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   OVG Niedersachsen, 28.03.2023 - 12 OA 136/22   

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https://dejure.org/2023,6068
OVG Niedersachsen, 28.03.2023 - 12 OA 136/22 (https://dejure.org/2023,6068)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.03.2023 - 12 OA 136/22 (https://dejure.org/2023,6068)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. März 2023 - 12 OA 136/22 (https://dejure.org/2023,6068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GKG § 40; RVG § 23 Abs. 2 S. 1; VwGO § 151; VwGO § 165
    Erinnerungsverfahren; Gegenstandswert; Kostenbeschwerde; Gegenstandswert einer Kostenbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerungsverfahren; Gegenstandswert; Kostenbeschwerde; Gegenstandswert einer Kostenbeschwerde

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 20.08.2009 - 5 E 70/09

    Gegenstandswert; Antrag; Bezifferung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2023 - 12 OA 136/22
    In einem Beschwerdeverfahren, in dem - wie hier - lediglich eine Festgebühr nach Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG ) hätte anfallen können, bemisst sich der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit nach § 23 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 RVG (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 20.8.2009 - 5 E 70/09 -, NVwZ-RR 2010, 207 f. [207]).

    Zwar hat das beschließende Beschwerdegericht erwogen, diesen Betrag um die erstattungsfähigen Kosten des der Beschwerde vorangegangenen Erinnerungsverfahrens zu erhöhen, um so das wirtschaftliche Interesse am Ausgang des Beschwerdeverfahrens, in dem auch über die Verteilung der Kosten des Erinnerungsverfahrens zu entscheiden war, vollständiger abzubilden (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 20.8.2009 - 5 E 70/09 -, NVwZ-RR 2010, 207 f. [208]).

  • VGH Bayern, 25.10.2018 - 20 C 18.1046

    Streitwert in Beitragsstreitigkeiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2023 - 12 OA 136/22
    Im Hinblick darauf, dass der Kläger mit seiner Beschwerdeschrift vom 8. November 2022 sein Rechtsmittel nur fristwahrend und ohne Antragstellung eingelegt hatte, dann aber den Festsetzungsantrag in seiner Beschwerdebegründungsschrift vom 30. Januar 2023 teilweise zurücknahm, ließe sich zwar auch daran denken, den Gegenstandswert - unter Übertragung einer zu § 40 GKG ergangenen Rechtsprechung (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 25.10.2018 - 20 C 18.1046 -, NvwZ-RR 2019, 167 ff. [168 Rn. 4]) - für das gesamte Beschwerdeverfahren ausschließlich anhand des nach dieser teilweisen Rücknahme verbliebenen Beschwerdegegenstands festzusetzen.
  • VG Regensburg, 23.01.2024 - RO 8 M 23.1225

    Mehrere Terminsgebühren für die Mitwirkung an einer telefonischen Besprechung bei

    Der Entstehungstatbestand der Terminsgebühr wird in Nr. 3104 Anmerkung, Abs. 1 VV RVG zudem erweitert, um zu verhindern, dass ein Rechtsanwalt in Verfahren, in denen eine mündliche Verhandlung erzwungen werden kann, eine solche Verhandlung nur deshalb herbeiführt, um die Terminsgebühr zu erhalten (vgl. NdsOVG, B.v. 28.3.2023 - 12 OA 136/22 - juris Rn. 20).

    Es ist Sache des jeweiligen Gesprächspartners (hier der Beklagtenseite), bei Besprechungen, bei denen zu erkennen ist, dass sie auf die Erledigung eines gerichtlichen Verfahrens gerichtet sind, Vorbehalte entsprechend umzusetzen, z.B. frühzeitig das Gespräch (hier zumindest bezogen auf einzelne Verfahren) zu verweigern (vgl. NdsOVG, B.v. 28.3.2023 - 12 OA 136/22 - juris Rn. 35).

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