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   OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18   

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OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18 (https://dejure.org/2018,7446)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.03.2018 - 4 ME 41/18 (https://dejure.org/2018,7446)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. März 2018 - 4 ME 41/18 (https://dejure.org/2018,7446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs. 4 BAföG; § 60 Abs. 1 SGB I; § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes behördliches Auskunftsersuchen nach § 47 Abs. 4 BAföG i.V.m. § 60 Abs. 1 SGB I; Pflicht zur Auskunftserteilung; Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung des ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein behördliches Auskunftsersuchen nach § 47 Abs. 4 BAföG i.V.m. § 60 Abs. 1 SGB I

  • rechtsportal.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes behördliches Auskunftsersuchen nach § 47 Abs. 4 BAföG i.V.m. § 60 Abs. 1 SGB I ; Pflicht zur Auskunftserteilung; Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1989
  • FamRZ 2018, 1121
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2010 - 4 ME 122/10

    Beachtung des Grundsatzes eines geringstmöglichen Eingriffs beim Erlass

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, 2297; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - 11 VR 31.95 - Senatsbeschl. v. 17.3.2017 - 4 ME 102/17 -, v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).

    Dagegen überwiegt das Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs in aller Regel, wenn sich der Rechtsbehelf als offensichtlich begründet erweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.1995 - 1 VR 1.95 - Senatsbeschl. v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6.98 -) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, DVBl. 1974, 566; Senatsbeschl. v. 17.3.2017 - 4 ME 102/17 -, v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - 12 B 774/14

    Pflicht des Elternteils eines BAföG -Empfängers zur formularmäßigen Erklärung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18
    Sogar wenn man entgegen der vom Senat vertretenen Auffassung, wie es teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung angenommen wird, davon ausgehen wollte, dass ein behördliches Auskunftsverlangen nach § 47 Abs. 6 und 4 BAföG i.V.m. § 60 SGB I voraussetzen würde, dass ein Unterhaltsanspruch des Studierenden gegen die auskunftsverpflichteten Eltern nicht im Sinne einer "Negativ-Evidenz" ausgeschlossen sein dürfte (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 2.9.2014 - 12 B 774/14 -, v. 1.7.2011 - 12 B 521/11 - u. v. 22.7.2010 - 12 A 1065/99 -, jeweils zitiert nach juris; Sächs. OVG, Beschl. v. 7.7.2010 - 1 B 141/19 - u. v. 23.7.2002 - 5 BS 40/02 -), hätte die Antragsgegnerin von dem Antragsteller zu Recht die genannten Erklärungen und Nachweise verlangt.
  • VG Mainz, 06.02.2014 - 1 K 1489/13

    Elternunabhängige Studienförderung - Unterhaltsanspruch für Masterstudiengang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18
    Wenn - wie es vorliegend beim Sohn des Antragstellers der Fall sein dürfte - ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudiengang besteht, ist die Bejahung eines Anspruchs auf (weiteren) Ausbildungsunterhalt im Sinne von § 1610 Abs. 2 BGB jedenfalls nicht fernliegend (vgl. VG Mainz, Urt. v. 6.2.2014 - 1 K 1489/13.MZ -, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 18.1.2011 - 10 UF 161/10 -, FamRZ 2011, 1067; OLG Celle, Beschl. v. 2.2.2010 - 15 WF 17/10 -, FamRZ 2010, 1456).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2013 - 4 PA 52/13

    Erklärung des auskunftspflichtigen Elternteils über Einkommensverhältnisse und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18
    Daraus folgt, dass die Auskunftspflicht der Eltern - hier des Antragstellers als Vater - nach § 47 Abs. 4 BAföG i.V.m. § 60 SGB I grundsätzlich unabhängig davon besteht, ob der Studierende einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen gegen seine Eltern hat (Senatsbeschl. v. 19.3.2013 - 4 PA 52/13 - Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl. Stand August 2017, § 47 Rn. 7); mithin lässt sich eine Auskunftspflicht auch nicht mit der Begründung verneinen, dass eine Unterhaltspflicht im Sinne einer "Negativ-Evidenz" ausgeschlossen sei.
  • BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18
    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6.98 -) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, DVBl. 1974, 566; Senatsbeschl. v. 17.3.2017 - 4 ME 102/17 -, v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2011 - 12 B 521/11

