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   OVG Niedersachsen, 26.11.2018 - 4 LB 404/17   

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OVG Niedersachsen, 26.11.2018 - 4 LB 404/17 (https://dejure.org/2018,41030)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.2018 - 4 LB 404/17 (https://dejure.org/2018,41030)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 2018 - 4 LB 404/17 (https://dejure.org/2018,41030)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 837
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2018 - 4 LB 404/17
    Der vom Auszubildenden geltend gemachte Verzögerungsgrund muss allerdings für den Ausbildungsrückstand auch ursächlich sein; dafür trägt der Auszubildende die Beweislast, so dass sich Ungewissheiten und Unklarheiten bei der Feststellung der Ursächlichkeit zum Nachteil des Auszubildenden auswirken, wenn sie in seine Verantwortungs- und Verfügungssphäre fallen (BVerwG, Urt. v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290, 297; Beschl. v. 29.1.2014 - 5 B 1.13 -, juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus nur gerechtfertigt, wenn entweder die Prognose gestellt werden kann, dass der Auszubildende die Ausbildung in der verlängerten Förderungsdauer berufsqualifizierend abschließen kann, oder - bei Förderungsanträgen, über die erst nach Ablauf des beantragten Verlängerungszeitraums entschieden wird - wenn die tatsächliche Ausbildungsentwicklung eine entsprechende Feststellung zulässt (BVerwG, Urt. v. 25.1.1995 - 11 C 9.94 -, FamRZ 1995, 767 unter Verweis auf Urt. v. 16.11.1978 - V C 38.77 -, BVerwGE 57, 79, v. 7.2.1980 - 5 C 38.78 -, FamRZ 1980, 730, v. 22.10.1981 - 5 C 111.79 -, FamRZ 1982, 544, v. 8.9.1983 - 5 C 26.81 -, BVerwGE 68, 20 u. v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290).

  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2018 - 4 LB 404/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus nur gerechtfertigt, wenn entweder die Prognose gestellt werden kann, dass der Auszubildende die Ausbildung in der verlängerten Förderungsdauer berufsqualifizierend abschließen kann, oder - bei Förderungsanträgen, über die erst nach Ablauf des beantragten Verlängerungszeitraums entschieden wird - wenn die tatsächliche Ausbildungsentwicklung eine entsprechende Feststellung zulässt (BVerwG, Urt. v. 25.1.1995 - 11 C 9.94 -, FamRZ 1995, 767 unter Verweis auf Urt. v. 16.11.1978 - V C 38.77 -, BVerwGE 57, 79, v. 7.2.1980 - 5 C 38.78 -, FamRZ 1980, 730, v. 22.10.1981 - 5 C 111.79 -, FamRZ 1982, 544, v. 8.9.1983 - 5 C 26.81 -, BVerwGE 68, 20 u. v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290).
  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 26.81

    Förderungshöchstdauer - Zusatzsemester - Mindeststudienzeit - Ausbildungsordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2018 - 4 LB 404/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus nur gerechtfertigt, wenn entweder die Prognose gestellt werden kann, dass der Auszubildende die Ausbildung in der verlängerten Förderungsdauer berufsqualifizierend abschließen kann, oder - bei Förderungsanträgen, über die erst nach Ablauf des beantragten Verlängerungszeitraums entschieden wird - wenn die tatsächliche Ausbildungsentwicklung eine entsprechende Feststellung zulässt (BVerwG, Urt. v. 25.1.1995 - 11 C 9.94 -, FamRZ 1995, 767 unter Verweis auf Urt. v. 16.11.1978 - V C 38.77 -, BVerwGE 57, 79, v. 7.2.1980 - 5 C 38.78 -, FamRZ 1980, 730, v. 22.10.1981 - 5 C 111.79 -, FamRZ 1982, 544, v. 8.9.1983 - 5 C 26.81 -, BVerwGE 68, 20 u. v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78

    Unterbrechung des Studiums - Grundwehrdienst - Zivildienst - Ausbildungsförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2018 - 4 LB 404/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus nur gerechtfertigt, wenn entweder die Prognose gestellt werden kann, dass der Auszubildende die Ausbildung in der verlängerten Förderungsdauer berufsqualifizierend abschließen kann, oder - bei Förderungsanträgen, über die erst nach Ablauf des beantragten Verlängerungszeitraums entschieden wird - wenn die tatsächliche Ausbildungsentwicklung eine entsprechende Feststellung zulässt (BVerwG, Urt. v. 25.1.1995 - 11 C 9.94 -, FamRZ 1995, 767 unter Verweis auf Urt. v. 16.11.1978 - V C 38.77 -, BVerwGE 57, 79, v. 7.2.1980 - 5 C 38.78 -, FamRZ 1980, 730, v. 22.10.1981 - 5 C 111.79 -, FamRZ 1982, 544, v. 8.9.1983 - 5 C 26.81 -, BVerwGE 68, 20 u. v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290).
  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77

    Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2018 - 4 LB 404/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus nur gerechtfertigt, wenn entweder die Prognose gestellt werden kann, dass der Auszubildende die Ausbildung in der verlängerten Förderungsdauer berufsqualifizierend abschließen kann, oder - bei Förderungsanträgen, über die erst nach Ablauf des beantragten Verlängerungszeitraums entschieden wird - wenn die tatsächliche Ausbildungsentwicklung eine entsprechende Feststellung zulässt (BVerwG, Urt. v. 25.1.1995 - 11 C 9.94 -, FamRZ 1995, 767 unter Verweis auf Urt. v. 16.11.1978 - V C 38.77 -, BVerwGE 57, 79, v. 7.2.1980 - 5 C 38.78 -, FamRZ 1980, 730, v. 22.10.1981 - 5 C 111.79 -, FamRZ 1982, 544, v. 8.9.1983 - 5 C 26.81 -, BVerwGE 68, 20 u. v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 111.79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2018 - 4 LB 404/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus nur gerechtfertigt, wenn entweder die Prognose gestellt werden kann, dass der Auszubildende die Ausbildung in der verlängerten Förderungsdauer berufsqualifizierend abschließen kann, oder - bei Förderungsanträgen, über die erst nach Ablauf des beantragten Verlängerungszeitraums entschieden wird - wenn die tatsächliche Ausbildungsentwicklung eine entsprechende Feststellung zulässt (BVerwG, Urt. v. 25.1.1995 - 11 C 9.94 -, FamRZ 1995, 767 unter Verweis auf Urt. v. 16.11.1978 - V C 38.77 -, BVerwGE 57, 79, v. 7.2.1980 - 5 C 38.78 -, FamRZ 1980, 730, v. 22.10.1981 - 5 C 111.79 -, FamRZ 1982, 544, v. 8.9.1983 - 5 C 26.81 -, BVerwGE 68, 20 u. v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290).
  • VGH Bayern, 26.06.2006 - 12 C 06.51
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2018 - 4 LB 404/17
    Dementsprechend setzt eine Verschiebung des Zeitpunktes für die Vorlage der Leistungsbescheinigung voraus, dass die Prognose gestellt werden kann, dass es dem Auszubildenden möglich ist, innerhalb des nach § 48 Abs. 2 BAföG angemessenen Zeitraums die nach § 48 Abs. 1 BAföG zum Ende des 4. Fachsemesters erforderlichen Leistungen zu erbringen (vgl. Bay.VGH, Beschl. v. 26.6.2006 - 12 C 06.51 -, juris; VG München, Urt. v. 8.12.2016 - M 15 K 15.5789 -, juris; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 48 Rn. 34), oder dass - bei einer Entscheidung nach dem Ablauf des angemessenen Zeitraums - aufgrund der tatsächlichen Ausbildungsentwicklung die Feststellung getroffen werden kann, dass die erforderlichen Leistungen für den Nachweis nach § 48 Abs. 1 BAföG erbracht worden sind.
  • BVerwG, 29.01.2014 - 5 B 1.13

    Bezugnahme einer in der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfenen Frage auf den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2018 - 4 LB 404/17
    Der vom Auszubildenden geltend gemachte Verzögerungsgrund muss allerdings für den Ausbildungsrückstand auch ursächlich sein; dafür trägt der Auszubildende die Beweislast, so dass sich Ungewissheiten und Unklarheiten bei der Feststellung der Ursächlichkeit zum Nachteil des Auszubildenden auswirken, wenn sie in seine Verantwortungs- und Verfügungssphäre fallen (BVerwG, Urt. v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290, 297; Beschl. v. 29.1.2014 - 5 B 1.13 -, juris).
  • VG München, 08.12.2016 - M 15 K 15.5789

    Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung für ein Medizinstudium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2018 - 4 LB 404/17
    Dementsprechend setzt eine Verschiebung des Zeitpunktes für die Vorlage der Leistungsbescheinigung voraus, dass die Prognose gestellt werden kann, dass es dem Auszubildenden möglich ist, innerhalb des nach § 48 Abs. 2 BAföG angemessenen Zeitraums die nach § 48 Abs. 1 BAföG zum Ende des 4. Fachsemesters erforderlichen Leistungen zu erbringen (vgl. Bay.VGH, Beschl. v. 26.6.2006 - 12 C 06.51 -, juris; VG München, Urt. v. 8.12.2016 - M 15 K 15.5789 -, juris; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 48 Rn. 34), oder dass - bei einer Entscheidung nach dem Ablauf des angemessenen Zeitraums - aufgrund der tatsächlichen Ausbildungsentwicklung die Feststellung getroffen werden kann, dass die erforderlichen Leistungen für den Nachweis nach § 48 Abs. 1 BAföG erbracht worden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 12 S 888/19

    Bundesausbildungsförderung; Ausbildungsrückstand; während des Prüfungszeitraums

    Nach dessen Feststellungen war für den Ausbildungsrückstand der Klägerin (allein) deren schon geraume Zeit vor dem Anstehen der Prüfungen getroffene Entscheidung, die Prüfungen in Biologie und Physik (zunächst) nicht zu absolvieren, ursächlich (vgl. zur Ursächlichkeit Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.11.2018 - 4 LB 404/17 -, juris Rn. 25 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2019 - 12 A 1076/17 -, juris Rn. 46).
  • VG Ansbach, 08.08.2022 - AN 2 K 20.02851

    Anspruch auf Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus

    Anders ausgedrückt muss die Überschreitung der Förderungshöchstdauer ausschließlich auf Gründen i.S.v. § 15 Abs. 3 BAföG beruhen (so ausdrücklich OVG Bremen, B.v. 23.8.2019 - 1 PA 161/19 - BeckRS 2019, 19594 Rn.11, 15; VG Bremen, U.v. 17.2.2021 - 7 K 1160/19 - juris Rn. 11, 15; VG Hamburg, U.v. 4.2.2014 - 2 K 3204/12 - BeckRS 2014, 48278; vgl. auch OVG Lüneburg, U.v. 26.11.2018 - 4 LB 404/17).
  • VG Ansbach, 28.09.2023 - AN 2 K 20.02092

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht, Förderungshöchstdauer, Regelstudienzeit,

    Mit anderen Worten müssen die Gründe des § 15 Abs. 3 BAföG für die Überschreitung der Förderungshöchstdauer - zumindest nach teilweise vertretener Ansicht - allein ursächlich gewesen sein (so ausdrücklich OVG Bremen, B.v. 23.8.2019 - 1 PA 161/19 - BeckRS 2019, 19594 Rn. 11, 15; VG Bremen, U.v. 17.2.2021 - 7 K 1160/19 - juris Rn. 11, 15; VG Hamburg, U.v. 4.2.2014 - 2 K 3204/12 - BeckRS 2014, 48278; vgl. auch OVG Lüneburg, U.v. 26.11.2018 - 4 LB 404/17).
  • OVG Sachsen, 22.03.2023 - 5 A 150/22

    Pflege und Erziehung; Kausalität; typisierend; Ausbildungsverzögerung;

    § 48 Abs. 2 und § 15 Abs. 3 BAföG setzen als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal voraus, dass prognostisch zu erwarten ist, dass der Auszubildende innerhalb der Verlängerungszeit den Leistungsrückstand aufholen kann; ist über die Verlängerung ex post zu entscheiden, ist hierbei keine Prognose zu treffen, sondern die tatsächliche Entwicklung zugrunde zu legen (zu § 15 Abs. 3 BAföG: BVerwG, Urt. v. 13. Oktober - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290; Urt. v. 7. Februar 1980 - 5 C 38/78 -, juris; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, § 15 Rn. 18.1 ff.; zur Übertragung auch auf § 48 Abs. 2 BAföG, der auf § 15 Abs. 3 BAföG verweist: NdsOVG, Beschl. v. 26. November - 4 LB 404/17 -, juris Rn. 28; BayVGH, Beschl. v. 26. Juni 2006 - 12 C 06.51 -, juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 29.08.2022 - AN 2 K 21.01602

    Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund (Neigungswandel), Ausbildungsförderung

    Anders ausgedrückt muss die Überschreitung der Förderungshöchstdauer ausschließlich auf Gründen i.S.v. § 15 Abs. 3 BAföG beruhen (so ausdrücklich OVG Bremen, B.v. 23.8.2019 - 1 PA 161/19 - BeckRS 2019, 19594 Rn.11, 15; VG Bremen, U.v. 17.2.2021 - 7 K 1160/19 - juris Rn. 11, 15; VG Hamburg, U.v. 4.2.2014 - 2 K 3204/12 - BeckRS 2014, 48278; vgl. auch OVG Lüneburg, U.v. 26.11.2018 - 4 LB 404/17).
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