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OVG Niedersachsen, 28.04.2005 - 1 KN 70/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses für Normenkontrolle eines Bebauungsplans trotz angefochtener Baugenehmigung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses für Normenkontrolle eines Bebauungsplans trotz angefochtener Baugenehmigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Bebauungsplan; Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses bei Umsetzung der Festsetzungen des Plans durch Erteilung einer Baugenehmigung; Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses für ein Normenkontrollverfahren bei Anfechtung der ...
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1968 (Ls.)
- ZfBR 2005, 700 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 343/07
Baurecht: Normenkontrollantrag eines Nachbarn gegen einen vorhabenbezogenen …
Soweit der Senat in seinem Urteil vom 28. April 2005 (- 1 KN 70/04 -, NdsRpfl. 2005, 289) die Formulierung verwendet hat: "unanfechtbar genehmigt und verwirklicht", und später im Beschluss vom 26. Mai 2008 (- 1 KN 37/08 -, juris; auch im nachfolgenden Urteil vom 22.10.2008 - 1 KN 37/08 -, n.V.) die Formulierung: "wenn die Baugenehmigung bestandskräftig geworden und das Vorhaben vollständig errichtet worden ist", betraf dies eine darüber schon hinausgegangene Fallgestaltung, bei welcher der Baufortschritt zusätzlich eine Wiederherstellung des Ausgangszustand unrealistisch erscheinen ließ. - OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 1 KN 37/08
Rechtschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan
Der Senat geht im Anschluss an das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 = NJW 1988, 839; Beschl. v. 9.2.1989 - 4 NB 1.89 -, NVwZ 1989, 653;… Urt. v. 28.4.1999 - 4 CN 5.99 -, BRS 62 Nr. 47) davon aus, dass das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag (nur) dann entfällt, wenn der Antragsteller dadurch, dass der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wird, seine Rechtsstellung derzeit nicht verbessern kann (…Urt. v. 24.1.1979 - VI OVG C 9/77 -, BRS 35 Nr. 27; Urt. v. 28.4.2005 - 1 KN 70/04 -, NdsRpfl. 2005, 289 = BRS 69 Nr. 58).