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   OVG Niedersachsen, 27.05.1991 - 1 L 137/89   

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https://dejure.org/1991,7654
OVG Niedersachsen, 27.05.1991 - 1 L 137/89 (https://dejure.org/1991,7654)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.1991 - 1 L 137/89 (https://dejure.org/1991,7654)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 1991 - 1 L 137/89 (https://dejure.org/1991,7654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 3 BauNVO; § 21 Abs. 8c BauNVO
    Anforderungen an die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Betriebsinhaberwohnung in einem als Industriegebiet ausgewiesenen Bereich nach Maßgabe des § 21 Abs. 8c BauNVO; Notwendigkeit einer Wohnung aus betrieblichen Gründen als Zubehör zum Betrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Betriebsinhaberwohnung in einem als Industriegebiet ausgewiesenen Bereich nach Maßgabe des § 21 Abs. 8c BauNVO; Notwendigkeit einer Wohnung aus betrieblichen Gründen als Zubehör zum Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauNVO § 8 Abs. 3
    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LA 47/02

    Ausnahme; Baugebiet; Bauherr; Betriebskonzept; Betriebsleiterwohnung;

    Insbesondere verweist die Klägerseite zu Unrecht auf das Senatsurteil vom 27. Mai 1991 (- 1 L 137/89 -, BRS 52 Nr. 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - 10 A 971/08

    Gewerbegebiet: Einschreiten gegen unzulässiges Wohnen

    dazu BVerwG, Urteil vom 16.3.1984 - 4 C 50.80 -, BRS 42 Nr. 73; OVG NRW, Urteil vom 6.9.1993 - 11 A 1650/91 -, BRS 55 Nr. 60; Nds. OVG, Urteil vom 27.5.1991 - 1 L 137/89 -.

    OVG NRW, Urteil vom 6.9.1993 - 11 A 1650/91 -, BRS 55 Nr. 60; Nds. OVG, Urteil vom 27.5.1991 - 1 L 137/89 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - 10 A 949/08

    Bauaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen eine Wohnnutzung auf dem Grundstück in

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.3.1984 - 4 C 50.80 -, BRS 42 Nr. 73; OVG NRW, Urteil vom 6.9.1993 - 11 A 1650/91 -, BRS 55 Nr. 60; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.5.1991 - 1 L 137/89 -.

    OVG NRW, Urteil vom 6.9.1993 - 11 A 1650/91 -, BRS 55 Nr. 60; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.5.1991 - 1 L 137/89 -.

    Zu diesem Aspekt vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 27.5.1991 - 1 L 137/89 - BRS 52 Nr. 59.

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2000 - 1 K 3112/99

    Abwägungsgebot; Baugebiet; Bebauungsplan; Etikettenschwindel; Gliederung;

    Ebenso wie etwa Betriebsleiterhäuser gewerblicher Betriebe den Gewerbelärm hinzunehmen haben (vgl. Senatsurt. v. 27.5.1991 - 1 L 137/89 -, BRS 52 Nr. 59), hat die Antragsgegnerin hier keinen Anspruch darauf, dass die Antragstellerin gleichsam für sich selbst in einem Maße Rücksicht nimmt, wie dies die Antragsgegnerin mit den angegriffenen Festsetzungen zugunsten reiner Wohnnutzung nunmehr vom Betrieb insgesamt verlangt.
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2003 - 1 LA 292/02

    Bauaufsichtliche Zulassung; Baugenehmigung; Emittent; Gebot der Rücksichtnahme;

    Das hat der Senat in dieser Entscheidung lediglich hinsichtlich der Betriebsleiterwohnung angenommen und nicht aus einer allgemeinen geringeren Schutzwürdigkeit der auf dem eigenen Grundstück vorhandenen Wohnbebauung, sondern - durch den Hinweis auf seine Entscheidung vom 27. Mai 1991 - 1 L 137/89 -, BRS 52 Nr. 59 - einer Parallele zu § 8 Abs. 3 BauNVO entnommen.
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