    Umfang der Mitwirkungspflicht der Eltern eines Auszubildenden nach § 47 Abs. 4

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18
    Sogar wenn man entgegen der vom Senat vertretenen Auffassung, wie es teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung angenommen wird, davon ausgehen wollte, dass ein behördliches Auskunftsverlangen nach § 47 Abs. 6 und 4 BAföG i.V.m. § 60 SGB I voraussetzen würde, dass ein Unterhaltsanspruch des Studierenden gegen die auskunftsverpflichteten Eltern nicht im Sinne einer "Negativ-Evidenz" ausgeschlossen sein dürfte (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 2.9.2014 - 12 B 774/14 -, v. 1.7.2011 - 12 B 521/11 - u. v. 22.7.2010 - 12 A 1065/99 -, jeweils zitiert nach juris; Sächs. OVG, Beschl. v. 7.7.2010 - 1 B 141/19 - u. v. 23.7.2002 - 5 BS 40/02 -), hätte die Antragsgegnerin von dem Antragsteller zu Recht die genannten Erklärungen und Nachweise verlangt.
  • OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10

    Zum Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für den Master-Studiengang bei zuvor

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18
    Wenn - wie es vorliegend beim Sohn des Antragstellers der Fall sein dürfte - ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudiengang besteht, ist die Bejahung eines Anspruchs auf (weiteren) Ausbildungsunterhalt im Sinne von § 1610 Abs. 2 BGB jedenfalls nicht fernliegend (vgl. VG Mainz, Urt. v. 6.2.2014 - 1 K 1489/13.MZ -, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 18.1.2011 - 10 UF 161/10 -, FamRZ 2011, 1067; OLG Celle, Beschl. v. 2.2.2010 - 15 WF 17/10 -, FamRZ 2010, 1456).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 11 B 63.94

    Voraussetzung für die Verhinderung einer Unterhaltszahlung im Bereich des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18
    Denn das Bundesausbildungsförderungsgesetz stellt auf Bestehen und Höhe eines privatrechtlichen Unterhaltsanspruchs nicht ab (BVerwG, Beschl. v. 5.7.1994 - 11 B 63.94 -, Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 27).
  • OLG Celle, 02.02.2010 - 15 WF 17/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche eines Kindes gegen die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18
    Wenn - wie es vorliegend beim Sohn des Antragstellers der Fall sein dürfte - ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudiengang besteht, ist die Bejahung eines Anspruchs auf (weiteren) Ausbildungsunterhalt im Sinne von § 1610 Abs. 2 BGB jedenfalls nicht fernliegend (vgl. VG Mainz, Urt. v. 6.2.2014 - 1 K 1489/13.MZ -, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 18.1.2011 - 10 UF 161/10 -, FamRZ 2011, 1067; OLG Celle, Beschl. v. 2.2.2010 - 15 WF 17/10 -, FamRZ 2010, 1456).
  • BVerwG, 20.10.1995 - 1 VR 1.95

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18
    Dagegen überwiegt das Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs in aller Regel, wenn sich der Rechtsbehelf als offensichtlich begründet erweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.1995 - 1 VR 1.95 - Senatsbeschl. v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 4 PA 201/09

    Zulässigkeit der Anrechnung des Einkommens der Eltern eines Auszubildenden auch

  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

  • OVG Sachsen, 23.07.2002 - 5 BS 40/02

    Auskunftspflicht der Sorgeberechtigten über persönliche Vermögensverhältnisse;

  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von

  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

  • OVG Sachsen, 04.07.2019 - 1 B 141/19
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 4 ME 120/22

    Allgemeines Verbot; Begründungserfordernis; Bestimmtheit; Bestimmtheit,

    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO erfordert nicht, dass die von der Behörde gewählte Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts einer materiellen Überprüfung standhält (Senatsbeschl. v. 27.3.2018 - 4 ME 41/18 -, juris Rn. 3 und v. 13.7.2015 - 4 ME 66/15 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Dazu bedarf es einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (Senatsbeschl. v. 27.3.2018 - 4 ME 41/18 -, juris Rn. 3 und v. 13.7.2015 - 4 ME 66/15 -, juris Rn. 4).

