, und diese die nachteiligen Umweltauswirkungen offensichtlich ausschließen (BVerwG, Urt. v. 17.12.2013, aaO, juris Rn. 38).

    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht auch unter Berücksichtigung der hiergegen erhobenen Kritik festgehalten, wenn eine Belastung der Wohnbevölkerung in einer Stärke zu erwarten ist, die so nah an einen Grenzwert heranreicht, dass im Zeitpunkt der Vorprüfung ein Einfluss auf das Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2013, aaO, Rn. 39).

    Dieser Belang sei umso gewichtiger, je mehr die Belastung an den Grenzwert heranreiche, sein Gewicht umso geringer, je weiter sie hinter dieser Schwelle zurückbleibe (BVerwG, Urt. v. 17.12.2013, aaO, Rn. 39 mwN).

    Bei dieser Sachlage hätte die Beklagte im Rahmen der Vorprüfung auf der Grundlage der o.a. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Erheblichkeit von nah an den Grenzwert heranreichenden Immissionen iSv § 3c Satz 1 UVPG, die zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichten (BVerwG, Urt. v. 17.12.2013, aaO), nicht zu dem Ergebnis kommen dürfen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht erforderlich.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass ungeachtet des Wortlauts des § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwRG trotz Unterbleibens der Umweltverträglichkeitsprüfung dieser Rechtsfehler nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führe, weil fachgesetzliche Fehlerfolgenregelungen als speziellere Bestimmungen vorrangig seien (BVerwG, Urt. v. 17.12.2013 - 4 A 1.13 -, juris LS 2 u. Rn. 42 mwN).

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat daraufhin nunmehr mit Urteil vom 22.10.2015 (7 C 15.13, juris Rn. 26) entschieden, dass ein Ausschluss von Einwendungen, wie er in § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG vorgesehen ist, mit Art. 11 der Richtlinie 2011/92/EU und Art. 25 der Richtlinie 2010/75/EU nicht vereinbar ist und Präklusionsvorschriften daher außer Anwendung bleiben müssen (ebenso BVerwG, Urt. v. 25.05.2016 - 3 C 2.15 -, juris Rn. 29).

    Diese Rechtsprechung ist indes teilweise überholt (BVerwG, Urt. v. 22.10.2015 - 7 C 15.13 -, juris Rn. 22; grundlegend EuGH, Urt. v. 07.11.2013 - C-72/12 -, juris "Altrip"; vgl. zuletzt auch BVerwG, Urt. v. 28.04.2016 - 9 A 14.15 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 21.01.2016 - 4 A 5.14 -, juris Rn. 41ff.).

    § 4 Abs. 1 UmwRG erfasst nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in unionsrechtskonformer Auslegung jedenfalls solche Fehler der Umweltverträglichkeitsprüfung, die nach ihrer Art und Schwere den in § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwRG genannten Fehlern vergleichbar sind, insbesondere weil sie der betroffenen Öffentlichkeit die vorgesehene Möglichkeit genommen haben, Zugang zu den auszulegenden Unterlagen zu erhalten und sich am Entscheidungsprozess zu beteiligen (BVerwG, Urt. v. 22.10.2015, aaO, LS 2).

    Derartige absolute Verfahrensfehler führen unabhängig von § 46 VwVfG und der konkreten Möglichkeit, dass die angefochtene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre, zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2015, aaO).

  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 11.12

    Bauarbeiten; Bauzeit; Lärm; Staub; Erschütterungen; AVV Baulärm; Lärmprognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Maßnahme in ihrer konkreten Ausgestaltung nur dann durch einen Planfeststellungsbeschluss zugelassen werden, wenn dies in einer Rechtsnorm vorgesehen ist und die Maßnahme die speziellen tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Norm für ein planfeststellungsfähiges Vorhaben erfüllt (BVerwG, Urt. v. 19.02.2015 - 7 C 11.12 -, juris Rn. 19).

    Vielmehr ist aus dem jeweiligen Fachgesetz zu entnehmen, wie es den Begriff des Vorhabens versteht, das es spezifischen behördlichen Kontrollentscheidungen unterwirft (BVerwG, Urt. v. 19.02.2015, aaO, juris Rn. 19 mwN).

    - 11 A 2.96 -, juris Rn. 20f. sowie auch Urt. v. 19.02.2015 - 7 C 11.12 -, juris Rn. 37 ff. m.w.N.; "Eisenbahnbetriebsbezogenheit").

