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   OVG Niedersachsen, 27.08.2001 - 1 K 2816/00   

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https://dejure.org/2001,22782
OVG Niedersachsen, 27.08.2001 - 1 K 2816/00 (https://dejure.org/2001,22782)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.08.2001 - 1 K 2816/00 (https://dejure.org/2001,22782)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. August 2001 - 1 K 2816/00 (https://dejure.org/2001,22782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen bei Bebauungsplanänderung mit reduzierter Bebauungsmöglichkeit; Begriff des Baulandes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 6 BBauG; § 1a Abs 3 S 4 BBauG; § 19 Abs 3 S 1 BauNVO; § 9 Abs 1 Nr 15 BBauG
    Ausgleichsmaßnahme; Bauland; Ermittlung; naturschutzrechtliche Eingriffsermittlung; private Grünfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2001 - 1 K 2816/00
    Die Bauleitplanung kann auch in solchen Fällen ein im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB "erforderliches" Sicherungsinstrument sein, das eine positive planerische Aussage insofern enthält, als einer sich abzeichnenden Fehlentwicklung entgegengesteuert werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1992 - 4 B 55/92 -, NVwZ-RR 1993, 456 ).

    Der Umstand, dass der räumliche Geltungsbereich der planerischen Festsetzung für eine bestimmte Art der baulichen Nutzung lediglich auf ein einziges relativ kleines Grundstück beschränkt wird, ist kein Indiz dafür, dass hinter der Festsetzung in Wirklichkeit kein städtebauliches Konzept der Gemeinde steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2001 - 1 K 2816/00
    So sind Fehler und Irrtümer, die zum Beispiel die Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials, die Erkenntnis und Einstellung aller wesentlichen Belange in die Abwägung oder die Gewichtung der Belange betreffen und die sich etwa aus Akten, Protokollen, aus der Entwurfs- oder Planbegründung oder aus sonstigen Unterlagen ergeben, "offensichtlich" (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57/80 -, BVerwGE 64, 33 = BRS 38 Nr. 37).

    Eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder nahe liegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57/80 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2001 - 1 K 2816/00
    Negative Zielvorstellungen können sogar den Hauptzweck einer konkreten Planung bilden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8/90 -, NVwZ 1991, 875 ).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98

    Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2001 - 1 K 2816/00
    Die festgestellten Mängel stellen den Kern der Abwägungsentscheidung nicht in Frage (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 10. November 1998 - 4 BN 45.98 -, ZfBR 1999, 106 = Buchholz 406.11 § 215 a BauGB Nr. 2).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2001 - 1 K 2816/00
    Die maßgeblichen Gesichtspunkte für die Abwägung ergeben sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 ).
  • BVerwG, 09.10.1996 - 4 B 180.96

    Kein individueller Anspruch auf Fortführung oder Heilung eines Planungsverfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2001 - 1 K 2816/00
    Dazu gehört auch, dass private Belange nicht allein wegen eines notariellen Vertrages besonders zu berücksichtigen sind (zur entsprechenden aktuellen Rechtslage s. § 2 Abs. 3 und 4 BauGB und BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1996 - 4 B 180/96 -, NVwZ-RR 1997, 213 ).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2001 - 1 K 2816/00
    Als zur Rechtfertigung geeignete städtebauliche Gründe kommen allein öffentliche Belange in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15/99 -, NVwZ 1999, 1338 ).
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2001 - 1 K 2816/00
    Das Ziel, mit der Festsetzung der privaten Grünfläche die Erschließung des Grundstücks der Antragstellerin über die Straße "U. H." zu verhindern, könnte auch dadurch erreicht werden, dass ein Zu- und Abfahrverbot festgesetzt wird (s. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 24/92 -, NVwZ 1995, 1211 ).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2001 - 1 K 2816/00
    Ferner war schon mit den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Regelungen die Begründung eines vertraglichen Anspruchs auf Bebauungsplanung nicht zu vereinbaren (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1980 - 4 C 40.77 -, DVBl. 1980, 686 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 2 A 3.07

    Bebauungsplan für das "Spreedreieck" unwirksam

    Nicht zum Bauland zählen hingegen Flächen, die nach ihrem Zweck nicht für eine Bebauung vorgesehen sind, wie etwa nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festgesetzte private Grünflächen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 27. August 2001 - 1 K 2816/00 - zitiert nach Juris) oder solche Flächen, die zur Verbindung des Baugrundstücks mit der öffentlichen Verkehrsfläche notwendig sind und mithin der straßenmäßigen Erschließung dienen (vgl. König, a.a.O., Rn. 13b).
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