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   OVG Niedersachsen, 28.06.2013 - 11 LA 27/13   

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OVG Niedersachsen, 28.06.2013 - 11 LA 27/13 (https://dejure.org/2013,15035)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.06.2013 - 11 LA 27/13 (https://dejure.org/2013,15035)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - 11 LA 27/13 (https://dejure.org/2013,15035)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für die Erteilung eines polizeirechtlichen Aufenthaltsverbotes für den gesamten Innenstadtbereich von Braunschweig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erteilung eines polizeirechtlichen Aufenthaltsverbotes für den gesamten Innenstadtbereich von Braunschweig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nds. SOG § 17 Abs. 4
    Voraussetzungen für die Erteilung eines polizeirechtlichen Aufenthaltsverbotes für den gesamten Innenstadtbereich von Braunschweig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Platzverweis kann nicht auf das Tragen vermummungstauglicher Kleidungsstücke gestützt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 740
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01

    GG Art 8 Abs 1 verletzende Durchsetzung eines Platzverweises im Wege der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2013 - 11 LA 27/13
    Anordnungen, die der Sache nach zu einem Verlust des Teilnahmerechts führen, wie ein Aufenthaltsverbot oder eine Ingewahrsamnahme, sind nicht zulässig, solange die Versammlung nicht aufgelöst oder die betreffende Person nicht von der Versammlung ausgeschlossen worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01 -, NVwZ 2005, 80, juris, Rn. 17, und Beschl. v. 30.4.2007 - 1 BvR 1090/06 -, juris, Rn. 43; Wefelmeier/Miller, a.a.O., § 10 Rn. 18 u. Rn. 20; Ullrich, Nds. Versammlungsgesetz, § 10, Rn. 18; siehe auch: Saipa, Nds. SOG, Stand: Mai 2013; § 17, Rn. 5).
  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06

    Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2013 - 11 LA 27/13
    Anordnungen, die der Sache nach zu einem Verlust des Teilnahmerechts führen, wie ein Aufenthaltsverbot oder eine Ingewahrsamnahme, sind nicht zulässig, solange die Versammlung nicht aufgelöst oder die betreffende Person nicht von der Versammlung ausgeschlossen worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01 -, NVwZ 2005, 80, juris, Rn. 17, und Beschl. v. 30.4.2007 - 1 BvR 1090/06 -, juris, Rn. 43; Wefelmeier/Miller, a.a.O., § 10 Rn. 18 u. Rn. 20; Ullrich, Nds. Versammlungsgesetz, § 10, Rn. 18; siehe auch: Saipa, Nds. SOG, Stand: Mai 2013; § 17, Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2011 - 11 ME 164/11

    Vollständiges Verbot einer Versammlung ist bei möglicher Verringerung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2013 - 11 LA 27/13
    Nachdem die Stadt Braunschweig den Aufzug und jede Form der Ersatzveranstaltung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verboten hatte, stellte der Senat im Eilverfahren (Beschl. v. 1.6.2011 - 11 ME 164/11 -,NordÖR 2011, 367, juris) die aufschiebende Wirkung der vom Veranstalter erhobenen Klage mit der Maßgabe wieder her, dass die Versammlung stationär am Hauptbahnhof Braunschweig auf dem Parkplatz zwischen dem südwestlichen Ende des Bahnhofshauptgebäudes und dem Zentralen Omnibusbahnhof an der Salzdahlumer Straße in der Zeit von 12.00 bis 15.00 Uhr stattfinden dürfe.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017

    Es müssen vielmehr nachprüfbare, dem Beweis zugängliche Geschehnisse vorliegen, aus denen mit der erforderlichen Sicherheit auf die bevorstehende Begehung von Straftaten gerade durch die betreffende Person geschlossen werden kann (Senatsbeschl. v. 7.5.2015 - 11 LA 188/14 -, a.a.O., juris, Rn. 9; Senatsbeschl. v. 28.6.2013 - 11 LA 27/13 -, NordÖR 2013, 416, juris, Rn. 11; Hessischer VGH, Beschl. v. 1.2.2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris, Rn. 29 ff., m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2019 - 11 LA 366/18

    Amtsermittlungspflicht; Aufenthaltsverbot; Bestimmtheit; Platzverweis;

    Der Kläger beruft sich in diesem rechtlichen Zusammenhang ohne Erfolg auf eine Entscheidung des Senats (Senatsbeschl. v. 28.6.2013 - 11 LA 27/13 -, NordÖR 2013, 416, juris), mit der eine erstinstanzliche Entscheidung im Zulassungsverfahren bestätigt wurde, nach der sich ein auf der Grundlage von § 17 Abs. 4 Satz 1 Nds. SOG ergangener Platzverweis in Gestalt eines Aufenthaltsverbots für den gesamten Innenstadtbereich B. für einen Zeitraum von 14 Stunden als rechtswidrig erwies.