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Rechtsmittel einer Gemeinde gegen den zweigleisigen Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13
    Inzwischen hat allerdings der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 15.10.2015 (C-137/14, juris) entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre unionsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, indem sie den Umfang der gerichtlichen Prüfung auf Einwendungen beschränkt, die bereits innerhalb der Einwendungsfrist im Verwaltungsverfahren eingebracht wurden.

    Denn nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist es gemeinschaftsrechtlich nicht zulässig, die Aufhebung von Entscheidungen aufgrund des Fehlens einer Umweltverträglichkeitsprüfung auf Fälle zu beschränken, in denen der Rechtsbehelfsführer nachweist, dass der Verfahrensfehler für das Ergebnis der Entscheidung kausal war (EuGH, Urt. v. 15.10.2015 - C-137/14 -, juris Rn. 62).

  • BVerwG, 16.07.2007 - 4 B 71.06

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13
    Die Planrechtfertigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein ungeschriebenes Erfordernis jeder Fachplanung, deren Fehlen auch ein mittelbar in seinem Eigentum Betroffener geltend machen kann (BVerwG, Beschl. v. 16.07.2007 - 4 B 71.06 -, juris Rn. 6; Urt. v. 26.04.2007 - 4 C 12.05 -, juris Rn. 44ff.; Urt. v. 09.11.2006 - 4 A 2001.06 -, juris Rn. 33; Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 -, juris Rn. 180ff.).

    Sie fehlt, wenn das Vorhaben den Zielen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes - hier des AEG - nicht entspricht (BVerwG, Beschl. v. 16.07.2007 - 4 B 71.06 -, juris Rn. 6; Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 -, juris Rn. 182).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13
    Die Planrechtfertigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein ungeschriebenes Erfordernis jeder Fachplanung, deren Fehlen auch ein mittelbar in seinem Eigentum Betroffener geltend machen kann (BVerwG, Beschl. v. 16.07.2007 - 4 B 71.06 -, juris Rn. 6; Urt. v. 26.04.2007 - 4 C 12.05 -, juris Rn. 44ff.; Urt. v. 09.11.2006 - 4 A 2001.06 -, juris Rn. 33; Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 -, juris Rn. 180ff.).

    Sie fehlt, wenn das Vorhaben den Zielen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes - hier des AEG - nicht entspricht (BVerwG, Beschl. v. 16.07.2007 - 4 B 71.06 -, juris Rn. 6; Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 -, juris Rn. 182).

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Hafenausbau: trimodaler Umschlagshafen; Klagefrist; Zustellungswille; Klage- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13
    Die Planrechtfertigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein ungeschriebenes Erfordernis jeder Fachplanung, deren Fehlen auch ein mittelbar in seinem Eigentum Betroffener geltend machen kann (BVerwG, Beschl. v. 16.07.2007 - 4 B 71.06 -, juris Rn. 6; Urt. v. 26.04.2007 - 4 C 12.05 -, juris Rn. 44ff.; Urt. v. 09.11.2006 - 4 A 2001.06 -, juris Rn. 33; Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 -, juris Rn. 180ff.).

    Sie erfordert die Prüfung, ob das Vorhaben mit den Zielen des Gesetzes übereinstimmt (fachplanerische Zielkonformität) und ob es für sich in Anspruch nehmen kann, in der konkreten Situation erforderlich zu sein (BVerwG, Urt. v. 09.11.2006 - 4 A 2001.06 -, juris Rn. 34).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13
    Diese Rechtsprechung ist indes teilweise überholt (BVerwG, Urt. v. 22.10.2015 - 7 C 15.13 -, juris Rn. 22; grundlegend EuGH, Urt. v. 07.11.2013 - C-72/12 -, juris "Altrip"; vgl. zuletzt auch BVerwG, Urt. v. 28.04.2016 - 9 A 14.15 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 21.01.2016 - 4 A 5.14 -, juris Rn. 41ff.).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13
    13.300 EUR pro Gebäude für (weitere) aktive Schallschutzmaßnahmen seien im Verhältnis zur Erhaltung der Wohnqualität unzumutbar, im Hinblick auf die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abwägung im Rahmen des § 41 BImSchG tragfähig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2000 - 11 A 42.97 -, juris; Beschl. v. 09.01.2006 - 9 B 21.05 -, juris Rn. 18; Urt. v. 13.05.2009 - 9 A 72.07 -, juris Rn. 63f. u.v. 10.10.2012 - 9 A 20.11 -, juris Rn. 40f.), zumal auch in Bereichen einer stark verdichteten Bebauung, wo noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein wird als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.05.2009, aaO, juris Rn. 63 mwN), mag an dieser Stelle offenbleiben.
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13
    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 19.09.2013 (7 KS 209/11, juris Rn. 83) noch die Auffassung vertreten, die Einwendung einer unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfung unterliege der eisenbahnrechtlichen Einwendungspräklusion.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für

  • BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Erfordernis und Voraussetzungen einer fachplanungsrechtlichen Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 19.05.2015 - 3 B 7.15

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

  • BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Kommission / Italien

  • EuGH, 10.06.2004 - C-87/02

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 20.11
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 33/13

    Planfeststellung für die Verlängerung der Bremer Stadtbahn ins niedersächsische

  • OVG Saarland, 28.04.1998 - 2 M 2/98

    Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Verhältnis von aktivem und passivem Schallschutz; Hinweispflicht des Vorsitzenden

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme;

    Darauf, dass der Kläger bereits innerhalb der Einwendungsfrist im Verwaltungsverfahren - hier nach § 38 Abs. 1 Satz 1 KrWG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 VwVfG - Einwendungen erhoben hat, kommt es nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2015 (C-137/14, juris) nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.2017 - 7 C 17.15 -, juris; Urteile des Senats vom 26.08.2016 - 7 KS 41/13 -, juris, und vom 13.10.2016 - 7 KS 3/13 -, juris; vgl. nunmehr auch § 7 Abs. 4 UmwRG n. F.).
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2016 - 7 KS 3/13

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochspannungsfreileitung

    Im Hinblick darauf ist die - oben angeführte - frühere Rechtsprechung des Senats überholt; der Senat hält an ihr nicht fest (so schon: Urt. d. Sen. v. 26.8.2016 - 7 KS 41/13 -, juris).

    Vor diesem Hintergrund und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 7. November 2013 (Az. C-72/12) ist der Senat in einer aktuellen Entscheidung davon ausgegangen, dass in diesen Fällen trotz der speziellen Fehlerfolgenregelung des § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG der Planfeststellungsbeschuss aufzuheben ist (vgl. Urt. d. Sen. v. 26.8.2016 - 7 KS 41/13 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 33/13

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit drei Urteilen vom 26. August 2016 (Az: 7 KS 33/13, 7 KS 41/13 und 7 KS 42/13) den Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 25. März 2013 für die Verlängerung der Bremer Stadtbahnlinie 8 in die niedersächsischen Umlandgemeinden Stuhr und Weyhe aufgehoben.
  • VG Hannover, 22.06.2021 - 12 B 358/21

    Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Einzelhandelsbetrieb;

    Vielmehr sind bei der Erteilung einer der Abwägung unterliegenden Zulassung Umweltauswirkungen (jedenfalls) bereits dann erheblich, wenn sie an die Zumutbarkeitsschwelle heranreichen und deshalb in der Abwägung so gewichtig sind, dass im Zeitpunkt der Vorprüfung ein Einfluss auf das Ergebnis des - der Abwägung unterliegenden - Bebauungsplanbeschlusses nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 -, juris Rn. 37 ff., und Urt. v. 25.06.2014 - 9 A 1/13 -, juris Rn. 21-23; Nds. OVG, Beschl. v. 28.09.2015 - 1 MN 144/15 -, juris Rn. 22, und Urt. v. 26.08.2016 - 7 KS 41/13 -, juris Rn. 65; OVG NRW, Urt. v. 11.11.2020 - 2 D 54/18.NE -, juris Rn. 47).

    Eine fehlende Ergebnisrelevanz ist daher bei nur geringfügiger Unterschreitung von Grenzwerten nicht naheliegend, zumal es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes unionsrechtlich nicht zulässig ist, die Aufhebung von Entscheidungen aufgrund des Fehlens einer Umweltverträglichkeitsprüfung auf Fälle zu beschränken, in denen der Rechtsbehelfsführer nachweist, dass der Verfahrensfehler für das Ergebnis der Entscheidung kausal war (vgl. EuGH, Urt. v. 15.10.2015 - C-137/14 -, juris Rn. 62; Nds. OVG, Urt. v. 26.08.2016 - 7 KS 41/13 -, juris Rn. 69).

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16

    Klage einer Gemeinde gegen eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Bestimmung

    Die Klagebegründungsfrist beträgt damit nach beiden Vorschriften sechs Wochen und beginnt mit der Klageerhebung zu laufen; maßgeblich ist der Eingang der Klage bei Gericht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1998 - 11 A 6.97 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.09.1993 - 7 A 14.93 -, juris; Urteil des Senats vom 26.08.2016 - 7 KS 41/13 -, juris; Schütz in: Hermes/Sellner, Beck"scher AEG-Kommentar, 2. Auflage 2014, § 18e Rn. 26).
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