Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.12.2010 - 4 LA 51/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23340
OVG Niedersachsen, 28.12.2010 - 4 LA 51/10 (https://dejure.org/2010,23340)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.12.2010 - 4 LA 51/10 (https://dejure.org/2010,23340)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Dezember 2010 - 4 LA 51/10 (https://dejure.org/2010,23340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kündigung eines Kindertagesstättenvertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 SGB VIII; § 4 Abs. 3 SGB VIII; § 5 SGB VIII; § 69 Abs. 5 SGB VIII; § 74 SGB VIII; § 13 AGKJHG
    Ausübung eines in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbarten Kündigungsrechts durch eine Gemeinde erst nach pflichtgemäßem Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausübung eines in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbarten Kündigungsrechts durch eine Gemeinde erst nach pflichtgemäßem Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausübung eines in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbarten Kündigungsrechts durch eine Gemeinde erst nach pflichtgemäßem Ermessen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin, 03.07.1979 - VI S 31.79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2010 - 4 LA 51/10
    Vielmehr muss die Gemeinde über die Ausübung des vereinbarten Kündigungsrechts nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 3.7.1979 - VI S 31.79 -).

    Außerdem ist sie an etwaige öffentlich-rechtlichen Verbote und Beschränkungen gebunden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.8.1992 - 10 S 816/91 -, NVwZ 1993, 903; OVG Berlin, Beschl. v. 3.7.1979 - VI S 31.79 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1992 - 10 S 816/91

    Kündigung eines Außenwerbungsvertrags zur Verhinderung von Tabak- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2010 - 4 LA 51/10
    Außerdem ist sie an etwaige öffentlich-rechtlichen Verbote und Beschränkungen gebunden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.8.1992 - 10 S 816/91 -, NVwZ 1993, 903; OVG Berlin, Beschl. v. 3.7.1979 - VI S 31.79 -).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2011 - 4 ME 97/11

    Analoge Anwendbarkeit des § 35 SGB X auf die Ausübung eines vertraglich

    Soweit das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 28.12.2010 - 4 LA 51/10 - mit Verweis auf OVG Berlin, Beschl. v. 3.7.1979 - VI S 31.79 - und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.8.1992 - 10 S 816/91 -, NVwZ 1993, 903) die analoge Anwendbarkeit des § 35 SGB X damit begründet hat, dass die Behörde auch bei Ausübung eines vertraglich vereinbarten Kündigungsrechts, das nicht an das Vorliegen besonderer Voraussetzungen geknüpft sei, ihr Ermessen pflichtgemäß auszuüben habe und die Kündigung zur Überprüfung der von ihr getroffenen Entscheidung daher zu begründen sei, verfängt dieses nicht.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss v. 28.12.2010, a.a.O.) kann die Behörde von der Befugnis zur Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages auch dann nicht uneingeschränkt Gebrauch machen, wenn die Beteiligten ein Kündigungsrecht vereinbart haben, das nicht an das Vorliegen besonderer Voraussetzungen geknüpft ist.

    Auch aus den §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 3, 5 und 74 SGB VIII lassen sich keine Grundsätze herleiten, nach denen die Ausübung eines mit einem freien Träger der Jugendhilfe vertraglich vereinbarten Kündigungsrechts trotz Vorliegens von sachlichen Gründen ausgeschlossen ist (vgl. dazu den Senatsbeschl. v. 28.12.2010, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 KN 161/17

    Antragsbefugnis; Betreuung; Betriebsführungsvertrag; Gebühren; Kindertagesstätte;

    Denn der Betriebsführungsvertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne von § 54 VwVfG zwischen zwei öffentlich-rechtlichen Körperschaften (vgl. das Senatsurteil vom 30.5.2018 - 9 KN 125/17 - unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 28.12.2010 - 4 LA 51/10 - juris Rn. 5 zu einem Kindertagesstättenvertrag; zur Einordnung des evangelisch-lutherische Kindertagesstättenverbandes M. -N. als Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß §§ 100 ff. der Kirchengemeindeordnung vgl. § 1 Abs. 1 seiner Satzung vom 17.9.2012, KABl. 2012, S. 294).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 9 KN 125/17

    Benutzungsgebühren; Bestimmtheitsgrundsatz; Betreuung; Betreuungsangebote,

    Denn der Betriebsführungsvertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne von § 54 VwVfG (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28.12.2010 - 4 LA 51/10 - juris Rn. 5 zu einem Kindertagesstättenvertrag).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 44/20

    Kündigung eines Überlassungs- und Betreibervertrages für eine

    Im Übrigen bedarf es auch keiner Durchführung eines Berufungsverfahrens, um zu klären, dass Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen über die Ausübung eines in einem Kindertagesstättenvertrag vereinbarten (inhaltlich unbedingten) Kündigungsrechts entscheiden müssen und bei dieser Entscheidung an etwaige öffentlich-rechtliche Verbote und Beschränkungen gebunden sind (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 4 LA 51/10 -, juris, Rn. 5, das im Weiteren ausführt, weshalb § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 5 und § 74 SGB VIII einer sachlich begründeten Kündigung eines Kindertagesstättenvertrages nicht entgegenstehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht