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   OVG Niedersachsen, 27.08.2018 - 7 ME 51/18   

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https://dejure.org/2018,25688
OVG Niedersachsen, 27.08.2018 - 7 ME 51/18 (https://dejure.org/2018,25688)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.08.2018 - 7 ME 51/18 (https://dejure.org/2018,25688)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. August 2018 - 7 ME 51/18 (https://dejure.org/2018,25688)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Anspruch Dritter, gewerberechtliches Einschreiten, VW-Skandal

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 1 GewO; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG; § 42 Abs. 2 VwGO
    Anspruch eines Dritten auf gewerberechtliches Einschreiten gegen das Inverkehrbringen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren durch einen Gewerbebetrieb; Drittschützender Charakter des § 35 Abs. 1 S. 1 GewO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Dritten auf gewerberechtliches Einschreiten

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Dritten auf gewerberechtliches Einschreiten gegen das Inverkehrbringen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren durch einen Gewerbebetrieb; Drittschützender Charakter des § 35 Abs. 1 S. 1 GewO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf gewerberechtliches Einschreiten gegen Volkswagen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewerberechtliche Untersagung bei VW wegen des Abgas-Skandals?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf gewerberechtliches Einschreiten gegen Volkswagen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf gewerberechtliches Einschreiten gegen Volkswagen

  • weka.de (Kurzinformation)

    Dritter verlangt, Volkswagen AG die Gewerbeausübung zu untersagen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein individuelles Klagerecht auf gewerberechtliches Vorgehen gegen VW

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bürger hat keinen Anspruch auf gewerberechtliches Einschreiten gegen Volkswagen - Regelungen zur Gewerbeuntersagung dienen dem Schutz der Allgemeinheit und nicht Individualinteressen einzelner Dritter

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 GG; § 35 GewO; §§ 42, 123 VwGO
    Bürger kann kein Auto-Verkaufsverbot gegen VW verlangen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 89
  • DÖV 2018, 1059
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1984 - 9 A 274/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2018 - 7 ME 51/18
    Eine Klage bzw. ein Antrag auf Verpflichtung zur Gewerbeuntersagung ist daher mangels Klage- bzw. Antragsbefugnis unzulässig (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11.12.1984 - 9 A 274/82 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 28.09.1990 - 8 TH 2071/90 -, juris; Marcks in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 77. EL Oktober 2017, § 35 Rn. 102).
  • VGH Hessen, 28.09.1990 - 8 TH 2071/90

    Untersagung des Gewerbes: Chinchillazucht; Unzuverlässigkeit des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2018 - 7 ME 51/18
    Eine Klage bzw. ein Antrag auf Verpflichtung zur Gewerbeuntersagung ist daher mangels Klage- bzw. Antragsbefugnis unzulässig (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11.12.1984 - 9 A 274/82 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 28.09.1990 - 8 TH 2071/90 -, juris; Marcks in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 77. EL Oktober 2017, § 35 Rn. 102).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2018 - 7 ME 51/18
    Die Beschwerdebegründung, auf deren Prüfung das Beschwerdegericht - hinsichtlich der gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechenden Gründe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75) - nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigt es nicht, den angefochtenen Beschluss zu ändern.
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2018 - 7 ME 51/18
    Nur unter ganz besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit bei wesentlichen Eingriffen in Grundrechtsgüter in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 19.01.1996 - 11 B 90.95 -, juris; Sennekamp in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2016, § 42 Rn. 83).
  • BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95

    Luftverkehrsrecht: Anordnung eines generellen Rauchverbots auf Inlandsflügen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2018 - 7 ME 51/18
    Nur unter ganz besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit bei wesentlichen Eingriffen in Grundrechtsgüter in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 19.01.1996 - 11 B 90.95 -, juris; Sennekamp in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2016, § 42 Rn. 83).
  • VG Hannover, 12.11.2018 - 4 B 6988/18

    Antragsbefugnis; Denkmal; Einschreiten des Denkmalschutzes; nachbarschützend;

    Zudem setzt der Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eine Antragsbefugnis des Antragstellers entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO voraus, d.h. der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass ihm ein subjektiv-öffentliches Recht (auf denkmalrechtliches Einschreiten gegen den Beigeladenen) zusteht, das durch die Ablehnung des begehrten Verwaltungsakts verletzt sein könnte (vgl. zu einem (verneinten) Anspruch auf gewerberechtliches Einschreiten im Wege einer einstweiligen Anordnung nur Nds. OVG, Beschl. v. 27.08.2018 - 7 ME 51/18 - juris, Rn. 5).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 27.08.2018 (a.a.O, juris, Rn. 6) dazu Folgendes ausgeführt:.

