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   OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11   

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https://dejure.org/2011,6589
OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11 (https://dejure.org/2011,6589)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.07.2011 - 11 LA 101/11 (https://dejure.org/2011,6589)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 11 LA 101/11 (https://dejure.org/2011,6589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Öffentliches Üben der Verhinderung einer Versammlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 NVersG; § 8 Abs. 1 NVersG
    Verstoß gegen § 4 NVersG durch das öffentliche Üben der Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung

  • ja-aktuell.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NVersG § 4; NVersG § 8 Abs. 1
    Verstoß gegen § 4 NVersG durch das öffentliche Üben der Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Üben einer Probeblockade

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen § 4 NVersG durch das öffentliche Üben der Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1184
  • DÖV 2011, 820
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11

    Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war

    vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetz, a. a. O., § 2 Rn. 11; a. A. Nds. OVG, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 11 LA 101/11 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2011 - 11 LA 108/11

    Versammlungsrechtliche Auflage zur Verhinderung der Bildung eines sog. Blocks und

    Dem Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG wird die Behörde gerecht, wenn der Adressat einer Verfügung erkennen kann, was von ihm gefordert wird und entsprechend sein Verhalten danach einrichten kann (vgl. zum Folgenden zuletzt Senatsbeschl. v. 28.7.2011 - 11 LA 101/11 -, juris, Rn. 16, m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 12.11.2014 - 5 A 154/13

    Beeinträchtigung des Versammlungsrechtes

    Denn ein Handeln genießt nicht den Schutz des Art. 8 GG und ist nicht als Versammlung einzustufen, soweit es auf die Unterbindung einer Versammlung gerichtet ist (BVerfG, Beschl. v. 11.06.1991 - 1 BvR 772/90 -, juris, Rn. 17; Nds. OVG, Beschl v. 28.07.2011 - 11 LA 101/11 -, juris, Rn. 12 m.w.N.; VG Berlin, Urt. v. 23.02.2005 - 1 A 188.02 -, juris, Rn. 20; VG Hamburg, Beschl. v. 09.07.1999 - 20 VG 2677/99-, juris, Rn. 6).
  • VG Dresden, 01.02.2013 - 6 L 35/13

    "Keine Verhinderungsblockaden gegen Nazis"

    Die vom Antragsteller beanstandete Auflage ist demnach zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowohl am 2.2.2013 als auch bei dem weiteren Demonstrationsgeschehen im Februar 2013 als milderes Mittel zu dem sich ansonsten aufdrängenden Verbot der Veranstaltung gerechtfertigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 28.7.2011, Az. 11 LA 101/11).
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