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   OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14   

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OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14 (https://dejure.org/2015,6339)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.03.2015 - 5 LA 78/14 (https://dejure.org/2015,6339)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. März 2015 - 5 LA 78/14 (https://dejure.org/2015,6339)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 536
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14
    Im Dienstunfallrecht gelten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die allgemeinen Beweisgrundsätze (so etwa BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - BVerwG 2 C 17.81 -, juris Rn. 18 m. w. Nw.; Urteil vom 28.4.2011 - BVerwG 2 C 55.09 -, juris Rn. 12).

    Für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen ist grundsätzlich der volle Beweis zu erbringen, d. h. diese Tatsachen müssen zur vollen Überzeugungsgewissheit des Gerichts ("mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit") feststehen; wenn sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen nicht klären lassen, trägt der Beamte die materielle Beweislast (BVerwG, Urteil vom 22.10.1981, a. a. O., Rn. 18; Urteil vom 28.4.2011, a. a. O., Rn. 12).

    Denn wie das Verwaltungsgericht zutreffend hervorgehoben hat (UA, S. 6f.), sind nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, welcher der Senat folgt, als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - BVerwG 2 C 17.81 -, juris Rn. 16; Urteil vom 30.6.1988 - BVerwG 2 C 77.86 -, juris Rn. 17; Urteil vom 15.9.1994 - BVerwG 2 C 24.92 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2009 - 5 LA 155/07 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 8.11.2014 - 5 LA 70/13 -).

  • BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12

    Medizinisches Sachverständigengutachten; zusätzliches Gutachten; Verfahrensfehler

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14
    Kommt es - wie hier - maßgeblich auf den Gesundheitszustand eines Menschen an, ist regelmäßig die Inanspruchnahme ärztlicher Fachkunde erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.2.2013 - BVerwG 2 B 57.12 -, juris Rn. 4).

    Die unterlassene Einholung zusätzlicher Gutachten kann deshalb nur dann verfahrensfehlerhaft sein, wenn die vorliegenden Gutachten ihren Zweck nicht zu erfüllen vermögen, dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für die Entscheidung notwendigen Überzeugung zu ermöglichen (BVerwG, Beschluss vom 25.2.2013, a. a. O., Rn. 5).

    Liegen dem Gericht bereits sachverständige Äußerungen zu einem Beweisthema vor, muss es ein zusätzliches Gutachten deshalb nur einholen, wenn das vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht (BVerwG, Beschluss vom 30.6.2010 - BVerwG 2 B 72.09 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 25.2.2013, a. a. O., Rn. 5; Beschluss vom 19.8.2014 - BVerwG 2 B 43.14 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschluss vom 5.8.2009 - 5 LA 377/07 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 12.7.2013 - 5 LA 211/12 -).

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.89

    Sachverständiger - Mündliche Anhörung - Erläuterung eines schriftlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14
    Es ist dazu gemäß §§ 97 Satz 2, 98 VwGO in Verbindung mit §§ 402 und 397 ZPO in der Regel verpflichtet, wenn ein Beteiligter diese Anordnung beantragt, weil er dem Sachverständigen Fragen stellen will (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989 - BVerwG 8 C 44.89 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 13.9.1999 - BVerwG 6 B 61.99 u. a. -, juris Rn 3; Beschluss vom 8.3.2001 - BVerwG 6 B 15.01 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 19.8.2010 - BVerwG 10 B 22.10 u. a. -, juris Rn. 14; Greger, in: Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 411 Rn. 5a; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage 2014, § 98 Rn. 16).

    Da das Ziel der Sachverständigenladung nach §§ 402, 397 ZPO nicht die Vernehmung des Sachverständigen durch den Richter, sondern die Vorlegung und unmittelbare Stellung von Fragen des Beteiligten (§ 397 Abs. 1 und 2 ZPO) ist, deren eine sich aus der Beantwortung der anderen ergeben kann, muss dem Antrag lediglich entnommen werden können, in welcher Richtung eine weitere Aufklärung herbeigeführt werden soll (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989, a. a. O., Rn. 8; Beschluss vom 13.9.1999, a. a. O., Rn. 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 27.2.1957 - IV ZR 290/56 -, juris Rn. 13).

    Die Ladung eines Sachverständigen trotz entsprechenden Antrags des Beteiligten kann nur dann unterbleiben, wenn ausgeschlossen ist, dass die Befragung des Sachverständigen zu einer weiteren Sachaufklärung führt (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989, a. a. O., Rn. 9 m. w. Nw.; Geiger, in: Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 98 Rn. 20).

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 108.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Anschlußrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14
    Der sogenannte Überzeugungsgrundsatz kann andererseits nicht für eine Würdigung in Anspruch genommen werden, die im Vorgang der Überzeugungsbildung an einem Fehler leidet, zum Beispiel an der Missachtung gesetzlicher Beweisregeln oder an der Berücksichtigung von Tatsachen, die sich weder auf ein Beweisergebnis noch sonst auf den Akteninhalt stützen lassen (BVerwG, Urteil vom 25.5.1984 - BVerwG 8 C 108.82 -, juris Rn. 39; Beschluss vom 26.5.1999 - BVerwG 8 B 193.98 -, juris Rn. 2).

