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   OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17   

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OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17 (https://dejure.org/2018,31390)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.09.2018 - 4 LA 367/17 (https://dejure.org/2018,31390)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. September 2018 - 4 LA 367/17 (https://dejure.org/2018,31390)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 BAföG; § 21 BAföG; § 28 Abs. 3 S. 1 BAföG; § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB; § 1795 Abs. 2 BGB; § 181 BGB; § 45 SGB X
    Verpflichtung eines Empfängers von Bafög-Leistungen zur Rückzahlung der Leistungen wegen Anrechnung rechtsmissbräuchlich übertragenen Vermögens; Prüfung des Vorliegens einer rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung des Auszubildenden an nahe Angehörige; Zeitlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Leistungen der Ausbildungsförderung wegen Anrechnung rechtsmissbräuchlich übertragenen Vermögens

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung eines Empfängers von Bafög-Leistungen zur Rückzahlung der Leistungen wegen Anrechnung rechtsmissbräuchlich übertragenen Vermögens; Prüfung des Vorliegens einer rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung des Auszubildenden an nahe Angehörige; Zeitlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3798
  • FamRZ 2019, 405
  • DÖV 2019, 80
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 13.1.1983 - BVerwG 5 C 103.80 -, Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1, v. 30.6.2010 - BVerwG 5 C 2.10 -, juris u. v. 14.3.2013 - 5 C 10.12 -, Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 15 sowie Beschl. v. 19.5.2009 - BVerwG 5 B 111.08 -, juris), der sich das Verwaltungsgericht angeschlossen hat und der auch der Senat folgt, ist eine Vermögensübertragung unabhängig von ihrer bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeit ausbildungsförderungsrechtlich wegen Rechtsmissbrauchs unbeachtlich, wenn sie im Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck steht.

    Denn ein solcher Zusammenhang spricht in gewichtiger Weise für einen Rechtsmissbrauch (BVerwG, Urt. v. 14.3.2013 - 5 C 10.12 -, Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 15).

  • BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 9.92

    Ausbildungsförderung - Einkommen - Steuerbescheid - Bindung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 12.5.1993 - 11 C 9.92 -, BVerwGE 92, 272; Beschl. v. 9.7.1992 - 5 B 113.92 -, Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 18, Beschl. v. 11.7.1990 - 5 B 143.89 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 14; Beschl. v. 9.11.1988 - 5 B 143.87 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 12; Beschl. v. 18.2.1986 - 5 B 84.85 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 8) und ihm folgend der Senat (Senatsbeschl. v. 6.2.2018 - 4 LA 18/17 -) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Ämter für Ausbildungsförderung bei der Berechnung des auf den Bedarf des Auszubildenden anzurechnenden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an den Inhalt bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gebunden sind.

    Rechtsschutz gegen Einkommenssteuerbescheide ist schon zur Einhaltung der behördlichen und gerichtlichen Kompetenzen im dafür vorgesehenen Verfahren zu verwirklichen, das eine behördliche und notfalls gerichtliche Überprüfung durch die Finanzgerichte als die dazu berufenen Fachgerichte eröffnet, vgl. §§ 347 ff. AO; §§ 40 ff. FGO (BVerwG, Urt. v. 12.5.1993 - 11 C 9.92 -, BVerwGE 92, 272 Rn. 23).

  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17
    Ob die Unentgeltlichkeit der Übertragung genügt, um diese ohne Weiteres als Rechtsmissbrauch zu werten, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Urt. v. 30.6.2010 - BVerwG 5 C 3.09 -, Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 6).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist anerkannt, dass es für die Feststellung eines Darlehens zwischen nahen Angehörigen, soweit die relevanten Umstände in familiären Beziehungen wurzeln oder sich als innere Tatsachen darstellen, die häufig nicht zweifelsfrei feststellbar sind, gerechtfertigt ist, für die Frage, ob ein entsprechender Vertragsschluss vorliegt, äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) heranzuziehen (BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 30.07 -, BVerwGE 132, 10 Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2009 - 4 LA 798/07

    Ausgehen von einem Bereithalten von Geräten zum gemeinsamen Empfang bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 22.12.2016 - 4 LA 83/16 -, 29.4.2014 - 4 LA 170/13 -, 16.1.2014 - 4 LA 29/13 -, 7.4.2011 - 4 LA 98/10 -, 8.10.2009 - 4 LA 234/09 - und 24.2.2009 - 4 LA 798/07 - Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 34. EL, § 124 Rn. 30 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08

    Tatsächliche Anforderungen an das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs im Hinblick

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 13.1.1983 - BVerwG 5 C 103.80 -, Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1, v. 30.6.2010 - BVerwG 5 C 2.10 -, juris u. v. 14.3.2013 - 5 C 10.12 -, Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 15 sowie Beschl. v. 19.5.2009 - BVerwG 5 B 111.08 -, juris), der sich das Verwaltungsgericht angeschlossen hat und der auch der Senat folgt, ist eine Vermögensübertragung unabhängig von ihrer bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeit ausbildungsförderungsrechtlich wegen Rechtsmissbrauchs unbeachtlich, wenn sie im Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck steht.
  • BVerwG, 02.10.2000 - 6 B 75.99

