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   OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14   

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OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14 (https://dejure.org/2014,41617)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.11.2014 - 4 ME 221/14 (https://dejure.org/2014,41617)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. November 2014 - 4 ME 221/14 (https://dejure.org/2014,41617)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 1 VwGO; § 123 Abs. 3 VwGO; § 5 SGB VIII; § 12 Abs. 1 KiTaG; § 24 Abs. 3 S. 1 SGB VIII; §§ 920 ff. ZPO; Art. 3 Abs. 1 GG
    Einstweilige Anordnung bzgl. der Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Förderung eines Kindes in einer Tageseinrichtung; Leistungsanspruch gegen den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Bereitstellung eines Platzes in einer geeigneten Tagesstätte; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Förderung eines Kindes in einer Tageseinrichtung; Leistungsanspruch gegen den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Bereitstellung eines Platzes in einer geeigneten Tagesstätte; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Förderung eines Kindes in einer Tageseinrichtung; Leistungsanspruch gegen den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Bereitstellung eines Platzes in einer geeigneten Tagesstätte; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 970
  • DÖV 2015, 304
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Hannover, 02.09.2014 - 3 B 11492/14
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14
    Der Senat folgt auch nicht den Einwänden in dem Einzelrichterbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 2. September 2014 in dem Parallelverfahren 3 B 11492/14 gegen die im Berichterstatterbeschluss vom 6. August 2013 - 4 ME 179/13 - geäußerte Auffassung, dass ein Kind, das zunächst einen bestimmten Betreuungsplatz rechtmäßig zugewiesen bekommt, im laufenden Kindergartenjahr von einem altersmäßig "nachrückenden" Kind von diesem Platz wieder verdrängt werden kann.

    Anders als in dem Einzelrichterbeschluss vom 2. September 2014 - 3 B 11492/14 angenommen besteht in einem solchen Fall auch keine "unbestimmte mengenmäßige und zeitliche Komponente für die Platzverteilung".

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14
    Art. 3 Abs. 1 GG ist bei einer Gleichbehandlung aber nicht schon dann verletzt, wenn mögliche Differenzierungen nicht vorgenommen werden, sondern erst dann, wenn ein vernünftiger Grund für die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte fehlt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.3.1994 - 1 BvL 8/85 -).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14
    Der Schutzbereich von Art. 3 Abs. 1 GG ist daher eröffnet, wenn unterschiedliche Sachverhalte gleich behandelt werden, obwohl die tatsächliche Ungleichheit von Gewicht ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 u.a. -).
  • BVerfG, 18.09.2013 - 1 BvR 924/12

    Art 3 Abs 1 GG gebietet keine Anwendung des § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 AO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14
    3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.9.2013 - 1 BvR 924/12 - m. w. N.).
  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14
    Der Anspruch richtet sich jedoch nicht - wie vom Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend angenommen - auf die Bereitstellung eines konkreten Platzes in einer bestimmten Einrichtung (zu der insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII in der bis zum 31. Juli 2013 gültigen Fassung vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1.2010 - 5 CN 1.09 - ferner Urt. v. 25.4.2002 - 5 C 18.01 -).
  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14
    Der Anspruch richtet sich jedoch nicht - wie vom Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend angenommen - auf die Bereitstellung eines konkreten Platzes in einer bestimmten Einrichtung (zu der insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII in der bis zum 31. Juli 2013 gültigen Fassung vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1.2010 - 5 CN 1.09 - ferner Urt. v. 25.4.2002 - 5 C 18.01 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 4 LA 42/05

    Anspruch eines Kindes bzw. Jugendlichen auf Gewährung von Eingliederungshilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14
    Sind bedarfsgerechte Plätze für die in einer bestimmten Einrichtung gewünschte Betreuung hingegen vorhanden und ist die Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden, so ist der Jugendhilfeträger nach § 5 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII ("soll entsprochen werden") allerdings gehalten, der Wahl und den Wünschen des Leistungsberechtigten zu entsprechen, sofern kein atypischer Fall vorliegt, der ein Abweichen vom Regelfall rechtfertigt (vgl. Senatsbeschl. v. 18.10.2006 - 4 LA 42/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2008 - 4 ME 326/08