    Daraus folgt, dass eine Überzeugung, die als solche fehlerfrei gewonnen wurde, grundsätzlich nicht schon durch die Darlegung von Tatsachen erschüttert werden kann, die lediglich belegen, dass auch eine inhaltlich andere Überzeugung möglich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.5.1984, a. a. O., Rn. 44; Nds. OVG, Beschluss vom 18.1.2001 - 4 L 2401/00 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 10.7.2006 - 2 LA 444/05 -).

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14
    Im Dienstunfallrecht gelten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die allgemeinen Beweisgrundsätze (so etwa BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - BVerwG 2 C 17.81 -, juris Rn. 18 m. w. Nw.; Urteil vom 28.4.2011 - BVerwG 2 C 55.09 -, juris Rn. 12).

    Für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen ist grundsätzlich der volle Beweis zu erbringen, d. h. diese Tatsachen müssen zur vollen Überzeugungsgewissheit des Gerichts ("mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit") feststehen; wenn sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen nicht klären lassen, trägt der Beamte die materielle Beweislast (BVerwG, Urteil vom 22.10.1981, a. a. O., Rn. 18; Urteil vom 28.4.2011, a. a. O., Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2001 - 4 L 2401/00

    Aussage; Berufung; Beweiswürdigung; Darlegung; Gründe; Urteil; Zeuge; Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14
    Daraus folgt, dass eine Überzeugung, die als solche fehlerfrei gewonnen wurde, grundsätzlich nicht schon durch die Darlegung von Tatsachen erschüttert werden kann, die lediglich belegen, dass auch eine inhaltlich andere Überzeugung möglich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.5.1984, a. a. O., Rn. 44; Nds. OVG, Beschluss vom 18.1.2001 - 4 L 2401/00 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 10.7.2006 - 2 LA 444/05 -).

    Deshalb kann es für das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht ausreichen, dass überhaupt eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder dass das Oberverwaltungsgericht bei einer Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme nach Aktenlage - dem Oberverwaltungsgericht fehlt im Zulassungsverfahren regelmäßig der für die Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme durch das Verwaltungsgericht im Einzelfall wesentliche persönliche Eindruck von den Beteiligten oder Zeugen - zu einem anderen Ergebnis käme, wenn nicht die Überzeugungsbildung des Verwaltungsgerichts an einem der genannten Fehler leidet (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.1.2001, a. a. O., Rn. 4; Beschluss vom 10.7.2006 - 2 LA 444/05 -).

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2009 - 5 LA 377/07

    Erstattung von Aufwendungen im Heilverfahren; Beendigung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14
    Liegen dem Gericht bereits sachverständige Äußerungen zu einem Beweisthema vor, muss es ein zusätzliches Gutachten deshalb nur einholen, wenn das vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht (BVerwG, Beschluss vom 30.6.2010 - BVerwG 2 B 72.09 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 25.2.2013, a. a. O., Rn. 5; Beschluss vom 19.8.2014 - BVerwG 2 B 43.14 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschluss vom 5.8.2009 - 5 LA 377/07 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 12.7.2013 - 5 LA 211/12 -).

    Demgegenüber folgt die Verpflichtung zur Einholung eines weiteren Gutachtens nicht schon daraus, dass ein Beteiligter ein vorliegendes Gutachten als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (BVerwG, Beschluss vom 20.1.2009 - BVerwG 2 B 4.08 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 5.8.2009, a. a. O., Rn. 13).

  • BVerwG, 13.09.1999 - 6 B 61.99

    Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14
    Es ist dazu gemäß §§ 97 Satz 2, 98 VwGO in Verbindung mit §§ 402 und 397 ZPO in der Regel verpflichtet, wenn ein Beteiligter diese Anordnung beantragt, weil er dem Sachverständigen Fragen stellen will (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989 - BVerwG 8 C 44.89 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 13.9.1999 - BVerwG 6 B 61.99 u. a. -, juris Rn 3; Beschluss vom 8.3.2001 - BVerwG 6 B 15.01 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 19.8.2010 - BVerwG 10 B 22.10 u. a. -, juris Rn. 14; Greger, in: Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 411 Rn. 5a; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage 2014, § 98 Rn. 16).