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17
    Ist die erstinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt worden, hat dies zur Folge, dass dem Zulassungsantrag nur dann entsprochen werden kann, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und tatsächlich vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.5.2009 - 5 B 90.08 -, Urt. v. 2.10.2000 - 6 B 75.99 - u. Beschl. v. 8.7.1999 - 11 D 9.99 - Senatsbeschl. v. 15.3.2018 - 4 LA 231/16 - u. v. 23.9.2014 - 4 LA 33/14 - Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 34. EL, § 124 Rn. 25 u. § 124a Rn. 96).
  • BVerwG, 09.07.1992 - 5 B 113.92

    Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten der Auszubildenden auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 12.5.1993 - 11 C 9.92 -, BVerwGE 92, 272; Beschl. v. 9.7.1992 - 5 B 113.92 -, Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 18, Beschl. v. 11.7.1990 - 5 B 143.89 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 14; Beschl. v. 9.11.1988 - 5 B 143.87 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 12; Beschl. v. 18.2.1986 - 5 B 84.85 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 8) und ihm folgend der Senat (Senatsbeschl. v. 6.2.2018 - 4 LA 18/17 -) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Ämter für Ausbildungsförderung bei der Berechnung des auf den Bedarf des Auszubildenden anzurechnenden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an den Inhalt bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gebunden sind.
  • BVerwG, 11.07.1990 - 5 B 143.89

    Bindung an die Angaben in einem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 12.5.1993 - 11 C 9.92 -, BVerwGE 92, 272; Beschl. v. 9.7.1992 - 5 B 113.92 -, Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 18, Beschl. v. 11.7.1990 - 5 B 143.89 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 14; Beschl. v. 9.11.1988 - 5 B 143.87 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 12; Beschl. v. 18.2.1986 - 5 B 84.85 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 8) und ihm folgend der Senat (Senatsbeschl. v. 6.2.2018 - 4 LA 18/17 -) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Ämter für Ausbildungsförderung bei der Berechnung des auf den Bedarf des Auszubildenden anzurechnenden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an den Inhalt bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gebunden sind.
  • BVerwG, 09.11.1988 - 5 B 143.87

    Bindung an Angaben in dem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 12.5.1993 - 11 C 9.92 -, BVerwGE 92, 272; Beschl. v. 9.7.1992 - 5 B 113.92 -, Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 18, Beschl. v. 11.7.1990 - 5 B 143.89 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 14; Beschl. v. 9.11.1988 - 5 B 143.87 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 12; Beschl. v. 18.2.1986 - 5 B 84.85 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 8) und ihm folgend der Senat (Senatsbeschl. v. 6.2.2018 - 4 LA 18/17 -) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Ämter für Ausbildungsförderung bei der Berechnung des auf den Bedarf des Auszubildenden anzurechnenden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an den Inhalt bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gebunden sind.
  • BVerwG, 18.02.1986 - 5 B 84.85

    Bindung der Ämter für Ausbildungsförderung bei der Ermittlung des auf den Bedarf

  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 2.10

    Ausbildungsförderung: Berücksichtigung eines Treuhandverhältnisses

  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 B 90.08
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2014 - 4 LA 33/14
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2016 - 4 LA 83/16

    Befriedung; ethische Gründe; Gesamthandseigentum; Jagdausübung

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16

    Anrechnung; Antrag; Ausbildungsförderung; selbständig tragende Begründung;

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80

    Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung

  • VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364

    Ausbildungsförderung, Rücknahme, Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen,

    Der zeitliche Zusammenhang zwischen einer unentgeltlichen Vermögensübertragung und der Beantragung von Ausbildungsförderung ist vielmehr auch dann ein gewichtiges Indiz für einen Rechtsmissbrauch, wenn Vermögen im Zusammenhang mit einer noch nicht mit letzter Sicherheit in naher Zukunft aufzunehmenden, förderungsfähigen Ausbildung übertragen worden ist, weil auch dann der Schluss nahe liegt, dass damit eine staatliche Förderungsoption unter Umgehung des Nachranggrundsatzes (§ 1 BAföG) gesichert werden soll (OVG Niedersachsen, B.v. 26.9.2018 - 4 LA 367/17 - NJW 2018, 3798 Rn. 8).

    Soweit die relevanten Umstände in familiären Beziehungen wurzeln oder sich als innere Tatsachen darstellen, die häufig nicht zweifelsfrei feststellbar sind, ist es gerechtfertigt, für die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vermögensübertragung zwischen nahen Angehörigen äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) heranzuziehen (OVG Niedersachsen, B.v. 26.9.2018 - 4 LA 367/17 - NJW 2018, 3798 Rn. 8; ebenso zur Feststellung des Bestehens eines Darlehensvertrags zwischen nahen Angehörigen als Schuld i.S.v. § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG BVerwG, U.v. 4.9.2008 - 5 C 30/07 - NVwZ 2009, 392 Rn. 24; BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 12 ZB 11.479 - BeckRS 2012, 53594 Rn. 13).

