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   OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11   

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OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11 (https://dejure.org/2014,8864)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.03.2014 - 7 KS 177/11 (https://dejure.org/2014,8864)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. März 2014 - 7 KS 177/11 (https://dejure.org/2014,8864)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Präklusion von Einwendungen eines von der Straßenplanung betroffenen Bürgers gegen die Trassenführung einer Straßenplanung (hier: Ortsumgehung von Barenburg)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Präklusion von Einwendungen eines von der Straßenplanung betroffenen Bürgers gegen die Trassenführung einer Straßenplanung (hier: Ortsumgehung von Barenburg)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Präklusion von Einwendungen eines von der Straßenplanung betroffenen Bürgers gegen die Trassenführung einer Straßenplanung (hier: Ortsumgehung von Barenburg)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bürger muss Bedenken gegen Trassenführung nicht bereits im Flächennutzungsplanverfahren vorbringen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bürger muss Bedenken gegen Trassenführung nicht bereits im Flächennutzungsplanverfahren vorbringen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 5
  • NVwZ-RR 2014, 714
  • DÖV 2014, 634
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10

    Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit eines Vorhabens aufgrund eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11
    Eine bis in die Fachplanung hineinwirkende Ausschlusswirkung kann nicht aus der Präklusionsnorm des § 4a Abs. 6 BauGB a. F., dem Anpassungsgebot des § 7 Satz 1 BauGB sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 26.10.2011 - 7 KS 4/10 -, juris) gefolgert werden.

    In dieser wird vielmehr ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ein Vorhabenträger die Voraussetzungen für eine Entbindung von der Anpassungspflicht des § 7 BauGB herbeiführt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.10.2011 - 7 KS 4/10 -, juris, Langtext Rn. 63).

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11

    Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11
    Für das Bestehen einer Klagebefugnis ist es ausreichend, dass die geltend gemachte Rechtsverletzung objektiv als möglich erscheint, weil sie nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.2. 1997 - BVerwG 1 C 29.95 -, BVerwGE 104, 115 [118], und Nds. OVG, Urt. v. 19.9. 2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Langtext Rn. 58).

    Für die Beurteilung kommt es dabei grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses an (vgl. etwa: BVerwG, Urt. 24.3. 2011 - BVerwG 7 A 3.10 -, NVwZ 2011, 1124 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 37, und Nds. OVG, Urt. v. 19.9.2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Langtext Rn. 81).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 49.83

    Berichtigung eines Urteilstenors

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11
    Wird durch die Ausgestaltung des Vorhabens selbst diesem Belang nicht hinreichend Rechnung getragen und bereitet es daher dem Landwirt erhebliche Nachteile, hat er gemäß § 74 Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 17b FStrG) einen Anspruch auf zusätzliche Anlagen oder Geldausgleich (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1987 - BVerwG 4 C 49.83 -, NVwZ 1989, 147 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 10).

    Der Kläger hat hier aber nicht überzeugend aufgezeigt, dass die Bewirtschaftung seiner Flächen wegen der verlängerten Wege zur Hofstelle den Mindestbeitrag dieser Flächen zur Abdeckung der Festkosten, Steuern und Lebenshaltungskosten nicht mehr voll gewährleiste (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1987 - BVerwG 4 C 49.83 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 11) oder zumindest die Rentabilität der Bewirtschaftung spürbar, z. B. um mehr als ein Viertel bei einer Betroffenheit von einem Drittel oder mehr seiner Gesamtfläche (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 30.4. 1997 - 7 K 6864/95 -, S. 9 des Urteilsabdrucks), gemindert wäre.

  • BVerwG, 27.08.1993 - 4 A 2.93

    Anspruch auf Ersatzlandgestellung für die Inanspruchnahme eines Grundstücks

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11
    Allein in seinem Rahmen ist nach Maßgabe des Enteignungsgesetzes des Landes zu prüfen, ob und inwieweit etwa für den Rechtsentzug eine Entschädigung in Geld oder eine solche durch Ersatzlandbeschaffung in Betracht kommt (BVerwG, Beschl. v. 27.8. 1993 - BVerwG 4 A 2.93 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 24, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 4).

    Der § 74 Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 17b FStrG) bietet keine rechtliche Grundlage dafür, einen entsprechenden Entschädigungsvorbehalt dem Grunde nach in den Planfeststellungsbeschluss aufzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.8. 1993 - BVerwG 4 A 2.93 -, a. a. O., und Beschl. v. 20.1.2004 - BVerwG 9 VR 27.03 -, juris, Langtext, Rn. 9).

  • BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09

    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11
    Das Anpassungsgebot schützt neben der Planungshoheit der Gemeinde die geordnete städtebauliche Entwicklung als objektiven Belang des Gemeinwohls (Runkel, a. a. O., § 7 BauGB Rn. 23; BVerwG Urt. v. 24.11.2010 - BVerwG 9 A 13.09 -, BVerwGE 138, 226 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 53).
  • LG Braunschweig, 14.05.2008 - 23 O 3039/07
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11
    Entschädigungspflichtig gemäß § 88 Nr. 5 FlurbG ist namentlich der Entzug einer Rechtsposition, die in der Möglichkeit besteht, auf eigenem Grund und Boden oder einem privaten Weg zu einer bewirtschafteten Fläche zu gelangen (LG Braunschweig, Urt. v. 14.5. 2008 - 23 O 3039/07 -, RdL 2009, 183 [184]).
  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11
    Für die Beurteilung kommt es dabei grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses an (vgl. etwa: BVerwG, Urt. 24.3. 2011 - BVerwG 7 A 3.10 -, NVwZ 2011, 1124 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 37, und Nds. OVG, Urt. v. 19.9.2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Langtext Rn. 81).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 32.84

    Gewichtung der abwägungserheblichen Belange im straßenrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11
    Hat die Planfeststellungsbehörde dagegen die Betroffenheit der in den Blick zu nehmenden Grundstückeigentümer in ihrer vollen Härte in die Abwägung einstellt und nur ergänzend - nicht entscheidungserheblich - darauf hingewiesen, dass die Grundeigentümer auf eine Minderung ihrer Betroffenheit durch die nachfolgende Flurbereinigung hoffen dürfen, so ist dieser Hinweis zwar rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1987 - BVerwG 4 C 32.84 -, NVwZ 1989, 145 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 25), aber für die Rechtmäßigkeit ihrer Abwägung ohne Belang.
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11
    Was speziell die Bedeutung eines Flurbereinigungsverfahrens für die planerische Abwägung und Konfliktbewältigung anbetrifft, ist ergänzend Folgendes zu beachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.5. 1988 - BVerwG 4 C 26.84 -, NVwZ 1989, 149 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21): Gerichtlich muss zunächst geprüft werden, ob die Planfeststellungsbehörde bei der Gewichtung der in die Abwägung einzustellenden Belange das Maß der Betroffenheit der notfalls zu enteignenden Grundeigentümer im Hinblick auf die vorgesehene Flurbereinigung wirklich gemindert oder nur ergänzend und für ihre Entscheidung unerheblich auf die erwartete Flurbereinigung hingewiesen hat.
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11
    Denn die mögliche Präklusion von einzelnen Einwendungen berührt nicht die Klagebefugnis, sondern betrifft den Umfang der Begründetheitsprüfung (BVerwG, Urt. v. 17.12.2013 - BVerwG 4 A 1/13 -, juris, Langtext Rn. 21).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

  • BVerwG, 20.01.2004 - 9 VR 27.03

    Befugnis des Bundesministeriums für Verkehrswesen, Bauwesen und Wohnungswesen zur

  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13

    Vorliegen einer neuen Trasse bei Errichtung des Ersatzneubaus einer

  • BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Einwendungsausschlussfristen

  • BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung;

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Ermöglicht ein Planfeststellungsbeschluss den unmittelbaren Zugriff auf das Grundeigentum durch Entzug oder Teilentzug dieser Rechtsposition, bildet er also die Grundlage für eine Enteignung, so ist die Regelung der damit verbundenen Entschädigungsfragen dem von der Planfeststellung gesondert durchzuführenden Enteignungsverfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, juris; Urteil des Senats vom 27.03.2014 - 7 KS 177/11 -, juris; Urteil des Senats vom 19.02.2009 - 7 KS 78/06 -, juris).

    § 74 Abs. 2 VwVfG bietet keine rechtliche Grundlage dafür, einen entsprechenden Entschädigungsvorbehalt dem Grunde nach in den Planfeststellungsbeschluss aufzunehmen (vgl. Urteil des Senats vom 27.03.2014 - 7 KS 177/11 -, juris).

    Ein solcher Hinweis ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.1987 - 4 C 32.84 -, juris; Urteil des Senats vom 27.03.2014 - 7 KS 177/11 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2018 - 12 LC 150/16

    Klagebefugnis eines Radfahrers gegen die Markierung eines Schutzstreifens für

    Sollten insoweit die vom Kläger geltend gemachten Unklarheiten bei PKW-Fahrern bestehen, wäre es daher Aufgabe der zuständigen Behörden, hier zunächst aufklärend tätig zu werden; einer bewussten Missachtung ist repressiv mit den Mitteln der Verkehrsüberwachung zu begegnen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.6.2014 - 7 LA 168/12 - juris, Rn. 20, und v. 27.3.2014 - 7 KS 177/11 -, juris, Rn. 46).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09

    Planfeststellung gemäß § 43 EnWG; Klagebefugnis trotz festzustellender

    Von einem offensichtlich bestehenden Einwendungsausschluss kann jedenfalls dann nicht gesprochen werden, wenn die tatbestandlichen, insbesondere verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Präklusion einer eingehenden Prüfung bedürfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2013, a.a.O., Rn. 21; Urt. v. 06.08.1982 - 4 C 66.79 - BVerwGE 66, 99, 106/107; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.03.2014 - 7 KS 177/11 -, juris, Rn. 33; OVG Greifswald, Urt. v. v. 22.03.2012, a.a.O., juris, Rn. 92 m.z.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 42, Rn. 179; Stüer/Rieder, Präklusion im Fernstraßenrecht, DÖV 2003, 478; Wahl/Schütz in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2, Rn. 107).
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