    Bestimmung des Klagegegners bei Geltendmachung eines Anspruches eines Kindes auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14
    Der Anspruch auf Förderung nach § 24 SGB VIII kann sich mit Rücksicht auf das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII daher auf den Besuch einer bestimmten Einrichtung "verdichten", wenn dort ein bedarfsgerechter und belegbarer Platz für die gewünschte Betreuung vorhanden ist und atypische Umstände nicht vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.12.2008 - 4 ME 326/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2014 - 4 ME 216/14

    Anspruch ein- und zweijähriger Kinder auf frühkindliche Förderung in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14
    Denn dieses Recht findet seine Grenze, wenn keine Plätze in der gewünschten Einrichtung (mehr) vorhanden oder verfügbar sind (Senatsbeschl. v. 6.10.2014 - 4 ME 216/14 - m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 12 A 55/13

    Erstattungsanspruch der Betreuungskosten für die Unterbringung eines Kindes in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14
    Der Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII verleiht Kindern über drei Jahren bis zum Schuleintritt einen Leistungsanspruch gegen den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe VIII auf Bereitstellung eines Platzes in einer grundsätzlich geeigneten, d.h. den konkreten Bedarf des Kindes deckenden, zumutbaren Tagesstätte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.8.2013 - 12 A 55/13 -).
  • VG Göttingen, 21.07.2021 - 2 B 122/21

    Kindergarten; Kindertagesstätte; ortsnah; Ü3; Wegstrecke; Zumutbarkeit

    Im Gegenteil: Der Betreuungsanspruch entsteht mit der Vollendung des in § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII genannten Lebensjahres (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2014 - 4 ME 221/14 -, juris Rn. 11; VG München, Beschl. v. 16.6.2020 - M 18 E 20.1940 -, juris Rn. 29; Lakies/Beckmann, in: Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 24 Rn. 50).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 10 ME 395/18

    Anspruch; Betreuungsplatz; Betreuungsumfang; Eltern; Erwerbstätigkeit; Förderung;

    Denn dieses Recht findet seine Grenze, wenn keine Plätze in der gewünschten Einrichtung mehr vorhanden oder verfügbar sind (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.11.2014 - 4 ME 221/14 -, juris Rn. 5, und Beschluss vom 06.10.2014 - 4 ME 216/14 -, juris Rn. 2, zu § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.08.2013 - 12 B 793/13 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.11.2000 - 2 M 32/00 -, Leitsatz und Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2023 - 12 S 790/23

    Anspruch von Geschwisterkindern auf den Nachweis eines Betreuungsplatzes

    Der Anspruch richtet sich aber nicht auf die Bereitstellung eines konkreten Platzes in einer bestimmten Einrichtung (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.11.2014 - 4 ME 221/14 -, juris Rn. 5; vgl. zu älteren Fassungen des § 24 SGB VIII BVerwG, Urteile vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 -, juris Rn. 32, und vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 -, juris Rn. 17; VG Halle, Beschluss vom 27.09.2010 - 7 B 238/10 -, juris Rn. 8; Schewe, NZFam 2015, 740).

    Allerdings kann sich der Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung bzw. auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege mit Rücksicht auf das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII auf den Besuch einer bestimmten Einrichtung "verdichten", wenn dort ein bedarfsgerechter und belegbarer Platz für die gewünschte Betreuung vorhanden ist und atypische Umstände nicht vorliegen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.11.2014 - 4 ME 221/14 -, juris Rn. 5).