    Der Kläger macht geltend, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Einordnung der gesamten Innenstadt von Braunschweig als Ort im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG statt als Bereich im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 1 Nds. SOG von der Entscheidung des Senats vom 28. Juni 2013 (- 11 LA 27/13 -, a.a.O., juris) abweiche.

  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2105/14

    Aufenthaltsverbot im Anschluss an eine zum Teil unfriedliche Großdemonstration

    Keine ernstlichen Zweifel bestehen deshalb, soweit das Verwaltungsgericht Frankfurt seiner Entscheidung zugrunde legt, dass für die Prognose des § 31 Abs. 3 HSOG Tatsachen im Sinne nachprüfbarer, dem Beweis zugänglicher Geschehnisse vorliegen müssen und bloße Vermutungen, allgemeine Erfahrungssätze für die Prognose einer Straftat und des Täters nicht genügen ( vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 - BVerfGE 125, 260 - 385 = juris Rn.231; vom 27. Februar 2010 - 1 BvR 370/07 - BVerfGE 120, 274 - 350 = juris Rn. 232 und vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - BVerfGE 115, 320 - 381 [BVerfG 04.04.2006 - 1 BvR 518/02] = juris Rn. 147 zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und Rasterfahndung; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 5 B 1142/06 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 11 LA 27/13 - NordÖR 2013, 416 - 418 = juris, Rn. 11 jeweils zu einem Aufenthaltsverbot).
  • VG Gelsenkirchen, 14.02.2022 - 17 L 185/20

    Aufenthaltsverbot; Betretungsverbot; Datteln IV

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Juni 2006- 5 B 1142/06 - und vom 18. Mai 2018 - 5 B 670/18 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 11 LA 27/13 -, jeweils juris.

    Hinzu kommt, dass ein nach Maßgabe des Polizeirechts verhängtes Aufenthalts- und Bereichsbetretungsverbot rechtlich bedenklich sein könnte, wenn es in der Sache zu dem Verlust des Teilnahmerechts an einer dem Schutz von Art. 8 Abs. 1 GG unterfallenden Versammlung führen würde, vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 11 LA 27/13 -, juris.

  • VG Schwerin, 17.09.2021 - 7 A 3538/17

    Erfolgreiche Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Betretungs- und

    Bloße Vermutungen und allgemeine Erfahrungssätze für die Prognose einer Straftat und des Täters genügen nicht (vgl. BVerfG, Urt. v. 02.03.2010 - 1 BvR 256/08 -, juris Rn. 231; Hessischer VGH, B. v. 01.02.2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris Rn. 29; Nds. OVG, B. v. 28.06.2013 - 11 LA 27/13 -, juris, Rn. 11).

    Auch eine Ankündigung des Klägers, Straftaten auf der G-Veranstaltung generell oder konkret auf der G-Veranstaltung 2017 begehen zu wollen, gab es nicht (vgl. Nds. OVG, B. v. 28.06.2013 - 11 LA 27/13 -, juris, Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2023 - 10 LB 5/23

    Auflösungsverfügung; Identitätsfeststellung; Platzverweis; Spontanversammlung;

    Erst nach der Auflösung der Versammlung können auf das allgemeine Polizeirecht gestützte Maßnahmen gegen eine Person ergehen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.12.2010 - 1 BvR 1402/06 -, juris Rn. 28; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.6.2013 - 11 LA 27/13 -, juris Rn. 17).
  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14

    Aufenthaltsverbot, Blockupy

    Keine ernstlichen Zweifel bestehen deshalb, soweit das Verwaltungsgericht Frankfurt seiner Entscheidung zugrunde legt, dass für die Prognose des § 31 Abs. 3 HSOG Tatsachen im Sinne nachprüfbarer, dem Beweis zugänglicher Geschehnisse vorliegen müssen und bloße Vermutungen, allgemeine Erfahrungssätze für die Prognose einer Straftat und des Täters nicht genügen ( vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 - BVerfGE 125, 260-385 = juris Rn.231; vom 27. Februar 2010 - 1 BvR 370/07 - BVerfGE 120, 274 - 350 = juris Rn. 232 und vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - BVerfGE 115, 320 - 381 = juris Rn. 147 zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und Rasterfahndung; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 5 B 1142/06 - juris Rn.6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 11 LA 27/13 - NordÖR 2013, 416 - 418 = juris, Rn. 11 jeweils zu einem Aufenthaltsverbot).
  • VG München, 29.02.2016 - M 7 K0 15.1383

    Arztkosten für Überprüfung der Haftfähigkeit

    ten und sonstigen greifbaren Anhaltspunkten beruhen, ein bloßer Verdacht oder bloße Vermutungen reichen nicht (s. Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, PAG, 4. Aufl. 2014, Art. 16 Rn. 41, 43; OVG Lüneburg, B.v. 28.6.2013 - 11 LA 27/13 - juris Rn. 11; OVG Bremen, B.v. 10.2.2010 - 1 B 30/10 - juris Rn. 8, 9).
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