  • VG Hannover, 15.11.2018 - 4 B 7130/18

    Baudenkmal; Eigentümer; Einschreiten des Denkmalschutzes; Kulturdenkmal;

    Zudem setzt der Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eine Antragsbefugnis des Antragstellers entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO voraus, d.h. der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass ihm ein subjektiv-öffentliches Recht (auf denkmalrechtliches Einschreiten gegen den Beigeladenen) zusteht, das durch die Ablehnung des begehrten Verwaltungsakts verletzt sein könnte (vgl. zu einem (verneinten) Anspruch auf gewerberechtliches Einschreiten im Wege einer einstweiligen Anordnung nur Nds. OVG, Beschl. v. 27.08.2018 - 7 ME 51/18 - juris, Rn. 5).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 27.08.2018 (a.a.O, juris, Rn. 6) dazu Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2020 - 2 L 136/19

    Anfechtung einer denkmalrechtlichen Abbruchgenehmigung

    In dem vom Kläger zitierten Beschluss vom 27. August 2018 (7 ME 51/18 - juris Rn. 6) hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ausgeführt, nach der Schutznormtheorie werde ein die Verwaltung bindendes subjektives Recht erst dann begründet, wenn die Vorschrift, auf die der Erlass des Verwaltungsaktes gestützt werden soll, nicht nur dem öffentlichen Interesse, sondern - zumindest auch - dem Schutz von Individualinteressen zu dienen bestimmt sei.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 7 LA 119/21

    Drittschutz; Spielhallenerlaubnis; Zuverlässigkeit

    Insoweit unterscheidet sich die tatbestandliche Voraussetzung in § 33i Abs. 2 in Verbindung mit § 33c Abs. 2 Nr. 1, 33d Abs. 3 GewO nicht von der die gewerberechtliche Zuverlässigkeit bzw. Unzuverlässigkeit voraussetzenden Eingriffsnorm des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO, die ebenfalls - abgesehen von dem hier nicht relevanten Schutz der im Betrieb Beschäftigten - keinen allgemeinen Drittschutz vermittelt mit der Folge, dass ein Dritter keinen Rechtsanspruch auf ein behördliches Einschreiten gegen einen unzuverlässigen Gewerbetreibenden gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO hat (vgl. Beschluss des Senats vom 27.08.2018 - 7 ME 51/18 -, juris; Ennuschat in: Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl., § 35 Rn. 134; Marcks in: Landmann/Rohmer, GewO, 86. EL Februar 2021, § 35 Rn. 102 f.).
  • VG Schleswig, 20.05.2020 - 1 B 89/20

    Coronavirus-Maßnahmen: Gemeindebetretungsverbot für Tagestouristen, keine

    Der vom Antragstellers lediglich geltend gemachte Rechtsreflex der Allgemeinverfügung, der in einer Verringerung der potentiellen Kundenzahl durch Ausbleiben von Tagestouristen besteht, begründet hingegen keine Klagebefugnis (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. August 2018 - 7 ME 51/18 -, Rn. 6, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - 4 B 1310/22
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.8.2018 - 7 ME 51/18 -, juris, Rn. 7, m. w. N.; siehe ähnlich auch OVG NRW, Beschluss vom 31.8.2022 - 4 A 1188/19 -, juris, Rn. 24 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - 4 E 877/22

    Verfristung der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.8.2018 - 7 ME 51/18 -, juris, Rn. 7, m. w. N.; siehe ähnlich auch OVG NRW, Beschluss vom 31.8.2022 - 4 A 1188/19 -, juris, Rn. 24 ff.
  • VG Schleswig, 26.05.2021 - 1 B 77/21

    Infektionsschutzrecht

    Der von der Antragstellerin lediglich geltend gemachte Rechtsreflex der Allgemeinverfügung, der in einer Verringerung der potentiellen Kundenzahl besteht, begründet hingegen keine Antragsbefugnis (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. August 2018 - 7 ME 51/18 -, Rn. 6, juris).
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