    Da das Ziel der Sachverständigenladung nach §§ 402, 397 ZPO nicht die Vernehmung des Sachverständigen durch den Richter, sondern die Vorlegung und unmittelbare Stellung von Fragen des Beteiligten (§ 397 Abs. 1 und 2 ZPO) ist, deren eine sich aus der Beantwortung der anderen ergeben kann, muss dem Antrag lediglich entnommen werden können, in welcher Richtung eine weitere Aufklärung herbeigeführt werden soll (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989, a. a. O., Rn. 8; Beschluss vom 13.9.1999, a. a. O., Rn. 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 27.2.1957 - IV ZR 290/56 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 24.92

    Beamtenrecht - Dienstunfallrecht - Ursachenbegriff - Polizeidienstunfähigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14
    Denn wie das Verwaltungsgericht zutreffend hervorgehoben hat (UA, S. 6f.), sind nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, welcher der Senat folgt, als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - BVerwG 2 C 17.81 -, juris Rn. 16; Urteil vom 30.6.1988 - BVerwG 2 C 77.86 -, juris Rn. 17; Urteil vom 15.9.1994 - BVerwG 2 C 24.92 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2009 - 5 LA 155/07 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 8.11.2014 - 5 LA 70/13 -).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2004 - 11 LA 380/03

    Anhörung; Aussage; Aussagegenehmigung; Beamter; Beseitigung; Beweiswürdigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14
    Wird - wie hier - eine fehlerhafte Beweiswürdigung gerügt, sind die Voraussetzungen des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfüllt, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts wahrscheinlich nicht zutreffend oder doch ernsthaft zweifelhaft sind und deswegen eine erneute Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz in Betracht kommt (Nds. OVG, Beschluss vom 11.3.2004 - 11 LA 380/03 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 10.7.2006 - 2 LA 444/05 - Beschluss vom 29.1.2015 - 5 LA 123/14 -).
  • BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99

    Beamtendienstrechtliche Unfallversorgung - Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07

    Darlegungs- und Beweislastverteilung bei einem Dienstunfall eines Beamten;

  • BVerwG, 26.05.1999 - 8 B 193.98

    Bildung des Überzeugungsgrundsatzes - Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes -

  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86

    Beamtenversorgung - Dienstunfall - Wesentliche Ursache - Anlagebedingtes Leiden

  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

  • BVerwG, 19.08.2014 - 2 B 43.14

    Bewertung der Aussagekraft eines Gutachtens als Grundlage für eine

  • KG, 02.11.2010 - 12 U 48/10

    Verkehrsunfallprozess: Erneute Ladung des zuvor verhinderten Sachverständigen;

  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für die mündliche Erläuterung eines

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 LA 300/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rückforderung von auf Widerruf gewährten

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

  • BVerwG, 30.06.2010 - 2 B 72.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen;

  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Restschuldbefreiungsverfahren: Zulassung der

  • BVerwG, 20.01.2009 - 2 B 4.08

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst aufgrund der Verletzung einer Pflicht zur

  • BVerwG, 08.03.2001 - 6 B 15.01

    Einordnung als wehrdienstfähig, verwendungsfähig mit Einschränkung in der

  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11

    Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigung als Folge eines Dienstunfalls;

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10

    Gewährung von Waisengeld bei Überschreitung des Vier-Monats-Zeitraums des § 32

  • BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10

    Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags; Antrag auf Erläuterung eines

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 5 LB 124/16

    Dienstliche Gespräche als "äußere Einwirkungen" im Sinne des Dienstunfallrechts;

    Dabei sind unter "Ursache" in diesem Sinne nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne zu verstehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - BVerwG 2 C 17.81 -, juris Rn. 16; Urteil vom 30.6.1988 - BVerwG 2 C 77.86 -, juris Rn. 17; Urteil vom 15.9.1994 - BVerwG 2 C 24.92 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2009 - 5 LA 155/07 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 27.3.2015 - 5 LA 78/14 -, juris Rn. 37).

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass im Dienstunfallrecht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats die allgemeinen Beweisgrundsätze gelten (so etwa BVerwG, Urteil vom 22.10.1981, a. a. O., Rn. 18 m. w. Nw.; Urteil vom 28.4.2011 - BVerwG 2 C 55.09 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Beschluss vom 27.3.2015, a. a. O., Rn. 36).

    Für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen ist grundsätzlich der volle Beweis zu erbringen, d. h. diese Tatsachen müssen zur vollen Überzeugungsgewissheit des Gerichts ("mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit") feststehen; wenn sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen nicht klären lassen, trägt der Beamte die materielle Beweislast (BVerwG, Urteil vom 22.10.1981, a. a. O., Rn. 18; Urteil vom 28.4.2011, a. a. O., Rn. 12; Nds. OVG, Beschluss vom 27.3.2015, a. a. O., Rn. 36).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2017 - 5 LA 152/17

    Vorliegen eines "plötzlichen Ereignis" im Sinne des Dienstunfallrechts bei

    Dabei sind unter "Ursache" in diesem Sinne nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne zu verstehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - BVerwG 2 C 17.81 -, juris Rn. 16; Urteil vom 30.6.1988 - BVerwG 2 C 77.86 -, juris Rn. 17; Urteil vom 15.9.1994 - BVerwG 2 C 24.92 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2009 - 5 LA 155/07 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 27.3.2015 - 5 LA 78/14 -, juris Rn. 37; Urteil vom 24.10.2017 - 5 LB 124/16 -, juris Rn. 94 [Entscheidung noch nicht rechtskräftig]).
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