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   OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13   

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OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13 (https://dejure.org/2014,19728)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.07.2014 - 8 LA 145/13 (https://dejure.org/2014,19728)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 8 LA 145/13 (https://dejure.org/2014,19728)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 70 StGB; § 263 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 StGB
    Widerruf der Approbation als Arzt nach aufgetretenen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Approbation als Arzt nach aufgetretenen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Approbation als Arzt nach aufgetretenen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung

  • rechtsportal.de

    StGB § 70 ; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 1 1. Alt.
    Widerruf der Approbation als Arzt nach aufgetretenen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Approbationswiderruf wegen Abrechnungsbetrug

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13
    15 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 -, juris Rn. 3; Urt. v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1, 8 f.; Urt. v. 14.2.1963 - BVerwG I C 98.62 -, BVerwGE 15, 282, 286 f.), der der Senat folgt (vgl. Beschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 26), sind die Verwaltungsbehörden in approbationsrechtlichen Verfahren an Entscheidungen der Strafgerichte über die Anordnung eines Berufsverbotes nach § 70 StGB nicht gebunden.

    Denn selbst wenn das Strafgericht bewusst von der Verhängung eines Berufsverbotes als Maßregel der Besserung und Sicherung abgesehen haben sollte, schränkt dies die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs nicht ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Urt. v. 14.2.1963, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Feststellungen bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O., Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13
    Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4 f. jeweils m.w.N.).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Feststellungen bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O., Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13
    Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4 f. jeweils m.w.N.).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Feststellungen bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O., Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13
    Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4 f. jeweils m.w.N.).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Feststellungen bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O., Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13
    15 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 -, juris Rn. 3; Urt. v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1, 8 f.; Urt. v. 14.2.1963 - BVerwG I C 98.62 -, BVerwGE 15, 282, 286 f.), der der Senat folgt (vgl. Beschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 26), sind die Verwaltungsbehörden in approbationsrechtlichen Verfahren an Entscheidungen der Strafgerichte über die Anordnung eines Berufsverbotes nach § 70 StGB nicht gebunden.

    Hier macht der Kläger geltend, das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2010 (- BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1 f.) ab.

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13
    15 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 -, juris Rn. 3; Urt. v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1, 8 f.; Urt. v. 14.2.1963 - BVerwG I C 98.62 -, BVerwGE 15, 282, 286 f.), der der Senat folgt (vgl. Beschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 26), sind die Verwaltungsbehörden in approbationsrechtlichen Verfahren an Entscheidungen der Strafgerichte über die Anordnung eines Berufsverbotes nach § 70 StGB nicht gebunden.

    Denn selbst wenn das Strafgericht bewusst von der Verhängung eines Berufsverbotes als Maßregel der Besserung und Sicherung abgesehen haben sollte, schränkt dies die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs nicht ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Urt. v. 14.2.1963, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13
    Wenn - wie im vorliegenden Fall - eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, kann eine Verletzung rechtlichen Gehörs nämlich allenfalls dann vorliegen, wenn das Verwaltungsgericht einen in der mündlichen Verhandlung förmlich gestellten, entscheidungserheblichen (Haupt-)Beweisantrag nicht berücksichtigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.2.1988 - BVerwG 7 B 28.88 -, NVwZ 1988, 1019, 102; Senatsbeschl. v. 8.2.2010 - 8 LA 16/10 -).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2010 - 8 LA 224/10

    Aufenthaltserlaubnis, humanitäre; Begründungsmangel; Beistandsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13
    Auch insoweit ist erforderlich, dass bereits im Verfahren des ersten Rechtszuges, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 16.11.2010 - 8 LA 224/10 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13
    Im Übrigen läge eine Divergenz selbst dann nicht vor, wenn das Ausgangsgericht den Rechtssatz des Divergenzgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall lediglich rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten gewesen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.3.2013 - BVerwG 2 B 130.11 -, juris Rn. 5 (zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO); Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 16 (zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 130.11

    Altersteilzeit; dringende dienstliche Belange; Beweislast

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13
    Im Übrigen läge eine Divergenz selbst dann nicht vor, wenn das Ausgangsgericht den Rechtssatz des Divergenzgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall lediglich rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten gewesen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.3.2013 - BVerwG 2 B 130.11 -, juris Rn. 5 (zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO); Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 16 (zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 673/05

    Freiheit der Berufsausübung (Schranken; vorläufiges Berufsverbot); Anordnung

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08

    Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08

    Zulässigkeit der Annahme der Richtigkeit tatsächlicher Feststellungen in einem

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

  • BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06

    Voraussetzungen der Zulassung der Grundsatzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 LA 34/13

    Gerichtliche Kontrolle über Art und Umfang der sachlichen Prüfung des

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen

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