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   OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08   

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OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08 (https://dejure.org/2011,8145)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.04.2011 - 1 KN 206/08 (https://dejure.org/2011,8145)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. April 2011 - 1 KN 206/08 (https://dejure.org/2011,8145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zweite Veränderungssperre - zeitliche Teilunwirksamkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 2 BauGB; § 17 Abs. 5 BauGB
    Dauer einer Veränderungssperre bis in das vierte Jahr nur unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 BauGB bei Darstellung der zweiten Veränderungssperre als Verlängerung einer ersten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 17 Abs. 2; BauGB § 17 Abs. 5
    Dauer einer Veränderungssperre bis in das vierte Jahr nur unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 BauGB bei Darstellung der zweiten Veränderungssperre als Verlängerung einer ersten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dauer einer Veränderungssperre bis in das vierte Jahr nur unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 BauGB bei Darstellung der zweiten Veränderungssperre als Verlängerung einer ersten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 NB 44.92

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für den Erlassß einer erneuten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08
    Damit die Gemeinde die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen eine Verlängerung der erlassenen Veränderungssperre zulässig ist, nicht durch Erlass einer erneuten Veränderungssperre umgeht, ist anerkannt, dass die erneute Veränderungssperre nur zulässig ist, wie sie es wäre, wenn die Verlängerung rechtzeitig vorgenommen wäre (BVerwG, Beschl. v. 30.10.1992 - 4 NB 44/92 -, NVwZ 1993, 474).

    Die Zeit zwischen dem Außerkrafttreten der ersten und dem Erlass der erneuten Veränderungssperre (17.03.2007 bis 09.09.2008) wird nicht auf die Dauer der zweiten Veränderungssperre einberechnet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.1992 - 4 NB 44.92 -, NVwZ 1993, 474).

    Die Anrechnung individuell berücksichtigungsfähiger Zeiten betrifft nur die Berechnung der zulässigen Dauer einer Veränderungssperre im Einzelfall, aber nicht die Rechtsgültigkeit einer satzungsrechtlich angeordneten Veränderungssperre (BVerwG, Beschl. v. 29.03.2007 - 4 BN 11.07 -, BauR 2007, 1383; Beschl. v. 30.10.1992 - 4 NB 44.92 -, NVwZ 1993, 474).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08
    Ein bei seiner Einreichung zulässiger Normenkontrollantrag bleibt in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO trotz des Außerkrafttretens der Norm während des Normenkontrollverfahrens zulässig, wenn der Antragsteller noch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit hat (BVerwG, Beschl. v. 02.09.1983 - 4 N 1/83 -, ZfBR 1983, 288; Urt. d. Sen. v. 24.04.2007 - 1 KN 22/07 -, BauR 2007, 2024).

    Ein solches Interesse ist gegeben, wenn die Weiterführung des Verfahrens dazu dienen soll, einen Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozess vor den Zivilgerichten vorzubereiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.09.1983 - 4 N 1/83 -, BVerwGE 68, 12; Urt. d. Sen. v. 05.12.2001 - 1 K 2682/98 -, BauR 2002, 594) und dieser Prozess nicht "offensichtlich aussichtslos" ist.

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08
    Die Veränderungssperre wird materiell daraufhin untersucht, ob ihr ein Mindestmaß an konkretisierter Planungsabsicht zugrunde liegt und sie im Rechtssinne erforderlich ist (zu diesen Voraussetzungen einer Veränderungssperre vgl. BVerwG, Urt. v. 10.09.1976 - IV C 39.74 -, BRS Nr. 76).

    Im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG wird aber verlangt, dass auch die Erneuerung einer Veränderungssperre vom Ablauf des dritten (Sperr-) Jahres an nur unter "besonderen Umständen" zulässig ist (BVerwG, Urt. v. 10.09.1976 - IV C 39.74 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2007 - 1 KN 22/07

    Wiederaufleben einer Veränderungssperre bei Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08
    Ein bei seiner Einreichung zulässiger Normenkontrollantrag bleibt in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO trotz des Außerkrafttretens der Norm während des Normenkontrollverfahrens zulässig, wenn der Antragsteller noch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit hat (BVerwG, Beschl. v. 02.09.1983 - 4 N 1/83 -, ZfBR 1983, 288; Urt. d. Sen. v. 24.04.2007 - 1 KN 22/07 -, BauR 2007, 2024).

    Offensichtliche Aussichtslosigkeit liegt vor, wenn bereits ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadens- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.2004 - 4 B 76/04 -, BRS 67 Nr. 124; Urt. d. Sen. v. 24.04.2007 -, 1 KN 22/07 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98

    Außerkrafttreten; Bebauungsplan; Feststellungsinteresse; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08
    Ein solches Interesse ist gegeben, wenn die Weiterführung des Verfahrens dazu dienen soll, einen Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozess vor den Zivilgerichten vorzubereiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.09.1983 - 4 N 1/83 -, BVerwGE 68, 12; Urt. d. Sen. v. 05.12.2001 - 1 K 2682/98 -, BauR 2002, 594) und dieser Prozess nicht "offensichtlich aussichtslos" ist.

    Hier kommt ein Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff in Betracht, weil sich eine rechtswidrige Versagung eines Bauvorbescheides als entschädigungsrelevanter Eingriff in das Eigentumsrecht darstellen kann (vgl. Urt. d. Sen. v. 05.12.2001 - 1 K 2682/98 -, a.a.O., unter Berufung auf ein Urt. d. BGH v. 12.07.2001 - III ZR 282/00 -, ZfBR 2001, 555).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07

    Aufstellungsbeschluss; Aushang, öffentlicher; Aushangfrist; Bekanntmachung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08
    Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 14.08.2009 (- 1 KN 219/07 -, BauR 2010, 67 = NVwZ-RR 2010, 91) hierzu eine abweichende Auffassung vertreten und in seiner Begründung angemerkt, eine Umdeutung scheitere nicht daran, dass § 47 VwVfG nur Verwaltungsakte betreffe.
  • BVerfG, 13.11.1987 - 1 BvR 739/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08
    Das Bundesverfassungsgericht (3. Kammer des 1. Senats) habe in seinem Beschluss vom 13.11.1987 (- 1 BvR 739/87 -, juris) zum Ausdruck gebracht, dass auch die Umdeutung von Rechtsnormen nicht generell ausgeschlossen sei.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 15.05

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen kommunale Bekanntmachungsvorschrift; Umdeutung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08
    Zwar wird teilweise vertreten, dass eine Umdeutung von Satzungen nicht in Betracht komme, weil sich die Möglichkeit der Umdeutung auf Verwaltungsakte und auf öffentlich-rechtliche Verträge und Willenserklärungen beschränke und bei Satzungen, die in einem besonders geregelten mehraktigen Verfahren aufgrund der Beschlussfassung eines Kollektivorgans zustande kommen, ausgeschlossen sei (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.02.2007 - OVG 2 A 15.05 -, DVBl 2007, 849).
  • BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 11.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Veränderungssperre; andere Planung.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08
    Die Anrechnung individuell berücksichtigungsfähiger Zeiten betrifft nur die Berechnung der zulässigen Dauer einer Veränderungssperre im Einzelfall, aber nicht die Rechtsgültigkeit einer satzungsrechtlich angeordneten Veränderungssperre (BVerwG, Beschl. v. 29.03.2007 - 4 BN 11.07 -, BauR 2007, 1383; Beschl. v. 30.10.1992 - 4 NB 44.92 -, NVwZ 1993, 474).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08
    Was unter einem Mindestmaß an konkretisierten Planungsabsichten zu verstehen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht zum Beispiel in seinem Beschluss vom 05.02.1990 (- 4 B 191.89 -, NVwZ 1990, 558) dargelegt: Die Vorstellungen der Gemeinde dürften sich nicht darin erschöpfen, dieses oder einige andere Vorhaben zu verhindern oder allein Zeit gewinnen zu wollen, in der Vorstellungen über die Gestaltung des in Rede stehenden Bereichs überhaupt erst entwickelt werden sollen.
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

  • BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00

    Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage

  • BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 174.89

    Außerkrafttreten einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 B 76.04

    Revisionszulassung bezüglich der Frage eines Rechtsschutzinteresses im Rahmen

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2004 - 1 KN 236/03

    Ausschluss; Bebauungsplan; Einzelhandel; Einzelhandelsausschluss;

  • OVG Saarland, 19.12.2013 - 2 C 338/12

    Normenkontrolle gegen Veränderungssperre: Rechtsschein der Normgültigkeit;

    Ob - aus Sicht des Senats allerdings sehr fern liegend - allgemein eine "Umdeutung" derart fehlgeschlagener Verlängerungen von Veränderungssperren in einen Neuerlass nach dem § 17 Abs. 3 BauGB in Betracht zu ziehen gewesen wäre,(vgl. zu den Möglichkeiten einer Umdeutung insbesondere seit dem Wegfall von Zustimmungs- und Genehmigungserfordernissen durch das EAG Bau Rieger in Schrödter, BauGB, 7. Auflage 2006, § 17 Rn 7, m.w.N. aus der Literatur; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.4.2011 - 1 KN 206/08 -, BRS 78 Nr. 131, zur Möglichkeit einer Umdeutung einer - aus Sicht der Gemeinde - "neuen" in eine "erneute" Veränderungssperre im Sinne von § 17 Abs. 3 BauGB, Urteil vom 14.8.2009 - 1 KN 219/07 -, BRS 74 Nr. 122, zur Umdeutung einer Änderung des Aufstellungsbeschlusses in eine wirksame Veränderungssperre, gegen eine Umdeutung einer "Verlängerung" (§ 17 Abs. 2 BauGB) in eine Erneuerung (§ 17 Abs. 3 BauGB) OVG Berlin, Urteil vom 2.12.1988 - 2 A 3.87 -, BRS 49 Nr. 111, OVG Lüneburg, Urteil vom 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BauR 2000, 73, m.w.N.) braucht aus Anlass der vorliegenden Entscheidung nicht vertieft zu werden.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 4.11

    Einstellen des Verfahrens über einen Normenkontrollantrag bei übereinstimmender

    Das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. April 2011 - 1 KN 206/08 - ist wirkungslos.
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