    Entscheidend ist vielmehr der Widerspruch der Vermögensübertragung zum Nachrang von Ausbildungsförderung, welcher bereits dann vorliegt, wenn die Aufnahme einer förderungsfähigen Ausbildung in naher Zukunft zumindest ernsthaft in Betracht kommt (OVG Niedersachsen, B.v. 26.9.2018 - 4 LA 367/17 - NJW 2018, 3798 Rn. 7 f.; VG Ansbach, U.v. 18.3.2022 - AN 2 K 21.1652 - BeckRS 2022, 12635 Rn. 45).

  • VG Göttingen, 22.10.2020 - 2 A 336/19

    Anrechnung; Ausbildungsförderung; Einkommen; Sterbegeld, beamtenrechtliches

    Das OVG Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 26. September 2018 - 4 LA 367/17 -, juris, Rn. 11 zur Bindungswirkung von Einkommensteuerbescheiden ausgeführt, dass die Ämter für Ausbildungsförderung bei der Berechnung des auf den Bedarf des Auszubildenden anzurechnenden Einkommens nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an den Inhalt bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gebunden seien.
  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1975

    Beweisantizipation im PKH-Verfahren für Klage gegen Ersatz von

    Soweit die relevanten Umstände in familiären Beziehungen wurzeln oder sich als innere Tatsachen darstellen, die häufig nicht zweifelsfrei feststellbar sind, ist es gerechtfertigt, für die Feststellung des Vorliegens einer Tatbestandsvoraussetzung äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) heranzuziehen (so zur Feststellung des Bestehens eines Darlehensvertrags zwischen nahen Angehörigen als Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG BVerwG, U.v. 4.9.2008 - 5 C 30/07 - NVwZ 2009, 392 Rn. 24; BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 12 ZB 11.479 - BeckRS 2012, 53594 Rn. 13; ebenso zur Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vermögensübertragung zwischen nahen Angehörigen bei der Rückforderung von Ausbildungsförderung NdsOVG, B.v. 26.9.2018 - 4 LA 367/17 - NJW 2018, 3798 Rn. 8; BayVGH, B.v. 5.10.2006 - 12 ZB 06.907 - juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21

    Unzumutbare Belastuung; Buchgrundstück; wirtschaftlich und räumlich Einheit;

    Ist die erstinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt worden, hat dies zur Folge, dass dem Zulassungsantrag nur dann entsprochen werden kann, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und tatsächlich vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.8.2018 - 9 B 18.17 -, juris Rn. 28; v. 14.4.2016 - 5 B 7.16 -, juris Rn. 9 und v. 28.5.2009 - 5 B 90.08 -, juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 26.9.2018 - 4 LA 367/17 -, juris Rn. 23; v. 15.3.2018 - 4 LA 231/16 -, juris Rn. 3 und v. 4.3.2015 - 4 LA 177/14 -, juris Rn. 2).
  • VG Ansbach, 18.03.2022 - AN 2 K 21.01652

    Rückforderung von Ausbildungsförderung, rechtsmissbräuchliche

    Im Übrigen ist im Rahmen der Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände - vor allem des zeitlichen Zusammenfallens von Vermögensübertragung und Bewerbung auf das Studium - vorliegend davon auszugehen, dass mit der Vermögensübertragung (rechtsmissbräuchlich) zumindest die staatliche Förderungsoption gesichert werden sollte (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 26.9.2018 - 4 LA 367/17 - NJW 2018, 3798 Rn. 7).
  • FG Niedersachsen, 24.10.2019 - 8 K 153/19

    Keine Beschwer bei Steuerfestsetzung auf 0 EUR im Hinblick auf eine begehrte

    Denn einerseits bezieht sich die vom BFH unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte angenommene Bindungswirkung lediglich auf die sich aus § 24 BAföG ergebende Bindungswirkung an den Einkommensteuerbescheid der Eltern des bzw. der Auszubildenden (vgl. aus jüngerer Zeit etwa OVG-Lüneburg, Beschluss vom 26. September 2018 4 LA 367/17, NJW 2018, 3798).
  • VG Ansbach, 11.10.2021 - AN 2 K 21.00699

    Rückforderung von Ausbildungsförderung, Rechtsmissbräuchliche

    In diesem Zusammenhang ist ein Widerspruch der Vermögensverfügung gegenüber dem gesetzlichen Nachrang von Ausbildungsförderung auch dann indiziert, wenn Vermögen im Zusammenhang mit einer in naher Zukunft aufzunehmenden förderungsfähigen Ausbildung übertragen wird, mag die Aufnahme der Ausbildung auch noch nicht mit letzter Sicherheit feststehen (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 26.9.2018 - 4 LA 367/17 - NJW 2018, 3798 - Rn. 7).
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