  • VG Hannover, 23.09.2019 - 3 B 3832/19

    Gemeindefremd; Inanspruchnahme einer Kindertagesstätte außerhalb der

    Der Anspruch auf Förderung nach § 24 SGB VIII kann sich mit Rücksicht auf das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII daher auf den Besuch einer bestimmten Einrichtung "verdichten", wenn dort ein bedarfsgerechter und belegbarer Platz für die gewünschte Betreuung vorhanden ist und atypische Umstände nicht vorliegen (Nds. OVG, Beschluss vom 22.12.2008 - 4 ME 326/08 -, juris, Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2014 - 4 ME 221/14 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 ME 174/20

    Auswahlkriterien; Beruftstätigkeit; Betreuungsplatz; Eltern; Tageseinrichtung;

    Der Anspruch auf Förderung nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII kann sich jedoch mit Rücksicht auf das Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII auf den Besuch einer bestimmten Einrichtung "verdichten", wenn dort ein bedarfsgerechter und belegbarer Platz für die gewünschte Betreuung vorhanden ist und atypische Umstände nicht vorliegen (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.11.2014 - 4 ME 221/14 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2019 - 10 ME 134/19

    Anspruch; Dreijährige; Förderung; halbtägige Betreuung; Kapazitätserschöpfung;

    Der Antragsteller hat bereits am 29. Oktober 2018 das 3. Lebensjahr vollendet und ist daher in die Planungen für das laufende Kindergartenjahr einzubeziehen gewesen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.11.2014 - 4 ME 221/14 -, juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 12 B 683/23

    Beschwerde in Kitaplatz-Verfahren gegen Stadt Münster bleibt erfolglos

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2014- 4 ME 221/14 -, juris Rn. 5.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 6 B 13.20

    Kürzung der Auszahlungsraten der KiTa-Kostenerstattung aufgrund der Erhebung von

    Zudem erstreckt sich das Wunsch- und Wahlrecht nur auf vorhandene Einrichtungen und Dienste und nur auf tatsächlich zur Verfügung stehende Plätze (OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. April 2014 - 4 ME 221/14 -, NJW 2015, S. 970 ff., Rn. 5 bei juris; Lakies/Beckmann, in Münder/Teysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Auflage 2018, § 24 Rn. 17; Kern, a.a.O., § 5 Rn. 9), gibt aber keinen Anspruch darauf, ein bestimmtes Angebot zu schaffen oder zu erhalten.
  • VG Stuttgart, 02.09.2021 - 9 K 3324/21

    Zeitlicher Umfang einer Förderung in einer Kindertageseinrichtung

    Lediglich im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts ist der Jugendhilfeträger gehalten, den Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen, sofern bedarfsgerechte Plätze für die in einer bestimmten Einrichtung gewünschte Betreuung vorhanden und nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.11, 2014 - 4 ME 221/14 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VG Göttingen, 21.08.2020 - 2 B 151/20

    Altersübergreifend; Behinderung; altersübergreifende Gruppe; Kindergarten;

    Dabei gelten selbstverständlich die allgemeinen Voraussetzungen für Ansprüche aus § 24 SGB VIII (s. dazu z.B. Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2014 - 4 ME 221/14 -, Rn. 5; vom 19.12.2018 - 10 ME 395/18 -, Rn. 13; jeweils juris).

    Denn dieses Recht findet seine Grenze, wenn keine Plätze in der gewünschten Einrichtung (mehr) vorhanden oder verfügbar sind (Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2014 - 4 ME 221/14 -, Rn. 5; vom 19.12.2018 - 10 ME 395/18 -, Rn. 13; jeweils juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 6 B 14.20

    Staatliche Finanzierungszusage an Träger der freien Jugendhilfe zur Finanzierung

  • VG Düsseldorf, 16.05.2018 - 24 K 11721/17
  • VG Magdeburg, 28.07.2017 - 6 B 142/17

    Zuweisung eines Tagespflegestelle

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 6 S 14.23

    Kindertagesbetreuung: Einstweiliger Rechtsschutz auf Zurverfügungstellung eines

  • VG Schleswig, 20.06.2017 - 12 A 333/15

    Gewährung von Finanzmitteln zum Ausbau der Kindertagesbetreuung

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