    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO erfordert nicht, dass die von der Behörde gewählte Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts einer materiellen Überprüfung standhält (Senatsbeschl. v. 27.3.2018 - 4 ME 41/18 -, juris Rn. 3 und v. 13.7.2015 - 4 ME 66/15 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 13 ME 545/20

    Aroma; Aromaextrakt; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanf-Aroma-Extrakt;

    Dazu bedarf es einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.3.2018 - 4 ME 41/18 -, NJW 2018, 1989 f. - juris Rn. 3; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 745 ff. jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18

    Ergehen eines Hausverbotes für ein Behördengebäude zum Schutz der Rechte der

    Um dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu genügen, bedarf es einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 27.03.2018 - 4 ME 41/18 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 ME 259/13 -, juris Rn. 20; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26/01 -, juris Rn. 6).
  • VG Berlin, 28.08.2019 - 27 L 164.19

    Unwirksamkeitserklärung der Anerkennung einer Einrichtung als

    Nicht ausreichend ist dabei die pauschale oder formelhafte Wiedergabe allgemeiner Erwägungen, die den Verwaltungsakt als solches rechtfertigen (VGH München, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 10 CS 18.98 - juris Rn. 6); erforderlich ist eine konkrete und substantiierte Darlegung der Gründe, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht, welches das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung vorerst verschont zu bleiben, überwiegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2018 - 4 ME 41/18 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2021 - 13 ME 243/21

    Atemschutzmaske; Konformität; Mitteilungspflicht; persönliche Schutzausrüstung;

    Dazu bedarf es einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.3.2018 - 4 ME 41/18 -, NJW 2018, 1989 f. - juris Rn. 3; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 745 ff. jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 05.06.2019 - 1 L 179.19

    Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen im Falle des Protestcamp

    Die pauschale oder formelhafte Wiedergabe allgemeiner Erwägungen, die den Verwaltungsakt als solches rechtfertigen, ist nicht ausreichend (VGH München, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 10 CS 18.98, juris Rn. 6); erforderlich ist vielmehr eine konkrete und substantiierte Darlegung der Gründe, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes besteht, welches das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung vorerst verschont zu bleiben, überwiegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2018 - 4 ME 41/18, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 04.01.2022 - 1 L 420.21
    Die pauschale oder formelhafte Wiedergabe allgemeiner Erwägungen, die den Verwaltungsakt als solches rechtfertigen, ist nicht ausreichend (VGH München, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 10 CS 18.98, juris Rn. 6); erforderlich ist vielmehr eine konkrete und substantiierte Darlegung der Gründe, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes besteht, welches das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung vorerst verschont zu bleiben, überwiegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2018 - 4 ME 41/18, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 21.06.2018 - 1 L 147.18

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; fehlerhafte Begründung der Anordnung

    Die pauschale oder formelhafte Wiedergabe allgemeiner Erwägungen, die den Verwaltungsakt als solches rechtfertigen, ist nicht ausreichend (VGH München, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 10 CS 18.98, juris Rn. 6); erforderlich ist vielmehr eine konkrete und substantiierte Darlegung der Gründe, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes besteht, welches das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung vorerst verschont zu bleiben, überwiegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2018 - 4 ME 41/18, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 24.03.2021 - 1 L 204.21
    Die pauschale oder formelhafte Wiedergabe allgemeiner Erwägungen, die den Verwaltungsakt als solches rechtfertigen, ist nicht ausreichend (VGH München, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 10 CS 18.98, juris Rn. 6); erforderlich ist vielmehr eine konkrete und substantiierte Darlegung der Gründe, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes besteht, welches das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung vorerst verschont zu bleiben, überwiegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2018 - 4 ME 41/18, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 28.03.2023 - 1 L 43.23
    Die pauschale oder formelhafte Wiedergabe allgemeiner Erwägungen, die den Verwaltungsakt als solches rechtfertigen, ist nicht ausreichend (VGH München, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 10 CS 18.98, juris Rn. 6); erforderlich ist vielmehr eine konkrete und substantiierte Darlegung der Gründe, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes besteht, welches das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung vorerst verschont zu bleiben, überwiegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2018 - 4 ME 41/18, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 13.03.2023 - 1 L 37.23
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