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   OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14   

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OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14 (https://dejure.org/2015,8956)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.04.2015 - 5 LA 201/14 (https://dejure.org/2015,8956)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. April 2015 - 5 LA 201/14 (https://dejure.org/2015,8956)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.04.2013 - 2 B 109.11

    Revisionsrechtliche Klärung des grundsätzlichen Ausschlusses der Gewährung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14
    Soweit die Beklagte damit argumentiere, dass dieses Urteil durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Juli 2011 (- 10 A 10132/11 -) aufgehoben und die entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2013 (- BVerwG 2 B 109/11 -) zurückgewiesen worden sei, müsse darauf hingewiesen werden, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts allein dem Vorhandensein von Darlegungsmängeln geschuldet gewesen sei.

    Die Kammer teile zwar die Auffassung der Klägerin, dass die Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung - insoweit parallel zur gesetzlichen Rentenversicherung - auch den in der Kindererziehung liegenden Wert für die Allgemeinheit systemgerecht honorieren sollten; insoweit greife der Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 17. April 2013 (- BVerwG 2 B 109.11 -, juris Rn. 10) zur mangelnden Vergleichbarkeit von Renten- und Pensionssystem zu kurz.

  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschluss vom 29.2.2008 - 5 LA 167/04 -, juris Rn. 12; Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschluss vom 29.2.2008, a. a. O.; Beschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72.10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2011 - 10 A 10132/11

    Erhöhung des Mindestruhegehalts um einen Kindererziehungszuschlag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14
    Soweit die Beklagte damit argumentiere, dass dieses Urteil durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Juli 2011 (- 10 A 10132/11 -) aufgehoben und die entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2013 (- BVerwG 2 B 109/11 -) zurückgewiesen worden sei, müsse darauf hingewiesen werden, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts allein dem Vorhandensein von Darlegungsmängeln geschuldet gewesen sei.

    Die Klägerin hat sich zudem darauf berufen (ergänzende Zulassungsbegründung vom 22. Dezember 2014, S. 1), dass das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Juli 2011 (a. a. O.), welches ebenfalls die Rechtslage nach Inkrafttreten des § 50a Abs. 7 Satz 2 BeamtVG zum Gegenstand hatte, mit der Begründung zurückgewiesen hat, dass das Beschwerdevorbringen in Bezug auf die aufgeworfenen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit des § 50a Abs. 7 Satz 2 BeamtVG und dessen Unionsrechtskonformität nicht dem Darlegungsanfordernis des § 133 Abs. 3 VwGO genügt habe.

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008, a. a. O., Rn. 14).

  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 14 B 13.1961

    Eine den Anwendungsbereich des § 50a BeamtVG einschränkende Auslegung führt dazu,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14
    Es stelle eine grundsätzlich jedem Beamten nach dem Alimentationsgrundsatz zu gewährende Grundsicherung dar, welche pauschalierend und generalisierend sowie unabhängig von der individuellen Erwerbsbiographie des jeweiligen Beamten gewährt werde (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 4.6.2014 - 14 B 13.1961 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 23.6.2005 - BVerwG 2 C 25.04 -, juris Rn. 20).

    Wie der Senat in seinem - von der Klägerin in ihrer ergänzenden Zulassungsbegründung vom 4. März 2015 in Bezug genommenen - Urteil vom 25. November 2015 (- 5 LB 69/14 -, juris Rn. 37) ausgeführt hat, ist gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juni 2014 (- 14 B 13.1961 -, juris) die von diesem Gericht zugelassene Revision eingelegt worden; über die Revision, welche unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 17.14 bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängig ist, wurde noch nicht entschieden.

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 69/14

    Kindererziehungsergänzungszuschlag; Mindestruhegehalt; Mindestversorgung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14
    Wie der Senat in seinem - von der Klägerin in ihrer ergänzenden Zulassungsbegründung vom 4. März 2015 in Bezug genommenen - Urteil vom 25. November 2015 (- 5 LB 69/14 -, juris Rn. 37) ausgeführt hat, ist gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juni 2014 (- 14 B 13.1961 -, juris) die von diesem Gericht zugelassene Revision eingelegt worden; über die Revision, welche unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 17.14 bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängig ist, wurde noch nicht entschieden.
  • VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10

    Der Kindererziehungszuschlag ist auch auf das Mindestruhegehalt zu gewähren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14
    Zur Begründung beider Klagen hat die Klägerin ausgeführt, die Vorschrift des § 58 Abs. 8 Satz 2 NBeamtVG führe zu einer Ungleichbehandlung, welche nicht nur gegen Art. 3 des Grundgesetzes (GG), sondern auch gegen den in Art. 157 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelten Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit verstoße; insoweit werde auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Koblenz in dessen Urteil vom 12. Januar 2011 (- 2 K 801/10.KO -) Bezug genommen.
  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14
    Es stelle eine grundsätzlich jedem Beamten nach dem Alimentationsgrundsatz zu gewährende Grundsicherung dar, welche pauschalierend und generalisierend sowie unabhängig von der individuellen Erwerbsbiographie des jeweiligen Beamten gewährt werde (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 4.6.2014 - 14 B 13.1961 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 23.6.2005 - BVerwG 2 C 25.04 -, juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 200/14
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens nebst Beiakte sowie auf die Gerichtsakte des Parallelverfahrens 5 LA 200/14 (2 A 2443/13) Bezug genommen.
  • VG Potsdam, 06.12.2006 - 2 K 3619/03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14
    Zudem habe das Verwaltungsgericht Potsdam in seinem Urteil vom 6. Dezember 2006 (- 2 K 3619/03 -) dahin erkannt, dass auch das Mindestruhegehalt um einen Kindererziehungszuschlag erhöht werden könne und dass sich insbesondere aus Sinn und Zweck des Zuschlags nichts anderes ergebe.
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 17.14
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2015 - 5 LB 85/15
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2018 - 10 LA 21/18

    Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kostenerstattung

    Derartige Schwierigkeiten bestehen nicht, wenn sich die aufgeworfenen Rechtsfragen unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lassen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.04.2015 - 5 LA 201/14 -, juris Rn. 17).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.04.2015 - 5 LA 201/14 -, juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2019 - 10 LA 57/18

    Kostenerstattung nach § 89a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.04.2015 - 5 LA 201/14 -, juris Rn. 17) oder sie bereits geklärt ist.
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 10 LA 14/19

    Beihilfefähige Fläche; Dauergrünland; Grünfutterpflanzen

    An der Klärungsbedürftigkeit dieser Rechtsfrage fehlt es aber schon deshalb, weil sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl. zu diesem Maßstab Nds. OVG, Beschluss vom 27.04.2015 - 5 LA 201/14 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 200/14

    Kindererziehungszuschlag

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie auf die Gerichtsakte des Parallelverfahrens 5 LA 201/14 (2 A 2442/13) nebst der dortigen Beiakte Bezug genommen.
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2020 - 10 LA 416/18

    Friedhofsrecht; Grabstätte; Verlängerung des Nutzungsrechts

    Denn an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es jedenfalls aber dann, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.04.2015 - 5 LA 201/14 -, juris Rn. 17).
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